die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie Sie sehen in Person von Herrn Otto, der nunmehr das Wort hat. – Bitte schön, Herr Otto!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns hier über den Mauerpark und dessen Fertigstellung schon einmal unterhalten. In der Zwischenzeit haben wir im Ausschuss dieses Planungsthema beraten. Wir haben unseren Antrag verändert. Ich will Ihnen kurz den Text zur Kenntnis geben:
Der Senat wird aufgefordert ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan in Berlin einzuleiten, um eine geordnete Planung im Bereich des Mauerparks zu ermöglichen.
Worum geht es? – Der Mauerpark ist 20 Jahre nach der Wiedervereinigung dieser Stadt ein Ort, der sich auf der Grenze zwischen zwei Bezirken, auf der Grenze zwischen Ost und West entwickeln sollte zu einem Ort der Begegnung und der bis heute nur zur Hälfte fertiggestellt ist. Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass der Mauerpark fertiggestellt werden soll, weil er ein wichtiges Projekt ist. Das ist bis heute nicht gelungen. Ich fürchte, dass es auch bis zum Wahltag nicht geschehen wird.
Der Bezirk Mitte, der verantwortlich ist, hat sich selbst auf den Weg gemacht, weil er vom Senat, von der Koalition kein Geld für Grundstücksankäufe erhalten hat und sich überlegt, ob es andere Lösungen gibt, ob mit dem Eigentümer irgendein Handel abgeschlossen werden kann. Er hat einen Bebauungsplan aufgestellt. Dieser hat die Eigenart, dass er dort, wo wir im Flächennutzungsplan als Abgeordnetenhaus Grünflächen beschlossen haben, eine Bebauung hinsetzen möchte. Darüber kann man diskutieren. Nun ist aber die Frage, wie wir als Parlament damit umgehen. Der Flächennutzungsplan ist etwas, was in unserer Kompetenz liegt. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht und gefordert, wenn dort etwas geplant wird, was dem Flächennutzungsplan eindeutig widerspricht, muss sich das Abgeordnetenhaus dazu eine Meinung bilden und wenn man es will, den Flächennutzungsplan ändern.
Die Senatsverwaltung hat uns im Rahmen der roten Nr. 1937 B mitgeteilt, dass sie das ganz anders sieht und auch die eigenen Ausführungsvorschriften an dieser Stelle anders auslegt als alle anderen Planungsrechtler, die ich bislang gefragt habe. Deshalb muss man das heute noch einmal besprechen. Es geht eigentlich weniger um den Mauerpark als um Planungskultur.
Ich bin Mitglied des Untersuchungsausschusses „Spreedreieck“. Wir haben gemerkt, wie Planungsabteilungen, wie die Stadtentwicklungsverwaltung in den letzten Jahren mit dem Planungsrecht umgegangen sind. Wir haben gelernt, dass es Gerichtsverfahren gegeben hat, dass Gerichte Bebauungspläne aufheben musste, weil sie nicht sachgerecht zustande gekommen sind. Wir haben die
Befürchtung, dass auch an dieser Stelle Planungskultur fehlt, ja, dass durch den Senat eine Fehlplanung zugelassen wird, er sich selbst keine Gedanken macht und unsere Rechte als Abgeordnete beschneidet.
Ich will Ihnen kurz aus den Ausführungsvorschriften des Senats zitieren, die der Senat zum Flächennutzungsplan herausgegeben hat. Da gibt es den Grundsatz Nr. 6, der lautet:
Aus Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (davon ausgenommen sind untergeordnete Grenzkorrekturen).
