Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

(Senatorin Dilek Kolat)

im Falle der illegalen Beschäftigung. Bei Beauftragung von Subunternehmen besteht für die Vergütung Generalunternehmerhaftung. Die Klage auf Zahlung der Vergütung ist vor deutschen Arbeitsgerichten zulässig.

Der Verzicht – das ist auch ein Teil der Realität – auf individuelle Durchsetzung dieser arbeitsrechtlichen Ansprüche kann von Einzelfall zu Einzelfall ganz individuelle Gründe haben, die auch die Lebenswirklichkeit dieser Menschen wiedergeben. Etwa entscheiden sich einzelne Menschen eben doch nicht, diesen Weg zu gehen und arbeitsrechtliche Ansprüche anzumelden, wenn sie die unterbezahlte Beschäftigung dennoch im Vergleich zu den Bedingungen in den Herkunftsländern als eine Besserung sehen oder die Versorgung der Familienangehörigen im Herkunftsland im Mittelpunkt steht und Anstrengungen gerichtlicher Verfahren hier eher nicht unternommen werden, um die eigene Situation und das Arbeitseinkommen nicht zu gefährden. Schließlich kann der Verzicht auf Rechtswahrnehmung und -durchsetzung aus der Befürchtung resultieren, schließlich doch entdeckt und abgeschoben zu werden.

Der Senat setzt auf präventiven Schutz, und – das möchte ich an dieser Stelle betonen und unterstreichen – vor Arbeitsausbeutung wird vor allem durch Information geschützt. Ich erinnere gerne daran, ohne es hier im Detail auszuführen, dass das Tarifregister Berlin-Brandenburg sehr detailliert Informationsmöglichkeiten gibt. Wir sind bundesweit einmalig. Auf der Website steht das Informationsblatt „Gute Arbeit, Mindeststandard und Mindestlöhne“ in 15 Sprachen zur Verfügung und informiert damit auch gezielt Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten einschließlich Menschen ohne Aufenthaltsstatus über gesetzlich gesicherte Mindestarbeitsbedingungen. Diese Website setzt auch Erkenntnisse aus der empirischen Studie „Weniger Rechtsverletzungen durch mehr Informationen, Arbeitsmarkterfahrungen und Informationsbedarf“ um, die im Rahmen des am 1. Juni 2011 beendeten Xenos-Projektes „Berliner Bündnis gegen den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ durchgeführt wurde. Meine Verwaltung war hier Bündnispartnerin und hat über lange Zeit diese Arbeit mit begleitet.

Illegale Beschäftigung wird unter Umständen auch strafrechtlich verfolgt, wodurch Opfer von Arbeitsausbeutung zumindest mittelbar geschützt werden. Mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen wird etwa bestraft, wer einen Ausländer ohne einen zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitel beschäftigt und dabei eine Lage, in der sich Menschen befinden, ausnutzt. Das ist auch im Strafgesetzbuch geregelt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Ausländerinnen und Ausländern, die Opfer einer Straftat im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geworden sind, auch wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine vorübergehende

Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn ihr Aufenthalt für ein Strafverfahren wegen dieser Straftat sachgerecht ist und sie ihre Bereitschaft erklärt haben, in dem Strafverfahren als Zeuge auszusagen.

Den Betroffenen stehen über diese rechtlichen Möglichkeiten hinaus noch verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Ich nenne hier nicht alle, aber einige wenige: Beratungs- und Koordinierungsstelle Ban Ying, Beratung für Frauen aus Mittel- und Osteuropa In Via, Solwodi, aber auch Zufluchtswohnungen Ban Ying, ONA e. V. und andere Beratungsstellen wie Arbeit und Leben oder dem Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte sowie Anlaufstelle für europäische Wanderarbeiterinnen und -arbeiter sind einige Beispiele.

Für den Berliner Senat haben die Bekämpfung des Menschenhandels und anderer Formen der Ausbeutung sowie die Sicherstellung guter und fairer Arbeitsbedingungen einen sehr hohen Stellenwert. So arbeiten wir seit 1995 in der Fachkommission Frauenhandel. Das wurde damals ins Leben gerufen, und aus dieser Arbeit heraus haben wir ganz konkrete Maßnahmen und Regelungen in Berlin eingeführt. Dazu gehört die Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Fachberatungsstellen, dazu gehört die Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation betroffener Frauen durch Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an die Ausländerbehörde, dazu gehört die Verbesserung der Modalitäten bei der Gewährung von Leistungen.

