Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Trapp. Ihm folgt übrigens der Kollege Goetze. Aber jetzt ist erst einmal der Kollege Trapp an der Reihe. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Innensenator: Wie bewerten Sie den am 16. März 2011 im Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag mit der
Drucksachennummer 17/5055 von der Fraktion Die Linke, mit dem eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei gefordert wird, und ist eine solche Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray auch in Berlin vorgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache ist mir nicht geläufig, aber ich kenne die Problematik. Die Drucksache bezieht sich auf die Bundespolizei, wenn ich das richtig sehe, und nicht auf die Berliner Polizei. Wir haben in Berlin dadurch eine konkrete Situation, dass wir im Jahr 2001 das Gesetz über unmittelbaren Zwang geändert haben. Damals gab es erst eine Vorlage der damals noch großen Koalition aus dem Frühjahr 2001, danach gab es einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, gerade zum Einsatz von Pfefferspray, und dazu gab es eine Haltung der damaligen Partei PDS. Es hat sich Frau Kollegin Seelig geäußert, die das Gesetzgebungsvorhaben in der Form, wie es von RotGrün vorgelegt worden ist, ausdrücklich begrüßte, weil es den Einsatz von Tränengas weitgehend zurückgenommen und die Polizei künftig in erster Linie auf Pfefferspray verwiesen hat. So ist unsere Gesetzeslage. Ich sehe keinen Anlass, an dieser Gesetzeslage etwas zu ändern. Ich stehe zu dem, was wir damals gemeinsam vereinbart und gesetzlich beschlossen haben, wobei wir alle wissen: Auch Pfefferspray darf nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden. Das ist in Berlin Gesetzeslage. Wenn das im Bund nicht so sein sollte, gibt es dort vielleicht Nachholbedarf.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Sie haben gerade die Verhältnismäßigkeit angesprochen: Welche Auswirkungen hätte denn nach Ihrer Ansicht ein Verzicht auf Pfefferspray im Einsatz zu dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Wie bei allen Anwendungen von Zwang kann es auch bei Anwendung von Pfefferspray zu negativen Einflüssen kommen. Es kann dazu kommen, wenn ich mir mit dem Schlagstock jemanden vom Leibe halten muss, der mich
angreift, es kann dazu kommen, wenn ich mir jemanden mit Pfefferspray vom Leibe halten muss, weil er tätlich auf einen Polizisten losgeht, oder Ähnliches. Wenn der Mann dann eine besondere Disposition hat, kann es auch zu besonderen gesundheitlichen Gefährdungen kommen.
Die gesundheitliche Gefährdung liegt in erster Linie nicht darin, dass die Polizei unmittelbaren Zwang anwendet, sondern darin, dass derjenige, der angreift, sich in die Situation begibt, dass die Polizei mit entsprechenden Mitteln gegen ihn vorgehen muss. Die Polizei muss aber die entsprechenden Mittel haben. Deshalb würde ich den absoluten Verzicht auf Pfefferspray für völlig kontraproduktiv halten. Es würde nämlich bedeuten, dass andere Mittel des unmittelbaren Zwangs, zum Beispiel Tränengas, in verstärktem Umfang eingesetzt werden müssten. Wir haben uns damals entschieden, dass Pfefferspray das mildere Mittel ist. Ich kenne keine Erkenntnis wissenschaftlicher Art, die das widerlegen würde.
Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator. Es geht um die Asbestkontamination an der Poelchau-Eliteschule des Sports. Herr Senator Zöllner! Wie begegnen Sie dem Problem, dass zahlreiche Eltern angekündigt haben, ihre Kinder zu Beginn des nächsten Schuljahres an der von Asbestfunden gebeutelten Poelchau-Eliteschule des Sports nicht mehr anzumelden, weil sie gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten, und wie begegnen Sie der Tatsache, dass daraus eine deutliche Reduzierung der Schülerzahl und weniger Sportförderung resultieren kann?
und indem wir versuchen, die Perspektive der baulichen Veränderung durch den Neubau den Eltern zu vermitteln und deutlich machen, dass dieser so zeitnah wie möglich realisiert wird.
Herr Senator Zöllner! Wollen Sie die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich fünf Jahre bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus in dem kontaminierten Gebäude unterrichten lassen, oder werden Sie den Plan der Eltern, Schüler und Lehrer unterstützen, ein Containerdorf anzumieten, um gemeinsam in einer sauberen Lernumgebung die Beschulung fortsetzen zu können?
Wir werden in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass keine gesundheitliche Gefährdung für Schülerinnen und Schüler und für Eltern in dieser Schule vorhanden ist.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister, und zwar würde mich der aktuelle Stand der Berliner Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Mieterschutzes interessieren.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Verfahrensstand ist der, dass diese Initiative in die Ausschüsse überwiesen worden ist.
Nach meinem Kenntnisstand haben die Ausschüsse die Initiativen bereits abgelehnt. – Herr Regierender Bürgermeister! Können Sie uns erklären, was Sie konkret unternommen haben, seitdem diese Initiativen eingebracht wurden, um bei anderen Bundesländern für diese wichtigen und richtigen Initiativen zu werben,
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Bei den Beratungen in den Fachausschüssen wird durch die Vertreter des Landes Berlin selbstverständlich inhaltlich für unsere Initiativen geworben. Sie wissen aber auch, dass von Anfang an eine kritische Position der anderen Bundesländer zu erwarten war, die bei diesem Thema zum Teil komplett andere Erfahrungswelten haben als wir hier in Berlin. Es ist von vornherein als schwer eingeschätzt worden – –
Natürlich haben wir geworben, Herr Behrendt! Dafür sind die Fachberatungen in den Ausschüssen da. Wie stellen Sie sich eine Bundesratsarbeit eigentlich vor?
Sie können demnächst in Baden-Württemberg nachfragen, damit Sie ein bisschen auf ein Update gebracht werden.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Wegen Zeitablaufs ist die Spontane Fragestunde damit beendet.
Im Internet gemobbte Schüler werden allein gelassen, viele Lehrer haben eine geringe Medienkompetenz, die vorhandenen PCs werden zu wenig genutzt – die Berliner Schule ist noch nicht im Informationszeitalter angekommen!
Für die Besprechung oder Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt der Kollege Steuer für die CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Steuer, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuelle Debatte um die Schülermobbingseite ist nur der Anlass, endlich über ein Thema zu sprechen, das tatsächlich eine viel größere Bedeutung hat.
Die Vermittlung von Medienkompetenz im Schul-, Bildungs- und Weiterbildungssystem entscheidet über den individuellen Erfolg in unserer modernen Welt, die geprägt ist vom Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken.
So überschrieb Senator Böger 2005 den E-EducationMasterplan, mit dem die Berliner Schulen fit gemacht werden sollten für den Umgang mit digitalen Medien. Er hatte recht. Digitale Medien, insbesondere das Internet, haben revolutionäre Veränderungen im gesellschaftlichen und politischen System zur Folge. Die digitalen Medien machen mehr Menschen zu Akteuren, sie bieten mehr Teilhabe, und zwar orts- und zeitunabhängig. Die Medien verleiten aber durch die Anonymität auch zu Regelverletzungen und veränderter Selbstdarstellung. Die Auswirkungen auszublenden und die politischen, psychologischen und gesellschaftlichen Einflüsse nicht im Rahmen diverser Unterrichtsfächer zu behandeln, ist im Jahr 2011 eigentlich undenkbar. Es geht also nicht in erster Linie um Technikkompetenz wie vielleicht noch vor 15 Jahren. Nein, es geht um viel mehr, und das muss man begriffen haben, bevor man über dieses Thema spricht.