Protokoll der Sitzung vom 01.09.2011

Nun aber Schluss mit dem Lob. Ich möchte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass dies eine rein harmonische Veranstaltung gewesen wäre. Denn obwohl wir alle die gleichen Zeugen gehört haben, obwohl wir alle die gleichen Unterlagen lesen konnten, sind wir doch zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt, wie ich eingangs schon sagte. Ich habe als Ausschussvorsitzender einen Berichtsentwurf vorgelegt, der ist in einigen Teilen mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgeändert worden. Ich werde an verschiedenen Stellen darauf eingehen. Aber wie gesagt, ich gebe den Bericht in der Fassung ab, in der er beschlossen worden ist.

Was unstreitig war, war die Ausgangslage. Die HOWOGE hat als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Aufträge vergeben, ohne dass hierfür die erforderlichen und vorgeschriebenen Ausschreibungen vorgenommen worden sind. Und, das ist nicht das Einzige, das ist ja per se eigentlich schon ein Umstand, der einer Untersuchung wert gewesen wäre, auch ein Kollege unseres Hauses, Herr Hillenberg, ist in diesem Zusammenhang nicht nur in die Schlagzeilen geraten, sondern auch in den Genuss ungefähr der Hälfte der Aufträge, die in diesem Zusammenhang auf diese Art und Weise vergeben worden sind. Das Ganze wurde politisch diskutiert, Sie haben es möglicherweise noch in Erinnerung.

Und dann betritt der ehemalige Berliner Finanzsenator Sarrazin die Bühne, wie er es so oft tut, und nimmt in einem Schreiben vom 8. September 2010 Bezug auf ein Gespräch mit den damaligen Geschäftsführern der HOWOGE, Adam und Kirschner, will sie unterstützen im Rahmen ihres Verfahrens vorm Landgericht um Kündigungsschutz und sagt dann, aus seiner Sicht sei die Direktvergabe an ausgewählte Planungsbüros unter Umgehung des Wettbewerbsrechts die wirtschaftlichste Lösung und deswegen von ihm uneingeschränkt gebilligt worden. Das hat dann natürlich zu einer lebhaften Diskussion geführt – in den Medien, in der Stadt und im Parlament, u. a. auch im Hauptausschuss. Und nachdem ein Antrag der Oppositionsfraktionen am 26. Januar 2011, Herrn Sarrazin dazu zu hören, mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt worden ist, haben die Oppositionsfraktionen diesen Untersuchungsausschuss beantragt.

Er wurde eingesetzt. Was hat er festgestellt? – Nun, im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 ist es bei der Vergabe von Aufträgen durch die HOWOGE fortgesetzt zu Vergaberechtsverstößen gekommen. Das ist eine Tatsache, die nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden kann. Die ehemaligen Geschäftsführer Adam und Kirschner haben sich zwar mit der Auffassung verteidigt, die HOWOGE sei kein öffentlicher Auftraggeber gewesen, denn schließlich sei sie eine GmbH. Nur, es war – das ist im Ausschuss im Rahmen der Beweiserhebung deutlich geworden – von verschiedensten Seiten darauf hingewiesen worden, dass diese Auffassung irrig gewesen ist. Zum einen gab es im

Juli 2002 ein Schreiben der damaligen Staatssekretärin Junge-Reyer an die HOWOGE, wo sie der HOWOGE mitteilt, dass sie sich an das Vergaberecht zu halten habe. Dann wird im Februar 2003 ein Beschluss des Kammergerichts gefasst, in dem selbiges auch noch einmal festgehalten wird. Aber trotzdem hat die Geschäftsführung der HOWOGE ein anderes Verfahren bei der Vergabe gewählt. Sie hat statt einer Ausschreibung für sie bekannte und für sie bewährte Unternehmen mit der Durchführung von Projekten beauftragt.

