Zweitens: Die verfassungsmäßige Anerkennung von Kinderrechten bedeutet Konsens und Selbstverpflichtung von Politik und Gesellschaft, sich dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend für das Wohl aller Kinder einzusetzen. Dies wäre besonders im Hinblick auf Chancengleichheit beim Zugang und beim Erwerb von Bildung und hinsichtlich des Abbaus von Benachteiligungen klarer Verfassungsauftrag.
Drittens: Kinderrechte als Grundrechte sind keine einklagbaren Leistungsrechte, doch sie sind Versprechen und Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, Kinderinteressen bei der Gesetzgebung stets zu berücksichtigen.
Viertens: Kinderrechte mit Verfassungsrang bedeuten immer auch tägliche Aufgabe, Anspruch und Handeln zu überprüfen. Werden Kinderrechte verletzt, ist es unter Verweis auf die Landesverfassung möglich, diese Rechte geltend zu machen bis hin zur Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.
Fünftens: Die Stärkung der Kinderrechte bedeutet eine Stärkung des Auftrags, Kinder an allen sie und ihre Zukunft betreffenden Entscheidungen unmittelbar zu beteiligen. So lernen sie frühzeitig, sich für ihre Rechte einzusetzen, sich als Teil der Gemeinschaft zu verstehen und an ihrer Gestaltung teilzuhaben.
Ich könnte das weiter fortsetzen, aber abschließend mit einem Wort: Die verfassungsmäßige Verankerung von Kinderrechten allein ist noch keine Garantie dafür, dass es den Kindern in Berlin schnell besser gehen wird. Doch sie ist unverzichtbare Voraussetzung dafür, Kinderrechten mehr Aufmerksamkeit und ihrer Durchsetzung eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage und in diesem Sinn mehr Nachdruck zu geben. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihr Antrag hat eine wohlklingende Überschrift: „Kinderrechte in die Verfassung“. Ja, wer möchte das nicht? Wer möchte sich dem entgegenstellen? Aber verfassungsrechtlich und rechtspolitisch gibt es für das, was Sie hier veranstalten, überhaupt kein Bedürfnis.
Es gibt allenfalls ein Bedürfnis von verschiedenen Fachpolitikern, sich in der Verfassung verwirklichen zu wollen. Allein weil es dieses Bedürfnis von Fachpolitikern gibt, müssen wir uns solche Sätze anhören, dass Ihre Verfassungsänderung nun dazu dient klarzustellen, dass Kinder Subjekte sind und keine Objekte. Na, das ist ja wirklich eine tolle Klarstellung, auf die man vorher noch nicht gekommen ist! Das ist ein Niveau, auf das wir uns nicht begeben.
Die FDP bleibt ihrer Linie treu, sich solchen Ansinnen von Fachpolitikern zu verweigern. Wir haben auch abgelehnt, die Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl es auch in unserer Partei einige gibt, die sagen: Das würden wir gut finden.
Wir haben es auch auf der letzten oder vorletzten Sitzung abgelehnt, die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufzunehmen, weil es nichts bringt und dort schon abgesichert ist. Das hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts gerade ein paar Tage danach festgestellt. Lesen Sie die Entscheidung, dann sind Sie schlauer! Wir haben es abgelehnt, Sport ins Grundgesetz aufzunehmen, und so bleiben wir auch hier unserer Linie treu, Kinderrechte nicht ins Grundgesetz oder die Verfassung von Berlin aufzunehmen; denn dafür gibt es kein Bedürfnis.
Ihr Beitrag mag zwar gut gemeint sein. Aber es ist ein weiterer Beitrag zur Entwertung und Bedeutungsherabsetzung von Landesgrundrechten. Die Landesgrundrechte haben schon heute viel zu wenig Bedeutung. Sie haben kaum Bedeutung aufgrund von viel zu viel Verfassungslyrik, die man dort hineingeschrieben hat. Die Landesverfassungen sind aufgeladen mit unscharfen und nicht einklagbaren Sozialaussagen. Frau Seibeld hat sie alle aufgeführt: Das Recht auf Arbeit, das Sie in die Landesverfassung geschrieben haben – was hat es denn den vielen Arbeitslosen genützt in Berlin? Nichts hat es ihnen genützt!
