Danke schön, Frau Kollegin Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann lasse ich abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, für den sich im Ältestenrat eine Mehrheit abzeichnete. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die SPD und die Linke. Die Gegenprobe! – Das sind FDP und Bündnis 90. Ersteres war die Mehrheit, und deshalb ist es so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.
Das Thema für die Aktuelle Stunde rufe ich unter Tagesordnungspunkt 3 auf. Die anderen Themen haben ihre Erledigung gefunden.
Ich möchte Sie nun auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte das im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Folgende Senatsmitglieder sind für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Senator Wolf wegen Krankheit und Frau Senatorin von der Aue wegen einer Dienstreise nach Brüssel – ganztägig. Durch die Brüsseler Gesprächsstellen war das nicht anders möglich.
Das Wort zu ersten Mündlichen Anfrage hat der Abgeordnete Oberg von der SPD-Fraktion mit einer Frage über
1. Sind aus Sicht des Senats die Hochschulen in der Lage, die im Jahre 2012 aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht zu erwartenden höheren Studienanfängerzahlen bei der Zulassung zu berücksichtigen?
2. Mit welchen Mitteln fördert der Senat die Einrichtung zusätzlicher Studienplätze, und welche Möglichkeiten sieht er zur Förderung Berliner Abiturientinnen und Abiturienten?
Danke schön, Herr Kollege Oberg! – Bevor der Senat antwortet, bitte ich darum, alle Begrüßungen und sonstige Verbrüderungen nach außen zu verlegen, damit alle dem Senat die ungeteilte Aufmerksamkeit schenken können. Soviel Zeit nehmen wir uns noch. – Herr Prof. Zöllner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berliner Hochschulen haben sich – ich betone – langfristig auf die Aufnahme der zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger vorbereitet. Der Senat hat mit den Hochschulen in den Hochschulverträgen vereinbart, bis zum Jahr 2012 bis zu 6 000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger aufzunehmen und hat die entsprechende Finanzierung bereitgestellt. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen im Jahr 2011 zusätzliche Mittel, um die aus der Aussetzung der Wehrpflicht resultierenden zusätzlichen Studienanfänger bzw. -anfängerinnen aufnehmen zu können.
Die Berliner Hochschulen insgesamt – also auch die privaten Hochschulen – werden im Jahr 2012 etwa 32 000 Studienanfängerinnen und -anfänger aufnehmen. Dies sind über 12 000 mehr als im Jahr 2005. Damit hat Berlin seine im Hochschulpakt 2020 übernommene Verpflichtung von 19 500 Studienanfängerplätzen – wir haben mehr als 12 000 Studienanfängerplätze mehr – weit übertroffen. Der Dank gilt ausdrücklich den Hochschulen, die mit Unterstützung des Senats dieses möglich machen.
Zur Frage 2: Mit den Hochschulverträgen wurde für die Berliner Hochschulen ein neues System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung eingeführt, welches gezielt Anreize setzt, auch den Ausbau in sogenannten MINTFächern und in Bereichen mit einer guten Studierendennachfrage vorzusehen. Darüber hinaus wird der Ausbau zusätzlicher Studienplätze durch die Ausbildungsoffensive des Masterplans gefördert. Die Hochschulen erhalten als Unterstützung zur sofortigen Finanzierung der erforderlichen Maßnahme die erste Finanzierungsrate sofort im Jahr 2011. Dieses ist in diesem Jahr ein zusätzlicher Betrag in der Größenordnung von 8 Millionen Euro.
Darüber hinaus hat sich das Land Berlin in der GWK erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund die im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 erbrachten Leistungen früher als ursprünglich geplant abrechnet. Mit diesen Abrechnungsmitteln aus dem Hochschulpakt I – 62 Millionen Euro – verfügen die Hochschulen bereits im Jahr 2011 – in diesem Jahr – über wesentlich mehr liquide Mittel, die sie nutzen können, um die aktuellen Herausforderungen zu meisten. Das sind in diesem Jahr 70 Millionen Euro mehr an Mitteln, um in der Lage zu sein, pragmatische Lösungen zu finden, zusätzliche Studienanfängerplätze einzurichten.
Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 wird das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2015 übrigens mehr als 600 Millionen Euro als Beitrag des Bundes zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze erhalten. Die Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang an die Hochschulen wurden – ich erinnere daran – erheblich erhöht. Aufgrund der Konkurrenzsituation mit den Abiturientinnen und Abiturienten aus anderen Ländern sollen die Berliner Abiturientinnen und Abiturienten möglichst gut auf Studium und Berufswahl vorbereitet werden. Dazu wird in der Oberstufe ein neuer Ergänzungskurs Studium und Beruf angeboten, den die Schülerinnen und Schüler alternativ zu anderen Kursen in der Oberstufe besuchen können und der damit keine Mehrbelastung darstellt und unter Umständen in Numerus Clausus-Fächern zu einem Vorteil gegenüber anderen Studienbewerbern aus anderen Bundesländern werden kann.
Gleichzeitig ist eine Veränderung der Zulassungsregel an den Berliner Hochschulen vorgesehen. So sollen Studienbewerberinnen und -bewerber aus Berlin, die Berlin schlecht verlassen können, weil sie beispielsweise nach Abschluss einer Schnellläuferklasse noch minderjährig sind, künftig in einer Minderjährigenquote berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist eine Berücksichtigung bei bestimmten sozialen Härten, Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen Krankheit oder pflegebedürftiger Angehöriger als eine Vorabquote vorgesehen. Diese Veränderungen sind Teil einer Änderung des Hochschulgesetzes, die derzeit im Abgeordnetenhaus beraten wird und noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll.
Herr Senator! Werden sich alle Berliner Hochschulen an dem vorgezogenen Ausbau der Kapazitäten beteiligen? Hintergrund meiner Frage sind Aussagen, die man von der Technischen Universität hören konnte, dass man sich partout nicht an einem Aufwuchs beteiligen könne und wolle, weil dies die eigenen Möglichkeiten nicht hergäben.
Ich gehe davon, dass sich alle Berliner Hochschulen daran beteiligen. Ich war über diese von Ihnen so interpretierte Äußerung der TU in der Öffentlichkeit auch etwas überrascht, weil in dem gemeinsamen Gespräch nicht die geringste Andeutung in einer solchen Richtung vorgenommen worden ist. Ich bin überzeugt, dass die TU sich die guten Finanzierungsquoten nicht entgehen lassen wird, wenn man zusätzliche Aufnahmen und Studienanfängerplätze anbietet.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Prof. Zöllner! Wie viel Zeit ist von dem Beschluss vergangen, das Abitur zu verkürzen und damit einen Doppeljahrgang in Kauf zu nehmen, bis zu dem Zeitpunkt erster konkreter Maßnahmen zur Erweiterung der Studienplätze für diesen Jahrgang?
Ich weiß nicht auswendig, wann der Beschluss gefasst worden ist. Er war lange vor meiner Zeit in der letzten Legislaturperiode, als man in Berlin beschlossen hat, die Verkürzung der Schulzeit durchzuführen. Ich kann Ihnen aber ganz konkret sagen, wann die ersten konkreten Schritte unternommen worden sind. Als ich die Verantwortung für die Hochschulen in Berlin übernommen habe, habe ich schon im ersten Monat meiner Anwesenheit in Berlin mit den Hochschulen gesprochen und ihnen gesagt, dass ich vorhabe, das Hochschulfinanzierungssystem dahin gehend zu ändern, dass es leistungs- und belastungsorientiert zu einer Refinanzierung der Hochschulen kommt, die die Studienplätze und letztlich auch die Forschungsleistung beinhaltet und dass ich der festen Überzeugung bin, dass ein solches Finanzierungssystem einen größeren Anreiz für die Hochschulen darstellt, zusätzliche Studienplätze zu schaffen als jede gesetzliche Regelung und jede Zielvereinbarung und jede vertragliche Versicherung, weil das letztlich die Hauptmotivation und auch die Möglichkeit garantiert, dass es die Hochschulen zusätzlich tun.