Das muss man sich folgendermaßen vorstellen: Es ist noch nicht mal so gewesen, dass dort Teillose ausgeschrieben worden sind, sondern man hat sich einen Projektverantwortlichen ausgeguckt – damit ist ein drittes Unternehmen gemeint gewesen –, der sollte eine komplette Planung machen, und diese Planung wurde dann in einer sogenannten Projektverteidigung in der HOWOGE vorgestellt. Dann wurde derjenige als Projektverantwortlicher damit beschäftigt bzw. beauftragt, dieses Projekt von Anfang bis zum Ende durchzuführen. Daraus versprach man sich Wirtschaftlichkeitsgewinne, weil man nicht in einzelnen Phasen unterschiedliche Unternehmen zu beauftragen hatte, alles in eine Hand geben konnte und vor allen Dingen dann diesem Unternehmen auch eine Preisvorgabe machen konnte, sodass die HOWOGE im Ergebnis der Auffassung war, günstigere Ergebnisse erzielt zu haben.

Wie kam man in diesen Club der Auserwählten? – Da gab es unterschiedliche Wege. Herr Hillenberg hat uns gesagt, dass es für ihn jedenfalls nicht hinderlich gewesen ist, zu dem Zeitpunkt Mitglied der SPD gewesen zu sein, wie dies auch die Geschäftsführer der HOWOGE waren. Aber man muss ehrlicherweise dazu sagen: Auch Unternehmer, die nicht der SPD angehört haben, sind in diesen exklusiven Club aufgenommen worden und sind ebenso begünstigt worden. Also, es war nicht hinderlich, SPD-Mitglied gewesen zu sei, aber nicht der einzige Weg – um dies klar und deutlich zu sagen.

Was einen dabei wundert, ist, dass auf formaler Ebene innerhalb der HOWOGE durchaus das Problem erkannt worden ist, dass man bestimmte Aufträge ausschreiben muss. Das ist auch bei diesen Planungsleistungen der Fall. Es gibt eine Grenze von 200 000 Euro. Man hat dann eine Organisationsanweisung innerhalb der HOWOGE erlassen, in der darauf hingewiesen worden ist, dass man eine zentrale Vergabestelle eingerichtet hat, man hat sich nur bei den Planungsleistungen nicht daran gehalten. Man hat es bei den Bauleistungen konsequent durchgeführt, aber bei den Planungsleistungen hat man dies nicht getan. Die Begründung dafür war, dass man dafür keine ausdrückliche Gesellschafterweisung bekommen habe. Darauf haben sich jedenfalls die Geschäftsführer zurückgezogen.

Deswegen haben wir uns im Untersuchungsausschuss auch relativ lange mit der Frage auseinandergesetzt, wie Briefe von Senatsverwaltungen zu bewerten gewesen sind. Muss man sich als Geschäftsführer daran halten,

wenn nicht „Gesellschafterweisung“ darüber steht? Man muss dazu sagen, was ein bisschen dazu geführt hat, dass die Geschäftsführer dann auf diese Interpretation verfallen sind, war möglicherweise auch die Einlassung von Herrn Sarrazin, der gesagt hat: Als er angetreten ist, hat er den Wohnungsbaugesellschaften gesagt: Was nicht meine Unterschrift trägt, ist für euch nicht verbindlich. Da können euch andere Senatsverwaltungen so viel schreiben, wie sie wollen. – Das war in dem Zusammenhang nicht wirklich förderlich, ebenso wenig der Umstand, dass Herr Sarrazin offensichtlich immer wieder deutlich gemacht hat, dass er dieses Verfahren auch für richtig hält. Er hat uns dazu als Abwägungskriterium genannt: Man muss, wenn es um die Wirtschaftlichkeit geht, immer Recht und Vernunft gegeneinander abwägen – wie ich finde, eine erstaunliche Einlassung. Aber dies war der Maßstab des Handelns, den sich die Geschäftsführer auch zu eigen gemacht haben, sodass sie sich jedenfalls von Herrn Sarrazin offensichtlich unterstützt gefühlt haben.

