Danke schön! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schluss mit den Geheimverträgen! Wir Berlinerinnen und Berliner wollen unser Wasser zurück! Das Abgeordnetenhaus sollte heute sagen: Schluss mit den Geheimverträgen! Veröffentlichen wir sie!
Zur Genese: Meine Fraktion hat Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, der den Senat klar auffordert, die Wasserverträge zu veröffentlichen. Wir stellen ihn zur Sofortabstimmung. Meine Fraktion hat Ihnen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine Änderung zum Informationsfreiheitsgesetz vorzuschlagen. Wir fordern für die Zukunft die Offenlegung von Privatisierungsverträgen.
Wir wollen, dass heute ein klares Signal zur Erweiterung und Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes ausgeht. Punkt 1 ist wichtig: Der Grundsatz: „Gläserner Staat
Das Land Berlin hat keine Geheimnisse vor seinen Bürgerinnen und Bürgern, erst recht nicht, wenn es elementare öffentliche Aufgaben auf Private überträgt. Egal, ob beim Wasser, beim öffentlichen Nahverkehr, bei Wohnungen, bei der Gesundheitsversorgung, bei der Abfallwirtschaft oder bei vergleichbaren Aufgaben – es wird veröffentlicht! Wir sagen: Schluss mit Verschlusssachen!
Dazu muss man das Verfahren stärken. Dazu muss man den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit stärken, der uns schon 2007 ins Stammbuch geschrieben hat: Diese Verwaltung übernimmt geltend gemachte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ohne eigene Prüfung. – Dieses Land wendet das Informationsfreiheitsgesetz teilweise ohne eigene Prüfung an, indem es sagt: Wir haben hier Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vereinbart, deswegen halten wir uns daran. Aber wir sagen Ihnen: Bei einer öffentlichen Grundversorgung kann das nicht weiter sein. Das öffentliche Interesse, das Interesse der Berlinerinnen und Berliner an einer Einsicht in diese Verträge überwiegt. Deswegen müssen wir sie im Einvernehmen mit dem Informationsbeauftragten offenlegen.
Es muss Schluss damit sein, dass sich das Land vorab zur Geheimhaltung verpflichtet. Es kann doch nicht sein, dass wir Daseinsvorsorge auf Private übertragen und sagen: Wir lassen unsere Bevölkerung im Unklaren darüber. Es geht um die elementaren Dinge in unserem Leben. Es geht um Wohnen. Es geht um Wasser. Es geht um Gesundheit. Es kann um Bildung gehen. Wir können doch den Berlinerinnen und Berliner nicht sagen: Nein, in diese Verträge dürft ihr nicht hineinsehen! Deswegen müssen wir heute ein klares Signal setzen und die Wasserverträge aufdecken.
Wir kommen dem grundgesetzlichen, dem verfassungsrechtlichen Auftrag nach und schützen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Investoren. Aber wir wissen ganz genau, bei der öffentlichen Grundversorgung, gerade wenn es um Monopole geht wie bei der Berliner Wasserwirtschaft, kann es nicht sein, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behauptet werden, kann es nicht sein, dass ein Schaden entsteht. Wo soll der denn bitte liegen, wenn wie in Berlin ein Monopol vorliegt? Deswegen gibt es keinen Grund mehr, dass Rot-Rot die Wasserverträge unter Verschluss hält. Es gibt keinen Grund zu sagen, wir schließen uns dem Volksbegehren Berliner Wassertisch nicht an. Es gibt keinen Grund, diese Verträge geheim zu halten. Deswegen sollte der Senator heute noch zum Tresor gehen, ihn aufschließen und die Verträge auf den Tisch legen.
Und wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen uns ausdrücklich, dass die SPD dem gefolgt ist, heute noch einen dringlichen Antrag eingebracht hat, denn wir sind es dem Berliner Wassertisch aus Respekt vor dem Volksgesetzgeber schuldig, bis zum 25. Februar zu einer Entscheidung zu kommen. Aber, meine Damen und Herren von der SPD, Sie sagen in einer Resolution, über die wir heute abstimmen wollen, dass Sie sich dem Vorhaben des Berliner Wassertisches nicht anschließen. Sie sagen, dass Sie den Senat auffordern, weiter zu verhandeln. Sie sagen eigentlich nichts anderes, als Sie in den letzten Monaten auch gesagt haben. Sie sagen auf der einen Seite, Sie wollen, dass aufgedeckt wird, Sie sagen aber auf der anderen Seite nicht wie und das sofort, sondern Sie verschieben das Problem.
