Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

Es beginnt der Kollege Claus-Brunner.

[Beifall von Joschka Langenbrinck (SPD)]

Ich frage den Finanzsenator: Was passiert mit dem Grundstück Köthener Straße/Stresemannstraße auf der Südseite? Wem gehört das? Und wann kann man damit rechnen, dass dort irgendwas gebaut wird?

[Uwe Doering (LINKE): Jetzt aber mal!]

Herr Senator! Das interessiert mich auch.

[Heiterkeit]

Sehr geehrter Herr Präsident! Hier muss ich zu hundert Prozent passen, das weiß ich nicht.

Vielen Dank!

Als nächstes ist der Kollege Schäfer an der Reihe.

Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Finanzsenator, Herrn Nußbaum, und bezieht sich auf die Konzessionsvergabe. – Herr Nußbaum! Halten Sie angesichts der engen Rahmenbedingungen, die das EnWG für die Vergabekriterien setzt, eine alleinige Bewerbung des Landes um die Konzession überhaupt für aussichtsreich?

Herr Kollege Schäfer! Darf ich Sie auf den inhaltlichen Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage Nr. 1 des Kollegen Buchholz aufmerksam machen und Ihnen die Möglichkeit geben, zu einem anderen Themenkomplex, der heute nicht Bestandteil der Tagesordnung ist, eine Frage zu stellen?

[Michael Dietmann (CDU): Sie müssen aber nicht!]

Dann würde Herr Otto meine Frage formulieren.

[Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei den PIRATEN]

Das ist mir jetzt zu viel des Guten, denn Sie würden Ihre Kollegin Burkert-Eulitz, die sich rechtzeitig eingedrückt hat, benachteiligen. – Die Frau Kollegin hat das Wort.

Ich frage den Herrn Senator Nußbaum vor dem Hintergrund, dass gestern im Landesjugendhilfeausschuss durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft berichtet wurde, dass im Rahmen des Kitaausbauprogramms des Landes Berlin sieben Anträge von Projekten aus Zeitgründen überjährig sein müssten, also in das Jahr 2013 hinausgehen. Das entspricht einem Finanzvolumen von 2,7 Millionen Euro in Bereichen mit akuter Kitaplatznot. Das sind 590 Kitaplätze. Und es bedürfte einer Verpflichtungsermächtigung durch Ihr Haus, die bisher nicht erteilt wurde. Damit drohen die Projekte zu scheitern. Ich frage Sie: Was tun Sie, um das zu verhindern?

Herr Finanzsenator – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin! Ich kann Ihnen versichern, dass ich es mir genauso wie Frau Scheeres am Herzen liegt, die Kitaplätze auszubauen. Sie wissen, der Senat investiert in einer ersten Tranche 20 Millionen Euro in dieses Kitaausbauprogramm. Ich bin mir sicher, es werden nicht die letzten 20 Millionen sein, weil wir gesagt haben, wir wollen die Kinder auch in die Kitas hineinbekommen, und das auch kostenfrei.

[Zuruf von Lars Oberg (SPD)]

Und das ist auch gut so. Wir werden das deswegen weiter ausbauen. Und die Kollegin hat in den Gesprächen mit den beteiligten Interessengruppen, Fachverbänden etc. ein erstklassiges Kitaausbauprogramm angefangen, das sicherstellt, dass wir möglichst jetzt sehr schnell Kitas schaffen und den Kitabau hochfahren, insbesondere in den Bezirken, wo nachgefragt wird. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das ist erstklassig. Und sollte es dann im konkreten Vollzug hier bei einzelnen Fragen an haushaltsrechtlichen Voraussetzungen fehlen, so werden wir sie sicherstellen. Sollte der Hauptausschuss dafür gebraucht werden, dann bin ich mir auch sicher, dass er uns übergreifend mit allen Parteien und Fraktionen darin unterstützen wird, dass wir ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stellen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön!

Die habe ich, und zwar: Wie gehen Sie nun mit diesem konkreten Fall um? Wann ist damit zu rechnen, dass die Verpflichtungsermächtigung durch Ihr Haus erteilt wird?

Bitte schön, Herr Senator!

Ja, meine Damen und Herrn, liebe Kollegin: Rechtzeitig!

[Heiterkeit – Ramona Pop (GRÜNE): Zeitnah!]

Vielen Dank!

Als nächstes ist Frau Kollegin Matuschek an der Reihe. – Bitte schön!

Auch ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Herr Nußbaum! In Zusammenhang mit der Diskussion um den Länderfinanzausgleich ist die Hauptstadtfinanzierung wieder in den Fokus gerückt. Ich frage Sie: Sind Sie der Meinung, dass die hauptstadtbedingten Lasten, die Berlin zu tragen hat, ausreichend finanziert sind? Wäre eine neue Lösung im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zu finden oder doch lieber bei einem Hauptstadtfinanzierungsvertrag?

Bitte schön, Herr Senator Nußbaum!