Unabhängig davon, wie es ausgeht und was am Schluss gebaut oder nicht gebaut wird: Solche Grundsätze müssen ernst genommen werden, wenn man eine seriöse Planung macht, noch dazu, wenn an einem Ort von so hohem öffentlichen Interesse. Sie haben sicher der Presse entnommen, dass sich im Bebauungsplanverfahren mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger geäußert haben. Die haben ihre Meinung dazu kundgetan. Wenn man bei einem Vorgang von so hohem öffentlichen Interesse schludrig arbeitet und die eigenen Grundsätze über Bord wirft, dann wird das kein gutes Ende nehmen. Deshalb fordere ich an dieser Stelle die Koalition und den Senat auf: Ändern Sie Ihre Meinung! Ansonsten denken wir darüber nach, ob das als rechtliche Frage auf anderem Weg zu klären ist. – Danke schön!
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Antrag auch in neuer Fassung abzulehnen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und Bündnis 90. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen und die CDU. Das Letztere ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Trotz aller wortgewaltigen Ankündigungen von Senator Zöllner darüber, wie er den Erzieherinnenmangel beheben will und wie die Qualitätsverbesserungen in den Kitas und den Schulen vorangebracht werden können, erleben wir ein planloses Agieren des Senats bei der tatsächlichen Praxisarbeit. Zwar musste der Senat unter dem Druck des Volksbegehrens den Weg für rund 1 800 neue Erzieherinnenstellen frei machen, doch hat er viel zu spät mit der Umsetzung und der Besetzung der Stellen begonnen.
Dabei war klar, dass mit der stufenweisen Umsetzung mehr Erzieherinnen benötigt werden, als derzeit zur Verfügung stehen.
Wie sich der Senat auf diesen Mehrbedarf vorbereitet, hat er mir in der Kleinen Anfrage 16/14639 im August diesen Jahres so beantwortet:
Es gibt einen Einstellungsbedarf von 1 770 Fachkräften für das Jahr 2010. Ein Teil des Bedarfs soll durch Stellenaufstockungen und Entfristung von Verträgen gedeckt werden, sodass 1 400 Neueinstellungen erforderlich wären.
Also 370 Stelleneinheiten sollten durch die Erhöhung der Teilzeitverträge erreicht werden. Bleiben somit noch 1 400 Fachkräfte, die fehlen.
Bei der Ausschusssitzung im September war die Ergebnisdarstellung dann aber ernüchternd: 95 volle Erzieherinnenstellen durch die Stundenaufstockungen und 73 volle Erzieherinnenstellen entfristet und in unbefristete umgewandelt. Das sind also nicht mal die Hälfte der Fachkräftestellen, die Sie durch die Ausschöpfung des Arbeitszeitpotenzials der schon beschäftigten Erzieherinnen erwartet hatten. Es fehlten also nicht nur 1 400, sondern jetzt 1 600 Erzieherinnen.
103 Neueinstellungen davon konnte der Senator dann stolz vorweisen – wie lächerlich und wie arrogant den Eltern und Kindern gegenüber! Ein Armutszeugnis nach der vollmundig angekündigten Ausbildungsoffensive und dem Quereinsteigerprojekt. Wo Sie noch Anfang Januar eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt hatten:
Seiteneinstieg in den Erzieherinnenberuf aus anderen pädagogischen Berufen mit einem möglichst unbürokratischen Anerkennungsverfahren oder eine Nichtschülerprüfung.
Anscheinend haben Sie die Programme nicht rechtzeitig zum Laufen bekommen, oder gibt es keine Interessenten?
Es fehlen also in diesem Jahr weiterhin 1 500 Erzieherinnen. Und dann hoffen Sie, mit der Aufstockung der Ausbildungsplätze um 500 Absolventinnen und Absolventen in der Erzieherinnenausbildung das Loch in den nächsten Jahren schließen zu können!
