Ich lasse mir die genaue Intention der Antragstellerin gern im Fachausschuss erklären. Wir sollten dort in Ruhe darüber sprechen. Danach werde ich meiner Fraktion eine Empfehlung geben, ob wir zustimmen oder ablehnen sollten. – Danke!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Berufliche Bildung und
Rot-Rote Ankündigungspolitik beenden – in Berlin umgehend für mehrfach straffällig gewordene Kinder eine geschlossene Unterbringung einrichten, die diesen Namen auch verdient!
Der in diesen Tagen bekannt gewordene neue Fall eines diesmal angeblich 12-jährigen Kinderdealers zeigt, wie wichtig es ist, gerade jetzt den Senat an seine Ankündigungen vom Dezember letzten Jahres zu erinnern. Bis Jahresende sollte nämlich ein Maßnahmepaket – einschließlich einer geschlossenen Unterbringung – auf den Weg gebracht werden, um besser auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche reagieren zu können. Damals tönte der Regierende, dass man nicht weiter zulassen könne, „dass diese Bürschlein den Rechtsstaat vorführen“, und „es müsse die Möglichkeit zu geschlossenen Heimen für schwer erziehbare und schwer kriminelle Kinder und Jugendliche geben.“ Der Innensenator, der seit 1997 diese Forderung erhebt – mal stärker, mal schwächer – unterstrich diese erneut. Die Justizsenatorin sagte entsprechende Prüfungen zu, und Erziehungssenator Zöllner sprach sogar von „einem Qualitätssprung nach vorn“ im Umgang mit jungen Straftätern.
Doch wer glaubt, dass sich zwischenzeitlich etwas getan hätte, sieht sich getäuscht: Im aktuellen Fall musste der betreffende Jugendliche – wie immer ohne Altersfeststellung – aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Und was das zitierte Maßnahmepaket betrifft, so liegt noch nicht einmal ein verbindlicher Senatsbeschluss vor. Kein Wunder, wenn sich die breite Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt sieht. Aber das wirklich Unverantwortliche ist: Den betroffenen Kindern und Jugendlichen wird damit überhaupt kein Gefallen getan. Im Gegenteil: Sie verbleiben in ihren kriminellen Karrieren und werden durch die Untätigkeit des Senats darin noch bestärkt.
Das beweist unter anderem ein Fall, der mich in diesem Zusammenhang geradezu fassungslos gemacht hat: Drei Jugendliche begingen aus einer Berliner Jugendhilfeeinrichtung heraus Raubzüge, folterten eine Mitbewohnerin bestialisch und schlugen eine Journalistin, die sich gerade auf dem Heimweg befand, aus Jux und Langeweile halbtot.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Hätte man dies nicht verhindern können, wenn diese Jugendlichen gleich in die richtige Einrichtung gekommen wären? – Ich bin davon zutiefst überzeugt, denn ich höre immer wieder von Berliner Jugendhilfeexperten, dass viele Kinder und Jugendliche, insbesondere die mit Multiproblemlagen, falsch platziert werden, weil es bereits zu Beginn der Unterbringung an fachlich begründeten sozialpädagogischen Diagnoseverfahren fehlt. Es beginnt ein mit Misserfolgen gepflasterter Weg, geht weiter mit einem Hopping von einer Einrichtung in die andere und endet mit dem Ergebnis, dass der Kreislauf von Kriminalität und Versagen weitergeht. Erziehungsexperten weisen unermüdlich darauf hin, dass gerade bei schwer erziehbaren und kriminellen Kindern und Jugendlichen eine hohes Maß an Verbindlichkeit notwendig ist, damit Regeln verinnerlicht werden und ein respektvolles Miteinander erreicht wird. Dazu können gerade geschlossene Heime erheblich beitragen.