Dann haben wir innerhalb der HOWOGE verschiedene Hinweise darauf gehabt – neben den Kontrollmechanismen, die ja an sich eingerichtet worden sind –, dass es auch Mitarbeitern aufgefallen ist. Es gab Protokollnotizen. Es gab für den Risikobericht im Jahr 2009 eine entsprechenden schriftlichen Vermerk, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Planungsleistungen öffentlich und europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. Aber die Geschäftsführung hat dort handschriftlich verfügt, dieses Thema solle nicht in den Risikobericht aufgenommen werden. Es solle nicht weiterbehandelt werden, es solle damit im Ergebnis auch dem Aufsichtsrat nicht zur Kenntnis gegeben werden, sodass man davon ausgehen musste, dass proaktiv von den Geschäftsführern versucht wurde, dieses von ihnen gewählte Verfahren nicht weiter zu kommunizieren.

Herr Zimmer! Ihre Redezeit ist längst abgelaufen.

Ich weiß, dass meine Redezeit längst abgelaufen ist. Entschuldigung! – Ich möchte nur einen letzten Satz sagen, und zu den weiteren Details werden sicher die Kolleginnen und Kollegen Stellung nehmen. Man kann eines aus diesem Vorgang schlussfolgern: Es ist aus meiner Sicht sicherlich eine nicht ganz so dramatisch verfilzte Aktion gewesen, wie der eine oder andere am Anfang vermutet hat. Aber dieses Aktion hat eines deutlich gemacht: Wenn man Wirtschaftlichkeit vor Recht und Gesetz stellt und wenn man versucht, Kontrollmechanismen, die gesetzlich und in anderer Form vorgegeben worden sind, zu umgehen, dann passiert so etwas, wie in der HOWOGE passiert ist, und dafür braucht es auch ein bestimmtes Klima, dass solche Dinge funktionieren.

Daraus müssen wir für uns den Schluss ziehen: Zukünftig müssen Kontrollmechanismen besser funktionieren, müssen aus meiner Sicht Aufsichtsräte besser besetzt werden,

dass sie ihrer Verpflichtung zur Kontrolle auch besser nachkommen müssen. Wir müssen uns auch als Parlament fragen, wie wir zukünftig mit der Frage umgehen wollen, wie es im Zusammenspiel von Parlamentariern und landeseigenen Unternehmen aussieht. Auch da gibt es, glaube ich, Handlungsbedarf. – Ich möchte mich für die mir gewährte Überziehung bedanken und schließe damit. Herzlichen Dank!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmer! Vielen Dank auch für Ihre Arbeit. – Jetzt hat Herr Buchholz von der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Kollege Zimmer! Erlauben Sie mir ganz zum Anfang einen Dank an den Ausschussvorsitzenden. Er hat schon das Ausschussbüro erwähnt, aber ich habe es auf eine Kurzformel in unserer gemeinsamen Abschlusskonferenz gebracht, die ich hier gern wiederholen möchte: Für einen Untersuchungsausschuss kann man sagen, dass es ein relativ harmonisches Miteinander war – ich sehe zumindest bei Ihnen Kopfnicken, das freut mich –, und einige waren auch überrascht, dass es eben nicht der ganz große Aufschrei war, als der Ausschuss seine Arbeit begann. Ich glaube, das hat auch etwas mit der Person des Ausschussvorsitzenden zu tun. Ich kann es so zusammenfassen: Er hat souverän und charmant durch die Sitzung geführt. – Dafür herzlichen Dank, Herr Zimmer!

[Beifall]

Der Untersuchungsausschuss zur HOWOGE-Affäre hat seine Arbeit beendet, und man könnte sich fragen: Was ist denn nun das ganz große Ergebnis in einem Satz? Das zu sagen, wird wahrscheinlich schwerfallen, denn es ist nicht so revolutionär, wie sich dies einige erhofft hatten. Es ist eigentlich ganz einfach, wir wussten das nämlich auch schon, bevor der Untersuchungsausschuss begonnen hatte: Es gab vergaberechtswidrige Vorgänge in der HOWOGE. Das hat der Beteiligungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses intensiv auch schon vorher beraten, hat Akten angefordert, mit den Senatorinnen und Senatoren gesprochen. Das war also bekannt. Aber es sollte mehr sein, weil die Opposition auch merkte, dass man da noch ein bisschen Druck aufbauen kann: Wir sind in den letzten Monaten vor einer Wahl, können wir da nicht mit einem Untersuchungsausschuss noch viel mehr vermeintlichen Druck aufbauen, um ganz revolutionäre Dinge aufzuklären?

