Ich beziehe mich mit meiner Frage, Herr Regierender Bürgermeister, auf Ihre Schlussbemerkung zum BerlinBrandenburg-Bericht. Hier behaupten Sie – Zitat –, dass „beide Länder in naher Zukunft nicht fusionieren“ werden. Wie groß ist für Sie ein Zeitfenster, welches Sie mit „naher Zukunft“ bezeichnen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir haben sehr oft über dieses Thema diskutiert. Ich kann nur immer wieder betonen: Berlin steht bereit. Ich halte das Zusammengehen beider Länder nach wie vor für sinnvoll und habe den Eindruck, dass das nach wie vor die Rückendeckung des gesamten Hauses hervorruft. Aber es hat sich leider an der Position Brandenburgs nichts verändert. Deshalb müssen wir zurzeit zur Kenntnis nehmen, dass es keinen Termin für eine Abstimmung gibt. Sie müsste 2009 stattfinden. Brandenburg hat sich geweigert, diesen Termin festzulegen. Insofern kann ich nur wiederholen: Es gibt auf absehbare Zeit keine Hoffnung, dass die Fusion zustande kommt. Ich würde mich freuen, wenn Ihre Partei schwesterlich mit Herrn Junghans und vor allen Dingen Herrn Petke, der das Sagen in der Brandenburger CDU hat, vielleicht neue Impulse in Brandenburg hervorruft.
Herr Regierender Bürgermeister! Bei allem Respekt: Würden Sie bitte so freundlich sein und meine Frage beantworten: Wie groß ist für Sie ein solches Zeitfenster?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Auch das ist der Antwort zu entnehmen. Was nutzt es Ihnen, wenn ich jetzt 2010 sage? Dann fragen Sie mich 2010, und es ist 2011. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Wir müssen doch Fakten zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, das ist mittlerweile auch gelernt worden. Ich hoffe, dass sich das in Brandenburg verändert. Dazu kann jeder einen Beitrag leisten. Die Initiativen aus allen Parteien sind zurzeit nicht gerade berauschend. Deshalb können Sie selbst jetzt mit interpretieren, wie lange dieser Zeitraum sein wird.
Jetzt ist Frau Senftleben von der Fraktion der FDP mit einer spontanen Frage dran. – Bitte schön, Frau Senftleben!
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an Sie, Herr Prof. Zöllner! Ich beziehe mich auf einen Artikel, der heute in der „Morgenpost“ steht, wonach eine junge Aushilfslehrerin zu Hause sitzt und wartet, weil der Vertrag in der Schulbehörde festsitzt. Ich stelle die Frage, weil das nicht der einzige Vorfall bezüglich der Lehrerzuweisung ist, der zeigt, dass Ihre Verwaltung bezüglich Schnelligkeit, Effizienz und Freundlichkeit dringend Nachhilfe braucht. Zweitens muss man wieder einmal feststellen, dass die zentrale Lehrerzuweisung hier an ihre Grenzen stößt. Frage: Was gedenken Sie konkret zu tun, um beide Kritikpunkte – die sicherlich berechtigt sind, da sind wir uns einig – in absehbarer Zeit abzustellen?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Senftleben! Ich hoffe, dass ich Sie oder uns beide jetzt durch die Beantwortung dieser Frage nicht in Schwierigkeiten bringe, weil ich „überraschenderweise“ darauf vorbereitet bin. Ich darf Ihnen den Vorgang, wie er mir berichtet wurde, anhand von Daten schildern: Am 6. Februar hat ein Auswahlgespräch in der entsprechenden Grundschule stattgefunden. Am 7. Februar gab es eine Vorlage bei der Frauenvertreterin und dem Personalrat. Am 14. Februar hat die Frau
envertreterin zugestimmt. Am 15. Februar hat die Schwerbehindertenvertretung zugestimmt. Am 15. Februar hat der Personalrat zugestimmt. Am Nachmittag des 16. Februar ist der Vorgang in der zentralen Bewerbungsstelle eingegangen. Dazu muss man wissen, wenn man recherchiert, dass der 16. Februar ein Freitag war. Dann gab es einen Samstag und einen Sonntag. Am 19. Februar ist es bearbeitet worden, am 20. Februar – Dienstag – erfolgte dann eine entsprechende Vornotierung durch die Stellenwirtschaft. Am 21. Februar ist es per Boten zur Personalstelle zur Vertragsunterzeichnung abgeschickt worden. Ich gehe davon aus, dass der Vertrag heute oder morgen geschlossen wird.