Gegner dieser Einrichtungen, die von Kinderknast und ähnlichem Unsinn faseln, scheinen in diesen Fragen noch Vorstellungen aus dem dunklen und kinderfeindlichen Jahrhundert von Charles Dickens zu kultivieren. Da konnte man diesen Begriff getrost auf Waisenhäuser und ähnliche Einrichtungen anwenden. Geschlossene Heime sind aber moderne sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe mit einer hervorragenden Ausstattung, die es in anderen Einrichtungen so nicht gibt, das heißt: in der Regel eins zu eins Betreuung, Therapie, Beschulung und Berufsausbildung und Anschlusskonzept. Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen schrittweise zum eigenverantwortlichen Umgang mit immer größeren Freiräumen zu führen. Neben der bekannten Einrichtung Rummelsberg gibt es noch weitere 14 solcher Angebote im ganzen Bundesgebiet. Von diesen kann das Land Berlin vor allem lernen, in diesen Fragen keine halben Sachen zu machen, wie das durch die Presse ging.
Verstehen Sie daher auch unseren Antrag als Ansporn, ein wirklich wichtiges Problem in unserer Stadt endlich nachhaltig und letztendlich zum Vorteil für die Kinder und Jugendlichen anzugehen! Geben Sie ohne Wenn und Aber Ihrem Innensenator Unterstützung, der nicht müde wird zu wiederholen: „Heime, in denen Kinder kommen und gehen können, wie sie wollen, sind hier völlig sinnlos. Es geht darum, die kriminellen Karrieren solcher Kinder … zu stoppen.“ Denken Sie wenigstens an Ihren Regierenden Bürgermeister, der bei den Berlinerinnen und Berlinern mit folgender Aussage im Wort steht: „Ich sage, da muss jetzt etwas passieren, sonst verstehen die Leute es nicht mehr. Ich spreche mich für Möglichkeiten einer vernünftigen Unterbringung auch in geschlossenen Heimen aus“. Stellen Sie ein solches Angebot, das diesen Namen verdient, endlich auch im Land Berlin bereit!
Sehr gerne lobe ich die CDU für eine unausgesprochene Verbesserung ihrer Rechtspolitik, die sich indirekt aus ihrem Antrag ergibt: Wenn Sie nunmehr bleibende Un
terbringungsmöglichkeiten für straffällige Kinder fordern, ohne gleichzeitig auch auf die Absenkung der Strafmündigkeit zu drängen, ist das schon mal ein Fortschritt. Trotzdem geht Ihr Antrag von falschen Voraussetzungen aus: Der Senat und meine Fraktion haben zu keinem Zeitpunkt angekündigt, ein geschlossenes Kinderheim einzurichten, und wir haben auch nicht die Absicht dazu. Dieses pädagogisch gescheiterte Konzept wird in Berlin nicht verfolgt. Dabei soll es bleiben.
Worum geht es? – Wir wissen, dass in geringen Zahlen Kinder unter 14 Jahren in einem Ausmaß straffällig werden, dass sie schon aus generalpräventiven Gründen schnellstens von der Straße verschwinden müssten. Aus pädagogischen Gründen müssen sie von ihrem Umfeld getrennt werden. Für beide Zielsetzungen gibt es gute, bewährte Einrichtungen, die aber nicht immer unverzüglich in der Lage sind, diese Kinder aufzunehmen. Bis also ein solches, kriminelles Kind Aufnahme in einer Fürsorgeeinrichtung wie dem EJF-Heim in Frostenwalde bei Schwedt finden kann, brauchen wir eine geeignete Betreuung hier in Berlin. Zurzeit ist der Senat dabei, sechs sichere Plätze zu schaffen, in die der Kindernotdienst oder das Jugendamt kriminelle Kinder bei Bedarf ohne Zeitverzögerung einweisen können. Erst danach erfolgt die Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Jugendgericht, die Voraussetzung für alles Weitere sein muss. Dieser Ansatz ist der richtige. Die vorgesehenen sechs Plätze reichen vollkommen aus, um wirklich gefährliche Kinder – und Erwachsene, die sich als Kinder ausgeben – so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis wir wissen, wie es mit ihnen weitergehen soll. Für die eigentliche Erziehung dieser Kinder setzen wir auf bewährte Einrichtungen außerhalb von Berlin, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, ohne auf Mauern, Fenstergitter und Stacheldrahtzäune zurückgreifen zu müssen. Es muss nicht immer Kirgistan sein, die Uckermark tut es in den meisten Fällen auch. Geschlossene Heime in Berlin brauchen wir nicht, und wir sollten sie uns nicht herbeiwünschen.
Auch für straffällige Kinder und Jugendliche müssen Kinderschutz und Kindeswohl oberste Priorität haben. Wir setzen deshalb auf intensivpädagogisch-therapeutische Maßnahmen und lehnen eine Unterbringung straffälliger oder gefährdeter Kinder und Jugendlicher in als geschlossen konzipierten Heimen ab.
Wir wissen aus den Erfahrungen mit geschlossenen Einrichtungen wie der Feuerbergstraße in Hamburg und aus der Aufarbeitung der Schicksale ehemaliger Heimkinder: Geschlossene Systeme öffnen Gewalt und Missbrauch Tür und Tor, und sie sind keine Lösung für die Probleme im Umgang mit straffälligen Kindern und Jugendlichen, die zur Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe im letzten Jahr geführt haben. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU deshalb auf, endlich mit der platten populistischen Forderung nach geschlossenen Einrichtungen aufzuhören. Sie, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der CDU, täten gut daran, sich mit dem Gesamtpaket der interministeriellen Arbeitsgruppe für die sehr unterschiedlichen Problemkonstellationen zu beschäftigen, statt jede mögliche bzw. unmögliche Gelegenheit zu nutzen, nach geschlossener Unterbringung zu schreien. Ich erinnere daran, dass sich die angeblichen „Kinderdealer“ vom letzten Sommer als erwachsene Männer entpuppten, für die es ganz sicher keinen „Kinderknast“ braucht.
Es ist deshalb gut, dass jetzt ein beschleunigtes Verfahren zur Altersfeststellung bei Verdacht auf kriminelle Handlungen verabredet wurde und Regelungen für die bessere Zusammenarbeit und Erreichbarkeit der beteiligten Institutionen zum Informationsaustausch und Datenschutz geschaffen wurden. Das war überfällig. Klarere Verfahrensregeln zwischen Jugendhilfe, Familiengerichten und Polizei beim Aufgreifen von straffälligen bzw. gefährdeten Kindern, besonders auch der aus dem Kreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – UMF –, sind wichtig, um schnell die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner und die Form der Hilfe und Unterbringung zu finden.
Wir verkennen auch nicht, dass es Einzelfälle geben kann, in denen der Einsatz von temporären freiheitsbeschränkenden Maßnahmen als letztes Mittel zum Schutz des Kindes vor Selbst- oder Fremdgefährdung notwendig sein kann, z. B. wenn tatsächlich Kinder als Dealer oder für andere Zwecke von kriminellen Erwachsenen missbraucht werden. Für diesen eng beschriebenen Personenkreis kann – neben den bereits vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten in Brandenburg – das vom Senat geplante Krisen- und Clearingangebot mit der Möglichkeit der situations- und einzelfallbezogenen Umsetzung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Berlin sinnvoll sein. Das darf in der Praxis aber nicht zu einem übereilten Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen über einen langen Zeitraum führen. Die Unterbringung in geschlossenen Heimen, die zur Bestrafung eingesetzt wird und nicht dem Kindeswohl dient, lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Politik, Polizei und Justiz sollten ihre Kräfte darauf verwenden, die Erwachsenen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder und Jugendliche für ihre kriminellen Machenschaften missbrauchen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion! Mit Ihrem Antrag vom 3. Januar dieses Jahres verlangen Sie, ein Konzept zur geschlossenen Unterbringung straffällig gewordener Kinder vorzulegen, obwohl durch den zuständigen Senator Prof. Zöllner erst kurz zuvor öffentlich das Konzept vorgestellt wurde, wonach es künftig in Berlin unter anderem auch mehrere Krisenplätze für entsprechend gefährdete Kinder geben wird. Ihr Antrag wäre doch auf dieser Grundlage eigentlich hinfällig gewesen. Da Sie ihn dennoch aufrechterhalten, erscheint es mir so, dass Ihre eigentliche Zielrichtung, Ihr tatsächliches Anliegen womöglich gar nicht darin besteht,
