Ich bin im letzten Satz. – Moderne, attraktive Personalstrukturen sind etwas anderes. Ich kann nur hoffen, dass die Koalition die Chance, die sich dadurch bietet, dass wir nächste Woche eine sehr ausführliche Anhörung und auch noch ein bisschen Zeit bis zur zweiten Lesung haben, wirklich nutzt, um daraus eine gute BerlHG-Novelle zu machen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schillhaneck! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Albers das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Frau Schillhaneck! Es ist eine gute Vorlage – auch jetzt schon –, die durch die Diskussion möglicherweise noch besser werden kann. Wir verbinden diese Beratung mit den Tagesordnungspunkten 8 und 13, zu denen ich hier nicht weiter reden will. Das haben wir getan, und unsere Position ist klar. Wir lehnen beide Anträge ab.
Im Rahmen einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes, Frau Schillhaneck, hat der Wissenschaftssenator nun ein Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfungen vorgelegt. Das ist der Gegenstand der Novellierung, und genau darum muss es in der Diskussion jetzt auch gehen, nicht um das, was in dieser Novellierung noch nicht geregelt ist. Wir haben hier zu prüfen, ob dieses Gesetz seinem eigenen Anspruch gerecht wird, den Hochschulzugang zu modernisieren und die Qualität von Studium und Prüfungen zu verbessern. Sie sind in Ihrer Kritik wieder einmal nicht konkret geworden, Frau Schillhaneck. Und dort, wo Sie es versucht haben, haben Sie zunächst einmal Mythen geschaffen.
Nachdem die Berliner Hochschulen im Rahmen des eingeleiteten Bologna-Prozesses inzwischen nahezu flächendeckend die gestufte Studienstruktur mit dem Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eingeführt haben, ist diese Novellierung allein schon deshalb notwendig geworden, um dieser Umstellung einen gesetzlichen Rahmen zu geben. – Störe ich die Herren eigentlich? Dann würde ich aufhören.
Das ist nicht neu, aber ich darf die Herren von der CDUFraktion bitten – – Der Redner fühlt sich gestört.
Das noch geltende Berliner Hochschulgesetz greift an vielen Stellen wegen dieser neuen Strukturen nicht mehr, und deshalb ist diese Novellierung notwendig. Außerdem galt es, Konsequenzen aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zu ziehen, den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiter zu öffnen, weil die damit verbundenen sinnvollen Regelungen über die derzeit im Berliner Hochschulgesetz bestehende Zugangsregelung einer fachgebundenen Studienberechtigung hinausgehen. Letztlich spielte bei der Entscheidung, ein solches Gesetz jetzt vorzulegen, eine nicht unwesentliche Rolle, auch die Notwendigkeit auf die sogenannten Studierendenstreiks mit ihren zum großen Teil berechtigten Forderungen politisch zu reagieren.
Nachdem im Rahmen des bisherigen Anhörungsverfahrens bereits mehr als 50 Gremien, Verbände und Institutionen ihre kritischen Stellungnahmen abgegeben und Änderungsvorschläge unterbreitet haben, ist nun für den 23. März 2011 die erste Beratung im zuständigen Fachausschuss vorgesehen. Sie wird mit einer Anhörung ver
bunden, zu der wir gemeinsam insgesamt zehn Anzuhörende eingeladen haben, die ich jetzt nicht alle aufzählen will, die aber das ganze Spektrum der kritischen Betrachtung dieses Gesetzes repräsentieren. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir uns weiter der öffentlichen Diskussion stellen.
Wir werden es dabei nicht jedem recht machen. Damit können wir leben. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf hält Kritik aus, zumal sich in der Phalanx der Ablehnung zum Teil skurrile Allianzen und irrationale Messallianzen gebildet haben und manche Kritik daherkommt, Herr Zimmer, als stehe hinter dieser Novellierung ein skrupelloser und heimtückischer Angriff auf die Autonomie unserer Hochschulen und das Selbstbestimmungsrecht aller Studierenden. Es gibt an der einen oder anderen Stelle noch berechtigte Kritik und möglicherweise auch noch Änderungsbedarf. Wo sich nach der Diskussion ein solcher ergeben sollte, werden wir das prüfen und zu einem Einvernehmen kommen.
