Was sagt die Koalition dazu? – Klagt nur, Wasserbetriebe, klagt gegen das Kartellamt mit den Geldern der Tarifkunden! Wir haben heute gehört: 2 Millionen Euro kostet der ganze Spaß.
Und was müsste eigentlich getan werden? – Die Kartellamtsverfügung müsste umgesetzt werden, sofort, nicht irgendwann!
Dazu muss das Betriebegesetz geändert werden, wie auch die Wassertarifverordnung und die Verordnung über die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Das kann keine Fraktionsvorsitzendenpressekonferenz, sondern das kann nur das Parlament! Ich kenne keinen einzigen Antrag der Koalition, der bisher irgendeinen Weg aufzeigt, wie Sie diese Versprechen gegenüber der Öffentlichkeit einlösen wollen.
Vielen Dank, Herr Lederer, für die Möglichkeit! Ich hätte mal eine Frage an Sie als Vertreter der Linksfraktion: Wie stehen Sie denn grundsätzlich dazu, dass das Bundeskartellamt in Gebühren- oder andere Tatbestände, die eigentlich kommunale Regelungssachen sind, überhaupt eingreift?
Ich bin prinzipiell der Ansicht, dass das, was gebührenrechtlich durch Kommunen geregelt wird, vom Zugriff des Bundeskartellamts fernbleiben soll. Wo sich aber die öffentliche Hand zivilrechtlicher Formen bedient, da müssen Kartellämter selbstverständlich gucken, ob die öffentliche Hand Preisüberhöhung betreibt oder nicht. Das Bundeskartellamt hat uns bei den Berliner Wasserbetrieben bestätigt, dass bei Wasserpreisen – die zivilrechtliche Methode der Gebührenerhebung, keine Gebühr im öffentlich-rechtlichen Sinne! – Gebührenmissbrauch in erheblicher Höhe betrieben wird. Ihre Aufgabe, liebe Damen und Herren von der Koalition, ist es, dem unverzüglich gerecht zu werden und den Berlinerinnen und Berlinern das zu geben, was ihnen zusteht!
Und da kam ja die Frage genau richtig: Wir haben Ihnen dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, lieber Herr Buch
holz, sowie einen entsprechenden Antrag für die Verordnung zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Wir haben Ihnen auch schon die Arbeit abgenommen, etwas zu tun, was Sie offenbar ohne uns nicht hinbekommen, nämlich den Senat aufzufordern, ein Zukunftskonzept für die BWB zu entwickeln, gemeinsam mit den Beschäftigten, mit den Verbänden und Initiativen einen klaren Altlasten- und Rückkaufstilgungsplan vorzulegen, statt rumzueiern und krude Konstruktionen zu entwickeln, wie Sie zwischen Tarifkunden einerseits und Haushalt andererseits mit den Summen hin und her hantieren.
Saleh und Graf bleiben mit ihren vollmundigen Ankündigungen weit hinter dem zurück, was sofort erforderlich ist und was auch sofort möglich wäre.
Unsere Anträge liegen auf dem Tisch, was tun Sie, liebe Senatskoalition? Stimmen Sie unseren Anträgen zu, sonst sind Sie nichts als Backenbläser, die gerade als Tiger gestartet sind, aber ganz flink, wie in vielen anderen Fragen auch, als Bettvorleger landen!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lederer! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Kollege Stroedter das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Dr. Lederer, überrascht mich schon sehr, denn wer war eigentlich bis Ende 2011 Wirtschaftssenator in dieser Stadt? Wer war Aufsichtsratvorsitzender in dieser Stadt?
[Beifall bei der SPD und der CDU – Martina Michels (LINKE): Wir haben das Bundeskartellamt eingeschaltet!]
Ich will zu Ihrem Hinweis gleich was sagen: Ja, Harald Wolf hat das Bundeskartellamt eingeschaltet, das war richtig. Wir haben ihn damals in dieser Frage unterstützt. Aber das ist nur ein Punkt, reden wir doch mal über die anderen Punkte!
Die von Ihnen gewünschte Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes sowie die Änderung der Wassertarifverordnung und die Senkung der Abschreibung – „Berliner Wasser I“ und „Berliner Wasser II“, Ihre Anträge! – sind von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Wolf, in Ihrer Zeit als Wirtschaftssenator und Aufsichtsratvorsitzender der BWB nie in Angriff genommen worden. Als Oppositi
onsvertreter ist es dann immer leicht, Dinge zu fordern, die man als zuständiger Senator vermeintlich hätte versuchen können.