Ich habe mit einer gewissen Befriedigung in der Anhörung zur Novelle des Hochschulgesetzes von den Hoch
schulen völlig einvernehmlich gehört, dass das Finanzierungssystem so geartet ist, dass es ein riesiges Eigeninteresse der Hochschule besteht, gute und qualitativ hochwerte Studienplätze anzubieten und zum Wohle der Studierenden auch dafür zu sorgen, dass das Studium erfolgreich abschlossen wird, weil nur dann letzen Endes eine solide, zukunftsträchtige Finanzierungsbasis für die Hochschulen gewährleistet ist.
1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass bis zu 60 Prozent des Unterrichts in Mathematik und Naturwissenschaften in der fünften und sechsten Klasse nicht von Fachlehrern erteilt wird, und warum wurde nichts dagegen getan?
2. Hat der Senat wissenschaftlich untersuchen lassen, ob dieser Umstand zu schlechteren Leistungen der Berliner Schüler im nationalen Vergleich führt, oder kann der Senat dies ausschließen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Steuer! Zur Frage 1: An der Grundschule gilt, wie Sie wissen, grundsätzlich das Klassenlehrerprinzip. Das heißt, die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer deckt unabhängig von ihren bzw. seinen Studienfächern einen möglichst großen Teil des Unterrichts ab. Ihre bzw. seine Rolle gründet sich auf die Notwendigkeit einer zentralen Bezugsperson für die Kinder und auch auf das pädagogische Prinzip der Grundschulen, den Schulalltag nicht bzw. nicht nach dem Fachprinzip zu gliedern. Sehr geehrter Herr Steuer! So arbeiten Grundschulen. Dieses ist schon seit Jahren bekannt. Es sollte also auch Ihnen bekannt sein.
Zur Stärkung der Fachkompetenzen der Grundschullehrkräfte gibt es in Berlin diverse Projekte. Dem Weiterbildungsbedarf im Fach Mathematik wird durch verschiedene Initiativen Rechnung getragen. Erstens: Seit sieben
Zweitens: Seit 2009 gibt es an der Freien Universität einen entsprechenden Weiterbildungsstudiengang für Lehrerinnen und Lehrer in Mathematik.
Dem Weiterbildungsbedarf in den Naturwissenschaften wird ebenfalls durch verschiedene Initiativen Rechnung getragen. Erstens. Im Projekt „Sinus Sekundarstufe I“ gibt es eine Sektion, die sich speziell mit dem naturwissenschaftlichen Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 an Gymnasien und an Grundschulen beschäftigt.
Zweitens: Über 85 Grundschulen beteiligen sich an dem Programm „TuWaS! – Technik und Naturwissenschaften an Schulen“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Technologiestiftung Berlin und der Freien Universität.
Zu Ihrer Frage 2: Es liegen keine derartigen Studien vor. Auch Ländervergleiche in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gibt es aus meiner Kenntnis nicht. Es gibt allerdings eine Untersuchung, die ELEMENT-Studie der HumboldtUniversität von Herrn Prof. Lehmann, die bestätigt, dass der Lernfortschritt der Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen dem der Jahrgangsstufen 5 und 6 an grundständigen Gymnasien vergleichbar ist.
[Mieke Senftleben (FDP): Da haben Sie aber ein anderes Verständnis der Studie, Herr Senator! – Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Das kann gut sein!]
Vielen Dank, Herr Senator, für ihre lichtvollen Ausführungen dazu, dass die Klassen 5 und 6 in Berlin an den Grundschulen stattfinden, aber Sie wissen ja wie ich, dass das in 14 anderen Bundesländern nicht der Fall ist. Gehen Sie denn nicht davon aus, dass Ihre Logik des Klassenlehrerprinzips in den Klassen 5 und 6 der Berliner Grundschule logischerweise dazu führt, dass es hier Rückstände gegenüber den Schülerinnen und Schülern der anderen Bundesländer gibt, in denen die Klassen 5 und 6 an die Oberschulen gebunden sind?
Nein – auf jeden Fall nicht logischerweise! Sie unterstellen, dass die Fähigkeit, junge Menschen zu unterrichten,
in den Jahrgangsstufen 5 und 6 durch ein Fachlehrerprinzip automatisch besser ist als durch gut ausgebildete, pädagogisch versierte Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer.