Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Nun komme ich kurz auf den hier bereits erwähnten Zentralen Kreditausschuss für die Kreditinstitute. Dieser hat einen sogenannten Umsetzungsleitfaden zur Reform des Pfändungsschutzes erlassen, welcher sich immerhin auf 44 Seiten mit dem Pfändungsschutzkonto befasst. Dieser Leitfaden wurde umgehend von den Vertretern des Bundesjustizministerium und denen der Arbeitsgemeinschaften der Schuldnerberatungen entwickelt. Er stellt eine Selbstverpflichtung dar und soll weiterentwickelt werden. Richtig ist, dass dort die objektive Rechtslage insofern festgestellt wurde, dass kein gesetzlicher Anspruch – das ist hier gesagt worden – auf Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos besteht. Stattdessen sind die Institute der Kreditwirtschaft verpflichtet, einen Anspruch auf Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto kurzfristig zu entsprechen, was – wie ich denke – von allen positiv bewertet wird.

Bekannt geworden ist darüber hinaus, dass im Bundesrat ein Gesetzesvorschlag zur Kodifizierung eines Rechtsanspruchs gegen Banken und Sparkassen zur Eröffnung eines Girokontos eingebracht worden ist. Näheres ist dazu allerdings bis heute nicht bekannt. Ich denke, es gibt einige Themen, die wir gemeinsam in den Fachausschüssen erörtern sollten, um dann – in Anknüpfung an das, was Frau Köhne vorgetragen hat – zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. – Danke!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank! – Frau Kollegin Breitenbach – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man als Letzte redet, ist vieles schon gesagt, was zu vorgeschrittener Stunde nicht wiederholt werden muss. Ja, auch wir teilen die Position, dass wir ein Girokonto für alle brauchen, weil es die Voraussetzung für ein P-Konto ist. Die Probleme, die gegenwärtig entstehen, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner geschildert. Das brauche ich nicht mehr zu wiederholen. Auch wir finden, dass es wünschenswert wäre, all diese Probleme würden auf Bundesebene gelöst und dass es vernünftige rechtliche Regelungen gäbe. Die gibt es aber gegenwärtig nicht. Man muss feststellen: Die Selbstverpflichtung ist gescheitert.

Deshalb ist der Antrag der Piraten insofern richtig, weil er – wenn die Bundesebene nichts macht – den einzigen Weg für eine kurzfristige Lösung aufzeigt, die den Menschen hilft. Wir wären im Übrigen auch nicht das erste Bundesland, das das einführen würde. Trotzdem bleibt das Problem, dass alle anderen Geldinstitute davon ausgenommen wären. Aber, wie gesagt, das können wir nicht regeln. Wir können vielleicht im Ausschuss darüber reden, inwieweit wir uns mit den Koalitionsparteien darauf verständigen können, dass es einen entsprechenden Bundesratsantrag gibt. Das wäre eine Möglichkeit, das Problem insgesamt und bundesweit zu lösen. Aber solange das nicht ist, ist der Antrag der Piraten richtig und wird von unserer Seite unterstützt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung federführend und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)

Wahl Drucksache 17/0224

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Zur Wahl wird von der SPD-Fraktion Herr Alex Lubawinski vorgeschlagen. Wer Herrn Lubawinski zum stellvertretenden Mitglied für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen und Enthaltungen? – Eine Enthaltung. – Dann ist Herr Lubawinski bei einer Enthaltung aus der Fraktion der Piraten gewählt. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Lubawinski!

[Beifall]

Ich komme zur

lfd. Nr. 13:

Verträge über die Sondernutzungsfläche „Spreepark“ im Plänterwald offenlegen!

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. März 2012 Drucksache 17/0212

(Präsident Ralf Wieland)

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache17/0141

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt Herr Kollege Baum von der Piratenfraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kollegen! Wir können es relativ kurz machen; dazu wurde schon einiges gesagt. Es gab grundsätzliche Zustimmung mit vielen Bedenken. Auf einen Sachverhalt will ich aber noch mal hinweisen.