Den Bedarf für die folgenden Jahre haben Sie mir in meiner Kleinen Anfrage auch vorgerechnet, Herr Senator:
Es wird also mindestens fünf Jahre dauern, bevor es auch nur annäherungsweise zu einem vernünftigen Verhältnis von Bedarf und Angebot kommt. Damit wird es in Berlin weiter so bleiben, wie Sie es uns in der Ausschusssitzung schon erklärt haben. Damit überhaupt die Notbesetzungen in den Schulen gelingen konnte, wurden die freien Träger stärker eingebunden und Erzieherinnen aus den Jugendfreizeitstätten umgesetzt. So geht es bei Senator Zöllner immer: Ich stopfe ein Loch, indem ich ein anderes aufreiße, und dann wird dies auch noch als Erfolg verkauft. Und das mindestens zwei Mal, denn wenn das gerade aufgerissene Loch wieder mit Personal aus anderen Einrichtungen gestopft wird, gibt es wieder eine Erfolgsmeldung! Für den Senat ist das ein dynamischer Prozess – ähnlich wie beim Hamster in seinem Rad. Ein Fortschritt oder eine innovative Verbesserung lässt sich aber mit solch einer Blenderpolitik nicht bewerkstelligen.
Die Erzieher und Erzieherinnen benötigen mehr als heiße Luft, sie wollen eine gesicherte Beschäftigungsperspektive in unbefristeten Verträgen und tariflich eine ordentliche und leistungsbezogene Bezahlung. Hier erwarten wir vom Senat mehr Initiativen und endlich Taten, damit im bundesweiten Wettbewerb nicht auch noch die Erzieherfachkräfte in andere Bundesländer abwandern. Darum, meine sehr verehrten Abgeordneten der Regierungsfraktionen, kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt haben. Und das, obwohl Sie den Erzieherinnenmangel bewusst akzeptieren. Doch Sie können heute noch unserem Antrag zustimmen und somit etwas für die Qualitätsverbesserung der Bildung und Betreuung in den Berliner Kitas und Schulen beitragen.
Pauschale Forderungen, wie sie hier erhoben werden, halten einer genauen Prüfung meistens nicht stand. So ist es auch hier. Wir müssen unterscheiden zwischen vorschulischen und schulischen Betreuungseinrichtungen und zwischen den Arbeitsverträgen der freien Träger und denen der Senatsverwaltung.
Da ein großer Teil der im Land Berlin tätigen Erzieher und Erzieherinnen bei freien Trägern angestellt ist, hat
das Land keinen Einfluss auf die Gestaltung dieser Arbeitsverträge. Der Träger legt den Arbeitsvertrag fest und vereinbart auch eine eventuelle Befristung.
Wo Berlin Arbeitgeber ist, gelten die tarifvertraglichen Regelungen. Hier hat sich durch das Auslaufen des Anwendungstarifvertrags Ende 2009 etwas verändert. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein: Die befristete Arbeitszeitreduzierung ist wieder aufgehoben, und so können die 250 Erzieher/innen in den Kitaeigenbetrieben nun unbefristet übernommen werden.
In den Schulen, wo die Senatsverwaltung für Bildung die Arbeitsverträge für etwa 25 Prozent der Erzieher/innen abschließt, bestehen fast ausschließlich unbefristete Verträge. Nur etwa 3 Prozent der Erzieher/innen sind befristet eingestellt. Dies ist auch notwendig und vertretbar, denn es handelt sich hierbei in der Regel um Vertretungen, die naturgemäß befristet sind.
So weit zu Ihrer ersten Forderung: Sie ist bereits erfüllt. Befristungen wurden in großem Umfang in unbefristete Anstellungen umgewandelt und sind bei Neuverträgen auf das Notwendige reduziert.
Zum Zweiten verlangen Sie mehr qualifizierte Ausbildungsplätze. Meiner Meinung nach geht es dabei vorrangig um die Ausbildungskapazität. Letztlich brauchen wir die Sicherstellung, auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen.
Bei den freien Trägern läuft ein großer Teil der Personaldeckung zurzeit über die Aufstockung von Teilzeitverträgen, denn hier geht es ja häufig nicht um zusätzliche volle Stellen, sondern um einige zusätzliche Stunden. Dieses Verfahren kommt aber naturgemäß irgendwann an sein Ende.