am Montag abgesagt, weil ich andere Menschen abwerben musste, nämlich Cem Özdemir, mit dem ich eine sehr schöne Europaveranstaltung hatte.
Ja! Aber dann stellte ich später fest, der ist schon bei den Grünen. Das war natürlich doof, aber ich war da.
Jetzt erkläre ich ganz kurz, warum wir vorpreschen. Dieser Antrag ist in seiner Form neu, aber irgendwie alt.
Erstens habe ich Ihnen gesagt, wir haben das in den letzten acht Jahren schon zwei oder drei Mal versucht.
Ich suche Ihnen das gern mal raus! – Ich habe Ihnen gesagt, dass es sich erstens darum dreht, den Herzenswunsch von Frau Neumann zu erfüllen, die in Ihrer letzten Rede vor 14 Tagen gesagt hat, dass wir ein Gesetz benötigen. Na, da haben wir Ihnen schnell einmal eines aufgeschrieben.
Ich weiß nicht, warum wir – oder ich –, wenn wir Ihre Herzenswünsche erfüllen, dafür von Ihrer Kollegin Frau Baba kritisiert werden. Das verstehe ich nicht! Aber sei es drum.
Ein kleines Beispiel, warum wir es schnell machen wollten. Ich fragte am 23. April in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen, wann der Senat endlich eine Rechtsverordnung zur Durchführung und Umsetzung des § 14 LGG erlassen wird. Herr Wolf sagte darauf, dass ein Entwurf einer Rechtsverordnung zur Durchführung § 14 LGG erarbeitet werde. Dabei sei
eine Abstimmung mit dem Gender-Budgeting-Prozess vorzunehmen, die hoffentlich noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden könne. Das war der 23. April 2007. Wir warten da heute noch drauf!
Deshalb dachten wir, damit es in dieser Legislaturperiode noch etwas wird – unsere Anfrage ist nämlich exakt zwei Jahre, einen Monat und fünf Tage alt –, haben wir uns erlaubt, einen kleinen Antrag zu schreiben. Sie können ihn ja in den Ausschüssen ablehnen. Aber Ihr Umgehen damit ist wirklich sehr merkwürdig!
Erstens, Frau Görsch, sehe Sie doch mal bitte in Ihre Fraktion! Wie viele Frauen sind denn als Abgeordnete in Ihrer Fraktion? Zählen Sie doch mal, und erzählen Sie doch hier nicht solch ein Märchen! Das glaubt Ihnen doch sowieso keiner.
Frau Kofbinger! Sie waren doch vor acht Wochen bei dem Treffen bei den Frauenbeauftragten mit dabei.
Sie waren vor acht Wochen dabei! Dort haben wir mit den Frauenvertreterinnen der landeseigenen Betriebe vereinbart, dass wir, wie beim Personalvertretungsgesetz, fraktionsübergreifend auch die Forderungen der Frauenvertreterinnen aufnehmen und mit ihnen gemeinsam alles absprechen und sehen, welche Forderungen sie haben und dann zusammen ein Gesetz einbringen. Damit waren Sie einverstanden. Letzte Woche war Frau Görsch dabei, Herr
Lehmann war dabei. Sie waren nicht dabei, Sie haben einen Grund genannt. Ich weiß, dass die Frauenvertreterin der BVG Sie angerufen und darum gebeten hat, Ihren Antrag zurückzunehmen, weil die Frauenvertreterinnen noch Forderungen haben.
Sie haben das abgelehnt, das ist die Wahrheit. Wenn man mit potenziell Betroffenen nicht zusammenarbeitet und agiert, dann muss man fragen: Für wen machen Sie denn diese Gesetze?
Gestern konnten wir in der Zeitung lesen, dass die Grünen über Quoten für Realos und Fundis in ihrem Vorstand diskutieren. Ich sage Ihnen, die Grünen benötigen keine Quotenfundis in ihrem Vorstand, und Berlin braucht keine Quotenmänner und Quotenfrauen, weder hier in diesem Parlament, liebe Frau Baba, noch sonst wo!
Dieser Antrag ist mal wieder ein Paradebeispiel grüner Klientelpolitik. Sie haben uns Ihre Klientelpolitik schon zu Beginn mit der A 100 vorgestellt, wo Sie Klientelpolitik auf Kosten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger betreiben.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Kollege Dr. Kluckert! Habe ich Sie gerade richtig verstanden? Bewerten Sie den Begriff Klientelpolitik eigentlich als einen negativen Begriff angesichts dessen, dass wir sie für 52 Prozent der Bevölkerung machen?
Ich bewerte das als Klientelpolitik und negativ, wenn Sie gegen die Interessen der Allgemeinheit Politik machen und auf Kosten der Lebensqualität von Hundertausenden Bürgerinnen und Bürgern eine Autobahn verhindern wollen und wenn Sie auf Kosten der Leistungsqualität unserer öffentlichen Unternehmen Ihre Klientelpolitik betreiben – auf Kosten der Leistungsfähigkeit, nicht deshalb, weil Männer mehr leisten als Frauen, sondern weil Ihr Antrag, liebe Frau Eichstädt-Bohlig, da können Sie so viel dazwischenreden wie Sie wollen, verhindert, dass sich leistungsfähige Männer und Frauen bewerben. Leistungsfähige Männer und Frauen werden sich gar nicht mehr bewerben nach Ihrem Antrag. Sie fördern es gerade, dass sich für öffentliche Unternehmen nur noch diejenigen bewerben, die gar keinen Ruf mehr zu verlieren haben.
Vorweg: Die FDP steht dafür, dass Gesetze eingehalten werden. Darum haben wir den Missbilligungsantrag beim letzten Mal mit unterstützt. Wenn es Gesetze gibt, muss man sie einhalten.
Wo wir nicht mitmachen, ist, wenn Sie unsinnige Regelungen vorschlagen. Unsinnige Regelungen werden wir nicht mit verabschieden. Und da bin ich bei der ersten unsinnigen Regelung, lieber Kollege Lux: § 5a Ihres Entwurfs – öffentliche Ausschreibungen immer vorzusehen – ist schon nach Ihrer eigenen inneren Logik völlig unsinnig: Sie haben beim letzten Mal einen Entschließungsantrag eingebracht. Da haben Sie in die Begründung geschrieben:
Der Senat hat verschiedentlich Führungspositionen in Berliner Betrieben unter Verstoß gegen geltende Gesetze und die Berliner Verfassung mit Männern besetzt, obwohl Verfassung und Landesgleichstellungsgesetz eindeutig die aktive Förderung von Frauen verlangt.