Das sind die Aspekte des Antrags, weshalb wir einen Änderungsantrag eingebracht haben. Er macht deutlich, dass wir eine ergebnisoffene Prüfung haben wollen, wie sie zuletzt übrigens auch – obwohl das in der Antwort auf Ihre Anfrage noch relativ klar war –, was sage ich zuletzt, das war im April, als wir im IT Dat nachgefragt haben. Da wurde noch gesagt, dass es auch eine solche Prüfung geben würde, die auch Open-Source-Lösungen in Betracht ziehen würde. Da könnte man im Rahmen der Beratungen einmal nachfragen, wie denn da der Stand ist. Das wäre auch einmal ganz interessant.
Wie gesagt: Meiner Meinung nach muss man das offen prüfen. Sie haben da richtige Ansätze drin, was Open Data angeht und offene Schnittstellen. Allerdings sollte man nicht nur alternativ herangehen, falls es keine eigene App-Entwicklung gibt, sondern man sollte berücksichtigen, dass es für manche Anwendungen bereits Apps gibt, und man sollte solche Schnittstellen auf jeden Fall aufnehmen.
Danke schön, Kollege Weiß! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags und des Änderungsantrags der Piratenfraktion an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Hier eröffne ich die erste Lesung. Auch hier haben die Fraktionen wieder eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Dieses Mal beginnt die Fraktion der CDU und zwar mit dem Kollegen Brauner. – Bitte schön, Herr Kollege, ich erteile Ihnen das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt präsentiert Ihnen die SPD-CDU-Koalition den wichtigen Gesetzesvorschlag zur Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik. Das Thema ist hier im Abgeordnetenhaus, in der Öffentlichkeit und auch bei diversen Initiativen in der Stadt in diesem Jahr schon intensiv diskutiert worden und hat breiten Widerhall gefunden. Wir haben es auch hier im Haus schon im Rahmen einer Aktuellen Stunde behandelt.
Ich möchte deutlich machen: Mit unserem Vorschlag handeln wir klar entlang der Zielsetzung aus unserem Koalitionsvertrag. Dort steht – ich zitiere es verkürzt –: Liegenschaftspolitik stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen ausrichten. Genau darüber herrscht bei uns in der Koalition Konsens und Einigkeit. Deshalb schlagen wir Ihnen heute weitreichende Änderungen in der Landeshaushaltsordnung vor.
Ich bin dankbar, dass die Experten hieran mitgearbeitet haben, auch die Bezirke einbezogen worden sind, und ich freue mich auch, dass die Fraktionsvorsitzenden, Herr Saleh und Herr Graf, diese Vorschläge deutlich und klar der Öffentlichkeit vorgestellt haben.
[Udo Wolf (LINKE): Die beiden sind nicht da, der zuständige Senator ist nicht da! Ei, ei, Einigkeit sieht anders aus!]
So knüpft die Koalition nahtlos an den Herbst der Entscheidungen an, und zeigt, dass wir bei diesen wichtigen Themen – Kollege Wolf, Sie können gleich reden! – handlungsfähig sind,
konsequent entscheiden und auch umsetzen. Mit der Änderung der LHO legen wir die Grundlage für die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik. Dabei sind für uns folgende Kernsätze wichtig:
Erstens: Vom Vorrang der Verkaufsstrategie zugunsten einer Portfoliobetrachtung wird abgerückt. Auch die Anstalten werden über das Betriebegesetz einbezogen. Dafür ändern wir die entsprechenden Paragrafen im Betriebegesetz, sowie es auch eingebracht ist, §§ 1 und 26, und wir ändern entsprechend die Landeshaushaltsordnung, insbesondere in § 63. Dies ermöglicht uns, dass wir in Zukunft beispielsweise bei den dort betrachteten Anstalten nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke entsprechend zum gutachterlichen Verkehrswert erwerben können. Eine für uns wichtige Lösung an der Stelle! Und in Summe kann man somit sagen: Es ist schon ein Paradigmenwechsel, den wir in der Liegenschaftspolitik vornehmen und den man eigentlich mit folgenden Schlagworten zusammenfassen kann: mehr Transparenz, mehr Beteiligung des Parlaments, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Interessenausgleich zwischen den Akteuren Senat, Bezirk und Abgeordnetenhaus. Für uns ein voller Erfolg!
Für uns war auch wichtig, dass wir mit dem Thema Portfolioverfahren hier einen Weg finden, wo wir eine mittelfristige verlässliche Perspektive für die Grundstücke haben, uns aber gleichzeitig auch nicht verschließen, wenn Änderungen auftreten, entsprechend gestalterisch tätig zu sein.
