Herr Kollege Oberg! Ich werde sowohl mit der Polizei wie auch mit dem Bezirksamt Neukölln als Eigentümerin des Grundstücks und natürlich auch mit den Nutzern sehen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass zum zweiten Mal ein Brandanschlag auf eine Kinder- und Jugendeinrichtung verübt wurde. Ich meine, dass man über Sicherungsmaßnahmen nachdenken und Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss. Welcher Art diese sind – ob es sich um bauliche Maßnahmen – das Gebäude ist
ja jetzt schon teilweise mit Metallplatten abgesichert, wenn ich das richtig sehe – oder ob es sich auch um andere technische Möglichkeiten handeln wird, um zumindest einen Abschreckungseffekt zu haben –, werden die Gespräche ergeben. Ich werde damit die Polizei beauftragen.
Dann kommen wir zur nächsten Spontanen Frage, und Kollege Luchterhand von der CDU-Fraktion hat das Wort.
Vielen Dank! – Frau Senatorin Bluhm! Ich habe eine Frage an Sie: Welche Vereinbarungen wurden am „Runden Tisch Pflege“ getroffen, um künftig besser Rechnungsbetrug bei ambulanten Pflegeleistungen verhindern zu helfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Luchterhand! Sie haben sehr intensiv in der Zeit, die meiner Erinnerung nach noch vor dem Wahltermin lag, verfolgt, wie dieses Thema auch öffentlich nicht immer, wie ich fand, sehr angemessen präsentiert worden ist – auch nicht von der Seite des CDU-Stadtrats aus Neukölln, der dann auch bestimmte Äußerungen, was ein schuldhaftes Versagen des Senats betraf, und die Nennung bestimmter Pflegeinstitutionen zurücknehmen musste. Sie wissen aber sicherlich auch aus der sachlichen Berichterstattung der Medien, dass wir seit längerer Zeit – ich weiß nicht, ob wir es „Runden Tisch“ nennen – eine Zusammenkunft von Bezirken, medizinischem Dienst und allen Beteiligten bei der Pflege realisiert haben, wo es sehr wohl darum ging, gemeinsam auch mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden bestimmten Vorgehensweisen nachzugehen und daraus Erkenntnisse für mögliche Gegenmaßnahmen auf der rechtlichen Seite zu gewinnen.
Logischerweise liegt es im Sachverhalt, dass ich jetzt nicht detailliert Auskunft geben kann. Dennoch gibt es auch Anregungen aus unserer Senatsverwaltung, beispielsweise Zentralen zu bilden, also Arbeitsgruppen, die sich mit diesen Themen beschäftigen, sodass für bestimmte Mechanismen, die bei Abrechnungen von Pflege auch problematisch sein können, schon eine bestimmte Qualifikation vorliegt. Im Moment ist es noch so, dass es immer ganz allgemein zu gerichtlichen Auseinander
Diese Anregung wurde aufgegriffen und wird gerade geprüft. Die Bezirke sind in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit diesem Thema befasst gewesen – auf Anregung des Senats. Es hat in allen Bezirksverordnetenversammlungen Hinweise und Auseinandersetzungen mit diesem Thema gegeben, und auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist noch einmal sehr intensiv auf seine Verantwortung in diesem Zusammenhang hingewiesen worden. Ich gehe auch davon aus, dass er sie künftig intensiver wahrnehmen wird.
Eine Nachfrage habe ich schon: Können Sie nach Ihrer Einschätzung dezidiert Probleme benennen, die nicht geklärt werden konnten – auch nicht mit einer Aufgabenteilung?
Herr Abgeordneter Luchterhand! Meine Damen und Herren! Da die Arbeitsgruppen noch nicht zum Abschluss gekommen sind, glaube ich, dass man seit geraumer Zeit sehr genau sagen kann, welche Mechanismen zu Schwierigkeiten bei der Nachprüfbarkeit führen können. Ich würde es für verfrüht und auch für falsch halten, an dieser Stelle zu sagen: Es gibt folgende Probleme, die wir nicht lösen können –, sondern wir stehen als Zivilgesellschaft in dem Zusammenwirken der Akteure in der Verantwortung, sie zu lösen. Ich finde, wir haben mit dem dargestellten Instrumentarium, um diesen Problemen auch auf den Grund zu kommen und sie sinnvoll zu bearbeiten, aber auch zu bekämpfen und darüber wiederum eine sinnvolle Öffentlichkeitsarbeit zu machen, einen guten Weg eingeschlagen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch künftige Regierungen diesen Weg weiterverfolgen werden.
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie bewerten Sie und Ihre sich bildende rot-schwarze Koalition die Steuersenkungspläne der schwarz-gelben Bundesregierung in ihren Auswirkungen auf das hochverschuldete Land Berlin?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Pop! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bewerte die Steuerpläne der Bundesregierung als völlig neben der Sache liegend. Wir alle haben riesige Probleme, in den Haushalten sowohl der Kommunen wie der Länder oder auch des Bundes die Kriterien der Schuldenbremse einzuhalten. Wir haben zurzeit noch riesige Nettokreditaufnahmen. Insofern ist überhaupt kein Spielraum für Steuersenkungen da.
