Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

Jugendarbeit und damit, dass in Schulen und Jugendeinrichtungen genau diese Ansätze schon da sind, dass man eben beispielsweise auch herkunftsübergreifend gemeinsam Erfahrungen macht und dadurch erst einmal vorbeugt, dass überhaupt so ein Gedankengut bei Kindern und Jugendlichen entstehen kann und dass das Miteinander im Vordergrund steht. Diesen Ansatz verfolgen wir in Berlin seit vielen Jahren schon erfolgreich. Das heißt nicht, dass wir da nicht noch mehr machen könnten, da gebe ich Ihnen recht, man kann sicher noch mehr machen.

Was den öffentlichen Dienst angeht, ist es auch seit Jahren Thema, insbesondere bei der Polizei. Da hatte Herr Henkel hier schon ausgeführt, welche Aktivitäten es dort schon gibt, was die interkulturelle Schulung angeht. Aber auch da, denke ich, müssten wir genauer hinschauen, ob wir diesen Bereich nicht verstärken oder auch qualitativ anders aufstellen.

[Wolfgang Brauer (LINKE): Wenn Ihre Senatskollegen das auch so sehen, ist es okay!]

Vielen Dank!

Wir kommen dann zu Frage Nr. 2 des Kollegen Danny Freymark von der CDU-Fraktion über

Mehr Sicherheit durch mehr Videoüberwachung bei der Berliner S-Bahn?

Bitte schön, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat das Engagement des Bundesinnenministeriums, zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Sicherheit bei der Berliner S-Bahn zur Verfügung zu stellen?

2. Auf welchen Bahnhöfen bzw. Bahnanlagen plant der Senat, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vorrangig einzusetzen?

Es antwortet für die Stadtentwicklungsverwaltung Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Freymark! Es ist so, dass mehrere überaus brutale Gewaltdelikte im Berliner ÖPNV in jüngerer Zeit das

(Bürgermeister Michael Müller)

subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste beeinträchtigt haben. Das Land Berlin hat bezüglich der BVG darauf reagiert und ein Sicherheitskonzept erstellt, das eine erweiterte Videoüberwachung einschließt. In seiner Eigentümerschaft hat der Senat diese zusätzliche Ausstattung auch finanziert. Der Senat begrüßt es, dass nunmehr die Bundesregierung ebenfalls reagiert und für den Bereich der Berliner S-Bahn zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen will. Sie dienen der Verbesserung der Ausstattung und der Leistungsfähigkeit der Informationstechnik der Bundespolizei, beinhalten aber keine zusätzlichen Videokameras. Eine Mitwirkung des Senats bei der Wahl der Standorte für diese Anlagen ist auch nicht vorgesehen.

Der Senat hat kürzlich gegenüber der DB in einem Spitzengespräch verdeutlicht, dass die Bahn als Unternehmen in öffentlicher Verantwortung sich dieser auch nicht entziehen dürfe. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass die DB AG eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme des Landes einberuft mit dem Ziel, die relevanten Elemente eines integrierten Konzepts zu definieren und ein gemeinsam getragenes Sicherheitskonzept zu entwickeln. Das Land Berlin wird in dieser Arbeitsgruppe auf sehr kurzfristiges Erreichen der Ziele und schnellstmögliche Umsetzung drängen. Grundsätzlich muss ein Sicherheitskonzept alle Bereiche des Personal- und Technikeinsatzes auf Bahnhöfen und in Fahrzeugen umfassen. Aus Sicht des Landes ist dabei eine Einbeziehung von Bundes- und Landespolizei geboten, denn die Polizeien verfügen über die Daten, die in gemeinsamer Einschätzung mit dem unternehmenseigenen Lagebild die Grundlage für die erforderliche Prioritätensetzung bilden müssen.

Vielen Dank! – Herr Kollege! Haben Sie eine Nachfrage?

[Danny Freymark (CDU): Nein, danke!]

Das ist nicht der Fall. Bevor ich Herrn Buchholz das Wort erteile, der Hinweis: Wir haben uns darauf verständigt, und das wissen eigentlich auch alle, dass bei Nachfragen wenigstens das antwortende Senatsmitglied einen ersten Satz gesagt haben sollte, aus dem sich eine Nachfrage ergeben könnte, bevor Wortmeldungen erfolgen sollten. Also Wortmeldungen, die noch bei der Fragestellung hier eingehen, werden gelöscht, nicht von mir, aber von den Beisitzern. – Herr Buchholz! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Müller! Es gab auch Diskussionen, Gespräche mit den Betriebsräten bei der S-Bahn, welche Bereiche tatsächlich auf den S-Bahnhöfen überwacht oder durch die Kameras beobachtet werden dürfen und welche nicht. Hat sich dort eine Klärung ergeben? Ist Ihnen das bekannt?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, es gab offensichtlich bei den Betriebsräten Befürchtungen, dass ein möglicher erweiterter Videoeinsatz auch zu Überwachung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt. Es scheint jetzt so zu sein – so sind zumindest unsere Hinweise aus der Geschäftsleitung der S-Bahn –, dass diese Vorbehalte wohl überwunden werden konnten. Die Gespräche sind da ganz konstruktiv, sodass wir dann wohl auch gemeinsam mit den Betriebsräten hoffentlich zu einem erweiterten Videoeinsatz kommen können.

Dann Frau Kollegin Matuschek!