Bezogen auf Ihren Antrag „Berliner Wasser I“ stellt sich zudem die Frage – und das, Herr Dr. Lederer, konnten Sie vorhin auch nicht erklären –, ob sich die Differenzierung zwischen dem betriebsnotwendigen Eigenkapital und dem betriebsnotwendigen Fremdkapital in das BetriebeGesetz aufnehmen lässt. Die jetzige Formulierung im Betriebe-Gesetz – und da bin ich wieder bei Harald Wolf – kam ursprünglich direkt aus dem Gesetzentwurf von Senator Wolf und wurde damals, ich erinnere mich noch gut daran, als alternativlos dargestellt, da ansonsten das Land Berlin ausgleichspflichtig würde.
Der Konsortialvertrag gilt unbestritten weiter, der kann nicht einseitig per Gesetz außer Kraft gesetzt werden, die Gefahr von Ausgleichszahlungen an die privaten Anteilseigner wäre vermutlich gegeben. Schon deshalb müsste der Antrag, den Sie eingereicht haben, vor diesem Hintergrund erst einmal seriös geprüft werden.
Gleiches gilt auch für „Berliner Wasser II“, denn auch hier bestände aus meiner Sicht eindeutig die Gefahr, dass das Land Berlin nach § 23 Abs. 7 des Konsortialvertrages Ausgleich leisten müsste.
Lieber Kollege Harald Wolf! Ich komme noch mal zu einer Vergangenheitsdiskussion. Es gibt von Ihnen ein berühmtes Abschiedsinterview – 13. Oktober 2011, „Berliner Morgenpost Online“. Damals waren all diese Vorschläge – das sind Sie gefragt worden – nicht möglich, und Sie bezeichneten damals Ihre Macht als Aufsichtsratsvorsitzender als begrenzt. Deshalb stelle ich dem Parlament heute die Frage: Was hat sich geändert, außer dass Sie heute nicht mehr Ihre damalige Funktionen haben, sondern Abgeordneter sind? – Nichts hat sich geändert. Warum ist das all die Jahre nicht verlangt worden? An der SPD ist das mit Sicherheit nicht gescheitert.
Zum Antrag „Berliner Wasser III“ ist zu bemerken, dass Ihre Vorschläge für ein Konzept für die BWB als Kommunalunternehmen natürlich im Einzelnen zu prüfen sind. Ich will gar nicht sagen, dass man sich die nicht auch genau anschauen muss. Sie sind aber sicherlich nicht Bedingungen für den Rückkauf der Anteile von
RWE. Dazu habe ich bereits vor 14 Tagen den Grünen gesagt, als Bedingungen hier erhoben worden sind: Wer jetzt Bedingungen für den Ankauf der RWE-Anteile stellt, will offensichtlich den Vertragsabschluss nicht. Die Konsequenzen aus dem Volksentscheid sind jedoch eindeutig. Die Berlinerinnen und Berliner möchten, dass das Land Berlin wieder mehr Einfluss auf den Bereich Wasser ausübt.
Ich komme zu dem, was schon häufig angesprochen wurde: Die SPD-Fraktion will den Ankauf der Anteile von RWE. Wir unterstützen ausdrücklich – gemeinsam mit dem Koalitionspartner – den ausgehandelten Vertrag. Das Ziel ist, eine langfristig wirksame Wasserpreissenkung von mindestens 15 Prozent beim Frischwasser durchzusetzen.
Für 2012 wird eine finanzielle Entlastung aller Wasserkunden in Höhe von pauschal insgesamt 60 Millionen Euro angestrebt, die mit den Abrechnungen 2013 erstattet werden soll. Der Senat wird beauftragt, mit dem verbliebenen Partner Veolia die Grundlagen der Zusammenarbeit neu zu verhandeln, und hierbei sind selbstverständlich Gewinngarantien für Privatinvestoren auszuschließen.
Ich glaube, mit der gemeinsamen Erklärung der beiden Regierungsfraktionen haben wir dazu sehr klare Aussagen gemacht, und es wäre sehr schön und sehr gut, wenn alle Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus dies unterstützen würden. Dann kommen wir weiter. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Lieber Herr Stroedter! Sie hatten jetzt zehn Jahre lang kompetente Fachberatung durch Die Linke.
Das hat aber bei Ihnen offenbar nicht allzu viel an spürbaren geistigen Entwicklungen hinterlassen, was bedauerlich ist. Sie haben eben erzählt, Sie hätten damals Herrn Wolf dabei unterstützt, dass er das Bundeskartellamt angerufen hat.
Genau das Gegenteil ist der Fall: Sie haben hier im Plenum den damals amtierenden Wirtschaftssenator aus der