Herr Präsident! Frau Kollegin! Wir müssen in der laufenden Debatte zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist der Länderfinanzausgleich. Der Länderfinanzausgleich bewegt sich zwischen den Ländern. Dort werden 7,3 Milliarden Euro ohne Bund zwischen den Ländern verteilt. Die Hauptstadtfinanzierung ist ein 2007 geschlossener Vertrag, in dem sich der Bund bilateral mit dem Land Berlin darüber verständigt hat, was der Bund dem Land Berlin für Polizei und für andere Bundestreueleistungen zu bezahlen hat. Der Kollege Henkel hat es an anderer Stelle schon einmal formuliert, dass wir heute in Bezug auf Kosten für die Leistungen der Polizei für den Bund, die wir tatsächlich haben, nicht durch die Mittel abgedeckt sind, die in dem Vertrag festgesetzt sind. Darüber wird man sicherlich sprechen müssen.

Wir haben gestern im Stabilitätsrat auch mit dem Bundesfinanzminister zusammengesessen. Das Thema ist von mir angesprochen worden. Man kann so sagen: Es gibt relativ wenig Bereitschaft vonseiten des Bundes, in der jetzigen Phase hier bilateral etwas zu verändern.

Also man muss trennen: das grundlegende Thema Finanzausgleich, bundesrepublikanische Finanzordnung und auf der anderen Seite die bilaterale Finanzierung von Leistungen, die das Land Berlin für den Bund erbringt. Ich denke, das werden wir uns auf die Tagesordnung setzen müssen und gemeinsam nachverhandeln, wobei, wie gesagt, beim Bund relativ wenig Bereitschaft besteht, hier noch etwas draufzulegen.

Frau Kollegin Matuschek hat das Wort für eine Nachfrage – bitte schön!

Vielen Dank! – Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang aber weiter fragen: Sind Sie der Meinung, dass auch eine Nachfolgeregelung des Länderfinanzausgleichs im weiteren Sinn – des Ausgleichs zwischen starken und schwachen Ländern nach grundgesetzlichen Vorgaben – im Mittelpunkt einer Nachfolgeregelung stehen soll und nicht die Debatte aufgemacht wird, wer welche Schulden hat?

Bitte schön, Herr Senator!

Ich glaube, ohne Sie jetzt korrigieren zu wollen, das Thema Länderfinanzausgleich ist ein sehr umfassendes Thema. Was wir aber auf jeden Fall im Kopf haben müssen: Wir werden uns auf den Länderfinanzausgleich, der für Berlin mit ca. 3,3 Milliarden Euro von einer sehr großen Bedeutung ist – das ist eine relativ große Position unserer Einnahmen –, gut vorbereiten müssen. Wir werden im Blick auf 2019 und 2020 noch Verbündete suchen müssen, um über diesen Länderfinanzausgleich zu verhandeln.

Wir werden zweitens darauf achten müssen, dass nicht das passiert, was man bei der Gemeindefinanzreformkommission vonseiten der FDP und CDU versuchte, nämlich die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch Zuschlagsrechte auf die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sozusagen eine föderalen Wettbewerb anzuzetteln, der einem Stadtstaat wie Berlin nicht bekommen kann. Wir leiden ja heute schon darunter, dass die umgebenden Gewerbesteuersätze zum Teil niedriger sind als hier. Das würde in der Tat dann zu einer Bevölkerungsverschiebung gerade zwischen Städten und Land führen. Das halte ich für absolut ungeeignet, um das Problem zu lösen.

Wir werden aber auch das Thema Altschulden, was gar nicht adressiert worden ist in dem Zusammenhang, mit ansprechen müssen. Denn wenn man mehr Wettbewerb bringt, dann muss man auch gleiche Ausgangsvoraussetzungen haben. Das kann nur dadurch sein, dass die ProKopf-Verschuldung auf ein gemitteltes Maß für alle Länder gesetzt wird. Da ist der Bund in der Verpflichtung.

Meine These ist, dass wir in dem Zusammenhang natürlich auch darüber nachdenken müssen, was wir dem Bund abgeben müssen, damit der Bund diese Last übernimmt.

Vielen Dank!

Als nächstes hat jetzt der Kollege Wansner das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich frage Senator Müller: Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg gegen den Ausbau oder Weiterbau der A 100 geklagt?

[Benedikt Lux (GRÜNE): Er verweist auf die Gerichtsordnung! – Zuruf von den Grünen: Das war gestern Thema in der BVV!]

Bitte schön, Herr Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wansner! Soweit mir bekannt ist, gibt es dafür eben keine Rechtsgrundlage. Entsprechend wurde diese Klageankündigung auch zurückgewiesen.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Wansner? – Bitte schön!

Herr Senator Müller! Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Kosten dieser Klage für das Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg sind?

[Uwe Doering (LINKE): Fragen Sie doch den Bezirksbürgermeister! – Özcan Mutlu (GRÜNE): Gehen Sie doch in die BVV!]

Herr Senator – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wansner! Die Kosten sind mir nicht bekannt, aber ich habe gehört, dass zumindest im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg überlegt wird, ob man weitere juristische Schritte einleiten möchte. Ich hoffe sehr, dass es dazu noch einmal ein Überdenken gibt, ob das wirklich sinnvoll ist in Anbetracht doch erheblicher juristischer Kosten, die dann anfallen. Was das Bundesgericht bisher festgestellt hat, ist aus meiner