Wir werden, gerade was die Änderung in § 63 LHO angeht, mit dem konzeptorientierten Entwicklungsverfahren auch die Möglichkeiten schaffen, dass man eben den Wachstums- und Veränderungsinteressen der Stadt Rechnung trägt, dass man verschiedene Akteure, die etwas für den Mehrwert für eine Stadtrendite tun möchten, hier einbinden kann. Dann dreht sich die Diskussion in Zukunft nicht unbedingt um den Kaufpreis, sondern um – und das ist uns wichtig – den Wettbewerb um die beste Nutzungsidee, um den besten Mehrwert für die Stadt. Ich glaube, damit tragen wir insbesondere dem Kreativpotenzial in der Stadt Rechnung und der Möglichkeit, die Stadt weiterzuentwickeln, gerade in den spannenden Bereichen. Aber es ist ein Wettbewerb und keine reine Partikularinteressenshow. Insofern haben wir, glaube ich, eine sehr ausgewogene Lösung.
Neben den grundsätzlichen Änderungen der Landeshaushaltsordnung werden wir auch das Konzept – und hierzu gibt es ja im weiteren Verlauf Beratungen – in die Liegenschaftspolitik überleiten, indem wir verschiedene Detailfragen ändern. Es geht um die Frage: Wie genau funktioniert das mit dem Portfolioausschuss? Wie genau funktioniert das mit der Einordnung, Clusterung der Grundstücke? Wie genau funktioniert das mit dem Verkaufsverfahren? Und wie genau kann man z. B. Grundstücke eher in Erbpacht oder in die Vermietung oder dann auch in den Verkauf bringen? Und wie genau funktioniert das mit den entsprechenden Kriterienkatalogen? Hierzu gibt es weit reichende Vorüberlegungen. Hierzu gibt es auch entsprechende Vorschläge, und wir
werden das im Rahmen der Diskussion hier auch bestimmen und im Sinne der Änderungen, die wir Ihnen jetzt vorschlagen, die wir jetzt schon für die Landeshaushaltsordnung vorsehen, entsprechend dann auch mit einem Gesamtkonzept untersetzen.
Das sind viele Detailfragen. Die sind notwendig. Gleichzeitig aber zeigt es auch, dass wir hier in der Koalition den Gestaltungswillen haben, die Liegenschaftspolitik so auszurichten, wie wir es in der Koalitionsvereinbarung verabredet haben und am Ende diesen Paradigmenwechsel, auch wenn er Kärrnerarbeit bedeutet, erreichen wollen. Und wir scheuen nicht, diese Kärrnerarbeit zu leisten.
Wir bekennen uns zu einer Liegenschaftspolitik, die einen Beitrag zur Stadtentwicklungspolitik leistet, die Verlässlichkeit Berlins erhöht und am Ende des Tages für mehr Transparenz und Beteiligung sorgt, kurzum: ein fairer Interessenausgleich. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss und auf eine neue Liegenschaftspolitik für Berlin. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Esser das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Brauner! Was mir ja nur leidtut und was mich ein bisschen traurig macht, ist die Tatsache, dass wir eine Debatte von fast sechs Jahren dazu gebraucht haben, um jetzt wenigstens vielleicht mal in einer gewissen Grundrichtung miteinander einig zu sein. Ich kann mich daran noch gut erinnern, die Debatte begann 2006 angesichts des Paketverkaufs, den der Liegenschaftsfonds vorhatte. Der einzige Mensch – sage ich auch ganz offen –, der mir da in dieser Frage zur Seite stand, vielleicht weil er eine ähnliche Vorstellung von der Entwicklung der Stadt hatte, war der damalige Senatsbaudirektor Stimmann. Dem schwebte eine Eigentümerstruktur vor, die einen Beitrag dazu leistet, dass so was wie ein Stadtbürgertum entsteht, dass ein Stück Vielfalt in den Nutzungen und ein Stück kreative Stadtentwicklung garantiert wird, anstatt immer zum Höchstpreis an diese internationalen Investoren auf Durchreise zu verkaufen, die uns im Prinzip baulich und auch in der Nutzung Uniformität und Monotonie hinterlassen, was man in fast allen Städten der Welt sehen kann. Es müsste eigentlich gerade in einer armen Gemeinde wie Berlin darum gehen, hier in der Tat eine Vielfalt in der Nutzung und in den Eigentümerstrukturen und eine größere Kleinteiligkeit zu erreichen.
