Der Änderungsantrag zeigt, dass die PDS unsere Intention teilt. Das hat sie auch schon im Hauptausschuss zur Sprache gebracht. Sie weiß aber nicht, wie sie mit der SPD in dieser Frage umgehen soll, ähnlich ging es uns 1994 bei diesen Beschlüssen auch. Ich sage zu diesem Änderungsantrag: Er ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Der
Änderungsantrag ist eine völlig unwürdige weitere Verzögerungstaktik, und deswegen bedarf es heute der sofortigen Abstimmung über unseren Antrag.
Anderthalb Jahre hatte der Finanzsenator Zeit, diese Frage, die Sie gestellt haben, zu beantworten. Er will die Frage nicht beantworten, weil er sich der Sache nicht stellen will. Herr Wechselberg, wir haben im Ausschuss die Frage intensiv beraten. Deswegen stimmen Sie heute unserem Antrag zu! Wir haben die Möglichkeit, diesem unwürdigen Spiel ein Ende zu machen und den letzten, wenigen 200 Modrow-Käufern die Rechtssicherheit zu geben, die die anderen 7 800 Modrow-Käufer aus Landesvermögen ebenfalls hatten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Zuerst will ich Ihnen ein Geständnis machen: Ich muss feststellen, dass sich mein Bild von Ihnen in den letzten Wochen im Zusammenhang mit dieser Diskussion durchaus gewandelt hat. Ich will es hier noch einmal ansprechen: Sie mögen es mir nachsehen, aber mein Eindruck von Ihnen war bisher der eines eher fragwürdigen Tribuns, der auf der Klaviatur von Gammelfleisch bis zum Straßenausbaubeitragsgesetz spielt. Ich finde, dass Sie jetzt in das Fach der „ernsten Musik“ gewechselt sind und das zu Recht.
Es ist gut so, denn womit wir uns heute befassen, betrifft direkt und unmittelbar eine Reihe von Menschen, die ein Recht haben, nachvollziehen zu können und erläutert zu bekommen, warum wir trotz all dieser Argumente von Herrn Czaja diesem Antrag so nicht zustimmen können und weswegen wir der Auffassung sind, dass eine Berichterstattung durch den Senat der Sache auch gerecht wird.
Sie haben in Ihrer Rede gefragt, wieso wir nicht das bewährte Verfahren aus 1994 fortführen. Ich gebe Ihnen gleich noch eine Kopie des letzten Urteils in dieser Angelegenheit vom September 2006, vielleicht liegt es Ihnen nicht vor. Es handelt sich um ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Wir dürfen nicht übersehen, dass die Rechtslage letztlich der Grund ist, warum wir dieses Verfahren nicht mehr weiterführen können.
Ich fasse noch einmal zusammen: Zum einen hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 27. Juli 2004 einen Rückgriff auf die Konditionen des mit der Wiedervereinigung abgeschafften Modrow-Verkaufsgesetzes als eine nicht mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen zu ver
Zweitens nicht nur das Landgericht Berlin – die Kundigen wissen es –, sondern auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil am 17. September 2004 ebenfalls deutlich gemacht, dass nur ausnahmsweise und in Anbetracht der historisch einmaligen Situation ein Verkauf zu schenkungsähnlichen Bedingungen zeitlich begrenzt zur Verfolgung einer legitimen öffentlichen Aufgabe letztendlich zulässig sei.
Drittens: In allen anderen neuen Bundesländern finden solche Modrow-Veräußerungen nicht mehr statt. Dies muss der Vollständigkeit halber auch gesagt werden.
Viertens ist die haushaltsrechtliche Grundlage in Form einer die Mindereinnahme, die sich daraus ergibt, absichernden Erläuterung nach § 63 Abs. 3 LHO weggefallen – u. a. durch diese Urteile.
Fünftens müssen wir uns noch einmal vergegenwärtigen, dass die derzeitige Gesetzeslage den – nennen wir es verkürzt – Modrow-Käufern ohne Weiteres die Möglichkeit gibt, auf Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes eine sehr sozialverträgliche Lösung anzustreben – durch den verbilligten Ankauf des Grundstücks zum halben Bodenwert bzw. durch preisgünstige Erbbaupacht.
All das zusammengenommen lässt nur den einen Schluss zu – und ich bin sicher, dass der Senat in seinem Bericht das noch einmal in schriftlicher Form darstellen können wird –, dass wir keine andere Wahl haben, als bei Abwägung der sicherlich schwierigen Situation des Einzelnen mit der Rechtssituation zu dem Ergebnis zu kommen, dass uns die Rechtssituation da keinen Spielraum lässt, Herr Czaja! Wenn Sie ganz ehrlich sind und sich das noch einmal in Ruhe anschauen, werden auch Sie feststellen können, dass es diesen Spielraum nicht gibt.
