obwohl ich nach dem Beitrag des Kollegen Lux nicht mehr ganz folgen konnte, ob es tatsächlich vier Fraktionen sind, die Ihren Antrag zurückweisen werden.
Wir haben im Übrigen auch schon eine individuelle Kennzeichnung, und zwar beim SEK, bei dem wir neulich zu Besuch waren und dem wir beim Einsatztraining zusehen konnten. Es gibt inzwischen von dort das Ergebnis, dass die individuelle Kennzeichnung in ihren Reihen keineswegs zu mehr Strafanzeigen oder Bedrohungen geführt hat, und wir wissen, dass das SEK schon seit einiger Zeit „zwangsgekennzeichnet“ ist – wie Sie das nennen.
Das ist es nicht ohne Grund, wie Sie sich erinnern: Von fast 100 Strafanzeigen nach dem berüchtigten „Jeton“Einsatz konnte nicht eine dieser Anzeigen zu einem Ergebnis gebracht werden, weil keine Straftat individuell zuzuordnen war. Erschwerend kommt in diesem speziellen Fall die – von mir durchaus gerechtfertigt zu nennende – Vermummung der Beamten hinzu. Bei über 70 zum Teil schwerverletzten Menschen bei diesem Einsatz hat der Polizeipräsident eine unbedingt notwendige Konsequenz gezogen.
Nun sind die geschlossenen Einheiten bei Großlagen wie Demonstrationen auch nur schwer individuell erkennbar, auch wenn sie nicht vermummt sind. Das liegt an der Art
ihrer Ausrüstung, die ebenfalls, leider häufig zum eigenen Schutz, notwendig ist. Es wird auch nicht bestritten, dass es gezielte Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten gibt. Es ist leider auch so, dass ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung über Internetseiten angegriffen wird oder Bedrohung des privaten Umfelds stattfindet. Nur das wird es jetzt, wo es die individuelle Kennzeichnung noch gar nicht gibt. Es ist doch ein absurdes Argument, dass es keine individuelle Kennzeichnung geben soll, weil beispielsweise ein leitender Polizeidirektor durch Neonazis bedroht wird. Wollen wir jetzt anonyme Polizeidirektoren und Polizeipräsidenten? Solchen Quatsch gibt es nicht einmal mehr beim Geheimdienst Ihrer Majestät!
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir versprechen uns auch, dass durch die individuelle Kennzeichnung der Mensch hinter der Uniform in seinem verantwortlichen Handeln für sein Gegenüber sichtbar wird. Vielleicht trägt dies auch dazu bei, Gewalt gegenüber Polizisten zu minimieren, weil sie dann nicht nur als Teil eines Apparates wahrgenommen werden.
Zu den Anträgen von der FDP auch zum Schluss: Herr Jotzo! Ich hätte mich gern intensiver mit ihnen beschäftigt, aber Fakt ist ganz einfach, dass all diese Anträge nichts nutzen werden. Sie sind alle eingebracht als Angebot, diesen Regelungen zuzustimmen. Sie sind abgelehnt worden unter anderem vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Deshalb nehmen Sie es mir bitte nicht übel, wenn ich meine, dass die Entscheidung zur individuellen Kennzeichnung mit der Wahl zwischen Namen und Nummern jetzt einfach kommen muss und auch kommen wird. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seelig! – Für die FDPFraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Jotzo das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist der Wunsch der FDP-Fraktion – ich denke, das haben wir in diesem Haus bereits des Öfteren diskutiert –, dass wir zu einer individuellen Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Land Berlin kommen. Es gibt einen ganz einfachen Grund für uns: Es ist eine ganz grundsätzliche Frage, wie der Staat dem Bürger gegenübertritt. Der Staat soll nach unserem liberalen Verständnis als ein Individuum gegenübertreten und nicht als eine anonyme Masse Staat. Eine offene Polizei, die auf den Bürger zugeht, gehört für uns Liberale zu einer modernen Großstadtpolizei. Deswegen stehen wir auch zu einer individuellen Kennzeichnung für die Berliner Beamtinnen und Beamten.