Frau Senatorin! Darf ich Sie mal einen Moment unterbrechen? – Meine Damen und Herren! Es gibt schon wieder so Grüppchen, und jeder quasselt da hinten. Nehmen Sie doch bitte Platz und hören Sie der Senatorin zu!

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Dazu gehört die Verbesserung der Modalitäten bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und dazu gehört auch interdisziplinäre Fortbildung für Polizei und Justiz, um hier nur einige zu nennen.

Zu dem Begriff Schwarzarbeit, den Sie in der Großen Anfrage mit einigen Fragen anführen, will ich nur den Hinweis geben, dass der Begriff Schwarzarbeit gesetzlich definiert ist, aber ich gehe mal davon aus, dass in der Großen Anfrage Maßnahmen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung intendiert sind – bis hin zur extremen Form der Arbeitsausbeutung, für die in erster Linie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuständig ist. Der Senat hat hier natürlich nicht eine direkte Zuständigkeit, aber ich kann Ihnen hier versichern und auch mit

(Senatorin Dilek Kolat)

teilen, dass es eine sehr enge Kooperation zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Berliner Kriminalpolizei und der Berliner Steuerfahndung gibt, um bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv vorzugehen.

In Berlin wird Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seit jeher nicht nur mit repressiven Maßnahmen, sondern im Rahmen eines Gesamtpakets auch mit präventiven Mitteln entgegengetreten. Der Senat setzt dabei in erster Linie auf die Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch fortwährende Maßnahmen der Information und Aufklärung. Dazu gehört auch die Beratungsstelle bei mir im Haus – Zentrale Informations- und Anlaufstelle zu Fragen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung –. Da kommen auch viele Menschen, die ratsuchend sind. Auch auf der Website können sie detailliert Informationen dazu finden.

Zum Schluss komme ich zum letzten Fragenkomplex im Bereich der Bildung. Dort stellen Sie die Frage nach der Schulpflicht für Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus. Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus unterliegen nicht der Schulbesuchspflicht. Sie haben aber ein Recht auf Beschulung an öffentlichen Schulen. Das regeln das Schulgesetz und die Verfassung von Berlin.

Sie stellen eine Frage, wo auch eine Vermutung dahintersteckt – deswegen ist es mir wichtig, an dieser Stelle klärend einige Worte dazu zu sagen –, ob es bei der Schülerzentralregistrierung einen Abgleich mit dem Meldewesen gibt und es dann zur Entdeckung von Schülerinnen und Schülern ohne legalen Aufenthalt kommt. Die automatisierte Schülerdatei dient allein der Schulorganisation, der Schulentwicklungsplanung und der Kontrolle und Durchsetzung der Schulpflicht. Die Nutzung zum Zweck der aufenthaltsrechtlichen Statusprüfung wäre rechtswidrig. Die automatisierte Schülerdatei dient nicht der Aufenthaltskontrolle und wird auch nicht zu diesem Zweck eingesetzt, um das hier klar zu sagen.

Sie fragen auch nach der Ausnahmeregelung gerade für den Bereich Schule und sonstige Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, was die Übermittlungspflicht angeht. Da kann ich Ihnen sagen, dass die Bildungsverwaltung tätig geworden ist und mit der Gesetzänderung im Juni einen Brief an alle Stellen gerichtet und informiert hat, dass die Übermittlungspflicht nicht gilt, und auch vor dieser Gesetzänderung gab es diese Regelung und ein Schreiben an die entsprechenden Stellen im Jahr 2009. Sie fragen auch, ob es in diesem Zusammenhang eine dienstliche Anweisung gegeben hat. In dem Zusammenhang, nein, es hat keine dienstliche Anweisung gegeben, dass da Daten von Schülerinnen und Schülern übermittelt werden.

Das noch abschließend zu diesem Komplex: Sie sehen, dass viele Senatsverwaltungen sehr aktiv daran beteiligt

sind, die Lebenssituation dieser Menschen zu verbessern. Der Senat wird auf diesem Weg weitermachen. Wenn das auch Ihr Anliegen mit der Großen Anfrage sein sollte, dann kann ich nur feststellen: Hier ziehen wir alle an einem Strang. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Senatorin Kolat! – Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich glaube, auch da spricht wieder die Kollegin Bayram.

Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Gespräche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Es ist auch für den Redner sehr schwer, sich bei so einem Thema zu dieser Stunde noch durchzusetzen. Der Aufmerksamkeitspegel könnte ein wenig höher sein. – Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, vielen Dank auch noch mal für Ihren Einsatz, dass sich die Kollegen an das erinnern, was hier ein Grundsatz sein sollte! Wenn ich bemerken darf, es waren mehr Herren als Damen.