[Mario Czaja (CDU): Die Debatte hätten wir ja im Hauptausschuss führen können, aber Sie wollten das nicht!]
Ich sagte eingangs, dass sich mein Bild von Ihnen geändert hat, aber ich finde, zu dem geänderten Bild gehört dann auch die ehrliche Analyse der Situation. Da hilft es nicht, Vorwürfe zu machen und die Geschichte noch einmal zu erzählen, die ohnehin schwierig genug ist, sondern wir müssen uns der Tatsache stellen, dass 16 Jahre danach auf Grundlage einer Reihe von Urteilen – das letzte, wie gesagt, vom September 2006; ich habe die Kopie dabei und gebe Sie Ihnen gleich – die Spielräume sehr eingeengt sind – um nicht zu sagen: praktisch unmöglich geworden sind. – Herzlichen Dank!
Zu einer Kurzintervention erhält Herr Czaja von der CDU-Fraktion das Wort. Die Redezeit beträgt drei Minuten. – Bitte schön!
Herr Zackenfels! In diesem speziellen Urteil – ich weiß nicht, ob es das gleiche ist, das ich auch kenne – steht auch, dass es nicht für die Fälle gilt, die auf die Beschlusslage der Vergangenheit hinauslaufen und die im Grunde ausgesetzt sind, weil die Restitutionen nicht abgeschlossen sind. Für diese Fälle gilt dieses Urteil also nicht.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die Sitzung im Hauptausschuss – wohin diese Diskussion, die Sie jetzt begonnen haben, eigentlich gehört – bei diesem Punkt wie folgt verlief: Wir stellten unseren Antrag und brachten unsere Argumente vor. Daraufhin antwortete Herr Wechselberg für die Linksfraktion und die SPD wie folgt: Er teile unsere Auffassung vollkommen, aber man sei in einer Koalition und könne nicht wegen einer solchen Kleinigkeit diese Koalition infrage stellen. Die SPD sei nun einmal gegen dieses Anliegen. – Auf die Frage des Kollegen Goiny, ob der Senat eine Stellungnahme dazu abgeben könne, warum er dieser Beschlusslage von 1994 nicht folgt und warum dieses Thema über anderthalb Jahre im Hauptausschuss von Sitzung zu Sitzung vertagt wurde, antwortete der Staatssekretär, der Berichtsauftrag stamme aus der vergangenen Legislaturperiode und falle unter die Diskontinuität. Er sehe deshalb keinen Grund, zu diesem Thema irgendeine Antwort zu geben. Es sei nicht mehr seine Sache, sondern das Parlament könne darüber entscheiden.
Die SPD hat sich in dieser gesamten Debatte überhaupt nicht geäußert. Im Gegenteil: Der Kollege Köhler, der diesem Antrag 1994 zugestimmt hat, oder die Kollegin Ollech, deren Vater damals diesem Antrag zugestimmt hat –, all diese Leute haben im Ausschuss genickt und damit unsere Argumente bestätigt, dann aber mit dem Kopf nach unten unseren Antrag abgelehnt. Es wurde kein einziges Argument als Erwiderung gebracht.
Herr Zackenfels! Dass es heute diesen Änderungsantrag gibt, zeigt mir, dass Sie noch einmal über dieses Thema nachdenken müssen und bislang nicht ausreichend darüber nachgedacht haben. Damit ist unsere Intention erreicht, dass in diesem Parlament noch einmal darüber diskutiert wird. Allerdings vergeht jetzt nochmals ein halbes Jahr mit diesem Antrag. Es kommt jetzt nochmals zu einer Verzögerung, die bereits anderthalb Jahre andauert.
Noch zu den Dingen, die Sie angesprochen haben: Es handelt sich um 8 000 Fälle, wo Grundstücke noch nicht restituiert waren, d. h. Fälle, in denen das Land Berlin nicht Eigentümer war und mit einem Dritten gestritten hat. Das Land Berlin wurde dann Eigentümer und trat in den Vertrag ein. Das ist kein neuer Vertrag, sondern das
ist eine rückwirkende Vervollständigung des Vertrages. Das werden Sie höchstwahrscheinlich sehr viel besser formulieren können als ich. Deswegen betrifft das angeführte Gerichtsurteil diese Fälle nicht. Diese 200 Grundstücke sind davon nicht betroffen. Ich hoffe, dass wir zumindest dann, wenn in einem halben Jahr der Bericht des Senats vorliegt, das eindeutig klären können. Sie können dann auch unserem Anliegen zustimmen, wenn Sie ebenso wie wir feststellen, dass es keine juristischen Hürden gibt – außer der einen Hürde, dass der Senat einem Antrag des Parlaments, den wir in großer Mehrheit beschlossen haben, nicht mehr folgt.
