Der Senat hat verschiedentlich Führungspositionen in Berliner Betrieben unter Verstoß gegen geltende Gesetze und die Berliner Verfassung mit Männern besetzt, obwohl Verfassung und Landesgleichstellungsgesetz eindeutig die aktive Förderung von Frauen verlangt.
Wenn es eindeutig ist und im Gesetz steht, frage ich mich, warum Sie eine Klarstellung wollen, aus Ihrer eigenen Logik schon völlig unsinnig.
Und Ihre Forderung ist auch völlig praxisfern. Was für Manager wollen Sie eigentlich haben in öffentlichen Unternehmen? – Ich kann Ihnen sagen, was Liberale für Manager und Managerinnen haben wollen, nämlich qualifizierte Damen und Herren und nicht Leute, die über irgendwelche Quoten in irgendwelche Ämter kommen. Sie haben ja vollkommen recht, es sind zu viele alte so
Nur, die Ausschreibung löst nicht das Problem, sondern wir wollen im Einzelfall prüfen. Im Einzelfall kann eine Ausschreibung sinnvoll sein, aber nicht generell bei jeder Managerposition. Wir sind auch dafür, wenn es bei einer Bewerberlage qualifizierte Frauen und Männer gibt, dann soll jedenfalls die qualifizierte Frau vorgezogen werden, wenn es dort einen Rückstand gibt. Und dann soll auch der qualifizierte Mann vorgezogen werden, wenn es einen Frauenüberschuss gibt.
Nächste unsinnige Regelung von Ihnen: § 15 Abs. 2 des Entwurfs. Was wollen Sie dort? – Sie wollen, dass Gremien, die mit Vertretern von Institutionen besetzt sind, dabei Ihre grüne Rotationspolitik, Ihre Rotationsprinzipien praktizieren. Sie schreiben: „So muss“ – nach Ihrem Vorschlag – „für das Mandat nach Ablauf der Amtsperiode ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts benannt werden.“ – Ich kann Ihnen nur sagen, liebe Frau Kofbinger: Die Liberalen werden keine Regelungen unterstützen, nach denen qualifizierte Frauen ihren Posten räumen müssen, um einen weniger qualifizierten Mann da reinzusetzen!
Eine qualifizierte Frau kann da von mir aus so lange bleiben, wie sie möchte; sie muss nicht gehen, weil es Ihrer Rotationspolitik nicht entspricht.
Und zum Schluss: Verbandsklagerecht. Das ist nicht interessant, Frau Neumann, sondern es ist der Gipfel der Unvernunft. Diejenigen, die die Hürde der Ausschreibung überwunden haben, die wollen Sie dann, meine Damen und Herren Grüne, mit Ihren grünen Vorfeldorganisationen auch noch terrorisieren, damit sie dann ganz Abstand nehmen von der Bewerbung.
Das Verbandsklagerecht ist falsch, denn Partikularinteressenvertreter können auf Kosten der Allgemeinheit Investitionen, Fortschritt und Arbeitsplätze verhindern. Da bin ich wieder bei meinem Ausgangspunkt, bei der A 100.
Sie verhindern auf Kosten der Allgemeinheit Fortschritt und Wohlstand. Deswegen unterstützen wir den Antrag nicht. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung
sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes – KitaFöG - Rechtsanspruch für einen Krippenplatz verankern
Musikerziehung stärken – Unterstützung durch außerschulische Partner schon im Kindergarten ermöglichen
Ohne Eltern geht es nicht II – Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in Kitas und Schulen aktiv fördern