Das sind insgesamt 16 Tage zur Abwicklung eines Einstellungsvorgangs. Innerhalb dieser 16 Tage – auch in Bezug auf den Zeitungsartikel und eine Äußerung aus dem Personalrat, das ist ohne jeglichen Vorwurf gemeint – war der Vorgang im Rahmen der Mitbestimmung 10 Tage nicht in einer zuständigen Stelle der Senatsverwaltung. Von den 6 Tagen, in denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung Berlin mit dem Vorgang beschäftigt haben, waren 2 Tage Wochenende. Das heißt, dieser Vorgang ist in 4 Tagen an verschiedenen Dienststellen nicht nur vorschriftsmäßig, sondern aus meiner Sicht vorbildlich, der Situation angemessen und den Bitten und Wünschen des Senators entsprechend gelaufen, nämlich zu zeigen, was man leisten kann, wenn Not am Mann und schnelles und entschlossenes Handeln gefordert ist. Das gibt mir Anlass, mich bei allen Beteiligten an diesem Prozess, soweit sie in dem nachgeordneten Bereich bei mir tätig sind, zu bedanken
und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es dieser Geist ist, den ich will: dass man zupacken kann, wenn Not am Mann ist. Ich wundere mich, dass dieses, was sicher auch recherchierbar gewesen wäre, in der öffentlichen Diskussion einen völlig anderen Eindruck erweckt.
Vielen Dank! – Es ist sehr schön, dass Sie die Daten hier so vorlegen. Sie liegen uns natürlich nicht vor.
Herr Liebich! Ist das unser Fehler? Ist das unser Problem? Haben wir das Recht, Fragen zu stellen – ja oder nein? – Danke! –
Ich frage, Frau Dr. Tesch! – Sie haben eben klar das Problem der Personalratstätigkeit angesprochen.
Da haben Sie gesagt: 10 Tage. – In Ihrer Verwaltung waren es dann letztendlich so, wie ich Sie verstanden habe, vier Werktage minus Wochenende. Der Rest war in der Personalvertretung oder bei den zuständigen Stellen. Frage – und das betrifft auch eine alte FDP-Forderung: Muss hier etwas geändert werden?: – Es geht hierbei um die Zuständigkeit dieser Mitbestimmung. Keine Abschaffung der Mitbestimmung, sondern die Mitbestimmung geht dann direkt an die Schule! Denn in einem sind wir uns wahrscheinlich einig, dass es mit 16 Tagen im Notfall doch ein bisschen zu lang dauert.
Frau Senftleben! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Als ich das heute gelesen habe, habe ich auch einen Schreck bekommen, weil ich auch nicht wusste, was wirklich passiert ist. Das ist immer das Problem. Es hätte auch anders sein können – dass es nämlich nicht optimal gelaufen ist. Ich meine, der gesamte Vorgang ist optimal gelaufen.
Jeder Fraktion steht eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann. Es beginnt für die SPD-Fraktion der Kollege Kleineidam. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab noch einmal kurz etwas zu dem Tagesordnungspunkt sagen, denn nach dem, was ich in den letzten 24 Stunden erfahren habe, hat es offensichtlich einige Irritationen gegeben. Die Koalition hat das Thema „Terrorismusbekämpfung und organisierte Kriminalität“ angemeldet, und ich gedenke, mich in meinem Redebeitrag an dieses Thema zu halten. Es hat offensichtlich Irritationen gegeben, denn ich bin gefragt worden, ob heute nicht auch zu dem wichtigen Thema Jugendkriminalität gesprochen wird. Ich sage dazu nur: Ich weigere mich, unter der
Das heißt nicht, dass das andere Thema unwichtig ist. In zahlreichen Ausschüssen beschäftigen wir uns damit, und wir werden es sicherlich auch weiterhin bearbeiten.
