Andreas Kugler
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 1 632 Petitionen neu ein, hinzu kamen 1 877 ergänzende Schreiben und Anfragen. Abschließend beraten konnten wir im Laufe von immerhin 40 Sitzungen 1 963 Petitionen. Hiervon waren 28 Prozent positiv oder wenigstens teilweise positiv, weitere 28 Prozent waren Auskünfte. Die weiteren statistischen Details entnehmen Sie bitte dem Bericht.
Zusätzlich haben Sie in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, in dieser sehr schönen Broschüre nachzuschlagen. Ich bin sehr froh, dass es uns erstmalig gelungen ist, den Bericht auch in eine bürgergerechte Form zu bringen. Ich bedanke mich daher sehr herzlich bei allen Beteiligten, vor allem bei unserem Präsidenten und dem Referat Öffentlichkeitsarbeit, die das möglich gemacht haben.
Damit sind wir bei unserer Öffentlichkeitsarbeit. Diese Broschüre ist Teil unserer Maßnahmen, über die Arbeit des Ausschusses zu berichten und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Wir tun dies weiterhin in unseren öffentlichen Sprechstunden, bei denen wir in Einkaufszentren in ganz Berlin zu Gast waren, sind und auch weiterhin sein werden. Im Oktober vergangenen Jahres waren wir auch als Gast mit einem gut besuchten Stand bei der Jugendmesse YOU vertreten. Im Sommer letzten Jahres haben wir erstmals 3 500 Plakate an die Senatsverwaltungen gesandt oder persönlich an die Bezirksämter überbracht. Sie sehen, wir lassen nichts unversucht, mit den Menschen in der Stadt in Kontakt zu kommen. Dies hier ist eins der Plakate, die in vielen Behörden aushängen, wie wir aus dem Rücklauf feststellen konnten.
Nun zu einigen spannenden Themen des vergangenen Jahres. Unsere erste öffentliche Sitzung vom Dezember 2009 wird vielen von Ihnen noch in Erinnerung sein. Damals erhielten wir eine Eingabe mit rund
600 Unterschriften von Künstlern, die sich mit der Nutzung des Bebelplatzes auseinandergesetzt hatten. Ihre Kritik bezog sich auf den aus ihrer Sicht unangemessenen Umgang mit dem Bebelplatz. Die durch unsere öffentliche Sitzung angestoßene Diskussion hielt lange an und war am Ende auch erfolgreich. Viele Diskussionen, viele Gespräche, viele Ausschusssitzungen später hatte ein Umdenken eingesetzt, vor allem im dafür zuständigen Bezirk. Unterm Strich: Die Fashion-Week findet ab diesem Jahr im Juli erstmals an der Straße des 17. Juni statt und nicht mehr auf dem Bebelplatz.
Ja, das ist den Applaus wert. Was aber auch einen Applaus wert ist, Frau Kollegin, ist, dass wir nicht die Einzigen sind, die sich dafür eingesetzt haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei all den anderen, die daran beteiligt waren, zu bedanken – vor allem bei den Mitgliedern des Kulturausschusses, denn auch sie haben klar Stellung in dieser Frage bezogen und mit Sicherheit dazu beigetragen, dass die Entscheidungen so getroffen wurden.
Unsere Dauerbrenner: zu lange Bearbeitungsdauer bei Schwerbehindertenangelegenheiten, Beschwerden über den Sonderfahrdienst. Beide Themen diskutieren wir am kommenden Sonnabend im Rahmen unseres Tages der offenen Tür in einer öffentlichen Sitzung mit den Behindertenverbänden und anderen Gästen – Sie sind herzlich eingeladen. Die Betreuung der lebensälteren schwerstbehinderten Jugendlichen – dieses Anliegen begleitet den Ausschuss bereits im siebten Jahr; eine Lösung ist nicht in Sicht. Die lange Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge – als das Thema in den Ausschuss kam, mussten die Menschen bis zu 28 Wochen auf eine Bescheidung warten. 28 Wochen oder 7 Monate!
