Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Zur Beschlussvorlage empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer der Drucksache 16/2451 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag so angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 B:

Dringliche II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes

Beschlussempfehlung BauWohn Drs 16/2507 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2359

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksachen 16/2359 und 16/2507. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme mit Änderungen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Enthaltungen sehe ich nicht.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 C:

Dringliche II. Lesung

Viertes Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes

Beschlussempfehlung IntArbBSoz Drs 16/2511 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2106

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 16/2106. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Enthaltungen sehe ich auch nicht.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 D:

a) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Berliner Justizvollzugsanstalten (Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG)

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/2531 Antrag der CDU Drs 16/1749

b) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Verhinderung des Mobilfunkverkehrs in Justizvollzugsanstalten (Mobilfunkverhinderungsgesetz – MFunkVG)

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/2532 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2247

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Die Fraktion der Grünen beantragt die Beratung, zu der eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung steht. Für die Fraktion der Grünen hat der Kollege Behrendt das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Vorlage aus der Senatsverwaltung ist ein Beispiel dafür, dass dort offensichtlich nach dem Motto gearbeitet wird: Denn sie wissen nicht, was sie tun, und hoffen, dass es niemand merkt. – Vielleicht für all jene, die sich damit noch nicht näher beschäftigt haben: Es soll darum gehen, durch technische Vorrichtungen in den Justizvollzugsanstalten den Handyverkehr zu unterbrechen, also die Möglichkeit sowohl von außen als auch von innen mit Handys zu telefonieren. – Die Anhörung – wir hatten eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben im Rechtsausschuss – hat ergeben, dass die Technik, die dort eingesetzt werden soll, alles andere als ausgereift ist, dass weiterhin gravierende Fragen offen sind. Es gibt zurzeit eine Erprobung in der Jugendstrafanstalt Berlin. Diese Erprobung gliedert sich in fünf Phasen. Und die Firma, die das macht, hat uns in der Anhörung gesagt, sie sind gerade mal bei Phase zwei. Offen blieb vor allem, wie viele Störsender wir eigentlich brauchen, wo diese installiert werden müssen, wie und ob die Umgebung, also die umliegende Wohnbevölkerung, Kleingartenkolonien, alles Mögliche, beeinträchtigt wird oder ob man das verhindern kann, und vor allem – und das ist hier der gravierendste Punkt – die Kosten dieser Maßnahme. Es ist ein an sich unerhörter Vorgang.

Die Senatorin hat in ihre Vorlage geschrieben, es würden Kosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro dafür anfallen. Auf Nachfrage gegenüber den Sachverständigen und auch gegenüber dem Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konnte uns niemand – ich wiederhole: niemand – erklären, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Es scheint ein reiner Fantasiebetrag zu sein. Man hätte,

Präsident Walter Momper

wie der Kollege Braun – ein altgedienter Kollege in diesem Haus – gesagt hat, genauso gut 250 000 Euro hineinschreiben können oder 25 Millionen Euro. Es ist eine reine Fantasiezahl. Der Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich zu der Äußerung hinreißen lassen, es sei völlig unseriös zum jetzigen Zeitpunkt über Kosten zu sprechen. Dennoch hat Frau Senatorin von der Aue in die Vorlage hineingeschrieben – so nach dem Motto: Es wird schon keiner merken –: Das kostet 2,5 Millionen Euro. Sie konnte nicht einmal sagen, ob mit diesen 2,5 Millionen Euro die Kosten für eine Anstalt gemeint sind oder für alle Berliner Justizvollzugsanstalten; sie konnte nicht einmal sagen, ob dort die Personalkosten für die Wartung mit einbezogen sind; sie konnte auch nicht sagen, ob die Kosten für die technische Wartung enthalten sind. Wir wissen also überhaupt nicht, was dieses Gesetz, was diese Maßnahme kosten wird. Ich bin der Meinung, es ist ungehörig, mit dem Parlament so umzugehen. Das kann man so nicht hinnehmen.

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Dr. Sebastian Kluckert (FDP)]

Allein aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung verweigern.

Ich möchte noch zwei andere Gesichtspunkte ansprechen, die in der Beratung eine Rolle gespielt haben. Zum einen ist die Wirksamkeit dieses Handyblocksystems weiterhin fraglich. Der von der Koalition geladene Sachverständige war derjenige, der das installieren soll. Dass der sagt, er bekomme das alles in den Griff, verwundert uns nicht. Aber wir wissen beispielsweise aus der Schweiz, dass man dort nach einer Erprobungsphase zu dem Ergebnis gelangte, die Technik solle nicht weiter eingesetzt werden. Es gibt Störungen im Umfang von 10 Prozent, also jedes zehnte Telefonat gelangt noch nach draußen oder von draußen hinein, sodass man nur zehnmal versuchen muss – statistisch zumindest – anzurufen und dann eine Verbindung aufbauen kann. Aus diesem Grund ist die Schweiz dazu gekommen, wegen der ungünstigen Kosten-Nutzen-Relation davon Abstand zu nehmen. Diese Quote ist unzureichend.

Zweitens stellt sich die Frage der Erforderlichkeit. Es gibt technische Möglichkeiten, um Handys aufzufinden. Das ist so ähnlich – das habe ich gestern im Rechtsauschuss gesagt, weil ich das technisch nicht nachvollziehen kann – wie eine Wünschelrute. Es wird angezeigt, ob ein Handy vorhanden ist und dann kann man dieses auffinden und an sich nehmen!

