Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

Bei allem, was im Zusammenhang mit der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER zutage tritt, sind die erstaunlichsten Aspekte die der Finanzierung. Einmal wurden Zinssicherungsgeschäfte, sogenannte Swaps eingesetzt, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern, was erst einmal in Ordnung ist. Nun hat es sich aber anders entwickelt als geplant. Aktuell gibt es einen negativen Marktwert in Höhe von 214,5 Millionen Euro. Hier ist die Frage, wie kommt es dazu, wie passiert so etwas. Offensichtlich wurde bei der Planung dieser Zinssicherungsgeschäfte nicht so sorgfältig vorgegangen, wie das eigentlich notwendig gewesen wäre, denn es mussten Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen werden. Da fragt man sich: Was genau ist darunter zu verstehen? Was wurde da restrukturiert? Zudem sind gerade solche Maßnahmen immer mit besonderem finanziellem Aufwand verbunden. Finanzieller Aufwand bedeutet Kosten für Steuerzahler, die Sie zu verantworten haben, Herr Wowereit.

Für den Termin für die Beratung, die Herr Schneider angekündigt hatte, den Herr Wowereit anbietet, indem er sagt, er stehe zur Verfügung, stelle ich fest: Oftmals steht er eben nicht zur Verfügung. Zuletzt stand er im Bundestag

[Zuruf von Lars Oberg (SPD)]

nicht zur Verfügung – und dem Abgeordnetenhaus eben auch nicht.

[Lars Oberg (SPD): Was?]

Zumindest gestern im Hauptausschuss ist er nicht anwesend gewesen, so wie eigentlich geplant.

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Natürlich kann immer terminlich etwas dazwischen kommen. Das, was uns dann gestern aber noch überrascht hat, war die Abstimmung über die Öffentlichkeit. Bisher wurde immer gesagt, er stehe auch öffentlich zur Verfügung, dem RBB wurde es aber gestern im Hauptausschuss verwehrt, Aufzeichnungen über die Beratungen anzufertigen, die für eine Informierung der Öffentlichkeit doch sinnvoll sind.

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Benedikt Lux (GRÜNE): Aha! – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Was haben Sie denn dagegen, dass in einem öffentlich tagenden Ausschuss öffentlich gefilmt wird,

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN]

öffentliche Audioaufnahmen aufgezeichnet werden? Offensichtlich soll das alles nicht so öffentlich stattfinden, wie Sie es hier großspurig verkünden.

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN – Lars Oberg (SPD): Richtig zuhören!]

Nun hört man heute Morgen auch noch das Gerücht,

[Lars Oberg (SPD): Gerücht?]

dass mögliche Risiken und mögliche Kosten, die das Land zu tragen hätte, durch eine Versicherung, die bei 2,4 Milliarden Euro liegt, was Schadenersatzforderungen angeht, vielleicht auch noch auf das Land zukommen, und dass das womöglich zu einer Verschiebung der Verabschiedung des Haushalts 2012/2013 führen könnte. Ich frage mich, was aktueller sein kann, als gerade diese Fragen in der Aktuellen Stunde zu besprechen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und wir könnten das klären! – Danke!

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Ich lasse nun abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD. Wer diesem Thema – Stichwort: Berliner Liegenschaftspolitik – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen.

[Zurufe]

Gegenstimmen? – Piraten, die Grünen und die Linkspartei. Ersteres war die Mehrheit. Somit rufe ich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 auf. Die anderen Anträge haben damit ihre Erledigung gefunden.

Ich weise auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hin. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Entschuldigungen von Senatsmitgliedern für die heutige Sitzung: Senatorin Scheeres ist ganztägig abwesend aufgrund der Sitzung des Wissenschaftsrats in Bremen. Senatorin Kolat wird von 18.00 bis ca. 19.45 Uhr abwesend sein – Grund: Teilnahme am Festakt der „Hirschfeld

(Präsident Ralf Wieland)

Tage“ in der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum. Herr Senator Nußbaum – ist da. Ich begrüße Sie! Der Stabilitätsrat hat nicht so lange gedauert. – Dann war es das mit den Entschuldigungen.

