Mich würde interessieren, ob Sie heute schon sagen können, wie viele Menschen jetzt ihren Arbeitsplatz verloren haben und in die Arbeitslosigkeit gegangen sind.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das kann ich nicht sagen. Ich glaube auch nicht, dass die Zahl derjenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, eine hohe Zahl ist. Aber ob sie einen neuen Arbeitsplätze hätten antreten können, ist auch nicht zu beziffern. Das hängt von den unterschiedlichen Unternehmen ab: Es gibt Unternehmen, die andere Betriebe in Berlin oder in Brandenburg haben und auch in der Lage sind, zusätzliches Personal, das zum 3. Juni eingestellt werden sollte, in den anderen Betriebsteilen unterzubringen.
Bei einigen wird das nicht der Fall sein. Aber hier fängt dann genau diese Härtefallregelung an. Gibt es Verwerfungen für das einzelne Unternehmen oder nicht? – Eine genaue Zahl lässt sich da momentan nicht sagen.
Herr Regierender Bürgermeister! Ich frage Sie: Können denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass sie ab März 2013 einen sicheren Arbeitsplatz am Standort BBI haben werden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich kann heute nicht beurteilen, wie das für die Einzelne oder den Einzelnen im konkreten Vertragsverhältnis aussieht. Bis zum März
ist ja auch noch eine gewisse Zeit. Wenn der Flughafen aber in Betrieb geht, werden selbstverständlich zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie legt der Senat die „Berliner Linie“ aus, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Räumungen von Hausbesetzungen innerhalb von 24 Stunden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Höfinghoff! Im Zusammenhang mit Hausbesetzungen wird die Nichtduldung von Neubesetzungen bei Vorlage entsprechender rechtlicher Voraussetzungen als „Berliner Linie“ bezeichnet. Aufgabe der Polizei ist es nach Möglichkeit, Hausbesetzungen zu verhindern, da in der Regel durch die Hausbesetzungen die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, durch das gewaltsame Eindringen in die Objekte auch der Sachbeschädigung erfüllt werden.
Wenn bevorstehende Besetzungen bekannt werden, hat die Polizei daher unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um Straftaten zu verhindern. Bei Vorliegen von Straftaten ist die Polizei gesetzlich verpflichtet, ein Strafermittlungsverfahren einzuleiten. Zur Fertigung der Strafanzeige ist es, unabhängig von einer Räumung, erforderlich, die Identität der Personen im Objekt festzustellen.
Eine Räumung von besetzten Häusern kommt derzeit unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Berechtigte – also meist der Haus- oder Grundstückseigentümer – hat Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt und begehrt die Räumung. Der Strafantrag und das Räumungsbegehren werden für die gesamte Dauer der polizeilichen Maßnahme durch den Berechtigten aufrechterhalten. Der Berechtigte macht, insbesondere durch Vorlage von Verträgen und behördlichen Genehmigungen – glaubhaft, dass von ihm
geplante Abriss- oder Instandsetzungsarbeiten ohne polizeiliche Hilfe nicht durchgeführt werden können und er unverzüglich nach der Räumung damit beginnen wird. Eine weitere Voraussetzung: Die Hausbesetzer kommen einer Räumungsaufforderung nicht freiwillig nach.
Alternativ bittet ein Gerichtsvollzieher um Amtshilfe für die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Räumungstitels, da Hausbesetzer einer Räumungsaufforderung nicht freiwillig nachkommen.
Die Räumung erfolgt unabhängig von einer Frist. Um rechtswidrige Zustände aber umgehend aufzuheben, sollen polizeiliche Maßnahmen in möglichst engem zeitlichem Zusammenhang mit der Besetzung stehen.
Danke für die Ausführungen! Das sind ziemlich viele Voraussetzungen. In wie vielen Fällen ist es im letzten Jahr vorgekommen, dass tatsächlich all diese Grundvoraussetzungen innerhalb von 24 Stunden eingehalten wurden, so dass geräumt werden konnte?
Auf welchen Zeitraum wollen wir jetzt zurück? In den letzten Jahren sind neben diversen Verhinderungen von Neubesetzungen und Teilräumungen lediglich drei Kompletträumungen zu verzeichnen. Das war einmal im Jahr 2005 die Yorckstraße, einmal im Jahr 2009 die Brunnenstraße und im letzten Jahr die Liebigstraße. Nach der Berliner Linie ist nach Vorliegen dieser Voraussetzungen geräumt worden.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Wie bewerten Sie es dann, dass die Berliner Linie und diese Räumungen im Nachhinein vom Gericht als rechtswidrig festgestellt worden sind? Haben Sie ein Interesse daran, die im Nachhinein als rechtswidrig festgestellte Räumungspraxis der Polizei in eine rechtmäßige überzuleiten und, wenn ja, wie würden Sie das tun?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Ich habe nicht vor, Gerichtsurteile im Plenum zu bewerten, vor allem nicht im Nachhinein, aber auch grundsätzlich nicht. Ich bleibe bei dem, was ich auf die Äußerungen des Bezirksbürgermeisters von Kreuzberg bereits gesagt habe: Ich finde, dass sich die Berliner Linie bewährt hat, und ich sehe keinen Grund, sie zu ändern.