In der Tat! – Der Ausschuss nahm sich der Frage an. Viele Briefe, Besprechungen, Besuche in den Wohngeldämtern später sind wir noch nicht an unserem Ziel, die Bearbeitungsdauer liegt noch nicht bei maximal 8 Wochen, so wie uns das vorschwebt, aber sie ist bei 9 Wochen angelangt. Die Spreizung hingegen ist sehr groß: Während man in Reinickendorf zur Zeit nur 4 Wochen auf den Bescheid wartet, sind es in Friedrichshain-Kreuzberg doch immerhin 15 Wochen. Hier wird deutlich erkennbar, dass die Bezirke ihre personellen Schwerpunkte sehr unterschiedlich setzen und die Verantwortlichkeit mitunter zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung hin und her geschoben wird, unabhängig von der politischen Orientierung aller Beteiligten. Auch an diesem Sachverhalt bleiben wir selbstverständlich dran.
Aus dem bunten Strauß der Einzelfälle der sogenannte dicke Hund: Landläufig geht man davon aus, dass Grundstücksbesitz dafür da ist, das eigene Vermögen zu mehren. Es gibt aber auch andere Fälle. Eine Petentin – und das ist eine Petition, die vom Bundestag zu uns gekommen ist – besitzt zwei Grundstücke, die früher von der
russischen Armee als Kaserne benutzt wurden. Diese Grundstücke sind noch immer von einer Mauer umgeben, nicht zu betreten und auch nicht zu nutzen. Man könnte sagen, nutz- und wertlos, aber: grundsteuerpflichtig! Die Petentin war – um die Grundsteuer loszuwerden – bereit, das Grundstück zu verschenken, z. B. an die Bundesrepublik Deutschland. Die aber wollte diese Schenkung nicht annehmen. Nun blieb die Petentin auf ihrem Grundstück sitzen – und musste Grundsteuer bezahlen. Dann kam der Vorgang zum Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, und – wir sind die Guten – wir konnten eine Lösung erreichen. Wir sind sehr dankbar dafür, dass die Senatsverwaltung für Finanzen hier eine Lösung möglich gemacht hat. Die Grundstücke wurden neu bewertet, sie wurden sozusagen mit einem Einheitswert von 0 Euro angesetzt. Das führt in der Konsequenz dazu, dass keine Grundsteuer mehr anfällt. Damit war auch diese Kuh vom Eis. Wir konnten dieser Petentin helfen und ihr einen friedlicheren Lebensabend ermöglichen.
Zum erfreulichen Abschluss darf ich Ihnen mitteilen, dass ein zentraler Beschluss des Petitionsausschusses, den wir im Mai 2009 gefasst haben, nämlich das Petitionsverfahren zu modernisieren und die Online-Petition einzuführen, zum Teil noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Noch vor der Sommerpause wird der neue Internetauftritt des Petitionsausschusses produktiv geschaltet. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit, ihre Petition ohne die Notwendigkeit einer persönlichen Unterschrift direkt über das Internet einzureichen. Die Online-Petition! Berlin ist damit das zweite Bundesland, in dem das so sein wird.
Die Einführung der öffentlichen Online-Petition, die dann eine Mitzeichnung ermöglicht, wird eine Aufgabe des Abgeordnetenhauses der 17. Wahlperiode sein.
Liebe Mitglieder des Petitionsausschusses! Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr, sehr herzlich für die sehr angenehme, gute und freundliche Zusammenarbeit, die wir auch im letzten Jahr miteinander hatten. Ich hoffe, dass wir die Zusammenarbeit auch bis zur Konstituierung des nächsten Abgeordnetenhauses so fortsetzen können, also bis zum Oktober.
Ich möchte auch nicht versäumen, mich im Namen aller Mitglieder dieses Ausschusses sehr, sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros zu bedanken.
Sie haben trotz der im vergangenen Jahr zum Teil sehr schwierigen Bedingungen wieder einen ganz tollen Job gemacht. Sie waren häufig länger im Büro und haben immer noch eine Schippe oben draufgelegt, wenn es um die Interessen unserer Petenten ging. Dafür ganz herzlichen Dank!
Bitte! Ich glaube, da darf man noch ein zweites Mal klatschen. – Bei allen anderen bedanke ich mich für ihre Aufmerksamkeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen.
Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Thiel! Sie wissen, ich schätze Sie,
aber ganz ehrlich, es fällt mir schwer, etwas Positives zu diesem Antrag zu sagen.
Doch, ich sage ein bisschen was dazu, es ist schon notwendig. – Sie haben sich selbst von Ihrem Antrag entfernt, indem Sie sagten, ich fasse es ein bisschen zusammen. Ich kann es Ihnen aber nicht ersparen und gehe die Spiegelstriche durch: Die Wirtschaftspartei FDP macht einen Antrag zu dem Thema „Wie unterstützt man die Wirtschaft“, ohne eine konkrete Maßnahme zu nennen, das ist das Erste, was mir beim Durchlesen auffiel.