[Zuruf von den Grünen: Wenn Sie darüber hätten reden wollen, hätten Sie es anders anmelden können! – Uwe Doering (Linksfraktion): Haben wir doch! Lesen Sie es nach!]
Wir werden täglich mit neuen Forderungen nach schärferen Gesetzen und harten Polizeimaßnahmen konfrontiert, die angeblich einer besseren Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen sollen. In der aktuellen Diskussion geht es z. B. um Fragen wie die Befugnisse zum Abschuss von Passagiermaschinen oder die sogenannte Online-Durchsuchung von heimischen Computern. Offensichtlich glauben viele Politiker, bei jeder Meldung über terroristische Anschläge mit Forderungen nach neuen Gesetzen reagieren zu müssen. Sie setzen damit einen teuflischen Kreislauf in Gang. Sie suggerieren nämlich der Bevölkerung absolute Sicherheit. Es entsteht der Eindruck, man brauche nur Gesetze zu fordern, die scharf genug sind, und dann könne nichts mehr passieren. Das ist aber ein fataler Fehlschluss, denn der nächste Anschlag kommt, und dann ist die Verunsicherung nur noch größer, weil man bemerkt, dass die Versprechungen, die vorher gemacht wurden, nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden.
Mit der Angst der Bevölkerung müssen wir ernsthaft umgehen. Wir müssen eine nüchterne und intelligente Sicherheitspolitik machen. Schauen wir uns die beiden Punkte, die ich angesprochen habe, näher an! – Worum geht es bei der Abschussbefugnis für Passagierflugzeuge? – Glaubt tatsächlich jemand, dass es in unserem Staat gerechtfertigt sein kann, 200 oder 300 Menschen zu töten, um einen Anschlag zu verhindern? – In den Diskussionen in der Presse ist von Flugzeugen die Rede, die abgeschossen werden, und das klingt recht anonym. Aber wenn man sich vergegenwärtigt, was das konkret bedeutet, und sich vorstellt, man würde Bundeswehrsoldaten den Befehl geben, 200 oder 300 Menschen direkt zu erschießen, dann müsste eigentlich jedem deutlich werden, dass das mit unseren Grundwerten überhaupt nicht mehr vereinbar ist.
Auch bei den Forderungen nach der sogenannten OnlineDurchsuchung wird oft verwischt, worum es eigentlich geht. Es geht nicht – parallel etwa zur Überwachung des Briefverkehrs, des Telefonverkehrs oder auch des MailVerkehrs – um eine Überwachung des Internets, sondern es geht um einen Eingriff in den häuslichen Bereich – ähnlich vielleicht dem großen Lauschangriff, für den wir nach dem Bundesverfassungsgericht äußerst enge Vor
aussetzungen haben. Das ist ein anderer Eingriff, und man darf das in der Diskussion nicht miteinander vermengen.
Beliebt ist in diesem Zusammenhang folgendes Argumentationsmuster: Die Polizei muss die gleichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kriminalität haben wie die Möglichkeiten, die die organisierte Kriminalität nutzt. Dieses Argument klingt im ersten Augenblick vielleicht logisch, aber es ist falsch, denn die Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass nicht jede mögliche Maßnahme ergriffen wird, sondern es gilt der Gesetzesvorbehalt – das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Niemand, der für den Rechtsstaat steht, kann jedes Mittel, das von Kriminellen genutzt wird, auch für die Polizeiarbeit fordern, denn damit untergräbt er den Rechtsstaat in einer Weise, wie es die Terroristen nie schaffen würden.
Wichtig ist eine intelligente Polizeiarbeit. Kein einfaches Draufhauen, sondern gezieltes Eingreifen sowie gut durchdachte Präventionsarbeit – das ist gefragt. Eine Polizeiarbeit, wie sie im Land Berlin in den letzten fünf Jahren eingeführt wurde!