Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass in einigen Ländern der Vorsitzende der dortigen NPD Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist. Das ist bei uns in Berlin nicht der Fall. Weder unter meinem Vorgänger noch unter mir ist der Vorsitzende der NPD V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes. Das bedeutet, wenn eine solche Partei aus den Ängsten heraus, die sie wegen des Bundesparteitags hier gehabt hat, die Zahl derjenigen, die wissen, wo dieser Parteitag stattfindet, auf vier oder fünf Landesvorstandsmitglieder beschränkt, und die übrigen Menschen, die NPD-Mitglieder sind oder sonst wie von deren Tätigkeiten wissen, dies auch nicht erfahren, dass dann für uns eine Erkenntnisquelle bis zur Abhaltung des Landesparteitags nicht gegeben ist,
Herr Lindner! – weil wir mit unseren staatlichen Organen oder mit unseren V-Leuten nicht im Vorstand der NPD sind. Ich halte das übrigens auch für richtig.
[Frank Henkel (CDU): Da werden doch Delegierte eingeladen! – Michael Braun (CDU): Wozu haben Sie denn einen Verfassungsschutz?]
Herr Henkel, dann müssen Sie irgendwann schwören: Wollen Sie ein Verbot der NPD oder wollen Sie keins? Sie wollen offensichtlich keines,
wenn Sie weiter V-Leute in den Vorständen der NPD haben wollen und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachten.
[Beifall bei der SPD – Beifall von Uwe Doering (Linksfraktion) und Carl Wechselberg (Linksfraktion)]
Man muss sich entscheiden, wenn Sie so etwas konspirativ vorbereiten, ob man dadurch Kenntnis erhält, dass einer der Kameraden, die das konspirativ vorbereiten, VMann des Verfassungsschutzes ist oder nicht. Wenn er VMann ist, gibt man die Möglichkeit, diese Partei später zu verbieten, aus der Hand, weil man das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verliert. Das ist die eine Sache.
Herr Kollege Lindner, ich empfinde es als ungeheuerlich, wenn Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als abwegig bezeichnen!
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Dr. Martin Lindner (FDP): Sie sind abwegig! Sie reden ein dummes Zeug hier! – Frank Henkel (CDU): Unerhört! – Weitere Zurufe von der CDU]
eine Frage ist, die im Sinn des G-10-Gesetzes zur Abwehr von schwerwiegenden Gewaltereignissen oder ähnlichen Vorkommnissen Abhörmaßnahmen, technische Kommunikationsüberwachung, großen Lauschangriff oder etwas ähnliches erfordert, um auf andere Art und Weise zu Erkenntnissen zu kommen.
Da sage ich Ihnen: Nein! – Wir wenden das G-10-Gesetz oder den großen Lauschangriff entsprechend dem Gesetz dann an, wenn es ganz schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Ordnung gibt.
Jetzt geht es weiter mit Frau Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Sie haben das Wort Frau Ströver!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister. – Weil Sie, wie wir alle wissen, Herr Regierender Bürgermeister, gerne an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen und, wie wir gehört haben, heute Abend das Parlament verlassen, um an der Verleihung der Goldenen Kamera teilzunehmen, frage ich Sie: Warum haben Sie – und wie zu hören war auch alle Senatsvertreter und -vertreterinnen – Ihre Teilnahme an der Verleihung des „BZ“-Kulturpreises abgesagt, bei dem unter anderem Iris Berben für ihr Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus geehrt worden ist?
[Christian Gaebler (SPD): Werbt ihr von den Grünen jetzt für die „BZ“? – Volker Ratzmann (Grüne): Für Iris Berben!]
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Christian Gaebler (SPD): Die Neuorientierung der Grünen!]
wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich zu Iris Berben eine besonders innige Freundschaft pflege. Das wird auch so bleiben. Deshalb ist Ihre direkte Kombination, dass man, wenn man nicht zum „BZ“-Kulturpreis geht und
dort Iris Berben geehrt wird, damit vielleicht irgendetwas gegen Iris Berben haben könnte, völlig abstrus.
Ich muss sagen, Frau Ströver, Sie enttäuschen mich. In letzter Zeit haben Sie mich nicht so oft enttäuscht, aber da gehen Sie einmal wieder so weit daneben, dass ich nicht mehr ganz verstehen kann, was Ihre Frage überhaupt bedeuten soll.
Da Sie mir die Frage, warum Sie und der gesamte Senat kurzfristig der Veranstaltung fernblieben und abgesagt haben, nicht beantwortet haben, frage ich Sie: Hat diese Absage vielleicht mit dem eben von Frau Thamm angesprochenen Vorgang zu tun, dass Sie unmittelbar vorher das Verfahren gegen die „BZ“ verloren hatten?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Der „BZ“Kulturpreis wird nicht erst in diesem Jahr vergeben, sondern schon seit Jahren. Ich kann mich auch noch an Zeiten erinnern, wo ich dort hingegangen bin,
da hat, glaube ich, noch Herr Gafron in seiner ihm eigenen Art und Weise die Moderation dieses Preises selbst gemacht, das war ein kulturelles Highlight in dieser Stadt.
Ich bin nicht in der Lage, zu allen gesellschaftlichen Veranstaltungen in dieser Stadt zu gehen, obwohl man mir das immer wieder unterstellt. Deshalb brauche ich zu vielen auch nicht hinzugehen, weil die meisten sowieso denken, dass ich da bin. Das erleichtert natürlich auch die Arbeit!
Welche Erkenntnis darf ich denn daraus ziehen, Frau Ströver, dass Sie heute Abend bei der Verleihung der Goldenen Kamera nicht dabei sind? Haben Sie irgendetwas gegen den Springer-Verlag?