Darüber hinaus führt die ständige Änderung – auch Herr Dr. Arndt hat heute angekündigt, dass es noch weitere Änderungen geben soll – zu erheblichen Unsicherheiten bei den Haus- und Grundstückseigentümern.
Es gibt kein Wenn und Aber, wir werden diese Änderung des Gesetzes, wie sie vorgelegt wurde, wie auch das ursprüngliche Gesetz weiterhin ablehnen. Es gehört in die Ablage P, da hilft auch, Herr Doering, der Hinweis auf
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weingartner! – Als letzter in der Rederunde hat der fraktionslose Abgeordnete Hillenberg das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Czaja! Ein Sprichwort lautet, schreiben Sie sich das hinter die Ohren: Wer im Glashaus sitzt, sollte mit Steinen nicht schmeißen!
Oder vielleicht erinnern Sie sich an die Rede meines Kollegen Radeboldt, der Sie als „Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Czaja“ – habe ich einen Titel vergessen? – tituliert hat. Also – schön ruhig bleiben. Wer versucht, sich so viele akademische Titel zu erkaufen oder zu erschleichen, sollte in diesem Parlament keine Rede mehr halten.
Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt, um auf das Thema Lüge zurückzukommen – ich weiß ja, von wem das kommt, daher trifft es mich relativ wenig: In diesem Zusammenhang gab es hier den Vorschlag, die Grundsteuer zu erhöhen, damit alle es bezahlen, und dann brauchen wir kein Straßenausbaubeitragsgesetz. Das war Ihr Vorschlag. Wir haben ihn aus einem bestimmten Grund abgelehnt. Wir haben nämlich gesagt: Es sollen alle gleichmäßig für die Straßen bezahlen. – Herr Czaja, hören Sie mir zu, oder ist das nicht ganz so Ihr Thema? Wenn Sie so reinhauen, würde ich Ihnen empfehlen, einfach einmal zuzuhören. – Wir haben gesagt: Wir machen das nicht, dass alle wieder für alles bezahlen sollen, weil wir genau für den Teil einer Straße die Verantwortlichen mit am Tisch haben wollen, die das letztlich auch bezahlen wollen – so, wie es die Kollegin der Grünen eben gesagt hat –, damit die auch aufpassen, was dort ausgebaut wird und was das kostet, damit wir künftig vernünftig mit dem Ausbau der Straßen umgehen. Aus diesem einen Grund hielten wir das Straßenausbaugesetz für richtig.
Noch ein zweiter Punkt, der wichtig ist: Wir haben uns am Montag dieser Woche getroffen. Es ging um den Verkauf der GSW, um den Börsengang. Da war ein ganz wichtiger Punkt, der nach meiner Intention angesprochen wurde. Ob man es heute noch einmal machen sollte, darüber kann man einmal tief nachdenken. Wir hatten damals ein kleines Problem am Hals. Wir wollten nämlich eine Klage in Karlsruhe führen. Da kann es nicht sein, dass
sich Berlin wie in den vergangenen Jahren Vorteilen auf bestimmten Gebieten schafft. – Genau darum, Herr Kollege Weingartner, kann man den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland nicht erklären, dass sie über den Länderfinanzausgleich Berlin finanzieren, sie selber aber ein Straßenausbaubeitragsgesetz haben und Berlin nicht. Das war auch ein Grund, warum wir uns gezwungen sahen, dieses Gesetz hier einzuführen.
Der dritte Punkt, und da wir hier schon das vierundvierzigste Mal über dieses Gesetz reden: Ich hatte Ihnen vor einem Jahr erzählt, dass ich eine Einladung vom Hamburger Senat hatte, um dort vor der schwarz-grünen Koalition über die Erfahrung des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes zu erzählen. Ich habe damals gesagt: Sie wissen, warum auch wir es eingeführt haben – eben um dieses unsägliche Erschließungsrecht ein für alle Mal ein bisschen beiseite zu schieben. Das war ein Grund, warum wir uns lieber auf ein Straßenausbaubeitragsgesetz für eine bestehende Straße besinnen, als diese Straße über das Erschließungsrecht abzurechnen, wie es ja tatsächlich passiert ist. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf angucken, dann sehen Sie: Es gibt genau ein Datum, wann das eine ad acta gelegt und das andere eingesetzt wird. Ich habe den Leuten in Hamburg erzählt: Ja, in Berlin war es früher etwas anders. Aber heute versuchen wir, uns dem bundesrepublikanischen Recht anzugleichen. Darum sind wir jetzt besser. Wir lassen die Erschließungskosten sein und machen jetzt nur noch das Straßenausbaubeitragsgesetz. – Da fragten mich die Kollegen: Wir dachten, in Berlin laufen die Uhren anders. Wie könnt ihr denn angesichts eurer Schuldenlast nur daran denken, auf die Einnahmen des Erschließungsrechts zu verzichten? – Kein Mensch in Hamburg würde jemals auf die Idee kommen, auf das eine zu verzichten und das andere zu machen. Da habe ich gesagt: Es gibt in Berlin eine andere Situation. Wir haben uns dazu entschlossen, und auch ich persönlich finde es richtig, dass wir das eine durch das andere ersetzt haben.