Ich glaube auch, dass insgesamt mit diesem vorgelegten Modell versucht wird, den Menschen etwas vorzugaukeln. Hier werden auf der einen Seite Steuerausfälle von mindestens 6 Milliarden Euro provoziert. Diese 6 Milliarden Euro fehlen beispielsweise bei dem Ausbau von Kindertagesstätten und Krippenplätzen, den wir uns bis zum 1. August des Jahres 2013 vorgenommen haben. Also einerseits ist kein Geld da, um die Menschen, die Familien zu entlasten – Steuerausfälle werden dieses Problem noch verschärfen –, und andererseits werden geringste Beträge in Aussicht gestellt, die zu einer Steuererleichterung führen. Es ist die Rede von 30 Euro im Jahr. Das würde wiederum Geringverdiener entlasten. Dies ist eine Politik, die an den Interessen der Menschen vorbeigeht.
Wird das Land Berlin angesichts Ihrer sehr deutlichen ablehnenden Bewertung diese Steuerreform im Bundesrat ablehnen? Werden Sie sich selbst gar als Bundestagsabgeordneter oder als Finanzminister dieser Sache auf Bundesebene annehmen?
Zum Abstimmungsverhalten bezüglich des Bundesrats gibt es in dem Koalitionsabkommen die üblichen Klauseln. Ich gehe davon aus, dass sie bei den Grünen nicht anders ausgefallen wäre, als es jetzt bei Schwarz sein wird.
Im Streitfall wird es eine Enthaltung geben. Damit ist es auch keine Stimme für eine Steuersenkung. Davon können Sie ausgehen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass eine Regierung in Berlin insgesamt ein Interesse daran hat, Steuerausfälle und Einnahmeverluste für das Land Berlin zu vermeiden.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an die Justizsenatorin Frau von der Aue. – Trifft es zu, dass das Land Berlin in der Justizministerkonferenz durch ein Nein den Bremer Vorstoß zur Einführung bundesweiter Volksentscheide quasi torpediert hat, weil ein Patt von acht zu acht gegen sämtliche Linke- und SPD-Justizsenatoren/Minister zustande kam? Wenn ja, wie begründet der Senat diese – ich würde fast sagen – reaktionäre Positionierung – die auch nicht mit den Positionen von Herrn Wowereit auf Abgeordnetenwatch und ähnlichem übereinstimmt –, die selbst dem SPD-Parteiprogramm widerspricht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Es trifft zu, was Sie gerade ausgeführt haben. Es kommt im Übrigen vor, dass unterschiedlich abgestimmt wird, auch wenn man derselben Partei angehörig ist. Meine Bedenken gegen den Vorschlag aus Bremen sind folgendermaßen: Erstens bin ich der Auffassung, dass die Justizminister, die durchweg nicht für die Verfassung zuständig sind – für eine solche Regelung
wäre eine Änderung der Verfassung erforderlich –, dafür nicht zuständig sind. Es wäre also in einer anderen Konferenz zu bearbeiten gewesen.
Im Übrigen war der Vorschlag dermaßen allgemein gefasst, dass ich der Auffassung bin, dass er nicht zustimmungsfähig war. Ich bin der Meinung, dass man wissen muss, für welche Fälle es in Frage kommen soll, wenn man Elemente der Volksdemokratie einführt. Vor allem muss auch festgelegt werden, in welchem Umfang sich das auf den jeweiligen Haushalt auswirken kann. Solange das nicht präzise formuliert ist, kann man dem auch nicht zustimmen.
Haben Sie sich schon mit Ihrem Kollegen Herrn Dr. Körting zusammengesetzt, damit Berlin einen eigenständigen Vorstoß, der die von Ihnen monierten Fehler – ich kann das nicht nachprüfen – vielleicht nicht enthält, zur Einführung bundesweiter Volksentscheide nachschiebt, der quasi die von Ihnen beanstandeten Fehler heilt? Bis wann würde das der Fall sein?
Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Wir befinden uns am Anfang einer Wahlperiode, in der es noch keine Koalitionsvereinbarung gibt. Insoweit sehe ich mich auch außerstande, mit dem Kollegen Dr. Körting eine derart weitreichende Frage zu bearbeiten und einen Vorschlag zu unterbreiten.
Herr Prof. Zöllner! Ich habe eine spontane Frage. Sie ergibt sich aufgrund Ihrer Antwort zur FlämingGrundschule.
Das geht nicht, Herr Kollege. Sie dürfen keine Frage zu Vorgängen stellen, die entweder auf der Tagesordnung stehen oder schon einmal behandelt wurden.
Es geht hier darum, dass die Förderakten aus der Schule abgeholt worden sind – im Auftrag von Herrn Prof. Zöllner. Auf welcher Rechtsgrundlage und von Experten welcher Stelle haben Sie, Herr Prof. Zöllner, die Förderakten der Fläming-Grundschule prüfen lassen? Nach welchen Kriterien wurden die Kinder ausgewählt, die in der nächsten Woche externen Gutachtern vorgestellt werden sollen? Wie wurde die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien gewährleistet? Wie rechtfertigen Sie es, dass diese erneute Begutachtung gegen den Willen der Elternvertretung und ohne Beisein der Eltern erfolgen wird?