Deshalb haben doch die Landesgrundrechte in der Verfassungswirklichkeit und in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte überhaupt nur noch da Bedeutung, wo die Verfassungsgerichte sie inhaltsgleich mit den Bundesgrundrechten auslegen. Allein dort gibt es überhaupt eine Anwendung der Landesverfassungsgrundrechte. Ansonsten hat dieser ganze überstehende Bereich von Sozialromantik rechtlich überhaupt keine Bedeutung. Deswegen müssen Sie auch nicht so tun, als ob Sie hiermit etwas erreichen.
Rechtsdogmatisch und systematisch ist das, was Sie hier als Änderung vorgeschlagen haben, auch gar kein Grundrecht. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Grundrechte sind Abwehrrechte des Staats gegen den Bürger – –
Herr Lux, Sie haben mich fast irritiert, aber Sie haben recht. Es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Und das, was Sie vorgeschlagen haben, lieber Herr Lux und liebe andere Kollegen, ist letztendlich eine Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern, die Sie vornehmen. Sie verschieben mit dieser Verfassungsänderung unterschwellig das Verhältnis zwischen Eltern und Staat. Und diese Verschiebung machen wir nicht mit. Ihr Antrag schützt kein Kind vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Er schützt kein Kind davor. Und wenn Sie vorgaukeln möchten, dass die Bezirksämter, die Jugendämter und der Staat bisher keine oder keine ausreichenden Handlungsbefugnisse hätten, um Kinder zu schützen, dass vielleicht mit einer Verfassungsänderung jetzt erst Handlungsbefugnisse geschaffen werden müssten, dann verleugnen Sie Ihre eigene Verantwortung, die Sie in den Bezirksämtern tragen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2805 neu federführend an den Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Wir kommen dabei zu einer einfachen Wahl durch Handaufheben. Über beide Wahlvorschläge stimmen wir einzeln ab. Für das bisherige Mitglied im Ausschuss Abgeordneter Udo Wolf wird von der Fraktion Die Linke Frau
Abgeordnete Marion Seelig vorgeschlagen. Wer Frau Abgeordnete Seelig als Mitglied für den Ausschuss für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist einstimmig so erkannt. Damit ist Frau Marion Seelig ab sofort Mitglied im Ausschuss für Verfassungsschutz. – Viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit!
Für das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Abgeordnete Marion Seelig wird von der Fraktion Die Linke der Abgeordnete Steffen Zillich vorgeschlagen. Wer den Abgeordneten Zillich als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist einstimmig so erkannt und der Abgeordnete Zillich von nun an stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verfassungsschutz. – Auch Ihnen viel Erfolg!
Wir kommen wiederum zu einer einfachen Wahl durch Handaufheben. Für das bisherige Mitglied Frau Abgeordnete Carola Bluhm wird von der Fraktion Die Linke der Abgeordnete Udo Wolf vorgeschlagen. Wer den Abgeordneten Wolf als Mitglied der Stiftung Deutsche Klassenlotterie zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind, soweit ich weiß, alle Fraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Grünen ist so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich eben bei der Abstimmung zur Wahl von Herrn Wolf als Mitglied des Lottobeirats enthalten. Damit wollte ich keine Aussage über die Qualifikation von Herrn Wolf für diese Position treffen, sondern wir lehnen die Grundkonstruktion dieses Lottobeirats ab, weil sie nicht vorsieht, dass alle Fraktionen mit einem Grundmandat in ihm vertreten sind. Deshalb enthalten wir uns bei dieser Wahl. Das haben wir auch schon bei der Ursprungswahl zu Beginn der Legislaturperiode so gehalten, und das werden wir weiterhin so halten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, das hört sich zunächst mindestens so sperrig an, wie es auch tatsächlich ist. Gewachsene, zum Teil Jahrzehnte alte Strukturen zu verändern, zu dynamisieren, zu verbessern und interkulturell zu öffnen, ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Es ist umso schwieriger, als wir seit vielen Jahren nur wenige Menschen in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin neu einstellen können.