Herr Kollege Hillenberg! Jetzt haben Sie zwei Argumente genannt, warum Sie dem Straßenausbaubeitragsgesetz damals zugestimmt haben. Das eine Argument war Karlsruhe; das zweite Argument war die Veränderung des Erschließungsbeitragsgesetzes. Mit beiden Punkten sind Sie gescheitert, beim einen in Karlsruhe, beim anderen vor den Gerichten, weil die Änderungen des Erschließungsbeitragsgesetzes nicht als juristisch standfest betrachtet wurden. Wie sehen Sie denn jetzt die Situation? Wenn beide wichtigen Punkte nicht mehr da sind, können
Nein, wir können das Gesetz nicht abschaffen, weil ich der tiefen Überzeugung bin, dass mit diesem Straßenausbaubeitragsgesetz eine vorhandene Straße, die seit zwanzig Jahren für den Verkehr freigegeben ist, eben nicht mehr nach dem Erschließungsrecht abgerechnet werden kann. Das war genau auch ein wichtiger Grund, den wir hineingebracht haben, damit wir das Straßenausbaubeitragsgesetz auf den Weg bringen, Herr Czaja. Anscheinend haben Sie das nicht begriffen.
Wir wollten nicht mehr, dass 90 Prozent der Kosten umgelegt werden, sondern nur noch der Anteil, der nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz möglich ist.
Jetzt zu dem eigentlichen Thema, um das es hier geht: Ob nun 200 oder 300 Meter – das ist etwas, was man im Ausschuss bereden sollte. Vielleicht reicht es auch, dass jemand aus dem Rat der Bürgermeister dabei ist. Man muss nicht wieder eine Riesenanhörung zu diesem Thema machen.
Noch eins, Herr Kollege Czaja, weil Sie damals das Beispiel von Herrn Ulbricht, Bürgermeister von Köpenick, brachten: Er sagte, dass 80 bis 90 Prozent Verwaltungsaufwand notwendig wären, um die Einnahmen zu erzielen. Aber wenn es nur 10 oder 15 Prozent sind: Meinen Sie nicht, unser Haushalt verdient es, auch darüber nachzudenken, dieses Geld zu holen? Im Übrigen sage ich Ihnen: Das ist ein Bürgermeister, der die Proteste vor Ort gesehen und trotzdem seine Position beibehalten hat.
Wir können auch einmal diese Anfrage stellen: Wie hoch ist denn der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung einer Straße, wenn es um 10, 15, 20 Millionen in Zukunft geht? Ob das 80, 90 Prozent Verwaltungskosten sind, wage ich zu bezweifeln.
Der letzte Punkt – das Thema wurde schon angesprochen: Ein Gesetz ist niemals endgültig, niemals fertig. Man kann immer darüber nachdenken, ob man nicht das eine oder andere einmal überlegen sollte. Beim Thema Beleuchtung halte ich für wichtig, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, sie über das Straßenausbaugesetz abzurechnen. – Schönen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hillenberg! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Gesetzesvorlage an für Bauen und Wohnen, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Hier handelt es sich um die Priorität der Fraktion der FDP unter dem lfd. Tagesordnungspunkt 46. Das sind zwei Anträge der Fraktion der FDP.
Für ein vielfältiges und tolerantes Berlin, gegen Segregation und Stillstand (I) – Revitalisierung als Motor für eine zukunftsfähige Metropole
Für ein vielfältiges und tolerantes Berlin, gegen Segregation und Stillstand (II) – Revitalisierung als Bestandteil der Stadterneuerung
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der FDP, und Herr von Lüdeke hat das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir möchten uns heute und auch künftig in den Ausschussberatungen einmal gern dem Thema der Aufwertung von Stadtteilen widmen. Da gibt es die Begriffe Gentrifizierung, Yuppiesierung usw. Wir würden gerne einmal darüber reden, wie wichtig eigentlich die Aufwertung von Stadtteilen und damit auch die Aufwertung von Berlin in Zukunft sein wird.
In der Stadtgeographie verwendeter Begriff, der einen sozialen Umstrukturierungsprozess eines Stadtteils beschreibt. Demnach führt der Zuzug neuer Bewohnerschaften sowie eine politisch gewünschte, gezielte Aufwertung eines Wohnumfeldes durch Restaurierungs- und Umbautätigkeiten zur Veränderung
Für meine Fraktion möchte ich hier und heute feststellen: Wir finden die Aufwertung von vernachlässigten Stadtteilen gut.
Warum ist die Aufwertung von Stadtteilen so wichtig? – Sie ist wichtig, weil Berlin sich im Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen befindet und die Ansiedlungsentscheidungen von Bürgern und auch Unternehmen für Berlin von verschiedenen Faktoren abhängen, die damit
zusammenhängen. Einmal gibt es harte Standortfaktoren – das Wohnungsangebot und die Lage –, aber auch weiche Standortfaktoren wie das Image. Berlin lebt von seinem Image als lebendiger, urbaner Stadt. Wir haben viel Grün, wir haben viel Wasser, wir haben viel Kultur, wir haben Schulen, wir haben Ausbildungsstätten in Hülle und Fülle – also, etwas Urbaneres gibt es eigentlich nicht.