1. Womit begründet die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung, das DB-Stationspreissystem für ungültig zu erklären?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Zahlungsverpflichtungen des Landes Berlin an die Schienennahverkehrsunternehmen zur Erfüllung der Verkehrsverträge?
Danke schön! – Dazu hat die Frau Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer das Wort. – Bitte schön, Frau JungeReyer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Begründung – ich zitiere – Folgendes dargestellt:
Das jetzige Preissystem verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, und zwar deshalb, weil die Stationspreise nicht in der Weise kostenbasiert gebildet werden, wie es den Nutzungsbedingungen des Unternehmens entspricht. Die Entgelthöhen spiegeln nicht die Kosten wider. Insofern liegt keine verursachergerechte Kostenschlüsselung vor, die jeweils den jeweiligen Nachfragern angeboten werden kann. Dadurch kommt es zu erheblichen Unterschieden wiederum in der Höhe der Zahlungen, die Zugangsberechtigte für die Nutzungen von Personenbahnhöfen der gleichen Kategorie in einzelnen Bundesländern zahlen müssen. Diese Unterschiede führen letztlich wiederum zu einer Ungleichbehandlung im bundesweiten Vergleich, sodass man nicht dasselbe zum selben Preis in der Bundesrepublik von der Deutschen Bahn erwerben kann.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bundesnetzagentur hat von der Deutschen Bahn, also von Station & Service, ein Konzept zur Neufassung der Entgelte verlangt und eine Frist bis zum 1. März 2010 gesetzt. Bevor ein solches Konzept nicht vorliegt, können finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin nicht beschrieben werden. Im Übri
gen muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Verträgen um Bruttoverträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen handelt, bei denen die Kosten für die Infrastruktur, also für Trassen und Stationen, direkt zu zahlen sind.
Bei den Verträgen mit der S-Bahn und mit der DB Regio handelt es sich, wie Sie wissen, um Nettoverträge, bei denen in den Zahlungsverpflichtungen des Landes Berlin, also in den Kosten, die wir wiederum der Deutschen Bahn zur Verfügung stellen, die Infrastruktur mit den Zahlungen für die Verkehrsleistungen erstattet werden. Die Auswirkungen können also nicht wesentlich sein, weil es nur eine eher geringe Betroffenheit im Land Berlin gibt.
Daraus ergibt sich aber doch die Nachfrage, dass bei der Kalkulation der Entgelte für Verkehrsleistungen eine bestimmte Kostenstruktur auch für die Benutzung von Stationen und Bahnhöfen unterstellt worden ist. Wenn diese nun nicht mehr gültig ist bzw. auch rückwirkend nicht mehr gültig ist, muss es doch einen Preisanpassungsmechanismus geben, der dann den tatsächlichen Kosten entspricht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Diesen Preisanpassungsmechanismus kann es allerdings erst dann geben, wenn das neue Konzept vorliegt und wenn die Bundesnetzagentur dieses Konzept als schlüssig anerkannt hat. Erst danach wird es möglich sein, die jeweilige Struktur der Preisanpassung den Ländern bzw. den Nachfragern nach Station und Service, also nach Trassen und Stationen mitzuteilen.
2. Gelten diese Pflichten auch für staatliche Institutionen, und wie beurteilt der Senat die Einhaltung der Schneeräumpflichten vor öffentlichen Gebäuden wie Polizeirevieren, Bezirksrathäusern und anderen Behörden während der Schneefälle der letzten Wochen insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherstellung von Barrierefreiheit für ältere und behinderte Menschen?
Schönen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lehmann! Die Schneeräumpflichten, die Winterdienstpflichten sind im Berliner Straßenreinigungsgesetz geregelt. Dort kann man das nachlesen. Ich berichte daraus hier kurz: Für Fahrbahnen auf öffentlichen Straßen ist die BSR zuständig. Die hat dazu einen zweistufigen Streuplan erstellt. In der ersten Stufe sind Straßen mit ÖPNV-Linien, Straßen besonderer Verkehrsbedeutung und besondere Gefahrenstellen, in der zweiten Stufe sind alle übrigen Straßen. Diese werden nachrangig behandelt, wie wir alle schon bemerkt haben. Auch ist dort nur das Räumen zulässig, der Einsatz von Feuchtsalz nur im Ausnahmefall. Für Gehwege auf öffentlichen Straßen sind die Anlieger zuständig, das heißt bei öffentlichen Gebäuden die jeweiligen öffentlichen Dienststellen, die die Flächen und Gebäude bewirtschaften. Für die Fortführung von Gehwegen über Straßen – das ist auch nicht ganz unwichtig – richtet sich die Zuständigkeit nach dem Straßenreinigungsverzeichnis. Für die Kategorien A und B ist die BSR, für Kategorie C sind die Anlieger zuständig.
Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit einen Dank an die Winterdienste der BSR auszusprechen, die unentwegt im Einsatz sind und dafür sorgen, dass wir uns in dieser Stadt ganz gut bewegen können.