Mit Blick auf die sozialpädagogischen und erzieherischen Notwendigkeiten stellt sich doch in jedem Einzelfall die Frage, ob es überhaupt sinnvoll wäre, ein betreffendes Kind gemeinschaftlich mit ebensolchen stark gefährdeten Kindern in einer eigens für mehrfach Straffällige geschaffenen Einrichtung zusammenzulegen. Die Herausforderung, vor der unsere Kinder- und Familienhilfe hier steht, ist aus meiner Sicht eine ganz andere: Die betroffenen Kinder sind in der Regel in mehrfacher Hinsicht seit vielen Jahren vernachlässigt. Ihnen wird im bisherigen Lebensumfeld ein soziales Gefüge vorenthalten, welches den Sinn eines ehrlichen, gegenseitig verbindlichen, solidarischen Umgangs miteinander vermittelt und als Wert des alltäglichen Zusammenlebens erfahrbar und kindgerecht mitvollziehbar macht. Erst auf der Grundlage solcher Erfahrungen wird die Entwicklung von Unrechtsbewusstsein eine Chance haben. Und hierfür gilt es, die erforderlichen erzieherischen Hilfen zu schaffen. Wir sind uns durchaus bewusst, vor welcher schwierigen Herausforderung in jedem Einzelfall die zuständigen Einrichtungen – von Jugendämtern über Kinder- und Jugendnotdienst bis hin zu Familiengerichten – hier stehen und dass die Bewältigung deshalb nur mit einem gut abgestimmten interdisziplinären Konzept gelingen kann.
Ihre Forderung nach einer „geschlossenen Unterbringung“, welche – mit Ihren Worten – „diesen Namen auch verdient“, zielt offensichtlich aber auf ganz andere Effekte. Geschlossene Unterbringung heißt eben: Wegsperren! Als würde damit das Problem beseitigt! Nein, mit Ihrem Antrag leisten Sie einem Bedrohungsszenario Vorschub. Deshalb stelle ich die Frage: Wollen Sie uns und die Berliner Öffentlichkeit mit Ihrem Antrag vor allem wissen lassen, dass ein am Kindeswohl orientiertes und deshalb umfassend abgestimmtes Krisen- und Clearingangebot zum Umgang mit stark gefährdeten Kindern und Jugendlichen nicht der richtige Ansatz sei – womöglich deshalb, weil dieser Ansatz nicht Ihren Vorstellungen einer durchgreifenden Staatsräson entspricht?
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Mit der Linksfraktion wird es ein Zurückgehen in der Jugendhilfe entsprechend der überholten Vorstellung von einer „Fürsorgeerziehung“, die der „Verwahrlosung“ junger Menschen durch Strenge und Unterwerfung begegnen will, statt die erforderliche Hilfe zu leisten, definitiv nicht geben.
Die Schaffung einer geschlossenen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Unterbringung von kindlichen und jugendlichen Kriminellen ist von der FDP-Fraktion in dieser Wahlperiode schon häufig gefordert worden, denn wenn man die Senkung des Strafmündigkeitsalters ablehnt, ist es notwendig, auf der gesamten Klaviatur des Kinder- und Jugendhilferechts zu spielen. Und auf dieser Klaviatur befindet sich nun einmal auch – als äußerste Maßnahme für besonders kriminelle Täter, die anderen
pädagogischen Betreuungsformen nicht zugänglich sind – die geschlossene Unterbringung im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts.
Geschlossene Einrichtungen wurden bisher von der rotroten Koalition aus ideologischen Gründen abgelehnt. Die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen war damit wiederum wichtiger als effektive Hilfe für Kinder und Jugendliche, welche die Vertiefung einer kriminellen Karriere verhindern kann. Ab und zu gerät das aus ideologischen Gründen aufrechterhaltene Defizit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in das Licht der Öffentlichkeit, so zuletzt im Sommer des vergangenen Jahres, als Kriminelle, die sich als Kinder ausgaben, ungehindert ihren schädlichen Drogengeschäften nachgehen konnten und sich der Staat der Lächerlichkeit preisgab.
Aus diesem Grund hat der Senat angekündigt, nunmehr doch eine Einrichtung zu schaffen, die ein Betroffener nicht so einfach verlassen können soll. Seit der Ankündigung haben wir aber bisher nichts mehr gehört. Ein Konzept hat der Senat nicht vorgestellt. Angeblich befinden sich Justiz- und Jugendverwaltung noch in einem Abstimmungsprozess. Ich halte es zumindest für zweifelhaft, dass der rot-rote Senat tatsächlich gewillt ist, gegen den Wunsch weiter Teile der ihn unterstützenden Fraktionen von SPD und Linkspartei eine geschlossene Einrichtung zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, ob der Senat nicht lediglich versucht, Problembewusstsein vorzutäuschen und sich mit leeren Ankündigungen über den Wahltag zu retten.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Verfassung und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung und an den Hauptausschuss. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung wurde gerade verausgabt. Allein in die Berliner Schulen flossen 196 Millionen Euro, doch nach wie vor beträgt der Sanierungsstau an den Schulen etwa 800 Millionen Euro. Die größte Summe machen nicht etwa neu zu bauende Cafeterien und Sporthallen aus, sondern der ganz alltägliche kleine Sanierungsbedarf, der quasi überall anfällt: zugige
Fenster, uralte Toilettenräume, gammelnde Balken, abgebrochene Hähne in den Chemieräumen, undichte Dächer, es ist die ganze Palette. Sicher, Sanierungsbedarf gibt es immer, aber SPD und Linksfraktion haben die Situation durch zwei Maßnahmen massiv verschärft: Erst wurden die Bezirksmittel radikal gekürzt, sodass die Bezirke kaum mehr Mittel für die Schulsanierung haben, und dann hat Rot-Rot dazu noch das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm um 10 Millionen Euro gekürzt. Für die Schulen sind heute nur noch 30 Millionen übrig, angesichts des Sanierungsstaus von 800 Millionen also ein Tropfen auf den heißen Stein. So kommen jährlich mehr neue Sanierungsfälle hinzu, als alte abgebaut werden können. Die CDU hat in den letzten Haushaltsberatungen daher beantragt, dass Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm wieder auf die alten 51 Millionen Euro jährlich aufzustocken, die Koalition hat dies abgelehnt.
Es zeigt sich jetzt auch, dass es falsch war, die Mittel des Konjunkturprogramms nur zur Finanzierung der Schulstrukturreform einzusetzen. Weil überall Mensen und Teilungsräume gebaut werden mussten, blieb kaum Geld für die Toiletten- und Dächersanierung übrig. Das war nicht gut. Dies bestätigt auch die Bildungsstadträtin von Neukölln. Sie sagt, dass mit den Konjunkturpaktmitteln nur 11,4 Prozent der nötigen Maßnahmen abgearbeitet werden konnten: 11,4 Prozent! Allein in Neukölln gibt es an den Schulen einen Sanierungsstau von 70 Millionen Euro, in Tempelhof-Schöneberg sind es 100 Millionen Euro.
Nur einige Beispiele: An der Fritz-Karsen-Schule sind die Toiletten seit 60 Jahren nicht generalüberholt worden, die Türklinken fallen ab, es stinkt widerwärtig. Seit 18 Jahren warten die Schüler, Lehrer und Eltern des RosaLuxemburg-Gymnasiums in Pankow auf die Sanierung ihres völlig verwahrlosten Schulgebäudes, in dem mittlerweile zwei Etagen gesperrt werden mussten. Auf den Fluren der Schule am Weißen See sieht es aus, als wäre der Krieg gestern erst zu Ende gegangen. Das sind doch unhaltbare Zustände!