Frau Senatorin! Ich bin schon ein wenig erstaunt über Ihren Vortrag zu unseren doch sehr umfangreichen und sehr präzisen Fragen. Ich muss leider sagen, Sie haben sehr allgemein und in Teilen auch nicht geantwortet.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Ich weiß jetzt nicht, was für ein Problem der Kollege Doering hat.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Herr Kollege Doering! Das können Sie ja dann in dem Kreis vortragen, den das interessiert.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Insoweit kann ich hier sagen, ich habe eine schriftliche Anmeldung des Senats in der letzten Sitzung bekommen, dass ich heute Antworten dazu erhalte. Was da in welchen Runden wie besprochen wird, das ist wieder eine andere Frage.

Jedenfalls ist mir wichtig zu sagen, dass wir uns da präzisere Antworten nicht nur hätten vorstellen können, sondern auch gewünscht hätten. Ich will das mal an einigen Beispielen deutlich machen, denn das sind Themen, die eigentlich aus eigener Kraft hätten geleistet werden können und auch müssen.

Wenn jemand sagt, kein Mensch soll hier aus Angst das eine oder andere Recht nicht wahrnehmen dürfen, dann reicht es mir nicht, dass es dann ein Konzept dazu gibt, aus dem hervorgeht, dass derjenige nichts befürchten muss, sondern ich will wissen, wie es praktisch umgesetzt wird. Wenn es dann insbesondere in dem Integrationskonzept Ausführungen dazu gibt, wie die Menschen ohne Papiere geschützt werden sollen – und das ja schon seit 2007 besteht –, dann wird man doch fünf Jahre später mal ein paar Erfolge vortragen können.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Ganz stolz, mit geschwellter Brust hätten Sie hier als Integrationssenatorin berichten können, wie Sie das Konzept umsetzen. Ich hätte mich auch noch damit begnügt, wenn Sie gesagt hätten, die Vorgängerregierung hatte eine linke Integrationssenatorin, und die haben es nicht gemacht, aber ich packe es jetzt demnächst so und so an. Aber wirklich nur zu sagen, da ist das Konzept und wir tun was, tut mir leid, Frau Senatorin, das reicht mir nicht.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Zu dem Themenkomplex, der ja in den Wahlprüfsteinen, in den Auseinandersetzungen immer wieder eine sehr große Rolle spielt, wie wir eigentlich mit der medizinischen Versorgung der Menschen ohne Papiere umgehen, haben Sie darauf verwiesen – wahrscheinlich meinten Sie den öffentlichen Gesundheitsdienst –, dass es solche Stellen gebe, wo sich die Leute, ohne nachweisen zu müssen, wer sie sind, behandeln lassen können. Aber mir wird berichtet – insoweit würde es mich schon interessieren, wie sie dann nach meinem Bericht damit umgehen –, dass die Ausstattung auch in diesen Stellen ungenügend ist, dass dort schon für die originären Aufgaben eigentlich zu wenig Personal da ist, sodass man sich dann fragen muss, wie denn darüber hinaus noch – und ich meine, das haben Sie hier schon relativ deutlich gesagt, dass Sie der Ansicht sind, dass auch der Staat hier die Verantwortung trägt – der Bereich geleistet werden soll. Mir wird aus verschiedenen Zusammenhängen immer wieder berichtet, dass sich insbesondere die kirchlichen und karitativen Krankenhäuser dieser Menschen annehmen. Da ist es eben oft so, dass es Behandlungen gibt, die – wenn sie nicht erfolgen – perspektivisch zu noch schlimmeren Erkrankungen führen. Dann ist es so, dass selbst die Schwangerenvorsorge immer noch nicht geklärt ist. Es ist immer noch ein Verfahren, das nicht läuft. Wir hatten in der Vergangenheit den Umstand, dass es hieß: Die müssen sich melden, und dann kriegen sie eine Zeitlang einen Schutz, dass sie ihre Identität nicht aufgeben müssen. – Die Ausländerbehörde spielt da faktisch nicht mit. Da erwarte ich, dass sich der Senat darum kümmert, dass er sich erkundigt und dass er gegebenenfalls über den Innensenator eine Anweisung gibt, dass die Ausländerbehörde diese Frauen und die Kinder schützen soll.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Wenn es so eine Anweisung gäbe, dann, glauben Sie mir, wäre der Innensenator der Erste, der sich freuen würde,

dass er etwas vorzuweisen hat. Insoweit kann ich auch für den Bereich sagen, dass ich nicht verstehen kann, warum dort nicht ein paar mehr Ausführungen gemacht wurden.

