Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat sich in der Vergangenheit von Beginn an gegen das vom Bund eingeführte Verfahren deutlich ausgesprochen.
So hat der Integrationsbeauftragte des Senats im Januar 2011 Widerspruch gegen einen Zuwendungsbescheid des Bundes eingelegt. Im Mai 2011 initiierte der Senat eine Bundesratsinitiative gegen die Klausel. Im März dieses Jahres – das habe ich als Integrationssenatorin aktiv mitbegleitet – habe ich gemeinsam mit anderen Ländern auf der Integrationsministerkonferenz das Bundesministerium aufgefordert, die Sätze 2 und 3 der Erklärung zu streichen.
Als Integrationssenatorin erkläre ich hiermit jedoch noch einmal sehr deutlich, dass ich das vom Bund gewählte Verfahren grundsätzlich für falsch halte. Wir haben in Berlin sehr gute Erfahrungen und eine sehr gute Tradition mit Initiativen, Vereinen und Projekten, die sich für Demokratie und die Bekämpfung gegen Rechtsextremismus einsetzen. Die Träger der Demokratiearbeit in Berlin haben in ihrer demokratischen Praxis vielfach bewiesen, dass sie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten und sichern. Die von Ministerin Schröder verlangte Unterzeichnung der Demokratieerklärung ist ein Misstrauensvotum gegenüber den bewährten Trägern und beeinträchtigt eine gedeihliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Zusammenwirken der Träger untereinander, aber auch natürlich mit dem Staat bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Auseinandersetzung damit. – Vielen Dank!
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Ich habe eine Nachfrage an die Senatorin: Gibt es aufgrund der jetzigen Rechtslage Nachteile für Berliner Vereine, die diese Klausel nicht unterzeichnen? Fließt dann kein Geld, oder ist das ausgeschlossen? Können alle Vereine, die in dem Förderprogramm aufgeführt sind, möglicherweise auch ohne Unterzeichnung dieser Klausel aufgrund der jetzigen Rechtslage finanziert werden?
Wir haben Gott sei Dank in der Vergangenheit trotz der Extremismusklausel sicherstellen können, dass die für das Land Berlin zur Verfügung stehenden Mittel in vollem Umfang genutzt werden können. Unser Bündnis Arbeit wird auch so finanziert. Das sind über 2,3 Millionen Euro. Es gibt Vereine, Projekte und Träger, gerade im bezirklichen Bereich – das sind auch kleine Träger, die in der Vergangenheit zu Recht gegen diese Klausel protestiert haben –, von denen man ableiten kann, dass sie wegen der Extremismusklausel damals keine Anträge gestellt haben. Aber eine Auflistung, dass Projekte deshalb die Anträge nicht gestellt haben und deswegen keine Finanzierung erhalten, kann ich Ihnen als Nachweis hier nicht liefern. Das ist nicht abrufbar.
Ich teile die Kritik dieser Träger. Die Bundesmittel stehen aber in vollem Umfang trotz der Extremismusklausel für das Land Berlin zur Verfügung. Ein Träger hat geklagt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt diese Klage. Nun muss das Ergebnis abgewartet werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Es ist so – das ist erst einmal erfreulich, das möchte ich vorweg anmerken –, dass der Ausgleich quasi getätigt wird. Es ist aber so, wie Sie es angesprochen haben, dass es auch in Berlin Initiativen gibt, die gezwungen sind, eine antidemokratische und rechtswidrige Klausel zu unterschreiben, um Bundesfördergelder zu erhalten. Wer das nicht tut, bekommt auch keine Bundesfördergelder. Es gab sicher
auch Initiativen, die genau deshalb keine Anträge gestellt haben. Werden Sie dem – wie wir finden – richtigen Bundesratsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in den Ausschüssen und im Bundesrat zustimmen, diese rechtswidrige und antidemokratische Extremismusklausel abzuschaffen?