Damit geben Sie der Initiative Steine statt Brot. Liebe SPD! Sie verhindern heute, dass die Wasserverträge aufgedeckt werden. Und auch Ihre Gesetzesvorschläge sind nicht so weitgehend, dass wir den Berlinerinnen und Berlinern reines Wasser einschenken und ihnen sagen, hier sind Privatisierungsverträge, wir decken sie auf, und zwar ein für allemal und für immer.
Nein! Sie wollen bei Altverträgen – – Und das hat das IFG nie gemacht. Das IFG, das ’99 auf Grundlage der Grünen-Vorschläge eingeführt worden ist, hat sich auch auf Aktenbestände bezogen, die im Land Berlin vorhanden waren. Warum sollen denn dann nicht auch Privatisierungsverträge rückwirkend aufgedeckt werden?
Dieses Parlament sollte sich selbst ernst nehmen und sagen, Schluss mit der Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen! – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Lux! Wenn das mal alles so einfach wäre, wie Sie sich das vorstellen. Im Übrigen, Herr Lux, sollten Sie mal den Datenschutzbeauftragten befragen, wie das denn mit der Rückwirkung ist, der kann Ihnen da sicherlich etwas weiterhelfen.
Nun denn, wir auch! – Dass wir heute über das Informationsfreiheitsgesetz und eine mögliche Änderung sprechen, ist gut. Die Diskussion über das Volksbegehren des Berliner Wassertisches hat gezeigt, dass eine Ergänzung bzw. Klarstellung notwendig scheint. Die Koalitionsfraktionen haben – Sie haben es eben angesprochen, Herr Lux – deshalb ebenso wie Sie – zuvor schon – einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen größtmögliche Transparenz und Publizität bei Beteiligungen Privater in Kernbereichen der Daseinsvorsorge und bei der wirtschaftlichen Betätigung des Landes Berlin durch öffentliche Unternehmen erreichen.
Wir wollen auch eine möglichst weit gehende Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, aber unter Berücksichtigung der vom Land Berlin eingegangenen und vom Berliner Abgeordnetenhaus gebilligten vertraglichen Verpflichtungen
Ich habe es nicht verstanden! – und unter Berücksichtigung der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Urteil vom 6. Oktober vergangenen Jahres gezogenen Grenzen. Was wir nicht wollen, ist eine Veröffentlichung ohne jede rechtliche Abwägung, denn eine rechtswidrige Veröffentlichung müsste Schadenersatzforderungen vonseiten unserer Vertragspartner nach sich ziehen. Eine verantwortungsvolle Regierung kann so nicht handeln.
Und deshalb können wir den Gesetzentwurf des Berliner Wassertisches nicht – auch nicht in seinen wesentlichen Teilen – übernehmen. Uns – und das unterscheidet uns von der Fraktion der Grünen, zumindest wenn man ihren Antrag Drucksache 16/2929 zugrunde legt – –
Nein! – Aber vielleicht unterscheidet es uns nicht wirklich, denn schließlich haben Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf von Ihrem radikalen Antrag 16/2929 bereits wieder entfernt. Über Ihren Gesetzentwurf indes lohnt es sich vertieft zu diskutieren. Im Vergleich halte ich unseren Vorschlag für besser,
erstens deshalb, weil wir den Kernbereich der Daseinsvorsorge abschließend definieren, nämlich Wasser, Abfall, Nahverkehr und Energie,
zweitens weil nur unsere Rückwirkungsregelungen nach unserer Einschätzung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
[Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion) – Zuruf von Benedikt Lux (Grüne)]
Sie können sich ja noch mal zu Wort melden, Herr Lux! – Aber ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und würde es begrüßen, wenn sich die Koalition und die Grünen dabei auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen könnten. Das wäre doch ein Ziel. Aus unserer Sicht problematisch ist der Ansatz, den Sie haben, den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit exekutiven Aufgaben zu belasten.
Wir verstehen auch nicht, weshalb Sie wollen, dass der Senat haftet, wenn er eine Veröffentlichung ablehnt, die der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befürwortet, der Vertragspartner anschließend vor Gericht zieht und dann gewinnt. Aber ich sehe eine realistische Chance, die Unterschiede zwischen dem Ansatz der Koalition und dem Ansatz der Grünen in den Ausschussberatungen zu überwinden.
Die beiden anderen Oppositionsparteien haben sich offensichtlich aus der Debatte verabschiedet. Entgegen Ihren vollmundigen Ankündigungen sind Sie entweder mit der Rechtslage zufrieden oder völlig ratlos. Ich bin insofern sehr gespannt, was Sie beizutragen haben.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Björn Jotzo (FDP): Wir haben noch eine Ausschussberatung, Herr Kugler!]