Die Nutzung des ÖPNV lebt ja davon, dass man erst mal hinkommt zu den Stationen und dann auch von den Stationen nach Hause kommt. Wollen Sie dann, wenn in den Bahnhöfen alles mit Video- und Sicherheitstechnik ausgestattet ist, die Videoüberwachung auch auf die sonstigen öffentlichen Plätze, Wege und Parks ausdehnen, damit auch dieses dann mit bester Videoüberwachung angeblich die Sicherheit wunderbar garantiert?

[Zuruf von den PIRATEN: Zu Hause auch!]

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Sie greifen eine – ich glaube, ich kann das so sagen – uralte Debatte auf, die wir hier im Parlament nun wirklich über Jahre geführt haben. Genau um das, was Sie beschreiben, geht es nicht. Es geht nicht um einen flächendeckenden Videoeinsatz in ganz Berlin. Wir wollen nicht alle öffentlichen Räume kontrollieren. Aber man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass es im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste liegt, wenn wir dort, wo es nun mal erhebliche gewalttätige Vorfälle gegeben hat, zu einem besseren Technik- und Personaleinsatz kommen. Es soll punktuell eingesetzt werden. Es soll dazu dienen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen. Es ist keine flächendeckende Videoüberwachung in Berlin geplant.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

(Präsident Ralf Wieland)

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 3 des Kollegen Benedikt Lux von den Grünen

Kontrolle des Berliner Verfassungsschutzes (I) – Innenrevision und Rotation

Bitte schön, Herr Kollege!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Tätigkeiten hat die gem. § 2 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz – VSG – einzurichtende Innenrevision seit ihrem Bestehen, insbesondere aber in diesem Jahr, unternommen?

2. In welchem Umfang hat der Senat seit Bestehen der rechtlichen Möglichkeit gem. § 3 Abs. 2 VSG seinen Dienstkräften freie, frei werdende und neu geschaffene Stellen in der Hauptverwaltung für Zwecke der Personalentwicklung vorbehalten, und inwiefern wurden diese genutzt?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Die Innenrevision wurde 2001 im Zusammenhang mit der Eingliederung des Landesamtes für Verfassungsschutz als Abteilung in die Senatsverwaltung für Inneres gebildet. Nach Abschluss der organisatorischen Vorbereitungen nahm die Innenrevision im August 2001 ihre Arbeit auf und begann, um die Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes generell auf den Prüfstand zu stellen, mit Querschnittsprüfungen in den Extremismusbereichen. Dabei wird geprüft, ob gesetzliche Vorgaben und interne Verwaltungsvorschriften eingehalten und die Aufgaben zweckmäßig und wirtschaftlich erledigt werden. Die Innenrevision soll durch diese Prüfungs- und Beratungsleistungen die politische Hausleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Leitung der Verfassungsschutzabteilung durch Informationen, Bewertungen und Empfehlungen unterstützen. Grundlage der Prüfungen sind die einschlägigen Rechtsnormen, interne Arbeitsanweisungen, Verwaltungsvorschriften und die Arbeitsanweisungen der Innenrevision. Die konkreten Prüfaufträge der Innenrevision werden in einem jährlich aufzustellenden Prüfplan von der Hausleitung festgelegt. Nach Abschluss der Prüfungen fertigt die Innenrevision einen Abschlussbericht, der der Hausleitung vorgelegt wird. Die darin getroffenen Feststellungen werden mit der Verfassungsschutzabteilung erörtert und dort, soweit erforderlich, entsprechend berücksichtigt.

Zu Ihrer Frage 2: Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 VSG vom 25. Juni 2001 kann der Senat von Berlin jährlich bestimmen, in welchem Umfang Dienstkräften der Verfassungsschutzabteilung freie, frei werdende und neu geschaffene Stellen in der Hauptverwaltung für Zwecke der Personalentwicklung vorbehalten werden. Das ist also eine Kann-Bestimmung. Von der Möglichkeit dieser Kann-Bestimmung hat der Senat bisher keinen Gebrauch gemacht. Eine Initiative für derartige Senatsvorlagen wurde vonseiten der Verwaltung bisher nicht ergriffen. Das war das, worüber ich in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses gesprochen habe, worüber für die Zukunft noch zu reden sein wird.

Herr Kollege Lux, eine Nachfrage – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Trifft es denn zu, dass eine Stelle der internen Revision, die beim Steuerungsdienst Ihrer Verwaltung angesiedelt war, nunmehr im Bereich Zentraler Service ihren Dienst versieht und dass auf dieser Stelle ein zweiter Grundsatzreferent für Sie eingestellt worden ist?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Nach meiner Kenntnis Antwort 1: Ja, Antwort 2: Nein.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Frage 4 des Kollegen Wolfgang Albers:

Schluss mit dem Affentheater um die Ernst-Busch-Hochschule

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Welche Konsequenzen zieht der Senat im „Herbst der Entscheidungen“ aus dem Ergebnis des Gutachtens, das den ehemaligen Bühnenwerkstätten an der Chausseestraße bescheinigt, nicht nur der am schnellsten herzurichtende, sondern auch der wirtschaftlichste

(Senatorin Sandra Scheeres)

und günstigste Platz für den Zentralstandort der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch zu sein?

2. Wie beurteilt der Senat das Auftreten der Vertreter der Regierungskoalition, die durch ihr Verhalten im Hauptausschuss am 7. November dieses Jahres die Standortentscheidung für dieses wichtige kulturpolitische Infrastrukturprojekt, die ja nicht zuletzt durch den öffentlichen Druck einer breiten Protestbewegung im letzten Jahr erzwungen wurde, gegen die damalige Zusage erneut infrage gestellt haben, und das, obwohl im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gerade 850 000 Euro genau für den Ausbau an diesem Standort zur Verfügung gestellt wurden?

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]