Ich will aber eines ganz klar sagen: Wenn man einerseits eine Polizei fordert, die stärker auf den Bürger zugeht, dann muss man andererseits auch sagen, dass wir durchaus Bereiche in unserer Stadt haben, wo es angezeigt ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auch wieder ein Stück weit mehr auf die Polizei zugehen. Auch daran sollten dieser rot-rote Senat und die Fraktion der Grünen an der einen oder anderen Stelle stärker arbeiten, als dies bisher der Fall ist.
Frau Hertel! Ich kann Ihnen das nicht so durchgehen lassen, was Sie vorhin hier gesagt haben. Es gehört nach meiner Auffassung und auch nach der Auffassung meiner gesamten Fraktion überhaupt nichts Heroisches dazu und es ist auch nicht Heroisches dabei, wenn man Schotter unter Bahngleisen entfernt und dadurch den Zugverkehr beeinträchtigt. Frau Hertel! Daran kann ich überhaupt nichts Heroisches erkennen, so heroisch das Anliegen, was damit verfolgt wird, auch Ihrerseits bezeichnet wird.
Herr Jotzo! Sie wollen mir jetzt nicht allen Ernstes erzählen, dass Sie meinen Beitrag und meinen Hinweis auf die vermeintlich heroische Maßnahme nicht verstanden und zwar als ironischen Hinweis verstanden haben? Das wollen Sie mir jetzt nicht wirklich erzählen!
Frau Hertel! Es gibt einen Grundsatz im politischen Geschäft, der lautet: Ironie nie! – Ich muss zugeben, dass mir die Ironie in Ihrem Statement entgangen ist. Ich muss auch zugeben, dass aufgrund der Ausrichtung Ihres Koalitionspartners die Vermutung nahe liegt, dass an der einen oder anderen Stelle auch ein Körnchen Wahrheit an dieser Aussage hätte sein können. Deswegen fand ich es nicht besonders fernliegend. Aber es freut mich, dass die SPDFraktion noch zu unserer Verfassung in ihrer Gänze steht. Darüber freuen sich die Liberalen ausdrücklich. So viel zur Beantwortung Ihrer Zwischenfrage.
Ich denke, die aktuelle Debatte und die der vergangenen Jahre hat deutlich gemacht, dass die Beamtinnen und Beamten Ängste haben. Die Beamtinnen und Beamten haben Sorgen und auch Vorbehalte gegenüber dieser Regelung. Die Frage ist, wie man damit umgeht.
Da bin ich ganz anderer Auffassung als Sie. Es gibt eigentlich zwei Sachverhalte. Das eine ist die Furcht, aufgrund der Dienstnummer in radikalen Kreisen wiedererkannt und dann auf Internethomepages kriminalisiert und für gezielte Angriffe ausgewählt zu werden. Der zweite berechtigte Einwand ist die Frage, was mit den Beförderungen ist. Momentan ist es so, dass im Grundsatz ein Beamter, gegen den ein Disziplinarverfahren läuft, während dieser Zeit nicht befördert wird. Das mag in Ausnahmefällen anders gehandhabt werden, im Generellen ist es aber der Fall. Das sind genau zwei Punkte, bei denen man ansetzen kann und bei denen man ansetzen muss.
Wir schlagen das Prinzip der rotierenden Dienstnummer vor. Dieses Prinzip der rotierenden Dienstnummer gibt den Beamtinnen und Beamten trotz der nummerischen individuellen Kennzeichnung die Möglichkeit, einer solchen Verfolgung und Kriminalisierung im Internet etwas entgegenzusetzen. Deswegen ist es sinnvoll, wenn man nicht die Dienstnummer verwendet, sondern eine rotierende Nummer, die eben nicht von einem Gewalttäter einem bestimmten Polizisten zugeordnet werden kann.