Frau Abgeordnete! Ich habe meine Position als zuständige Fachsenatorin ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. Deswegen habe ich große Sympathien bezüglich dieser Bundesratsinitiative. Schon im Rahmen der Integrationsministerkonferenz habe ich mich aktiv dafür eingesetzt. Was die Abstimmung im Bundesrat konkret betrifft, ist das Verfahren so, dass das Abstimmungsverhalten im Senat festgelegt wird. Soweit sind wir noch nicht. Dazu wird es noch ein Verfahren innerhalb des Senats geben.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklungen Berlins zum Schaufenster Elektromobilität nach dem erfolgreichen Zuschlag durch die Bundesregierung?
Herr Schultze-Berndt! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum aktuellen Stand: Am 3. April erfolgte der
Zuschlag gegenüber dem Schaufenster Berlin zusammen mit drei anderen Schaufensterregionen. Dieser Zuschlag besagte, dass wir zunächst einmal berechtigt sind, Förderanträge beim Bund einzureichen. Welcher ganz genaue Förderantrag es sein wird, diese Bewilligung, steht noch aus. Dazu komme ich gleich.
Was haben wir mit diesem Zuschlag jetzt für Berlin erreicht? – Wir merken eindeutig, dass die Aufmerksamkeit für die Hauptstadtregion zu diesem Thema noch einmal deutlich gestiegen ist und wir auch eine erfreuliche Aufbruchsstimmung unter den Projektbeteiligten haben. Die über 250 Partnerunternehmer, Forschungseinrichtungen, Verbände und Weitere signalisieren das sehr deutlich und gehen sehr engagiert an die anstehenden Umsetzungsschritte. Es geht sogar so weit, dass einzelne Unternehmen, die sich zunächst anderen Bewerberkonsortien angeschlossen hatten, nun gegenüber unserer Berliner Agentur für Elektromobilität signalisiert haben, doch gern auch noch in Zukunft bei uns mitzumachen. Diese allgemeine Aufbruchsstimmung, die wir seit dem Zuschlag in der Stadt und unter den Partnern bemerken, nutzen wir sehr verstärkt.
Wie geht es jetzt ganz konkret weiter? – Wir haben dem Bund am 16. Mai nach einer Abstimmung unter allen Projektbeteiligten und einer Unterrichtung des Senats – weil mehrere Senatsressorts involviert sind – eine Konkretisierung unser Projektinhalte noch einmal zugesandt. Im Kern ist es so, dass wir bis zu 50 Millionen Euro Unterstützung von der Bundesregierung erhalten können. Unser ursprüngliches Gesamtkonzept, das wir in seiner Ganzheitlichkeit nicht reduziert haben, haben wir in Richtung mehr finanziellem Engagement seitens der Privaten angepasst. Diese Liste haben wir nun der Bundesregierung übergeben. Bis Mitte Juni wird der Bund voraussichtlich entschieden haben.
Es gibt vier Ressorts auf Bundesebene, die am Ende darüber entscheiden, welche Einzelprojekte in welchem Umfang und dann letztlich bei welchem Ressort zur Förderung von den Projektbeteiligten beantragt werden können. In der Zwischenzeit nutzen wir diese Phase, konkretisieren unsere Einzelprojekte und nehmen noch einmal eine bessere Abstimmung mit dem Land Brandenburg vor. Es ist in diesem Zusammenhang gelungen, das Land Brandenburg für eine Zusage von mindestens 2 Millionen Euro finanzieller Beteiligung zu gewinnen. Wir bemühen uns im Moment auch, die Umsetzungsstrukturen zu optimieren, und werden, wenn wir die Signale von der Bundesregierung haben, welche Anträge wir am Ende stellen dürfen, diese stellen. Ich werde das Abgeordnetenhaus gern zeitnah über die weiteren Schritte informieren. – Vielen Dank!
