Gibt es diesen Interessenkonflikt denn tatsächlich? – Ich sage, es gibt ihn allenfalls partiell, aber nicht vom Grundsatz her.
[Ha, ha! bei den Grünen – Volker Ratzmann (Grüne): Reicht doch schon! – Weitere Zurufe von den Grünen]
Als Senator ist Harald Wolf auf die Landesverfassung von Berlin vereidigt worden und muss das Wohl des Landes mehren und bewahren.
Die Richtschnur für dieses Handeln ist dieselbe, ob er zum Beispiel für die Wirtschaftsförderung agiert oder ob er im Namen eines Unternehmens des Landes Berlin, das dem Land gehört, agiert. Wenn er in einer Unternehmensbeteiligung dem gesetzlich geregelten Auftrag nachkommt, dort die Interessen des Landes Berlin zu vertreten, so geht dies mit dem Eid, den er geleistet hat, einher. Es ist politisch gewollt – ich nehme an, die Grünen wollen es auch –, dass Senatsvertreter in Aufsichtsräten von landeseigenen Unternehmen sitzen und auch gelegentlich in wichtigen Unternehmen den Aufsichtsratvorsitz übernehmen. Das heißt, die Richtung dessen, was er hier tun soll, ist vollkommen kongruent. Ein vom Wohl des Landes abweichendes Interesse eines landeseigenen Unternehmens sollte es naturgemäß also nicht geben, wenn man die Landeshaushaltsordnung und die Beteiligungsrichtlinien betrachtet.
Bei den Wasserbetrieben liegt der Fall allerdings etwas anders. Durch die Beteiligung der privaten Anteilseigner liegt das Unternehmensinteresse der Wasserbetriebe nicht automatisch im Interesse des Landes und der Berlinerinnen und Berliner.
Wie geht Senator Wolf – und zwar seit Jahren – mit diesem Konflikt um? – Er erklärt: Der Sündenfall war die Teilprivatisierung des Jahres 1999. Hieraus ergeben sich all die anderen Handlungen quasi automatisch.
Und allein diese Grundlage – ich zitiere es ja nur – habe dafür gesorgt, wie die Entscheidungen, die er oder auch Senatorin Lompscher zu treffen hatte, zustande kamen. Ich finde diese Argumentation nicht in jedem Punkt stringent, ich finde sie teilweise ärgerlich.
Auch der Regierende Bürgermeister hat hierzu deutliche Worte gefunden. Klaus Wowereit aber deswegen als Kronzeugen zu berufen, um diesen Antrag zu unterstützen, Senator Wolf zum Niederlegen des Aufsichtsratsvorsitz aufzufordern, ist verfehlt.
Dieser Antrag, ihn hierzu aufzufordern, scheint mir dem Wahlkampf geschuldet. Herr Ratzmann! Hier im Plenum sind wir fast unter uns. Da kann man im Vertrauen sagen: Der Auftritt, den Sie eben hatten, war Wahlkampfgetöse.
Danke schön, Herr Kollege Jahnke! – Für die CDUFraktion spricht nun der Kollege Goiny. – Bitte schön, Herr Goiny!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel, Herr Kollege Jahnke, habe ich verstanden, dass Sie auch einräumen, dass es eine Interessenkollision in der Person des Wirtschaftssenators gibt.
Es ist so, dass die Wasserpreise in Berlin in den letzten Jahren gestiegen sind und dass der Senator seine Möglichkeiten, diesen Anstieg zu verhindern, nicht genutzt hat.
Was das Schlimme an dieser Stelle ist: Sie haben voller Ehrfurcht vor der Regierungszeit von CDU und SPD sich in den letzten zehn Jahren nicht getraut, dieses Thema anzufassen. Das verstehen wir ja.
Aber das Problem ist, dass der Senator neulich auch im Hauptausschuss nicht in der Lage war zu erklären, welche Rolle er bei der Frage der Interessenvertretung des Landes Berlin eigentlich spielt. Erst die Preiskalkulation vor dem Bundeskartellamt zu prüfen, um dann hinterher bei der Klage zu sagen: Das ist ja unerhört, was da herausgekommen ist!