Insbesondere will ich in dem Zusammenhang auch noch mal erwähnen, dass es einen Runden Tisch gibt, der sich mit dieser Thematik beschäftigt. Die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papieren ist ein Thema, das seit Jahren diskutiert wird. Der anonyme Krankenschein ist in dem Zusammenhang ein Thema, das auch aktuell wieder debattiert wird. Ich kann mich an eine Diskussion erinnern, wo ein SPD-Kollege mit dabei war, der gesagt hat, er wird sich in seiner Partei für dieses Thema weiterhin engagieren, auch wenn er keine Zusage machen sollte – Herr Kollege! Sie nicken und bestätigen damit meine Aussage –, dass wir uns aber dieses Themas annehmen müssen, dass wir eine Sicherheit für die Menschen schaffen müssen und dass es wichtig ist, dass wir auch für die Institutionen eine Sicherheit schaffen, sodass das Ganze nicht nur von den Kirchen geleistet wird. Bei denen ist es nämlich so, dass der Flüchtlingsrat, die Kirchen, Asyl in der Kirche zurzeit wirklich sehr viel damit zu tun haben und unsere Unterstützung brauchen. Nicht nur die Menschen ohne Papiere brauchen Unterstützung, auch die Beratungsstellen, die Multiplikatoren, die Engagierten, die das teilweise in ehrenamtlicher Zeit bewältigen, brauchen und erwarten unsere Unterstützung.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Frau Senatorin! Damit will ich noch abschließend zu den Angeboten kommen, die Sie uns gemacht haben. Sie haben ganz deutlich gesagt, dass Ihnen das Thema wichtig ist, dass Sie es als ein Hauptanliegen ansehen, dass Menschen hier keine Angst haben sollen, wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen. Leider haben Sie mir ein bisschen zu viele straf- und ausländerrechtliche Vorschriften zitiert, ohne deutlich zu machen, wie der Senat dazu steht. Auch dazu kann ich mich verhalten. Ich kann sagen: Das sind Bundesgesetze, die ich mit einer Initiative ändern will – oder ich kann sagen: Das sind Bundesgesetze, die mir Spielräume ermöglichen – oder ich kann sagen: Ich ergebe mich in mein Schicksal, und das Thema ist mir nicht wichtig genug, um ggf. dort eine Änderung herbeizuführen. So viel Anstand sollte man schon haben, wenn man sich zu dem Thema äußert, und die eigene Position hier deutlich machen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Insoweit erhoffe ich mir und beziehe mich da auch auf Ihre sehr wohlwollenden und positiven Äußerungen, dass Sie jetzt noch kein Jahr im Amt sind und dass Sie, vielleicht durch diese Debatte heute ausgelöst, sich im Senat verstärkt diesem Thema zuwenden werden. Ich bin gerne bereit, dort Kontakte herzustellen.

Sie haben die Große Anfrage erwähnt, die seinerzeit von der Kollegin Lompscher, die hier jetzt noch als Abgeordnete im Raum ist, beantwortet wurde. Damals wurde uns auch lediglich gesagt, dass es soundso viele Einrich

tungen gibt, die insbesondere die medizinische Versorgung der Menschen sicherstellten. Interessant war dann nur, dass bei einer Podiumsdiskussion – Frau Lompscher war da, ich war da – sich diese Organisationen darüber aufgeregt haben, dass sie in einer schriftlichen Beantwortung einer Großen Anfrage des Senats vorkommen, aber dass der Senat nie zu Ihnen gekommen ist und gesagt hat: Wie klappt das bei euch eigentlich? Braucht ihr eine Unterstützung, wir sind an dem Thema interessiert? – Insoweit ist es wirklich nicht fair zu sagen, dass wir jetzt wieder mit einer Großen Anfrage kommen, wo diese andere so ausführlich beantwortet wurde. Lassen Sie mich die andere auf diesen einen Punkt bringen, der heute leider ein wenig durchschien: Wir finden das alles ganz schlimm, aber der Staat sieht sich nicht in der Pflicht zu handeln. – Meine Damen und Herren und Frau Senatorin! Das sehe ich anders!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Die Menschenwürde unseres Grundgesetzes ist unteilbar und gilt für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Papiere. – Danke schön!

Vielen Dank, Frau Bayram! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Frau Radziwill das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche erst einmal einen schönen Abend zu dieser späten Stunde.