Zum ersten Spiegelstrich „Bundes- und Landesebene, Senkung Abgaben- und Steuerlast“: Ich weiß gar nicht, was Sie wollen, Sie haben auf Bundesebene den Ausstieg aus der paritätisch finanzierten Krankenversicherung doch schon geschafft, was wollen Sie denn noch mehr? – Wollen Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch mehr belasten? – Dann brauchen Sie die Arbeitsplätze gar nicht mehr. So kommen wir nicht weiter!
Sie sagen, die privaten Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen sollen stärker bei der Steuererklärungen abgesetzt werden. Es war die schwarz-rote Koalition, die das eingeführt hat. Derzeit sind es 6 000 Euro jeweils für
Dienstleistungs- und Handwerkerleistungen, die schon abgesetzt werden können – was soll da noch nachkommen? – Übrigens ist auch das eine Bundesfrage, wir sind hier im Landesparlament! So zieht sich das durch. Sie sprechen davon, das Handwerk müsse aufgewertet werden – haben Sie die Zeitungen gelesen? Heute steht ein großer Artikel in der Zeitung, dass es dem Handwerk gut geht, dass es bereits schon auf goldenem Boden steht.
Ach, jetzt ist es auf einmal die Bundesregierung! – Gehen wir weiter im Text. Sie schreiben, die Ausbildung müsse verbessert werden. – Wenden Sie sich doch an die Handwerkskammer! Die Prüfungen werden von den Handwerkskammern in den Handwerksbetrieben abgenommen, damit haben wir nicht wirklich viel zu tun.
Im Großen und Ganzen, Herr Thiel, ist das alles relativ wenig, aber wir können im Ausschuss ja noch einmal in epischer Breite darüber reden.
Ich will aber auch etwas Positives gesagt haben, und deshalb der Hinweis auf Folgendes: Sie haben vorhin gesagt, wenn der Regierende Bürgermeister denn mal wirtschaftsfreundlich wäre – ich glaube, er ist wirtschaftsfreundlich. War es nicht der Regierende Bürgermeister, der das Ausschreibungsverfahren BBI gestoppt hat, um es neu aufzulegen, damit kleinere und mittlerer Unternehmen in Berlin und Brandenburg Zugriff auf die Aufträge bekommen? Haben sie nicht auch Aufträge bekommen? – Ich denke, das ist wirtschaftsfreundlich.
Genau, da kann man mal klatschen! – Sie wollen einen Handwerkerparkausweis. Wenden Sie sich an die Bezirke, oder wollen Sie die abschaffen?
Die Parkraumbewirtschaftung, Herr Thiel, ist eine bezirkliche Aufgabe.
Dann schreiben Sie das doch aber! Das hat doch damit nichts zu tun! – Sie wollen das Vergabegesetz abschaffen, ohne dass Sie eine Alternative dazu nennen – das ist mir unklar.
Wenn Sie die Industriearbeitsplätze ansprechen – wer hat denn den Masterplan Industrie aufgeschrieben, wer setzt ihn denn um? – Also, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, da könnte man das eine oder andere wie z. B. die K-II-Mittel, die übrigens ziemlich unbürokratisch in allen Bezirken verausgabt werden – – Ich weiß nicht, wie es in Ihrem Bezirk ist, in meinem Bezirk ist es ganz wunderbar, fragen Sie mal Ihren ehemaligen Kollegen, ein Fraktionsvorsitzender zumindest mit Redeformat. Der hat sicherlich auch mitbekommen, wie wunderbar in unserem Bezirk die K-II-Mittel verbaut wurden. Das hat unbürokratisch funktioniert!
Wir als Koalition brauchen wohl nicht so wahnsinnig viel Nachhilfe von der FDP, aber wir helfen Ihnen gerne in der Ausschussberatung, Ihren Antrag etwas zu überarbeiten, damit er der Wirtschaft auch tatsächlich hilft. Es tut mir sehr herzlich leid, wie gesagt, ich schätze Sie, aber es wundert mich sehr, dass Ihr Name unter diesem Antrag steht. Bei dem ganzen Kompetenzwirrwarr, der darin enthalten ist, glaube ich nicht, dass Sie den geschrieben haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, über den wir heute reden, ist – um es vorweg zu nehmen – gut gemeint, aber überflüssig.