Ein weiteres Problem ist die Freigabe für Wirtschaftsbetriebe. Wir wollen, dass Unternehmen in unsere Justizvollzugsanstalten kommen, dort ihre Betriebe einrichten. Wenn man hier mit Handyblockern arbeitet, können die Meister nicht mehr mit den Kunden, die sie auch brauchen, per Handy telefonieren, sie müssen dann quer durch die Werkhalle zu irgendwelchen Festnetzanschlüssen laufen. Das ist völlig unpraktisch und disfunktional. Das hat man sich alles nicht ausreichend überlegt. Ein ähnliches Problem besteht darin, dass die Personalvertreter, die

auch erreichbar sein sollen, nicht mit dem Handy telefonieren können. Gravierendes Problem ist zudem die Abstrahlungswirkung nach außen. Wir hatten die Diskussion bei der Jugendstrafanstalt, dass sich die Laubenpieper daneben – die haben natürlich keine Festnetztelefone – gestört fühlen durch Rufer, durch Überwerfer und dann per Handtelefon die Polizei gerufen haben. Es wäre geradezu ein Treppenwitz, wenn wir jetzt technisch durch diese Abstrahlungswirkung verhindern, dass man außen im Umfeld der Anstalten mit dem Handy telefonieren kann. In der Gesamtschau handelt es sich mithin um ein völlig unausgereiftes Vorhaben, dessen Kosten nicht einmal im Ansatz abzuschätzen sind. Viel sinnvoller wäre es, zunächst einmal den Probebetrieb in der Jugendstrafanstalt abzuwarten, bevor man es ausweitet und wenn man weiß, was es kostet, darüber zu befinden, ob man es ausweitet. Bis dahin können wir einer Ausweitung jedenfalls nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Behrendt! – Für die SPDFraktion hat nunmehr Kollege Kohlmeier das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zweifler der grünen Nation hat gesprochen. Der grüne Wünschelrutensucher hat gesprochen. Ich meine, er hat sich das Gesetz nicht richtig durchgelesen. Wie lautet der Titel? Er lautet: Gesetz zur Verhinderung des Mobilfunkverkehrs in Justizvollzugsanstalten.

[Zuruf von Oliver Schruoffeneger (Grüne)]

Wenn wir uns § 1 ansehen, lesen wir dort, dass Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten verboten ist, in § 2 steht, dass unterbunden werden soll, dass in Justizvollzugsanstalten telefoniert werden kann. Dort steht nicht, dass im Erwachsenenstrafvollzug künftig Mobilfunkverhinderungsjammer eingesetzt werden. Das ist der zweite Schritt, lieber Kollege Behrendt. Bevor wir das machen können, brauchen wir zunächst eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage liegt Ihnen heute zur Abstimmung als Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung für Justiz vor, die gestern im Rechtsausschuss ausführlich diskutiert und mit Stimmen aller Fraktionen – außer Ihrer natürlich – beschlossen worden ist.

Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass im Erwachsenenstrafvollzug unerlaubt telefoniert wird. Wir haben die gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug bereits im Jugendstrafvollzugsgesetz im Dezember 2007 miteinander besprochen und beschlossen. Ich halte es für richtig und wichtig, dass wir das auch im Erwachsenenstrafvollzug so tun.

Dirk Behrendt

Zu dem Antrag der CDU-Fraktion, der ebenfalls gleich vorgestellt werden wird: Den Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen, weil der Gesetzentwurf der Justizverwaltung vorliegt. Deshalb, liebe Frau Kollegin Seibeld, tun Sie mir ein bisschen leid, ihn hier noch einmal vortragen zu dürfen. Ich sage das, was ich auch gestern im Ausschuss gesagt habe: Sie haben vom Land BadenWürttemberg abgeschrieben. Ihr Gesetzesvorschlag ist gesetzestechnisch falsch. So gibt es zum Beispiel in Berlin keinen Freigängervollzug. Deshalb werden wir dem Vorschlag der Justizverwaltung folgen.

Ich sage es noch einmal ganz deutlich, auch für den Kollegen Behrendt, da er es immer noch nicht verstanden hat: Mobilfunk im Strafvollzug ist ein Problem. Mobilfunk im Strafvollzug stört die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dass Sie wenig Probleme damit haben, dass im Strafvollzug telefoniert werden kann, wissen wir spätestens seit Ihrem legendären Ausspruch: Der will ja bloß zur Mutti telefonieren. Über Handys im Strafvollzug werden Fluchthelfer organisiert, über Handys im Strafvollzug werden Betäubungsmittel organisiert und über Handys im Strafvollzug kann nicht nur telefoniert, sondern auch unerlaubt gefilmt werden. Genau das wollen wir verhindern. Deshalb gibt es den Gesetzesentwurf. Über alle weiteren Fragen, inwieweit im Erwachsenenvollzug

[Benedikt Lux (Grüne): Du willst doch die Isolationshaft!]

Mobilfunkverhinderung eingesetzt wird, werden wir noch reden. Dazu werden wir in den Haushaltsberatungen noch genügend Gelegenheit haben. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Kollege Kohlmeier! – Für die CDUFraktion hat nunmehr Frau Seibeld das Wort. – Bitte schön, Frau Seibeld!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort an den Kollegen Kohlmeier – so er mir denn auch zuhört: Lieber Herr Kollege Kohlmeier! Ein Gesetzentwurf, der sich mit der Verhinderung des Mobilfunkverkehrs im Erwachsenenvollzug befasst, dessen Kosten sich aber nach Aussagen der zuständigen Senatorin auf den Jugendstrafvollzug beziehen, in diesem Zusammenhang muss ich zu mangelhafter Gesetzestechnik und zu schlechter handwerklicher Arbeit nichts mehr sagen.

[Beifall bei der CDU – Andreas Gram (CDU) Sehr gut!]

Das Problem ist allen bekannt. Es ist weder in Berlin noch in anderen Bundesländern bislang gelungen, Haftanstalten so zu führen, dass keine Handys in die Anstalten geschmuggelt werden können. Dank des technischen Fort