In der Begründung der Grünen steht manches, was stimmt: Ja, Harald Wolf ist Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe. Ja, Harald Wolf ist auch Senator für Wirtschaft. Ja, in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ist Harald Wolf an der Festsetzung der Wassertarife beteiligt, weil es so im Berliner Betriebe-Gesetz steht, dass der Aufsichtsrat die Tarifvorschläge des Vorstands genehmigt. Ja, Harald Wolf hat aktiv dazu beigetragen, die derzeitige Höhe der Wasserpreise festzulegen. Das ist alles völlig richtig.
Allerdings: Nein, Harald Wolf hat nicht alle Tarifvorstellungen des Vorstands einfach durchgewunken. Aber das ist nicht in öffentlicher Sitzung erfolgt, deswegen können die Grünen das nicht wissen. Und interessieren tut es sie auch nicht.
Ja, Harald Wolf hat dem Senat das Zinsniveau für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals für die Festlegung durch Rechtsverordnung vorgeschlagen. Und: Ja, Harald Wolf hat als Senator für Wirtschaft kein Landeskartellverfahren eingeleitet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Februar die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die Preisfestsetzung für privatrechtliche Rechtbeziehungen zwischen Versorgern und Wasserkunden im Fall Enwag, Wetzlar, festgestellt hat,
sondern er hat das Bundeskartellamt eingeschaltet und dieses gebeten, seine Zuständigkeit zu prüfen, aber auch das Preisgebaren der Berliner Wasserbetriebe. So weit die Fakten!
Woraus sich da allerdings ein auf die Person des Wirtschaftsenators bezogener Interessenkonflikt ergeben soll, das bleibt das Rätsel der Grünen.
Hören Sie doch mal zu! Da lernen Sie noch was! – Im Gegenteil, dass Harald Wolf als Wirtschaftssenator das Kartellamt eingeschaltet hat, ist Ausdruck des Fakts, dass er die Rollen als Aufsichtsratsvorsitzender einerseits und als Wirtschaftssenator andererseits sehr wohl zu trennen weiß.
Deshalb ist es auch einigermaßen abenteuerlich, dass die Grünen fordern, dass der Wirtschaftssenator vorher beim Aufsichtsrat oder beim Vorstand der Berliner Wasserbetriebe nachfragt, ob er gegen das Unternehmen ein Kartellverfahren wegen Machtmissbrauchs anregen darf. Wo leben Sie denn? Es ist völliger Wahnsinn, was Sie reden!
Ich bin einigermaßen erstaunt, dass der Anwalt Ratzmann diesen Blödsinn unterschrieben und hier auch noch mit Verve vorgetragen hat. Solch einen Antrag kann man nur ablehnen.
Es gibt einen realen Interessenkonflikt. Er sieht aber anders aus und ist völlig unabhängig davon gegeben. ob die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden von diesem Senator oder einer anderen Senatorin wahrgenommen wird. Selbst dann, wenn diese Senatorin oder dieser Senator – und das war 2001 schon einmal der Fall – von der grünen Teflon-Partei gestellt werden würde – was der Stadt angesichts der Geschichts- und Kenntnislosigkeit, die sich in Ihren Beiträgen in diesem Haus zu diesem Thema immer wieder offenbart, hoffentlich erspart bleibt –, wäre dieser
Interessenkonflikt gegeben. Aus dem kommen Sie nicht heraus. Er ist nämlich im Vertragswerk mit RWE und Veolia aus dem Jahr 1999 angelegt
und bindet die Interessen des Landes an die Interessen der privaten Investoren. Das ist das Problem. Und vor einem Jahr haben in diesem Haus noch alle Fraktionen diesen Fakt zur Kenntnis genommen. Haben Sie es in diesem Jahr alle vergessen, insbesondere die Grünen? Pennen Sie jetzt nur noch?
Dann erzählt Frau Künast irgendetwas in Steglitz, dass Thilo Sarrazin die Berliner Wasserbetriebe verkauft hätte.
Ich frage mich, was die Grünen für ein Interesse daran haben, ausgerechnet Schwarz-Rot zu entlasten, ausgerechnet den Regierenden Bürgermeister aus der Schusslinie zu nehmen,
der 1999 Mitverantwortung getragen hat. Das ist peinliche Anwanzerei der Grünen an die SPD, und ich schäme mich dafür ein bisschen.
[Beifall bei der Linksfraktion – Oh! von der FDP – Ramona Pop (Grüne): Sie können sich für etwas anderes schämen!]
Wie anders ist zu erklären, dass Sie die Verträge, die ja nun im Netz stehen, offenbar nicht gelesen haben oder nicht lesen wollen. Ich zitiere noch einmal etwas:
Nun wird behauptet, der öffentliche Einfluss und damit die öffentliche Kontrolle über die BWB seien durch die Mehrheitsbeteiligung des Landes gesichert. Wir bestreiten das. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist immerhin der privatrechtlichen Holding unterstellt. Die unternehmerische Führung – sehen Sie sich das Vertragswerk an – liegt eindeutig bei den Privatinvestoren. Daran ändert auch die Einrichtung eines Weisungsausschusses der Holding, in dem die vom Land Berlin entsandten Mitglieder die Mehrheit haben, nichts. Die Mitglieder des Weisungsausschusses sind als Aufsichtsratsmitglieder der Holding allein dem Wohl der Holding verpflichtet und von Weisungen des Landes unabhängig.
Ich kann hier nur Konrad Adenauer zitieren, der auf die Frage, was der Unterschied zwischen einer Hundehütte und einem Aufsichtsrat sei, geantwortet hat: Die Hundehütte sei für den Hund, der Aufsichtsrat für die Katz.
Das hat Harald Wolf am 1. Juli 1999 in diesem Haus gesagt: in der Aktuellen Stunde des Abgeordnetenhauses zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Das sollten Sie sich noch einmal durchlesen, Sie geschichtsvergessenen Grünen. Irgendwann sollten Sie den Berlinerinnen und Berliner einmal erzählen, was Sie jetzt mit den Wasserbetrieben eigentlich machen wollen.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Zuruf von Volker Ratzmann (Grüne)]
Ja, danke, Herr Präsident! Ich habe nur eine kurze Frage an den Kollegen Lederer. – Sie hatten eben in Ihrer Rede den Vorwurf, ich würde mich winden, dass es schon peinlich sei.
Finden Sie es vielleicht peinlich und „sich winden“, dass man versucht, die Interessenlage des Senators zu erklären, wie sie ist, wo auch eventuell ein Interessenkonflikt liegen könnte? Oder finden Sie irgendeine andere Sache dabei „peinliches Winden“, und haben Sie deshalb etwas daran auszusetzen?
Lieber Herr Kollege Jahnke! Mich hat einfach ein bisschen überrascht, dass Sie hier Onkel Volkers Märchenstunde mitgemacht haben