Wenn Sie in Ihrer Begründung behaupten, Berlin sei im Bewusstsein der Menschen noch nicht als Sporthauptstadt verankert, dann täuschen Sie sich schwer, Herr Statzkowski!
Das bedeutet zwar nicht unbedingt, dass bei der Vermarktung Berlins als Sporthauptstadt nicht noch etwas besser gemacht werden kann, aber bevor wir uns mit den Verbesserungen beschäftigen, sollten wir auch im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt machen, welche Maßnahmen bereits greifen. Dies scheint mir vor dem Hintergrund Ihres Antrags dringend notwendig zu sein.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport arbeitet seit dem Frühjahr 2009 mit der IHK, Berlin Partner und der BTM im Expertenkreis Sport und Wirtschaft zusammen. Das gemeinsame Ziel ist die umfassende Vermarktung der Sportmetropole Berlin. In einer weiteren Arbeitsgruppe haben die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Vertreter vom SCC Berlin, von den Füchsen Berlin, der Anschutz Entertainment Group, Berlin Partner, der IHK
Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns
Berlin und der BTM bereits konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die Sie offensichtlich noch nicht kennen.
Deswegen ist es gut, dass wir darüber sprechen. So gibt es heute schon ein gemeinsames Logo und das bundesweit einzigartige Spitzensportportal „berlin-sportmetropole.de“. Ich wiederhole es noch mal, damit Sie gleich mal nachgucken können: „berlin-sportmetropole.de“.
Hier finden Sie die herausragenden Sportveranstaltungen, Sportvereine und Sportstätten Berlins. Sie können aber auch auf diesem Portal ganz einfach Reisen nach Berlin zu besonderen sportlichen Veranstaltungen buchen – z. B. unter dem Motto: „Trainieren und Dinieren – Erleben Sie ALBA BERLIN live!“
Oder: „Sport Star’s Package – Erleben Sie die Eisbären live!“ – Da sind sie nur zwei Klicks von einem hervorragenden Sportereignis in Berlin inklusive Hotelübernachtung entfernt. Herr Statzkowski! Wenn das keine gute Vermarktung ist, dann weiß ich nicht, was eine gute Vermarktung ist.
Darüber hinaus können Sie unter der Adresse „berlinsportmetropole. de“ in Kürze auch sehr einfach Eintrittskarten für Sportveranstaltungen in Berlin buchen. Die weiteren werblichen Maßnahmen, die die Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchführt, wie Präsenz und gezielte Werbung bei herausragenden sportlichen Großveranstaltungen müssen meines Erachtens nicht weiter erläutert werden, weil Sie selbst Ihnen bekannt sind. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, darf ich zusammenfassend feststellen, dass die Stärkung der Berliner Wirtschaftskraft durch die Ausnutzung der Potenziale des Berliner Sports bereits in vollem Gange ist und deshalb Ihres Antrags nicht bedarf. – Vielen Dank!
Herr Thiel! Sehen Sie denn in diesem Antrag irgendeinen konkreten Vorschlag, den umzusetzen sich lohnen würde, sodass man darauf aufsetzen oder anknüpfen könnte? Oder wie bewerten Sie diesen Antrag sonst?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Lux! Wenn das mal alles so einfach wäre, wie Sie sich das vorstellen. Im Übrigen, Herr Lux, sollten Sie mal den Datenschutzbeauftragten befragen, wie das denn mit der Rückwirkung ist, der kann Ihnen da sicherlich etwas weiterhelfen.
Nun denn, wir auch! – Dass wir heute über das Informationsfreiheitsgesetz und eine mögliche Änderung sprechen, ist gut. Die Diskussion über das Volksbegehren des Berliner Wassertisches hat gezeigt, dass eine Ergänzung bzw. Klarstellung notwendig scheint. Die Koalitionsfraktionen haben – Sie haben es eben angesprochen, Herr Lux – deshalb ebenso wie Sie – zuvor schon – einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen größtmögliche Transparenz und Publizität bei Beteiligungen Privater in Kernbereichen der Daseinsvorsorge und bei der wirtschaftlichen Betätigung des Landes Berlin durch öffentliche Unternehmen erreichen.
Wir wollen auch eine möglichst weit gehende Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, aber unter Berücksichtigung der vom Land Berlin eingegangenen und vom Berliner Abgeordnetenhaus gebilligten vertraglichen Verpflichtungen
Ich habe es nicht verstanden! – und unter Berücksichtigung der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Urteil vom 6. Oktober vergangenen Jahres gezogenen Grenzen. Was wir nicht wollen, ist eine Veröffentlichung ohne jede rechtliche Abwägung, denn eine rechtswidrige Veröffentlichung müsste Schadenersatzforderungen vonseiten unserer Vertragspartner nach sich ziehen. Eine verantwortungsvolle Regierung kann so nicht handeln.