Die zweite Befürchtung, der Anstieg unberechtigter Anzeigen und die Folgen von Disziplinarverfahren, lässt sich leicht dadurch beseitigen, dass man eine vorläufige Beförderung zulässt. Auch das schlägt die FDP-Fraktion in ihrem zweiten Antrag vor. Auch das sind Sie nicht bereit, mit uns durchzugehen, mit uns zu diskutieren. Wir bedauern das sehr, weil es eine Verbesserung darstellt. Wenn man sich hier hinstellt, wie Sie das getan haben, und sagt, weil die Deutsche Polizeigewerkschaft mit den Vorschlägen nicht einverstanden ist, ist man auch nicht bereit, auf die Beamtinnen und Beamten zuzugehen, dann ist das ein Hohn. So kann man mit den Beamtinnen und Beamten nicht umgehen, insbesondere nicht, wenn ein Einigungsverfahren läuft, so wie jetzt.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die FDP-Fraktion hält die individuelle Kennzeichnung für notwendig. Aber wir halten es auch für notwendig, dass ein Senat in einer laufenden Einigungsverhandlung mit konstruktiven Vorschlägen auf die Beamtinnen und Beamten zugeht, ihre Sorgen ernst nimmt und auch zu Ergebnissen kommt, die für beide Seiten vertretbar sind. Ich bin gespannt, wie Sie in der laufenden Einigungsverhandlung auf die Beamtinnen und Beamten zugehen. Ich bin auch gespannt, wie Sie die Sorgen und Ängste der Beamtinnen und Beamten ernst nehmen wollen, wenn Sie es hier schon ablehnen, ernsthaft über die Anträge der FDP-Fraktion, die tatsächlich konstruktiv und sachgerecht sind, ordnungsgemäß zu diskutieren. – Frau Seelig! Da, muss ich sagen, hätte ich an dieser Stelle selbst von der Linken mehr erwartet. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Zum CDU-Antrag Drucksache 16/2681 – Stichwort: Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU die Ablehnung. Dazu ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. – Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen, und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne. Die namentliche Abstimmung ist mit dem Aufruf der Namen durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. – Ich vermute, dass es Frau Grosse sein wird.
Die Stimmkarten werden von den Präsidiumsmitgliedern ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach dem Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Dazu finden Sie Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind, und zwar eine Urne für die JaStimmen, eine Urne für die Nein-Stimmen und eine Urne für die Stimmenthaltungen sowie die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.
Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/2681 und bitte Sie, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Es gab jetzt noch ein paar Nachfragen und Irritationen. Ich verlese es gern noch einmal: Wir stimmen ab über den CDU-Antrag Drucksache 16/2681 – Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Jetzt dürfte das geklärt sein. Jetzt beginnen wir mit dem Namensaufruf. – Frau Grosse, Sie haben das Wort.
Hatten alle anwesenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit, abzustimmen? – Das ist offensichtlich der Fall, dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Solange unterbreche ich die Sitzung.
Meine Damen und Herren! Aufgrund eines Ausgabefehlers, den die Auszählkommission festgestellt hat, müssen
Meine Damen und Herren! Haben Sie alle ihre Stimmen abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten, bis die Stimmen ausgezählt sind.
Die Stimmen sind ausgezählt. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen und der Tagesordnung zu folgen. Ich gebe Ihnen das überraschende Ergebnis der Abstimmung bekannt. Abgegebene Stimmen: 139, Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 105. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum FDP-Antrag auf Drucksache 16/3603 – Stichworte: rotierende Nummern – ist die sofortige Abstimmung beantragt worden. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die anderen Fraktionen. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum FDP-Antrag auf Drucksache 16/3604 – Stichworte: Beförderung auf Widerruf – empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, wozu ich keinen Widerspruch höre. – Dann ist das so beschlossen.