Ja! Wir waren bei Elternversammlungen vor Ort, und ich kann Ihnen nur sagen: Das hätten Sie auch mal machen sollen, dann hätten Sie sich ein Bild machen können und würden hier wahrscheinlich zum Teil nicht so dumm daherreden.
Die besorgten Eltern haben eine Lösung erarbeitet. Sie haben dieses Containerdorf vorgeschlagen und haben gesagt – diese Forderung unterstützen wir –: Der Auszug soll sofort geschehen.
Die Schülerinnen und Schüler wollen als Schule zusammenbleiben, und sie wollen sportstättennah sein. Das macht auch Sinn bei einer Sportschule.
Diese Container auf dem Olympiagelände aufzustellen, dazu gab es in diesem Haus einen Konsens, dass dies langfristig erfolgen soll, dass die Schule dahin umziehen soll. Wir warten übrigens bis heute auf ein Konzept für das Olympiagelände. Das haben Sie bis heute nicht vorgelegt. Aber dass das Containerdorf sich dort ansiedeln kann – sportstättennah –, das macht auch Sinn.
Wenn wir hier über Asbestprobleme reden, über die ICCSanierung, über den Palast der Republik, über den Steglitzer Kreisel – alles Millionensanierungen –: Was sollen wir denn den Eltern und den Schülerinnen und Schülern sagen, wenn auf der einen Seite für solche Sanierungen die Millionen verplant werden und das Geld für die Schule nicht vorhanden ist?
Deswegen sagen wir: Nein! Der Senat muss jetzt handeln. Er muss jetzt ein Konzept vorlegen, wie diese Containerlösung zu realisieren ist. Wir schließen uns dem Antrag der CDU und der FDP an und fordern Sie auf, hier zügig eine Lösung zu finden, damit die Kinder aus der Asbestschule ausziehen können.
Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Mehr Einfluss der Wähler durch Kumulieren und Panaschieren bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus – Elftes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/3138. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die FDP und bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDPFraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG)
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 Drucksache 16/3852. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDPFraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Und Herr Ueckert? – Enthaltung! Damit ist der Antrag abgelehnt.
Die lfd. Nr. 7 war Priorität der Fraktion der SPD unter der lfd. Nr. 4.1. Die lfd. Nrn. 8 und 9 stehen jeweils auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 10 war Priorität der Linksfraktion unter der lfd. Nr. 4.4.
Zur Kitaqualität gehört qualifizierte Elternarbeit – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG)
Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beartung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Novellierungsantrag zum Kindertagesförderungsgesetz will die CDUFraktion auf die katastrophale Lage der Bezirkselternausschüsse im Kitabereich aufmerksam machen.
Glücklicherweise gibt es sie noch, die BEAK – aber in welchem Zustand und wie lange noch? Für die Kolleginnen und Kollegen, die meine gerade gemachte Bemerkung vielleicht nicht so recht verstehen wollen oder können, eine kurze Erläuterung: Nach §§ 14 und 15 Kindertagesförderungsgesetz sind elterliche Mitwirkungsgremien gesetzlich vorgeschrieben. Diese haben – nach dem Leitfaden für Elternvertreter aus Herrn Bögers Zeiten nachzulesen, Seite 14 – den wichtigen Auftrag, für den Austausch zwischen Eltern und Behörden zu sorgen. Sie haben zudem als Interessenvertreter der Eltern unter anderem auch in bezirklichen Gremien mitzuwirken. Das sind z. B. der Jugendhilfeausschuss oder die Spielplatzkommission.
Dass dieser umfassende gesellschaftliche Auftrag mit viel Arbeit, Engagement sowie hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist, liegt auf der Hand. Doch während der Landeselternausschuss Kita wenigstens einen Anspruch auf Unterstützung beim Senat geltend machen kann, sind die bezirklichen Elternausschüsse völlig davon abhängig, ob das Bezirksamt diese Arbeit für unterstützenswert hält oder nicht. Das hat zur Folge, dass sich die Lage der Bezirkselternausschüsse Kita sehr unterschiedlich, und zwar nicht im positiven Sinne, entwickelt.
Auf diesen Umstand hat der Landeselternausschuss Kita bereits am 18. März 2009 in einer Presseerklärung dringlich aufmerksam gemacht. Ich zitiere:
Keines der Elterngremien hat einen festen Etat, nur der LEAK erhält eine sehr geringe Auslagenentschädigung … Ohne einen Etat können diese Gremien jedoch keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben, was aufgrund der altersbedingten Fluktuation der Kinder besonders wichtig wäre … Der Zustand der mangelnden Förderung der Elterngremien durch die zuständigen Behörden droht den gesetzlichen Auftrag der Eltern nach dem Kitaförderungsgesetz … zum Scheitern zu bringen.
Wie sieht es heute aus? – Nach einer aktuellen Umfrage des Landeselternausschusses Kita vom Dezember 2010 wird immer noch kein Bezirkselternausschuss vom Bezirksamt finanziell unterstützt. Alle müssen sich selbst behelfen. Einer hat einen Sponsor aufgetrieben. Die meisten werden vom Vorstand selbst finanziert und betreiben daher ihre Arbeit auf der sprichwörtlichen Sparflamme.
Zwei BEAK haben ihre Arbeit sogar völlig eingestellt, darunter Marzahn-Hellersdorf. Ich halte das für einen untragbaren Zustand. Zum einen tritt man damit Elternengagement im Kitabereich mit Füßen, zum anderen verzichtet man auf Elternmitwirkung, die doch bei der weiteren Qualitätsentwicklung der Kitas immer notwendiger wird.
Die CDU-Fraktion will deshalb, dass die Unterstützung für die Bezirkselternausschüsse gesetzlich festgeschrieben und die Kann-Bestimmung für die Förderung des Landeselternausschusses ebenfalls verbindlich wird. Der Erlass einer Rechtsverordnung zur Arbeit der Kitaelternvertretung könnte unserer Meinung nach zudem mehr und gezielt Unterstützung sowie mehr Öffentlichkeit für die Elternbeteiligung insgesamt bringen. Wer weiß, vielleicht könnte dazu der Leitfaden von Herrn Böger problemlos umfunktioniert werden?
Doch eines muss uns allen klar sein: So, wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen, denn das hieße, auch noch die restlichen BEAKs „verhungern“ zu lassen. Außerdem ist dringlich erforderlich, eine Vergleichbarkeit zur Forderung der Elternbeteiligung im Rahmen der Schule herzustellen. Es muss Schluss sein mit Elternbeteiligung erster und zweiter Klasse! Um dieses Thema, Herr Zöllner, hätten Sie sich als verantwortlicher Senator schon lange kümmern müssen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Demirbüken-Wegner! Ich finde die Darstellung, wie die Bezirkselternausschüsse hier arbeiten, dieses schwarze Bild, das Sie hier an die Wand malen, den engagierten Eltern gegenüber absolut nicht fair. Es hört sich so an, als würden die ganzen Bezirkselternausschüsse brachliegen.