Und deshalb können wir den Gesetzentwurf des Berliner Wassertisches nicht – auch nicht in seinen wesentlichen Teilen – übernehmen. Uns – und das unterscheidet uns von der Fraktion der Grünen, zumindest wenn man ihren Antrag Drucksache 16/2929 zugrunde legt – –
Nein! – Aber vielleicht unterscheidet es uns nicht wirklich, denn schließlich haben Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf von Ihrem radikalen Antrag 16/2929 bereits wieder entfernt. Über Ihren Gesetzentwurf indes lohnt es sich vertieft zu diskutieren. Im Vergleich halte ich unseren Vorschlag für besser,
erstens deshalb, weil wir den Kernbereich der Daseinsvorsorge abschließend definieren, nämlich Wasser, Abfall, Nahverkehr und Energie,
zweitens weil nur unsere Rückwirkungsregelungen nach unserer Einschätzung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Sie können sich ja noch mal zu Wort melden, Herr Lux! – Aber ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und würde es begrüßen, wenn sich die Koalition und die Grünen dabei auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen könnten. Das wäre doch ein Ziel. Aus unserer Sicht problematisch ist der Ansatz, den Sie haben, den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit exekutiven Aufgaben zu belasten.
Wir verstehen auch nicht, weshalb Sie wollen, dass der Senat haftet, wenn er eine Veröffentlichung ablehnt, die der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befürwortet, der Vertragspartner anschließend vor Gericht zieht und dann gewinnt. Aber ich sehe eine realistische Chance, die Unterschiede zwischen dem Ansatz der Koalition und dem Ansatz der Grünen in den Ausschussberatungen zu überwinden.
Die beiden anderen Oppositionsparteien haben sich offensichtlich aus der Debatte verabschiedet. Entgegen Ihren vollmundigen Ankündigungen sind Sie entweder mit der Rechtslage zufrieden oder völlig ratlos. Ich bin insofern sehr gespannt, was Sie beizutragen haben.
Wir können ja gleich heute damit anfangen, dass Sie mal ein bisschen was sagen!
Die SPD-Fraktion will jedenfalls eine Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes für den Kernbereich der Daseinsvorsorge, mehr Transparenz und Publizität, Rechtssicherheit für zukünftig zu schließende Verträge und eine Rückwirkung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Lassen Sie uns darüber reden, wie wir das rechtssicher hinkriegen! Der vorliegende Koalitionsentwurf ist aus unserer Sicht ein guter Ansatz dafür. – Vielen Dank!
Herr Lux! Sie haben gesagt, es könnte ein Schaden entstehen. Nun, es können eine Menge Schäden entstehen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass wir nicht nur diese eine Frage, die sich im Übrigen auf Rückwirkung bezieht, regeln, sondern auch für die Zukunft. Wir wissen doch gar nicht, welche Verträge noch geschlossen werden. Deshalb können Schäden entstehen. Und im Übrigen glaube ich auch, dass wir nicht einfach nur rechtswidrig handeln können.
Zu der Frage der Daseinsvorsorge: Sie haben das wunderbar gemacht. Ihre Aufzählung, die wahrscheinlich noch drei Minuten länger gewesen wäre, wenn Sie die Zeit gehabt hätten, zeigt, dass es notwendig ist, die Daseinsvorsorge zu definieren. Wir sprechen hier von Kernaufgaben. Ich muss zugeben, dass ich soeben das erste Mal gehört habe, dass Bildung ein Teil der Daseinsvorsorge ist. Deshalb muss man es aus unserer Sicht abschließend definieren.
Zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: In der Tat darf er Bußgelder verhängen. Das ist keine Frage. Er darf aber dem Senat keine Weisung erteilen. Das würde er dann tun, wenn er kontrolliert und anschließend zu einem anderen Ergebnis kommt. Ich glaube – dazu sollten wir ihn befragen –, das wird er auch gar nicht wollen. Das heißt, wir müssen für das, was uns im Prinzip eint, eine andere Lösung finden als die Weisung durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und ich glaube, das wird uns auch gelingen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, den nichtöffentlich
tagenden Petitionsausschuss etwas in die interessierte Öffentlichkeit zu rücken. Doch bevor ich auch ein bisschen von meiner Arbeit berichte, möchte ich erst einmal die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsbüro zu bedanken. Ich bin – das kann ich hier so sagen – sehr gerne Mitglied im Petitionsausschuss. Dort habe ich die Möglichkeit, anderen Menschen zu helfen, was ich sehr gerne tue.