Ich glaube, es ist bemerkenswert, dass der Entwurf, den der Ausschussvorsitzende Zimmer vorgelegt hat, an der Stelle wenig revolutionäre Dinge enthüllen konnte – das müssen Sie zugeben –, anders als vielleicht von einigen erhofft. Ich nehme ein Fazit vorweg: Bemerkenswert ist, dass zwar dann die Oppositionsfraktionen meinten, sie

würden diesen ursprünglichen Zimmer-Entwurf auch gern noch mal beschließen bzw. gern als Minderheitenvotum einbringen, sie hatten aber nicht die Kraft, dies zu einem einheitlichen Oppositionsvotum zu erklären.

Wenn Sie sich die Drucksache anschauen – und das sollten Sie tun –, dann finden Sie zunächst den mit Mehrheit beschlossenen Bericht des Ausschusses. Dann finden Sie die Ursprungsfassung von Herrn Zimmer, aber dann finden Sie noch drei weitere Dokumente. Erstens handelt es sich um das Minderheitenvotum, das Fazit, der CDUFraktion, dann das Fazit der Grünen-Fraktion und dann noch ein separates Fazit der FDP-Fraktion. Offensichtlich ist es nicht so, dass sich drei Oppositionsparteien im Laufe eines Untersuchungsausschusses auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, was zusätzlich herausgekommen ist. Das zeigt auch ein bisschen, das mehr Getöse als Inhalt vorhanden war. Es ist für Sie enttäuschend, aber für uns ein relativ normaler Vorgang, dass dies auch mal so laufen kann.

[Zuruf von Joachim Esser (Grüne)]

Kollege Esser! Ich darf darauf hinweisen, vielleicht erinnern Sie sich noch an die erste Sitzung des Untersuchungsausschusses. Da haben die Koalitionsfraktionen SPD und Linke beantragt: Wir wollen gern die beiden wirklich relevanten Akteure, die Senatorin Ingeborg Junge-Reyer und den ehemaligen Senator Sarrazin, vorladen. Das haben nicht Sie, Herr Kollege Esser, beantragt, das hat nicht die CDU beantragt, auch nicht die FDP, es waren die beiden Koalitionsfraktionen, die das als Einzige in der Anfangssitzung beantragt haben, und wir haben das dann auch so beschlossen. Wir haben sechs Personen vorgeladen und sechs Aktenanträge gestellt. Das sollte Ihnen zu denken geben, Herr Esser, denn Sie wollten mehr Show als Aufklärung. Und das ist vielleicht auch mal überraschend, dass Koalitionsfraktionen, die an der Regierung sind, ein ernstes Aufklärungsinteresse haben. Für Sie sicher ungewohnt, für uns an dieser Stelle auch eine Selbstverständlichkeit.

[Beifall bei der SPD]

Das Ergebnis des Ausschusses: Es hat sich klar gezeigt, dass es vergaberechtswidrige Verfahren in der HOWOGE gab. Diese sind auf zwei Personen zurückzuführen,

[Gregor Hoffmann (CDU): Auf Sozialdemokraten!]

nämlich die beiden ehemaligen Geschäftsführer Adam und Kirschner.