Die Piratenfraktion hat am 1. Februar 2012 einen Antrag mit dem Titel „Verträge über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald offenlegen“ eingebracht. Das Ziel ist im Titel eindeutig benannt. Es geht um die Offenlegung der Verträge. Durch einen Änderungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion im Hauptausschuss soll unser Antrag nun einen neuen Titel und einen neuen Text und damit ein neues Ziel erhalten. Das ist ein Vorgang, den wir nicht hinnehmen wollen bzw. dem wir uns entgegenstellen.

Der neue Titel soll lauten: „Prüfung der Offenlegung der Verträge über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald“. Es geht also nicht mehr darum, die Verträge zu veröffentlichen, sondern lediglich darum zu prüfen, wie das vielleicht mal möglich wäre. Damit ist das neue Ziel klar: prüfen statt handeln.

[Beifall von Fabio Reinhardt (PIRATEN)]

Offenbar ist Ihnen entgangen, dass die Verwaltung schon längst dabei ist zu prüfen. Frau Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof erklärte dazu, die Finanzverwaltung habe keinerlei Interesse, irgendetwas geheim zu halten. Der Senat halte es für möglich, dass die Banken zustimmen, die Vereinbarung freizugeben, die das Land Berlin 1996 mit der Spreepark GmbH geschlossen habe. Eine Klärung dieser Frage sei in Gang gesetzt. Ob eine Veröffentlichung möglich sei, müsse jeweils im Einzelnen geprüft und mit den Beteiligten erörtert werden. Genau dieses geschehe auch im vorliegenden Fall. – Wenn also die grundsätzliche Zustimmung vorhanden ist, sollte es doch möglich sein, nach dieser Prüfung, die schon läuft, auch unserem Antrag zuzustimmen.

[Beifall bei den PIRATEN]

Wenn Sie jetzt aber an dieser Stelle noch unsere Unterstützung brauchen, um das Handeln der eigenen Verwaltung weiter voranzubringen, dann wollen wir dem nicht im Wege stehen und stimmen deswegen – mit einigen Bedenken, was die Auswirkungen angeht – Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion Herr Dr. Arndt!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Baum! Ich habe überlegt, ob ich überhaupt noch nach vorne gehen sollte. Sie geben mir und der Koalition aber nun zum dritten Mal die Möglichkeit, ihre verantwortliche Position wiederzugeben. Herr Baum! Die SPD-Fraktion ist erstens für eine vollständige Anwendung der Prinzipien eines Good Governance, um Politikverdrossenheit in unserer Gesellschaft abzubauen und neues Vertrauen zu schaffen. Dieses schließt höchstmögliche Transparenz im Regierungshandeln ein. Hierzu gehört auch die Offenlegung von Verträgen.

Zweitens: Die Offenlegung der Verträge soll auch für den Erbbauvertrag zwischen dem Land Berlin und der Spreepark GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald gelten. Sie vermuten wahrscheinlich zu Recht, das hatte ich auch schon mehrmals gesagt, dass in der politischen und ökonomischen Verflechtungsstruktur dieser Stadt signifikante Informationsasymmetrien zwischen den Vertragspartnern, den Gläubigern und der Verwaltung sowie der Öffentlichkeit produziert wurden, die letztlich zu dem gegenwärtigen bedauerlichen Zustand geführt haben.

Drittens: Die SPD will jedoch nicht, dass Dritte im Rahmen der Vertragsoffenlegung – und das ist der eigentliche Punkt – Schadensersatzansprüche stellen können. Das ist das, was Sie aufgeführt haben. Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn Herr Witte einen Teilanspruch auf das Berliner Steueraufkommen erhielte.

Wir wollen jetzt zügig die Folgewirkung einer Offenlegung prüfen, aber dann auch umsetzen. In diese Richtung geht unser Ersetzungsantrag. Ich werbe darum, ihm zuzustimmen. Ich freue mich, dass Sie ihm folgen werden.