So hat sich beispielsweise eine Bürgerin aus meinem Bezirk an mich gewandt, weil sie das Gefühl hatte, vom Bezirksamt falsch bzw. ungerecht behandelt worden zu sein. Zum Hintergrund: Die Mutter der Petentin erhält Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch. Es war deshalb notwendig zu prüfen, ob die Petentin zum Unterhalt heranzuziehen ist. Hierzu erhielt sie im November 2007 die Aufforderung, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dieser Aufforderung ist sie dann auch fristgemäß nachgekommen, nur hat die Antwort des Bezirksamts dann doch elfeinhalb Monate gedauert, was dazu geführt hat, dass sich auch die entsprechende Nachzahlung, die sich daraus ergeben hat, erheblich summiert hat. Das sind Vorgänge, die in der Tat aufgeklärt werden müssen. Das haben wir getan. Wir haben dabei festgestellt, dass rechtlich daran nichts auszusetzen ist, weil die Frist zur Beantwortung tatsächlich zwölf Monate beträgt, ein Umstand, den man, wenn man möchte, auch mal infrage stellen kann. Aber es hat eben auch gezeigt, dass wir im Ergebnis der Petentin leider nicht helfen konnten. Das heißt, diese Petition ist in die Statistik negativ eingeflossen. Ich kann aber aus meinen Nachgesprächen, die ich doch sehr regelmäßig mit einzelnen Petenten nach Abschluss der Petition noch führe, berichten, dass die Petentin dennoch das Gefühl hatte, dass wir ihr geholfen haben. Das lag dann zum einen daran, dass wir eine rechtliche Prüfung durchgeführt haben. Es lag aber auch daran, dass wir ihr diese rechtliche Prüfung erläutert haben, sodass sie verstanden hat, warum so entschieden worden ist. Zum anderen war ein entscheidender Punkt, dass sie feststellen konnte, sie steht nicht allein, sondern sie hat jemand, der sozusagen im Kampf gegen die Behörde an ihrer Seite gestanden hat. Ich glaube, das ist doch etwas, was für uns sehr viel zählt.
Das zeigt allerdings auch, dass wir in der öffentlichen Darstellung unseres Ausschusses noch etwas Nachholbedarf haben. Die statistische Auswertung unseres Petitionsberichts – wenn Sie die Presse verfolgt haben – weist positive Fälle von 26 Prozent bezogen auf die abgeschlossenen Petitionen auf. Das wirft meines Erachtens allerdings ein falsches Licht auf die Arbeit des Petitionsausschusses, denn hier stecken z. B., wenn Sie sich das anschauen, auch 9 Prozent als neutral gekennzeichnete Petitionen drin. Das sind allerdings Sachverhalte, für die wir gar nicht zuständig sind und die wir deswegen an andere Stellen abgeben. Schon hier ist die Statistik verzerrt. Im Übrigen haben wir eine Position mit Auskünften drin. Hier bin ich überzeugt davon, dass der überwiegende Teil
der Auskünfte auch eine positive Hilfe für die Petenten darstellt, weil diese Auskünfte ihnen vielleicht helfen, in ihrem tatsächlichen Leben und Wirken etwas einfacher zurechtzukommen. Insofern rege ich an, darüber nachzudenken, ob diese Statistik vielleicht für die Präsentation in der Presse etwas abgewandelt wird.
Ich will aber die Gelegenheit nutzen, weil ich nicht weiß, wann wir mal wieder die Gelegenheit haben, hier miteinander über dieses Thema zu reden, auch noch mal einen weiteren Dank zu richten, und zwar an unseren Ausschussvorsitzenden Herrn Hillenberg.
Ja, ich weiß, das wird Sie jetzt fürchterlich verwundern! Ich will Ihnen das aber gerne begründen. – Vor sieben Jahren hat Herr Hillenberg dafür gesorgt, dass wir die eben schon angesprochenen öffentlichen Sitzungen durchführen. Fünfmal im Jahr tagt der Ausschuss – wechselnd in den Bezirken – in verschiedenen Einkaufscentern. Das finde ich deshalb ganz bemerkenswert, weil wir zu den Bürgern gehen. Wir sind vor Ort und warten nicht nur darauf, dass die Bürger zu uns kommen. Das ist zwar ein erheblicher Mehraufwand für alle Beteiligten. Ich glaube aber, es verbindet das Landesparlament mit den Menschen in unserer Stadt. Und ich finde auch, dass es der Sache ungemein dient.
Ja! Ich komme zum Schluss, will zum letzten Satz anheben und da noch mal hervorheben, dass wir es auch dem Einsatz unseres Vorsitzenden zu verdanken hatten,
dass wir das sechste Seminar der regionalen Ombudsleute und Petitionsausschüsse der EU-Mitgliedsstaaten ausrichten konnten, was zum Ansehen Berlins sicherlich erheblich beigetragen hat.
Deshalb wollte ich diese Gelegenheit nutzen, das anzusprechen. Ich wünsche uns allen weiterhin eine so gepflegte und konstruktive Zusammenarbeit, wie wir das bisher hatten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Da wir in diesem Jahr die Gelegenheit haben, über den Bericht des Datenschutzbeauftragten zu sprechen, möchte ich nicht versäumen, als Erstes Ihnen, Herr Dr. Dix, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen anderthalb Jahren zu danken. Datenschutz stellt auch heute noch für den einen oder anderen die letzte Hürde vor der Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme dar. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Hinweise in der Regel eine wertvolle Hilfe. Auch den übrigen Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, wenngleich ich nicht verschweigen möchte, dass wir auch hier noch ein bisschen besser werden können.
Wir haben in den vergangenen Monaten viele Sachfragen behandelt. So haben wir über das Sprachlerntagebuch, die Schülerdatenbank oder die Folgerungen aus dem Verkauf der Berliner Bank gesprochen. In diesem Zusammenhang
haben wir einer Reihe von Beschlussempfehlungen – nicht mehrheitlich, Herr Trapp, sondern in der Regel einstimmig – zugestimmt. Eine Reihe von Fragestellungen konnten wir auch allein durch intensive Diskussion mit den Senatsvertretern klären, ohne eine Beschlussempfehlung zu verabschieden. Dies möchte ich in Zukunft häufiger erreichen, denn ich bin davon überzeugt, dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer Maßnahme die Grundvoraussetzung für deren Umsetzung ist. Es ist daher sinnvoller, Dinge im Gespräch zu klären, als sie durch Beschluss anderen aufzuzwingen.
Ich wünsche mir aber auch, dass wir uns in Zukunft weniger mit Einzelfällen beschäftigen. Vielmehr befinden wir uns in einer Diskussion – Sie, Herr Dr. Dix, haben es vorhin angesprochen –, in der wir über solch entscheidende Themen wie Online-Durchsuchung oder – das haben Sie, Frau Seelig, angesprochen – ELENA reden, die zwar nicht im Landesparlament beschlossen werden, aber dennoch in dieser Stadt für unsere Bürgerinnen und Bürger wirken und vor allem von unserer Verwaltung umgesetzt werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir uns von der manchmal sehr kleinteiligen Diskussion von Einzelfragen lösen, diese globalen Themen aufgreifen und uns dazu positionieren.
Einzelfälle wurden genügend genannt, die muss ich jetzt nicht noch einmal ausführen. Aber zum Abschluss spreche ich noch ein wichtiges landespolitisches Thema an. Das Thema, das die SPD-Fraktion bewegt und wahrscheinlich auch den Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit bewegen wird, ist der Aufbau eines landesweiten Schülerregisters. Wir sind davon überzeugt, dass wir ein solches Register brauchen, damit die Polizei die Möglichkeit hat, ein aufgegriffenes Kind seiner Schule zuzuordnen und die Schule zu benachrichtigen. Wir brauchen einen Überblick darüber, welches Kind welche Schule besucht bzw. besuchen müsste – aber auch nicht mehr. Und um dieses einfache Ziel datenschutzrechtlich unbedenklich umsetzen zu können, werden wir von Anfang an mit Ihnen zusammenarbeiten, Herr Dr. Dix, damit wir am Ende ein Ergebnis haben, mit dem wir alle leben können.
In diesem Sinne wünsche ich mir eine weiterhin gute Zusammenarbeit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es soll in der Tat eine kurze Kurzintervention sein, aber wenn Sie schon mit dem Fußball kommen, Herr Lux, dann sollten wir es mit Holland vergleichen: eine super Vorrunde und dann nichts dahinter. Entscheidend sind andere Tugenden: Man muss es dann auch durchhalten.