[Weiterer Zuruf von Gregor Hoffmann (CDU)]

Nein! Mit Verlaub, reden Sie mal mit dem Ausschussvorsitzenden Zimmer – CDU, Klammer auf, Klammer zu. Das ist nicht sein Fazit. Sie können sich gern etwas zusammenfabulieren. Es ist nicht das Ergebnis, das Herr Zimmer vorgelegt hat, das wir letztlich auch alle zusammen konstatieren konnten. Denn beide haben entgegen Briefen gehandelt, die Ingeborg Junge-Reyer, damals noch als Staatssekretärin, bereits im Jahr 2002 an die Geschäftsführung der HOWOGE geschickt hat – zunächst an die Geschäftsführung der HOWOGE, einige Tage

später an alle Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. In diesen ist ganz klar festgehalten: Ihr seid ein öffentlicher Auftraggeber und habt Vergaberecht anzuwenden. – Ein ganz klarer deutscher Satz. Und es hat die beiden Geschäftsführer nicht interessiert. Sie haben bei den Planungsleistungen das nicht beachtet, sondern missachtet. Sie haben auch dafür gesorgt, dass das nicht dem Aufsichtsrat kundgetan wurde. Wir haben im Ausschuss auch erfahren, dass es Vermerke von Mitarbeitern gab, die gesagt haben: Ihr müsst in den Risikobericht aufnehmen, wie ihr Vergabeverfahren macht! – Das ist von den beiden Geschäftsführern abgelehnt worden.

[Gregor Hoffmann (CDU): Weil es von der SPD kam!]

Erkundigen Sie sich bitte, bevor Sie einen solchen Unsinn dazwischenrufen! Fragen Sie einfach mal in der CDU-Fraktion nach, bevor Sie Stuss erzählen! Das wäre für alle hilfreich. Sie sollten sich sachkundig machen.

Als das bekannt wurde, wurden die Geschäftsführer unverzüglich fristlos entlassen. Es gab bei der HOWOGE eine Prüfung durch den Senat, bei der das ganz klar offengelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat sie dann kurzfristig fristlos entlassen. Das wurde inzwischen zumindest in einem Fall auch in der zweiten Instanz vom Kammergericht bestätigt. Im Urteil steht ausdrücklich: Es war nicht nur geboten, sondern absolut notwendig, diese beiden Herren fristlos zu entlassen, weil sie gegen das Wohl der Gesellschaft gehandelt haben. Daraus zu konstruieren, der Senat hätte etwas anderes gewollt, setzt eine ganz besondere Chuzpe voraus, zumal es bereits aus dem Jahr 2002 Gesellschafterbriefe von der Stadtentwicklungs- und der Finanzverwaltung gab, in denen ganz klar gesagt wird: Ihr seid öffentliche Auftraggeber. Beachtet bitte das Vergaberecht!

Zum Abschlussbericht: Ich glaube, es ist fast selbstverständlich, dass sich fünf Fraktionen nicht wortgleich auf einen Abschlussbericht einigen können. Das mag man erwarten, aber es ist sehr unwahrscheinlich. Mir ist nicht bekannt, dass es das schon einmal in der parlamentarischen Demokratie gab. Man sollte aber auch erwähnen, Kollege Zimmer, dass wir nicht nur eigene Änderungsanträge – keine Streichungen, wie von Herrn Esser gerne behauptet –, zusätzliche Zitate und Fundstellen eingebracht haben, sondern wir haben neun von zehn Änderungsanträgen der Grünen zugestimmt – was einer Zustimmungsquote von 90 Prozent entspricht. Drei Vierteln der Änderungsanträge der FDP haben wir ebenfalls zugestimmt. Wir haben demnach die Arbeit nicht nur transparent begonnen, sondern sie auch offen und transparent beendet. Die Skandalisierungsversuche sind großenteils im Sande verlaufen. Die Opposition hat versucht, einen Schaukampf zu starten. Das ist wenige Tage vor der Wahl nachvollziehbar. Drei Tage vor der Abschlusspressekonferenz haben die Kollegen von der Opposition noch versucht, eine eigene Pressekonferenz zu machen und Dampf in den Kessel zu bekommen. Das hat leider auch nicht funktioniert. Nicht einmal die Presse war der Meinung, das, was Sie mitteilen könnten, wäre revolutionär. Man

fragt sich, was es Ihnen bringt, solche Dinge hochzuspielen.