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen 2011 insbesondere im Hinblick auf die sprachliche Entwicklung von Schulanfängerinnen und Schulanfängern und im Vergleich zu den Vorjahren?
2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht des Senats für die weitere Gestaltung der frühkindlichen Bildung in Berlin?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Eggert! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ergebnisse sind erfreulich und zeigen, dass die vom Senat eingeführte vorschulische Sprachförderung erfolgreich ist. Die Untersuchung zeigt, wie wichtig der frühzeitige Kitabesuch ist. Während von den Kindern, die nicht zur Kita gegangen sind und nicht deutscher Herkunftssprache sind, nur 33 Prozent gute oder sehr gute Sprachkenntnisse haben, sind es bei den Kindern, die länger als zwei Jahre eine Kita besucht haben, 78 Prozent. Allein im Vergleich zum Jahr 2010 ist der Anteil der Kinder nichtdeutscher Her
In den Kitas wird eine systematische Sprachförderung verfolgt. Mit fortlaufender Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung jedes Kindes im Sinne des Berliner Bildungsprogramms hat der Senat ein offenkundig funktionierendes Sprachförderungssystem eingeführt, dass die entsprechenden Erfolge zeigt.
Eine besondere Rolle spielen hierbei die verbindliche Sprachförderung bei festgestelltem Förderbedarf ein Jahr vor der Einschulung und die Einführung des Sprachlerntagebuches als ein anerkanntes Instrument für die Dokumentation und Entwicklung der Sprachkompetenz.
Zu Ihrer Frage 2: Der Senat wird selbstverständlich seine Anstrengungen in dieser Richtung fortsetzen. Ziel ist und bleibt es, allen Kindern einen möglichst frühzeitigen Kitabesuch zu ermöglichen. Dafür planen wir, das Kitaangebot mit einem Kitaausbauprogramm zu erweitern und neue Plätze zu schaffen. Und: Wir haben mit den drei beitragsfreien Kindergartenjahren bereits jetzt einen zusätzlichen Anreiz für Eltern geschaffen, ihr Kind frühzeitig in der Kita anzumelden.
Der Kitaplatzanspruch ab dem ersten Lebensjahr ab 2013 wird die Kitabesuchszahlen voraussichtlich ebenso erhöhen. Und deshalb verfolgt der Senat das Ziel, die Sprachförderung in den Kitas fortlaufend zu qualifizieren und zu intensivieren. Vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse, die den Vorteil einer alltagsintegrierten Sprachförderung im Vergleich zu isolierten Sprachtrainingsprogrammen ausweisen, werden sowohl das Berliner Bildungsprogramm als auch das Sprachlerntagebuch aktualisiert. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf sollen Kinder ab 2013/14 im letzten Jahr vor dem Schuleintritt täglich um zwei Stunden längere, also fünfstündige Sprachförderung in der Kita erhalten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Senatsverwaltung: Angesichts des jetzt schon bestehenden Kitaplatzmangels und des noch zusätzlich dazukommenden Kitaplatzmangels und der fehlenden Fachkräfte frage ich Sie: Was tun Sie konkret und aktuell, um die positiven Entwicklungen, die Sie gerade benannt haben, aufrechtzuerhalten und den Abstieg, der dadurch droht, dass die entsprechenden Fachkräfte nicht da sind, aufzuhalten? Was tun Sie also aktuell?
Ich habe bereits erwähnt, dass wir dem Kitaplatzbedarf Rechnung tragen, indem wir ein Ausbauprogramm auflegen. Hier wurde schon mehrmals berichtet, dass der Senat dem Fachkräftebedarf begegnet, indem die Ausbildungskapazitäten erheblich ausgeweitet wurden. Wir erwarten zum Sommer einen weiteren Jahrgang, der die Erzieherinnenausbildung erfolgreich absolviert haben wird. Wir werden ab dem nächsten Jahr ein ausgewogenes Verhältnis von Fachkräftebedarfen und denen, die die Ausbildung absolviert haben, erreicht haben.