Viertens: Herr Baum! Meine Damen und Herren! Wir alle – und die SPD insbesondere – wollen eine zügige Wiedereröffnung des Spreeparks. Und dazu gehört die Offenlegung der Verträge. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Grünen Herr Kollege Moritz! – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag der Piraten zur Offenlegung des Erb

baurechtsvertrags und der Anlagen und Nebenabsprachen zum Spreepark unterstützt. Die vorliegende Beschlussempfehlung spricht sich nur für eine Prüfung aus, ob und wie der Vertrag offengelegt werden kann. Diese Prüfung erfolgt laut Protokoll des Hauptausschusses längst. Das wurde auch eben gesagt. Wozu wird dann die Beschlussempfehlung führen? – Nur zur Prüfung, aber nicht zur Offenlegung!

Wir sollten grundsätzlich davon ausgehen können, dass der Senat sich bei der Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses an geltendes Recht hält und sie entsprechend nur so weit umsetzt, wie es rechtlich möglich ist. Damit ist klar: Wird der Antrag der Piraten beschlossen, erfolgt auch eine rechtliche Prüfung. In dem Rahmen könne dann auch eine Veröffentlichung erfolgen.

Auch das Argument von Herrn Schneider im Hauptausschuss – zumindest nach dem Protokoll –, dass man eine abstrakte Lösung anstrebt, ist von Frau Staatssekretärin Dr. Sudhof widerlegt worden. Sie hat im Hauptausschuss betont – das wurde auch eben gesagt –, dass im Einzelfall geprüft und mit den Beteiligten erörtert werden muss. Insofern lehnen wir die Beschlussempfehlung ab.

Wir erhoffen uns von der Offenlegung, dass in die Diskussion über die Zukunft des Spreeparks im Plänterwald wieder neuer Schwung kommt. Dann wird auch der Öffentlichkeit klar werden, dass der Erbbaurechtsvertrag eigentlich nur dazu diente, der Spreepark GmbH wieder zu neuen Krediten zu verhelfen, und dieses faktisch mit der Bürgschaft des Landes Berlin. Dieser Passus mit der Möglichkeit der Kreditaufnahme über den Grundstückswert hinaus ist auch heute das zentrale Problem, das es zu lösen gilt. Alle anderen Verpflichtungen, die die Spreepark GmbH mit dem Erbbaurechtsvertrag eingegangen ist, wie etwa bezüglich des Eierhäuschens, hat sie nie umgesetzt. Das Land Berlin war im Gegenzug immer sehr großzügig, was Vertragsverletzungen des Spreeparks betrifft. Hier hätte das Land Berlin viel eher und konsequenter reagieren

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

und schon viel früher den Heimfall des Erbbaurechtsvertrags anstreben müssen. Damals war noch Masse da, die man hätte verwenden können.

Der Höhepunkt dieses paradoxen Verhaltens der Verantwortlichen im Land Berlin war für mich der Umstand, dass auf der einen Seite das Land Berlin die Spreepark GmbH wegen des ausstehenden Erbbauzinses verklagt hat und auf der anderen Seite noch verhandelt wurde, um die Spreepark GmbH zu verlagern. Das ist bei der Spreepark GmbH eine unsägliche Geschichte, aber der Rest dürfte bekannt sein.

Es muss für das Land Berlin Ziel sein, wieder in den Besitz seines Grundstücks zu kommen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Andreas Baum (PIRATEN)]

Die undurchsichtigen Geschäfte, die zurzeit auf dem Gelände laufen, müssen beendet werden und vor allen Dingen die Flächen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Den Antrag der Piraten sehen wir also als Startpunkt, um die Problemlösung des Spreeparks wieder in Bewegung zu setzen. Deshalb stimmen wir dem Ursprungsantrag der Piraten zu, aber nicht der Beschlussempfehlung, die nur einen bloßen Prüfauftrag darstellt. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion der Kollege Herrmann!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Transparenz ist gut, und Transparenz ist wichtig. Deswegen sind CDU und SPD grundsätzlich auch für die Offenlegung der Verträge zum Spreepark. Im Plenum und im Hauptausschuss ist hierzu bereits ausführlich beraten worden, deswegen heute eine Kurzfassung. Transparenz endet aber immer dort, wo sie Menschen schadet. In Anbetracht der begründeten Frage, inwieweit die Offenlegung der Verträge etwa Rechte Dritter berührt, kann die Offenlegung jedoch daher nicht im blinden Transparenzaktionismus geschehen.