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Das erfolgt auf der Grundlage Ihrer Verträge, Herr Goiny! – Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Herr Goiny! Aschermittwoch ist doch vorbei!]
Nun kann man natürlich, Herr Kollege Albers, auch schauen, welches die Interessenkollision beim Land Berlin ist. Der Senator konnte uns im Hauptausschuss nicht darlegen, wo er eigentlich seine politische Position hat. Jenseits aller Aufregung, Herr Kollege Albers, ist es doch so, dass wir von dem Aufsichtsratvorsitzenden, den wir als Vertreter des Landes Berlin in dieses Gremium schicken, eine klare Antwort auf die Frage erwarten können, welche politische Position er wann wahrnimmt.
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Er wandelt auf der Grundlage von Verträgen, die Sie ausgehandelt haben!]
Auf welcher vertraglichen Grundlage hat er dann die Prüfung des Bundeskartellamts in alleiniger Machtvollkommenheit veranlasst, Herr Kollege? Das können Sie gar nicht beantworten. Und dann hinterher zu sagen, das Interesse des Landes Berlin ist, dass wir es überprüfen lassen, weil er die Landeskartellbehörde sozusagen als Dienstvorgesetzter damit nicht beschäftigen kann – das spricht doch auch dafür, dass er nicht in der Lage ist, seine politische Verantwortung im Interesse des Landes Berlin wahrzunehmen.
Überraschenderweise ist es dann auch dem Regierenden Bürgermeister aufgefallen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Es kommt ja vor, dass er das auch mal merkt. Er hat auch in diese Richtung argumentiert. Da ist ihm an der Stelle natürlich recht zu geben, dass das nicht in Ordnung ist. Nur: Die Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters würde eigentlich erwarten lassen, dass er an der Stelle auch zu Maßnahmen greift und dieses Problem löst.
Wir vermissen eine Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters, der im Interesse des Landes Berlin den Senator von dieser Aufgabe entbindet. Man kann nur feststellen, dass dem Regierenden Bürgermeister das Bundesverdienstkreuz wohl nicht wegen seiner Tatkraft in dieser Angelegenheit verliehen wird.
Deswegen kommen wir abschließend zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Grünen unsere Zustimmung und Unterstützung findet. Es ist Zeit, dass der Wirtschafts
und für eine andere Personalentscheidung Platz macht, die dann in der Lage ist, die Wasserpreise für Berlin auch im Interesse der Berlinerinnen und Berliner zu gestalten. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Goiny! – Für die Linksfraktion hat nunmehr der Kollege Dr. Lederer das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Lederer!
Das ist eine Aufregung! Ich habe noch kein einziges Wort gesagt. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ein Stück aus dem Tollhaus. Die Privatisierungspartei CDU wird von den Grünen schön aus der Schusslinie genommen.
Die seinerzeitige Privatisierungspartei SPD mit ihrem Regierenden Bürgermeister, der dem Vorgang seinerzeit, 1999, zugestimmt hat, zeigt auf den Wirtschaftssenator, Linke, der damals gegen die Teilprivatisierung geklagt hat. Am Ende finde sich ein schönes schwarz-grünes Bündnis, wahrscheinlich auch noch mit Unterstützung der FDP. Die SPD kommt gar nicht so richtig heraus aus dem Einerseits und Andererseits, und der Kollege Jahnke windet sich in einer Weise, dass es schon an Peinlichkeit grenzt. Es ist ein Stück aus dem Tollhaus.
In der Begründung der Grünen steht manches, was stimmt: Ja, Harald Wolf ist Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe. Ja, Harald Wolf ist auch Senator für Wirtschaft. Ja, in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ist Harald Wolf an der Festsetzung der Wassertarife beteiligt, weil es so im Berliner Betriebe-Gesetz steht, dass der Aufsichtsrat die Tarifvorschläge des Vorstands genehmigt. Ja, Harald Wolf hat aktiv dazu beigetragen, die derzeitige Höhe der Wasserpreise festzulegen. Das ist alles völlig richtig.