Meine Damen und Herren! In der nächsten Sitzung werden wir in zweiter Lesung das Gesetz zum Doppelhaushalt 2012/2013 beraten. Für die umfangreiche Beratung wird vorgeschlagen, die Sitzung am 14. Juni um 9.00 Uhr zu beginnen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich verweise Sie auf den Ihnen vorliegenden Sitzungsplan für das Jahr 2013. Ich bitte um Aufmerksamkeit! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hierzu eine weitere reguläre Plenarsitzung am Donnerstag, dem 2. Mai 2013. Hierüber lasse ich abstimmen. Wer dem zusätzlichen Termin zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und drei Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei den Linken und dem Rest der Piraten. Damit ist das abgelehnt.

Die Piratenfraktion beantragt folgende Änderung. Anstatt der Sitzung am 12. Dezember sollen zwei Sitzungen und zwar am 15. und am 19. Dezember stattfinden.

[Zurufe von den PIRATEN: 5. Dezember!]

Ach so, also am 5. Dezember und am 19. Dezember. Darüber lasse ich nun abstimmen. Wer dem Vorschlag der Piraten folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten und die Grünen. Gegenstimmen? – Die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei den Linken. Dann ist auch das abgelehnt.

Überdies beantragen die Grünen und die Piraten gemeinsam eine Sitzung am Freitag, dem 13. Dezember als weiteren Plenartag im Rahmen der zweiten Lesung des Doppelhaushalts 2014/2015. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist das abgelehnt.

[Zurufe]

Wer nun dem Ihnen vorliegenden Terminplan für die Plenarsitzungen im Jahr 2013 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Die Piraten und die Grünen. Enthaltungen? – Bei den Linken. Dann sind die Termine so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 1:

Mündliche Anfragen

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Bevor ich die erste Frage aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage Nr. 14 vom Kollegen Dr. Uwe Lehmann-Brauns von der Fraktion der CDU gestellt worden ist. Versehentlich wurde in der Ihnen vorliegenden Auflistung der Fragen diese dem Kollegen Lehmann von der SPD-Fraktion zugeschrieben.

Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage erhält Herr Sven Kohlmeier von der SPD-Fraktion mit einer Frage über

VG Dresden spricht Recht: Extremismusklausel bei Förderprogramm ist rechtswidrig – gilt dies auch für Berlin?

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für Berliner Vereine, die vom o. g. Bundesprogramm gefördert werden, bzw. gibt es anhängige Verfahren bei Berliner Gerichten, auf die die Dresdener Entscheidung Auswirkung haben könnte?

2. Gibt es seitens des Senats Bemühungen gegenüber dem fördergebenden Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der Bundesministerin Schröder, auf die umstrittene Klausel zu verzichten?

Vielen Dank! – Es antwortet Frau Senatorin Kolat. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 25. April 2012 die sogenannte Demokratieerklärung, die Initiativen gegen Rechts für Fördergelder des Bundes unterzeichnen sollen, für rechtswidrig erklärt. Die sächsischen Richterinnen und Richter gaben damit als erstes deutsches Gericht der Klage eines Vereins gegen die Regelung statt. Laut Presseerklärung des Gerichts sei die sich auf Dritte beziehende Forderung in den Sätzen 2 und 3 der Demokratieerklärung zu unbestimmt, weil beispielsweise unklar ist, wer etwa Partner ist und welches Verfahren dem Verein konkret abverlangt wird.

Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, kann ich mich heute nur auf die Presseerklärung des Gerichts beziehen. Zudem ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen hat.

(Senatorin Dilek Kolat)

Davon unabhängig bewerte ich als zuständige Fachsenatorin die Entscheidung als positiv, da sie meine grundsätzlichen Bedenken gegen das Verfahren der sogenannten Demokratieerklärung bestätigt.

Zu Verfahren in Berlin – das war Ihre konkrete Frage, Herr Abgeordneter: Auch in Berlin ist eine Klage eines zuwendungsempfangenen Trägers gegen die Extremismusklausel als Förderbedingung anhängig, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft übernommen wurde. Eine Entscheidung steht hier aber noch aus. Insofern ist diese Entscheidung in Dresden wahrscheinlich in diesem Zusammenhang auch sehr bedeutend.

Zu finanziellen Folgen: Unmittelbare negative Folgen konnte der Senat bislang abwenden, und dies auch schon in der Vergangenheit. Das Land Berlin kann die uns vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Demokratiearbeit in vollem Umfang einsetzen. Das gilt in meinem Zuständigkeitsbereich für das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, das Ihnen auch bekannt ist und sehr erfolgreich arbeitet.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat sich in der Vergangenheit von Beginn an gegen das vom Bund eingeführte Verfahren deutlich ausgesprochen.