Das ist eine Vorstellung – ich weiß gar nicht, ob wir sie miteinander teilen –, wo man sich hinentwickeln soll. Ich merke noch mal kritisch an, während dieser sechs Jahre Debatte – in den Jahren 2007 bis heute – sind Grundstücke über den Liegenschaftsfonds insgesamt mit einem Wert von roundabout 1 Milliarde Euro über den Tisch gegangen. Der Ausverkauf ging weiter. Wir reden jetzt – das ist ein bisschen übertrieben – über einen Restposten gegenüber dem, was noch vor einigen Jahren möglich gewesen wäre. Erinnern Sie sich vor allem an die Jahre 2007/2008, in denen wir einen riesigen Immobilienboom hatten!
Das soll uns jetzt nicht davon abhalten zu versuchen, ein hohes Maß an Übereinstimmung in der Beratung des Gesetzes zu finden, wo wir uns eine Methode zur Korrektur des Konzepts und Beschlusses des Senats überlegen müssen, der nach meiner Ansicht an vielen Stellen so nicht bleiben kann, wie er ist, und an dem wir kein Interesse haben können. Ich nenne mal den wichtigsten Punkt, das Stichwort Potenzialwert. Der Senat stellt den Konsens darüber strittig, was Grundstücks-, Immobilienwert im Sinne der Landeshaushaltsordnung im parlamentarischen Verfahren und im Verfahren der Verwaltung bisher gemeint hat. Plötzlich ist das unklar. Ich denke, wir brauchen dann auch eine gesetzliche Präzisierung, denn der Vorschlag des Senats schließt ausdrücklich Vergaben unter dem gutachterlichen Verkehrswert aus, was bisher unser tägliches Geschäft z. B. im Vermögensausschuss gewesen ist, solches zu prüfen und dort Ausnahmen zuzulassen. Er führt stattdessen diesen Potenzialwert – eine Betrachtung aus Investorensicht und praktisch hochfreihändiges Instrument in der Hand des Finanzsenators – ein und verlangt dann, dass diese Lücke zwischen Verkehrswert und Potenzialwert durch den angestrebten Zweck, der er Stadtrendite nennt, ausgefüllt wird, wobei man noch nicht mal weiß, ob am Ende daran gedacht ist, diese sogenannte Stadtrendite – schreckliches Wort – zu monetarisieren und nicht nur als politisches Entscheidungskriterium zu definieren. Das bleibt unklar. Ich sage Ihnen, dieses gesamte Konzept, kein einziger Verkauf mehr unter dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert und dazu obendrauf eine möglicherweise noch zu berechnende und monetarisierende Stadtrendite.
Das ist ein Konzept, das vollends unakzeptabel ist. Das lehnen wir ab. Dagegen werden wir hier bis zum letzten Atemzug kämpfen, und ich hoffe, Sie auch.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Lachen von Torsten Schneider (SPD)]
Danke, Herr Kollege! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Kollege Schneider das Wort, ich hoffe, nicht bis zum letzten Atemzug. – Bitte schön!
Lieber Herr Kollege Esser! Ich maße mir einmal an, im Namen des Hauses zu sprechen: Wir hoffen, dass Sie Ihren letzten Atemzug noch eine Weile vor sich haben, denn Sie bereichern uns ja in gewisser Weise.
Jetzt aber zum Gesetz selbst: Wir legen dem Hohen Haus heute ein sogenanntes Artikelgesetz vor. Deswegen muss ich erst einmal in Richtung Piraten gucken; da habe ich vorhin vernommen, wir hätten zum Thema Energie kein Gesetz vorgelegt. Da kann ich Ihnen empfehlen, in unserem Artikel II nachzulesen. Da finden Sie nämlich genau das. Ungefähr 95 Prozent dessen, was der Energietisch gesetzgeberisch selbst vorschlägt, finden Sie in diesem Artikelgesetz wieder. Das haben Sie offensichtlich noch nicht gelesen, aber das mag daran liegen, dass das nur in Papierform vorliegt. Vielleicht müssen Sie das noch nacharbeiten.
Aber ich will jetzt gar nicht zum Energietisch sprechen, denn da gibt es ja zwei Formen in der Gesetzgebung, nämlich unser Verfahren in den Ausschüssen – –
Beantragen Sie doch, Herr Kollege Lux! Wollen Sie einen Antrag stellen? Ich beantrage nicht selbst, ich bin ja da, Herr Kollege Lux! – Sie finden also dort zwei Wege der Gesetzgebung, einmal unseren Weg in den Ausschüssen, den Weg der ausgestreckten Hand, oder den anderen, dass das Volk entscheidet. Das werden wir natürlich respektieren. Das gilt selbstverständlich in beide Richtungen. Solche Entscheidungen haben ja auch Gesetzeskraft.