Zu zwei Punkten möchte ich noch einmal Stellung nehmen: Die Darstellung einer Diskussion oder NichtDiskussion im Hauptausschuss spielt keine Rolle. Wir diskutieren hier.
Ja, das tut mir leid, Herr Czaja! Das ist das Parlament, und demzufolge kann ich Ihre Einlassung nicht nachvollziehen. – Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Wenn Sie denn der Meinung sind – so habe ich das Ihren Worten entnommen –, dass der Senat dazu einen Bericht verfassen sollte – Sie beklagten, dass um 22.30 Uhr oder um 22.45 Uhr in der besagten Hauptausschusssitzung – die Hauptausschusskollegen werden das wissen –
der Senat nicht weitergehende Diskussionen durchgeführt hat –, dann können Sie ohne Weiteres unserem Antrag zustimmen. Wir bitten entsprechend um Berichterstattung durch den Senat. – Das war der zweite Punkt.
Ganz kurz noch ein weiterer Punkt: Ich habe Ihnen das Urteil des Kammergerichts gegeben. Die Berichterstattung ist notwendig, um die sachliche Trennung der verschiedenen Fälle zu ermöglichen. Ich komme zurück auf den – wie gesagt: respektvoll gemeinten – Tribun: Es wird der Sache guttun, wenn das stückweise getrennt, entsprechend dargestellt und mit Zahlen unterlegt wird. Deswegen sollten Sie dem Antrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Zackenfels! Wir verstehen den Berichtsauftrag nicht so, dass der Senat uns etwas erläutern soll, weil es schwierig ist, oder dass er darlegen soll, warum etwas nicht geht oder kein Spielraum vorhanden ist – wie Sie das formuliert haben –, sondern wir verstehen den Berichtsauftrag so, dass dargelegt wird, welche Möglichkeiten man hat, um mit diesen 200 Problemfällen zu Ende zu kommen. Nur darum geht es heute.
Es ist schon über den Rahmen gesprochen worden. In der damaligen Situation gab es einen Stichtag – den 30. Juni 1990 –, und zu genau diesem Stichtag hat sich das Parlament 1994 bekannt. Sicherlich haben einige die Wortprotokolle von 1994 noch einmal studiert.
Sie werden sich entsinnen, dass damals von unserer Fraktion Frau Schreyer hier gesprochen hat, und sie hat sich explizit dazu bekannt, dass eine Lösung gefunden wird. Das Parlament hat dann auch mit sehr großer Mehrheit diesem zugestimmt.
Jetzt gibt es verschiedene Gerüchte, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damals gestimmt hat. Ein Protokoll, aus dem genau zu entnehmen wäre, dass es halbehalbe war oder die Grünen sogar dagegen gestimmt haben, wie gerade von links behauptet wurde, gibt es nicht.
Selbstverständlich haben die Kollegen damals im Sinne des Anliegens einer Klärung dieser Fälle zugestimmt.
Die PDS hatte seinerzeit noch viel weitergehende Vorschläge, die abgelehnt worden sind. Sie waren damals in der Opposition. Aber das, was beschlossen wurde, wurde mit sehr großer Mehrheit beschlossen.
Wenn man heute darauf zurückblickt – und das hat Kollege Zackenfels gemacht –, ergibt sich folgendes Bild: Vor 17 Jahren hatten Leute, die ein Häuschen auf einem Grundstück hatten, das nicht ihres war, eine Chance. Aus heutiger Sicht kann man vielleicht sagen, dass das für Einzelne so etwas wie ein Lottogewinn war. Sie konnten plötzlich für ganz wenig Geld – zunächst Ost-Mark, dann West-Mark, heute sind das ein paar Euro – ein Grundstück erwerben.
Ein Grundstück ist heute in Berlin in den meisten Gegenden sehr viel mehr wert, als es damals war und als die
Leute bezahlen mussten. Es gab welche, die waren schneller beim Notar, andere hatten Beziehungen, andere hatten keine Restitutionsansprüche in den Folgejahren zu klären, über die sprechen wir heute gar nicht mehr. Wir sprechen über diejenigen, wo noch etwas offen war und wo erst heute, nach sehr vielen Jahren, das Land Berlin als Eigentümer der Grundstücke überhaupt feststeht. Um die geht es, und es steht die Zahl von 200 Fällen in Berlin im Raum.
Man kann jetzt lange darüber sinnieren, ob das aus heutiger Sicht gerecht ist, dass jemand für wenig Geld sein Grundstück erwerben durfte.