Die wirklich spannende Frage ist – das sehen wir aber offensichtlich ein bisschen unterschiedlich –: Ich glaube, dass die Übereinkunft und die Diskussion in Sachen Telefonüberwachung, die Sie wahrscheinlich gar nicht so richtig mitbekommen haben, sehr gut war, und es wurde eine sachgerechte Lösung gefunden. Es wurde von Frau Seelig vorhin schon angesprochen, dass wir nicht als Gericht auftreten, sondern dass wir in aller Regel dazwischen sitzen und uns eine Meinung bilden müssen. In diesem Fall haben wir sehr lange und intensiv darüber gesprochen und eine sachgerechte Lösung gefunden. Es ist zwar schön, dass Sie ein bisschen herumstänkern, aber es tut der Sache nicht gut. Deswegen: Kommen Sie öfter mal ins Boot! Arbeiten Sie mit uns zusammen! Das würde auch im Ausschuss die Arbeit ein bisschen beflügeln. – Danke!
Herr Dr. Körting! Ich frage Sie: Wie bewerten Sie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Online-Durchsuchungen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sich möglicherweise fragen, warum das scheinbar so unbedeutende Thema wie Hortschwimmen heute unsere Priorität ist.
Das ist eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist, dass wir vielleicht viel lieber, als ein weiteres Mal über z. B. den zu schließenden Flughafen Tempelhof zu sprechen, unsere wesentlichen Dinge in den Mittelpunkt stellen, und einer dieser wesentlichen Mittelpunkte ist die Bildung unserer Kinder. Die hat für die SPD Priorität!
Und da die Bildung unserer Kinder einer unserer Schwerpunkte ist, wollen wir das auch ein weiteres Mal durch unser Handeln unterstreichen.
Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich feststelle, dass das Erlernen des Schwimmens zur Bildung gehört, und Sie werden sicherlich auch zustimmen, dass – zumindest unserer Überzeugung nach – die Bildung nicht von dem Geldbeutel oder dem Bildungsniveau der Eltern abhängen darf. Deswegen ist es aus unserer Sicht wichtig, Kindern – kleinen Kindern, aber auch Schülern – den kostenfreien Zugang zu den öffentlichen Schwimmbädern zu ermöglichen.
Ich weiß auch: Sie werden uns in Kürze vorwerfen – wenn die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition an das Mikrofon gehen –, dass wir in der letzten Legislatur das Hortschwimmen selbst abgeschafft haben.
In der Tat: Das ist wahr. Wir haben es abgeschafft. Wir haben den Handlungsbedarf erkannt, und ab dem neuen
Schuljahr wird das Hortschwimmen wieder kostenfrei sein.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden einmal schauen, ob Sie Ihren gewaltigen Worten heute auch Taten folgen lassen, wenn es zur Abstimmung kommt.
Ein viel wichtigerer Aspekt, den wir bei dieser Gelegenheit mit aufgegriffen haben, ist, dass wir nicht nur mit dieser Änderung des Bäder-Anstaltsgesetztes bzw. des Sportförderungsgesetzes das Hortschwimmen wieder einführen wollen, sondern wir möchten auch die MutterKind-Gruppen kostenfrei in die Schwimmbäder lassen.
Das ist neu, und es ist nicht nur neu, sondern auch gewollt, weil wir glauben, dass das die schon sehr weitgehenden Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Berliner Schwimmbädern abrundet. Das bedeutet – wenn ich es noch einmal zusammenfassen darf –, dass zukünftig in Berlin sowohl Mutter- und Kind-Gruppen, Kitas, Horte, Schulen und förderungswürdige Vereine unsere öffentlichen Schwimmbäder kostenfrei nutzen dürfen. Das sind etwa 50 % der zur Verfügung stehenden Wasserfläche, und das bedeutet, dass wir bei einer schwierigen Finanzlage unserer Stadt mehr Geld in die Hand nehmen, um in diesem Bereich etwas für die Zukunft unserer Jugend zu tun.
Das ist – darauf möchte ich abschließend hinweisen – meiner Auffassung, der Auffassung der SPD-Fraktion nach, etwas, worauf wir Berlinerinnen und Berliner auch sehr stolz sein können, weil es nirgendwo in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einen so weitgehenden kostenfreien Zugang zu den Wasserflächen gibt, wie es in Berlin der Fall ist. Darauf können wir zu Recht stolz sein. – Vielen Dank!