Und auch an die anderen Winterdienstfirmen und Anlieger, die Ihren Pflichten nachkommen, sei hier ein Dank möglich,
denn es ist zum einen nicht ungewöhnlich, dass im Januar Winter ist, es ist aber durchaus ungewöhnlich, dass wir solche Schneemengen zu bewältigen haben.
Vor diesem Hintergrund sage ich: Die Pflichten gelten für alle gleich. Wir haben nicht den Eindruck, dass sich die öffentliche Hand hier besonders negativ hervortut. Im Übrigen wären Beschwerden an die zuständigen Bezirksämter zu richten. Auch die Polizei kann Verstöße aufnehmen, Anzeigen schreiben, gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einleiten. Aber nach unserer Beobachtung – uns liegen keine besonderen Beschwerden vor – werden Verstöße, so sie auftreten, unabhängig vom Eigentümer geahndet.
Danke schön, Frau Senatorin! Sie haben schon gesagt, dass Verstöße dann auch geahndet werden. Wie ist es denn nun in der Abfolge, wenn auf Verstößeberichte hier nicht reagiert wird? Werden Sie dann in zweiter Instanz als Senat tätig?
Sie wissen, dass für die Durchführung der Gesetze in der Regel die Bezirke zuständig sind. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz regelt, wie dann zu verfahren ist. In dem Fall, über den wir hier reden, ist es wichtig, dass man räumt und streut, und wenn man es bisher nicht getan hat, dass man es so schnell wie möglich tut. Darauf werden die Bezirke die entsprechenden Eigentümer hinweisen.
1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat von Berlin, gemeinsam mit dem Investor am Leipziger Platz bei der Bebauung des Geländes des ehemaligen Wertheim-Areals eine Fassade zu errichten, die in ihrer Anmut der des früheren Wertheim-Kaufhauses entspricht?
2. Wie bewertet der Senat, dass in den gegenwärtigen Plänen die komplette unterirdische Anlieferung des Einkaufszentrums entgegen der gegebenen Zusagen der Senatorin nicht mehr beabsichtigt ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Heide, Herr Vorsitzender meines Ausschusses! Wir haben diese Frage ja schon miteinander diskutiert. Ich weise deshalb noch einmal darauf hin, dass zwischen dem Land Berlin, also der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag zur Steuerung der Bebauung auf dem Leipziger Platz geschlossen worden ist. In diesem Vertrag ist ausgeführt worden – ausdrücklich und in erheblichem Umfang deutlich fixiert –, wie die Qualität des städtebaulichen und architektonischen Entwurfs eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass sich dieses Projekt vom Gros vergleichbarer Einkaufslagen abhebt und vor allem dem repräsentativen Standort gerecht wird. Es geht darum, dass wir mit den heutigen städtebaulichen und architektonischen Mitteln nicht das Wertheim-Kaufhaus nachbilden, dass wir uns aber im Bewusstsein der Qualität des Messel-Baus nur mit städtebaulichen und architektonisch herausragenden Ergebnissen zufriedengeben. Im Augenblick und zukünftig ebenfalls werden die Abstimmungen mit dem Eigentümer durchgeführt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben es mit dem beschlossenen Bebauungsplan zu tun. Ein anderes Konzept als das Konzept des Bebauungsplans ist dem Senat nicht bekannt. Wir würden im Übrigen im Rahmen der Beteiligung des Senats bei der Erteilung der Baugenehmigung durch das Bezirksamt Mitte eine Zustimmung für eine andere Art oder für etwas anderes, als das, was im Bebauungsplan festgelegt ist, nicht erteilen.
Es gibt eine Nachfrage. – Frau Senatorin! Stimmen diese Ausführungen von Ihnen damit überein, dass der Wettbewerbsgewinner dieses ehemaligen Siegerwettbewerbs, Herr Kleihues, nun abgelöst worden ist durch einen Architekten, der bislang nur Erfahrungen mit dem Ausbau der Gropius-Passagen hat, was mit Sicherheit nicht diese hochwertige Architektur ist?
Zweitens stellt sich die Frage, wann Sie dann den Bebauungsplan, der im Schweinsgalopp bei uns im Ausschuss festgesetzt worden ist, nun durch Veröffentlichung in Kraft setzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Heide! Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass das ein „Schweinsgalopp“ in unserem gemeinsamen Ausschuss gewesen ist, sondern ich bin der Auffassung, dass es – unter Ihrer Leitung! – eine sehr sorgfältige Beratung dieses Bebauungsplans gegeben hat.
Im Übrigen kann ich Ihnen nicht bestätigen, dass Bauherren Architekten zweiter Güte oder welcher Art auch immer beschäftigen. Der Bauherr hat eine hohe Verantwortung, nicht nur gegenüber dem Land Berlin, sondern auch sich selbst gegenüber. Zweitklassig zu bauen würde die Attraktivität in so erheblichem Umfang beschädigen, dass er auch wirtschaftlich nicht erfolgreich sein könnte und sicher dauerhaft nicht erfolgreich sein würde. Ich setze deshalb auch auf diese Vernunft eines Bauherren vor Ort.