Kritik gibt es zum Beispiel am neuen § 121. Dort wird die Beschäftigungsdauer für studentische Hilfskräfte geregelt. Bisher wurden die Beschäftigungsverhältnisse in der Regel für vier Semester begründet. Im novellierten Gesetz sollen sie für mindestens zwei Semester begründet werden. Dagegen laufen vor allem die Studierenden Sturm. Ich glaube, hier sollten wir uns nicht verkämpfen und in den parlamentarischen Beratungen wieder zu der alten Regelung – vier Semester – zurückkehren. Um auf die anderen wesentlichen Punkte der Kritik einzugehen, fehlt hier leider die Zeit. Man könnte sie allenfalls anreißen. Es gäbe viel dazu zu sagen. Herr Oberg hat das zum Teil versucht. Wir werden dazu noch Gelegenheit haben.
Zu einem Punkt will ich aber hier und heute ganz deutlich etwas sagen, nämlich zu dem Vorwurf – vor allem aus studentischen Kreisen –, das Gesetz verschärfe die Regelung zur Zwangsexmatrikulation. Das ist schon eine Posse. Ich lese Ihnen etwas vor. Da schreibt ein „Basti“ am 7. Februar um 14.34 Uhr – immerhin im Onlineforum WiWi der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der TU:
mir ist zu Ohren gekommen, dass gemäß dem neuen Berliner Hochschulgesetz Zwangsexmatrikulationen bei mäßigem Studienerfolg vorgenommen werden können bzw. bei Überschreitung der Regelstudienzeit. An der Uni wird ja bekanntlich viel getratscht... ich selbst finde in dem Gesetz auch keine konkreten derartigen Paragraphen. Kann jemand was Fundiertes dazu sagen?
ich kann nichts genaues darüber sagen, allerdings wurde heute im informatik1 tutorium eine unterschriftenliste herumgereicht, die den protest gegen diese geplante(!) regelung ausdrücken sollte. es stand auch eine webadresse für weitere informationen drauf (die ich mir natürlich nicht gemerkt ha
www.bildungsstreik-berlin.de existiert komischerweise nicht, hm. Mehr Infos finde ich auf Anhieb auch nicht. Wer kommt nur immer auf solche Ideen...
Zur Klarstellung an unsere drei zukünftigen Herren Wirtschaftsingenieure: Das alte Gesetz sieht in § 30 Fristen für das erfolgreiche Ablegen von Zwischenprüfungen und für die verpflichtende Teilnahme an einer besonderen Prüfungsberatung vor. Kommt der beziehungsweise die Studierende der Beratungspflicht nicht nach, erfolgt die Exmatrikulation. Diese Regelung wurde in die Neufassung des Gesetzes eben gerade nicht übernommen, weil wir keinen solchen Sanktionsparagrafen haben wollen. In der Neuregelung wurde § 28 – Studienberatung – schon im Titel durch den Zusatz „Förderung des Studienerfolgs“ erweitert, um hier unsere gedankliche Umkehr deutlich zu machen. Im Gesetzestext und auch in der Begründung wird klargestellt, dass das Ziel der Beratung nicht die Exmatrikulation, sondern das Verhindern des Scheiterns eines Studierenden ist. Die Hochschulen sollen die Studierenden unterstützen, fördern und beraten. Dabei haben sie die Persönlichen Umstände der Studierenden zu berücksichtigen. Das sagen die Absätze 2 und 3 des § 28. Wer dann allerdings schon eine solche Beratung als elementaren Eingriff in die eigene Selbstbestimmung begreift, wie uns im Diskussionsprozess von studentischen Kritikern vorgeworfen wurde, dem werden wir in der Tat mit dieser Regelung nicht gerecht, und dem will ich auch nicht gerecht werden.
Aber wir werden all denjenigen gerecht, die im oder am Studium zu scheitern drohen, wenn wir die Hochschulen jetzt in die Pflicht nehmen, in ihren Beratungsangeboten die persönliche Situation der Studierenden zu berücksichtigen und ihnen über die Beratung Wege zu einem erfolgreichen Abschluss zu bahnen. Wir nehmen die Hochschulen in die Pflicht und werden sehr genau darauf schauen, wie sie dieser Aufgabe gerecht werden. Alles weitere an anderer Stelle! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Albers! – Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dragowski das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf soll nach Ansicht des Senats zu einer – Zitat –
Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem beitragen und zu den intendierten Verbesserungen im Bereich Studium, Lehre und Prüfung führen.
Wenn man sich das Gesetz anschaut, kann man das in einen Satz fassen: viele Regelungen, Klarstellungen und neue Aufgaben für die Hochschulen, für die sie jedoch keine weiteren Ressourcen bekommen! Der Diskussionsprozess des Gesetzes ähnelt den Verfahren bei den Hochschulverträgen: keine Information, keine Kooperation und kein Dialog des Senators mit den Hochschulen! Wesentliche Forderungen der Hochschulen wurden nicht berücksichtigt. Die Berliner Wirtschaft wurde in den Dialog zuerst auch nicht eingebunden. Da musste erst die FDP nachfragen.