Heute liegen zwei Änderungsanträge der Opposition vor. Der FDP-Antrag ist wohl nicht ganz ernst gemeint. Dass die Partei, die uns über Jahre erzählt hat, wir sollten alle Vergabeverfahren entbürokratisieren und entschlacken, heute ernsthaft das Gegenteil beantragt, müssen Sie erst einmal mit sich selbst ausmachen. Wenn Sie erst einmal in der Opposition sind, haben Sie dafür mehr Zeit und Ruhe.

Dann haben wir noch einen Änderungsantrag der Fraktion der Grünen. Der ist sicherlich ernster gemeint, aber bevor wir das Ausschreibungs- und Vergabegesetz des Landes Berlin erneut ändern – – Sie wissen, dass keine andere Fraktion Ihrer Änderung in den Ausschüssen zugestimmt hat. Warum? – Erstens: Es ist erst ein gutes Jahr her, dass wir als Koalition – übrigens im Konsens mit Ihnen von den Grünen – das Vergabegesetz deutlich geändert haben, und zwar in Richtung mehr Transparenz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Wir haben einen verbindlichen Mindestarbeitslohn festgelegt und die bundesweit am weitesten gehenden ökologischen Kriterien aufgenommen. Das sind Dinge, die man wirken lassen sollte. Wir haben noch nicht einmal die entsprechende Ausführungsvorschrift zu den Umweltkriterien, und zwar, weil die EU dazu ein Notifizierungsverfahren eingeleitet hat, und nicht, weil der Senat zu langsam ist. Wir sollten also behutsam an die Sache herangehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass man noch einmal Änderungen am Vergabegesetz vornimmt, aber lassen Sie uns das bisherige beurteilen und schauen, was die Bremer Änderungen bringen und ob sie sich bewähren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Graf das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ebenfalls dem Ausschussvorsitzenden für seine Arbeit danken, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros. Nur durch dieses Zusammenwirken war es möglich, in dieser kurzen Zeit einen so umfangreichen und fundierten Abschlussbericht hinzubekommen. Herzlichen Dank seitens der CDU-Fraktion dafür!

[Beifall bei der CDU, der Linksfraktion und der FDP]

Der Ausschussvorsitzende hat die Chronologie der Ereignisse sehr gründlich dargelegt, was mir die Gelegenheit gibt, in meiner Rede darauf zu verzichten und mich dafür mit den Ausführungen meines Vorredners, Herrn Buchholz, auseinanderzusetzen. Das große rhetorische Lob, was Sie hier verkündet haben, ist bemerkenswert. Wenn

Sie sagen, es stand nichts Revolutionäres in dem Ausschussbericht, den der Vorsitzende vorgelegt hat, warum haben sie dann so viel herausgestrichen, Herr Buchholz, wenn darin nichts Revolutionäres stand?

[Beifall bei der CDU]

Die „BZ“ hat doch selbst in ihrer Boulevardform deutlich gemacht, was Sie gestrichen haben und was nicht. Insofern sollten Sie schon deutlich machen: Wir haben bei dem Ausschuss einiges herausgefunden. Sie haben Ihre Mehrheit dazu missbraucht, Tatsachen zu verdrehen, die Senatorin zu schützen und die Wahrheit zu vertuschen.

[Beifall bei der CDU]

Sie müssen auch gar nicht die Presse bemühen. Die bildet sich ihr eigenes Bild. Das haben Sie während der Begleitung des Ausschusses gemerkt. Die öffentliche Bewertung dieses HOWOGE-Ausschusses war eindeutig: Wir haben hier eine SPD-Filz-Affäre untersucht und nichts anderes.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Ach Gott!]

Nach der kurzen, prägnanten Arbeit können wir feststellen: Der Untersuchungsausschuss hat vieles offengelegt. Ich habe bereits auf unserer Pressekonferenz gesagt, dass man meinen könnte, die Buchstaben HOWOGE stünden jetzt für hochgradige Verfilzung, obskure Machenschaften, widerrechtliche Vergabe, offensichtliches Kontrollversagen, gescheiterte Steuerungsversuche und ein erschütterndes Ergebnis.