Die Vorsitzende des Grundschulverbandes, Frau Hirschmann, gibt zu bedenken, dass der Klassenraum der dritte Pädagoge ist. Das bedeutet nichts anderes als: In kaputten Klassenräumen lernt es sich nicht gut. Kaputte Klassenräume demotivieren und scheinen zu zeigen: Der Staat hat kein Interesse an dir! – Es kann doch nicht sein, dass die Schule das kaputteste Gebäude eines Bezirkes ist.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in Berlin so viel Geld wie nirgendwo sonst in die Renovierung, die Modernisierung und den An- und Ausbau von Schulen gesteckt wurde. Wir haben sehr von dem noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen IZBB-Paket und jetzt von den K-II-Mitteln profitiert. In meinem Bezirk wurde so viel verbaut, dass ich fast wöchentlich zu irgendeinem Richtfest oder einer Einweihung eingeladen war. Es gab natürlich auch Bezirke, die diese und unsere
IZBB-Mittel nicht hinlänglich abgerufen haben. Wir haben das vielfach an anderer Stelle kritisiert. Dieser Antrag ist also ziemlich überflüssig. Außerdem hat aktuell der Hauptausschuss beschlossen, dass Sen BWF bis zur letzten Sitzung vor der Osterpause berichten soll, in welchem Umfang welche Maßnahmen über die bisherigen Planungen hinaus in Angriff genommen werden sollen, um alle erforderlichen baulichen Anpassungen zum vollständigen Aufwachsen der Jahrgänge der Sekundarstufe I im Jahr 2015 durchführen zu können. Also nochmals: Diesen Auftrag gibt es bereits, und dieser Antrag der CDU ist obsolet.
Gute Bildung in gut ausgestatteten Räumlichkeiten und in auskömmlich vorhandenen Räumen, ist richtig und wichtig. Ob allerdings der CDU-Antrag dafür reicht, ist fraglich. Der Antrag fordert ein Programm und einen Bericht, wir brauchen aber ausreichende und gut ausgestattete Räumlichkeiten. Darüber wird im Fachausschuss zu reden sein. Wir stimmen der Überweisung in den Bildungsausschuss zu und sind gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Unser Ziel ist nach wie vor, dass Schulen genügend Fachräume, Freizeiträume, Mensen etc. haben. In dem Sinne werden wir diesen CDU-Antrag begleiten.
Herr Senator Zöllner wird nicht müde, die magische Zahl von 1 Milliarde Euro hochzuhalten, die in dieser Legislaturperiode in den Schulen verbaut wurden. Trotzdem müssen Nachfragen gestattet sein, denn Ihre Aufgabe ist noch nicht erledigt. Zu lange wurden die notwendigen Investitionen auf Eis gelegt, sodass der Bedarf enorm ist. Insbesondere dürfen Nachfragen gestattet sein, da Sie die erheblichen Mittel aus dem Konjunkturpaket für Ihre Strukturreform eingesetzt haben, die bekanntlich die Grundschulen und die Gymnasien außen vor gelassen haben. Und deshalb haben Eltern, Schüler und Lehrer ein Recht zu erfahren, wie es weitergehen soll. Der Sanierungsrückstand ist, wie gesagt, enorm. Ob es nun 900, 800 oder 700 Millionen Euro sind, ist völlig unklar, und auch deshalb ist ein Kassensturz erforderlich, verbunden mit einer Finanzierungsperspektive, die den Bezirken nun wahrlich nicht zuzumuten ist. Da sind Sie gefragt, Herr Senator, insbesondere deshalb, weil Sie die Bundesmittel genau nicht für die Sanierung ausgegeben haben.