Die Konsequenz dieses Gesetzes für die Hochschulen wird – der Kollege Zimmer sprach es bereits an – ein sehr hoher organisatorischer Aufwand für die Umsetzung sein. Ohne zusätzliche Ressourcen wird es zur Einschränkung des normalen Geschäfts der Hochschulen kommen, was angesichts der anstehenden Herausforderungen – die höhere Zahl an Studienbewerbern durch die doppelten Abiturjahrgänge in den Bundesländern als auch durch die Aussetzung der Wehrpflicht – höchst problematisch ist.
Eine problematische Neuerung ist aus unserer Sicht ferner die Pflicht der Hochschulen zum Erlass einer Rahmenstudienordnung. Auch hierzu hat der Kolleg Zimmer schon einiges gesagt.
Zudem werden die privaten Hochschulen auch weiter überreguliert. Wir haben einen Antrag im parlamentarischen Verfahren, zu dem wir sicher in der nächsten Sitzung reden werden. Dann werden wir auf die Details noch einmal eingehen. Außerdem sind wir gespannt, wie die Anhörung dazu am Mittwoch im Ausschuss verlaufen wird.
Mit dem neuen wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre leisten Sie keinen Beitrag für eine bessere Betreuungsrelation für die Berliner Studierenden. Auch hier haben Sie den Gesetzeszweck verfehlt.
Man merkt diesem Gesetzesentwurf an, dass es nur eine kleine Novellierung ist. Wir vermissen wichtige Fragen bei den Kollegen von Rot-Rot, die Sie hier thematisieren könnten, beispielsweise eine Neuregelung des Kapazitätsrechts. Wir vermissen die Abschaffung der Lehrverpflichtungsverordnung, und wir vermissen grundsätzlich Diskussionen über mehr Freiheiten für Hochschulen an dieser Stelle.
Mit unserem Antrag „Berlins Hochschulen im Wettbewerb stärken – Berufungsverfahren beschleunigen“ stellen wir mehr Freiheiten für die Hochschulen in den Mittelpunkt. Mehr Freiheiten für die Hochschulen meint Themen wie Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen oder die Aufhebung des Vergaberahmens – Themen, die der Gesetzesentwurf nicht aufgreift.
Die Diskussion im Ausschuss zu unserem Antrag hat ein Bild von Hochschulautonomie à la Rot-Rot-Grün gezeigt. Das Berufungsrecht soll nicht an die Hochschulen übertragen werden, wegen – Zitat –
Welche Anhaltspunkte haben Sie für diese Unterstellungen gegenüber den Hochschulen, werte Kollegen? Sie zeigen mit solchen Äußerungen, wie Sie wirklich über Hochschulfreiheit denken. Sie zeigen Ihr Misstrauen gegenüber den Hochschulen. Wir können bei Ihnen nur werben: Bringen Sie den Hochschulen mehr Vertrauen entgegen! Bislang gibt es unserer Ansicht nach keine Anhaltspunkte dafür, dass sie das Vertrauen nicht verdienen.
[Beifall bei der FDP – Anja Schillhaneck (Grüne): Im Gegensatz zu Ihnen habe ich in Hochschulgremien gesessen. Ich weiß, wovon ich rede!]
Man kann festhalten: Diesen Antrag lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Die von Ihnen intendierten Verbesserungen im Bereich „Studium, Lehre und Prüfung“ sind für uns nicht erkennbar. Wir werden uns auch hier auf die Anhörung konzentrieren und den Anzuhörenden entsprechend zuhören.
Kommen wir zum Antrag „Bessere Vorbereitung auf das Studium durch eine Studienfinanzierungs- und Studienberatung an der Schule“. Das Problem ist, viele Schülerinnen und Schüler kennen Themen wir BAföG oder Stipendien nicht. Auch wissen viele beruflich Qualifizierte nicht, dass sie auch ohne Abitur studieren können. Da hilft es gar nichts, Herr Kollege Oberg, wenn man hier über neue Zugänge zu den Hochschulen spricht. Wenn die Schülerinnen und Schüler oder Menschen mit beruflicher Qualifizierung das nicht wissen, bringt auch der beste Zugang zu den Hochschulen nichts. Zuvor Informationen, später ist dann die Frage des Zugangs wichtig.
Was wollen wir als FDP-Fraktion? – Wir fordern eine Studienfinanzierungsberatung sowie Studienberatung vor dem mittleren Schulabschluss für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. Herr Kollege Oberg, weil Sie auf die Expertenanhörung hingewiesen haben: Der Unterschied