Danke schön! – Eine Nachfrage, Herr Kollege? – Keine! Dann hat Frau Kapek die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte schön!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Senatorin! Das war nicht besonders viel Neues. Insofern würde mich angesichts der aktuellen Lage und vor dem Hintergrund des Debakels um die Eröffnung des Flughafens BER Willy Brandt und die Konsequenzen für den Flughafen Tegel interessieren, wie Sie versuchen, die Gelder zu sichern, die auch maßgeblich für die Entwicklung in Tegel als Standort für Mobilität gedacht sind. Welche Konsequenzen haben die ganzen anstehenden Verzögerungen für die Projekte?
Zunächst einmal sehe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage einer späteren Nutzung der Fläche Tegel für Themen rund um UrbanTec. Da geht es nicht nur um Elektromobilität.
Zu der Frage, wie wir die Projekte flankieren können: Wir haben bisher ein bis zu 25 Millionen Euro angedachtes und über die Ressorts aufgeteiltes Volumen ins Auge gefasst. Im Moment sieht es aber so aus, dass wir diese Projekte mit einem landesseitig deutlich geringeren begleitenden Volumen organisieren können, weil wir in Absprache mit den Privaten deren Anteil erhöht haben und sich – wie gesagt – auch das Land Brandenburg finanziell beteiligt. Insofern sehe ich keinen Zusammenhang zwischen einer erfolgreichen weiteren Umsetzung unserer Projekte zum Thema Schaufenster Elektromobilität und möglichen anderen finanziellen Konsequenzen wegen der Verschiebung der Öffnung des neuen Flughafens.
Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage hat nun die Kollegin Ludwig von den Grünen das Wort. – Bitte schön!
Frau Senatorin von Obernitz! Tegel sollte als Werkstatt für Elektromobilität dastehen. Sie haben eben ausgeführt, dass der Bund im Juni die Projekte aus der Bewerbung auswählt, die gefördert werden sollen, und dass er davon überzeugt ist, dass die Projekte in Tegel laufen können. Ich frage mich, ob das gewährleistet ist. Ich möchte von
Ihnen hören, ob Sie glauben, dass die Anzahl der Projekte in der angedachten Höhe – 10 bis 15 Projekte – in Anbetracht des Images, das wir geschaffen haben, noch gewährleistet ist.
In der Projektliste, die wir eingereicht haben, ist bisher kein Projekt ganz konkret am Standort Tegel geplant,
sondern was wir zum Planungsstandort Tegel ins Auge fassen, um das Thema Elektromobilität jenseits dieser Schaufenster-Bewerbung zu forcieren, ist davon unberührt. Insofern warne ich davor, dass wir jetzt die Frage unserer erfolgreichen Umsetzung der Projekte im Zusammenhang mit dem Schaufenster Elektromobilität in einen unmittelbaren finanziellen und zeitlichen Zusammenhang mit der späteren Nutzbarkeit von Tegel setzen. Das ist in der Form nicht korrekt.
1. Wie oft haben der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft und der Projektausschuss des Aufsichtsrates im Jahr 2010 und im Jahr 2011 getagt, und wie oft hat der Aufsichtsratsvorsitzende an diesen Sitzungen teilgenommen?
2. Welche organisatorischen Maßnahmen und welche Strukturen hat der Aufsichtsrat nach der Verschiebung des Eröffnungstermins 30. Oktober 2011 im Jahr 2010 zur Verstärkung des Controllings und Risikomanagements eingeleitet bzw. installiert, um eine angemessene Kontrolle des Projektfortschritts auch unabhängig von dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu gewährleisten?
Herr Präsident! Herr Otto! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Damit Sie einen Eindruck erhalten, wie die Flughafengesellschaft durch die Aufsichtsorgane kontrolliert wird, möchte ich Ihnen die Abläufe der diesbezüglichen Gremiensitzungen verdeutlichen. Nachdem die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft die Aufsichtsratsunterlagen an die Aufsichtsratsmitglieder übersandt hat, findet eine sog. Referentinnen- und Referentenrunde statt, in der die Unterlagen intensiv besprochen werden. Hierzu müssen Sie wissen, dass die jeweiligen Aufsichtsräte der Anteilseignerseite jeweils eine Referentin oder einen Referenten mit der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung betraut haben.