Ich möchte einfach nur mal meinen Koalitionspartner fragen: Sie haben mit uns gemeinsam diesen Passus im Koalitionsvertrag verabredet, und ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie schon jetzt Bundestagswahlkampf vorziehen, eine Debatte führen, die auf der Bundesebene läuft,
geführt wird, die aber aus meiner Sicht in der Mietenpolitik etwas rauszieht, was so nicht in Ordnung ist. Ich möchte Sie noch mal eindringlich darum bitten, dass wir uns an unseren Koalitionsvertrag zu halten haben.
Wir überweisen diesen Antrag der Opposition in die Ausschüsse. Es ist für mich nicht versenkt. So gesehen möchte ich auch meinen Grünen-Kollegen widersprechen.
Ich weiß, dass morgen diese besondere Sitzung ist, und es fällt mir auch hier nicht leicht, diese Rede zu halten. Aber Sie müssen auch als Grüne ein bisschen vorsichtig sein. Wenn wir gemeinsam im Bund regieren wollen, dann müssen Sie auch Ihre Wortbeiträge ein bisschen anders formulieren.
[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Alexander Morlang (PIRATEN): Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag!]
Werte Kollegin! Nur kurz dazu: Wir haben diesen Tagesordnungspunkt heute nicht angemeldet. Gucken Sie mal
Zur Sache: Wir haben ganz klar eine Öffnungsklausel in dem Bundesgesetz, die genau auf den Bereich, wo Sie sich im Wahlkreis verantwortlich fühlen, zutrifft. Wir haben dort eine Öffnungsklausel, eben auch die Kappung auf 15 Prozent vorzusehen. Das habe ich vorhin ausgeführt. Genau das ist der Bereich, wo wir in der Tat auch die Mietpreisdämpfung benötigen, weil wir dort eine Entwicklung haben, die überproportional zur Entwicklung auf Bundesebene ist, nämlich im Durchschnitt. Ich hatte vorhin gesagt, die Mieten sind im Durchschnitt um rund 10 Prozent gestiegen, in einigen Bereichen, in Ballungszentren mit spezifischen Lagen, ist es mehr. Dafür gibt es eine Regelung. Die sieht dieses Mietrechtsänderungsgesetz vor.
Ansonsten ist der Schwerpunkt dieses Gesetzes die energetische Sanierung, ein Thema, das uns allen sehr am Herzen liegt. Wir alle sind für die Energiewende. Wir alle wollen, dass Wohnen gerade in dem Bereich energetisch verträglicher wird. Deshalb ist das Gesetz wichtig. Es lag lange genug – schon der Vorgängerteil zur Förderung – im Bundesrat. Insofern ist das für uns an der Stelle wichtig. Ich glaube, die weitere Diskussion führen wir dann bei uns im Arbeitskreis. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Brauner! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Höfinghoff. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es ist ja interessant zu sehen, wo hier – speziell in dem Bereich – die Bruchlinien entlang laufen. Wir haben gedacht, dass es zwischen der Union und der SPD läuft, aber der Bruch scheint mitten durch die SPD-Fraktion zu gehen.
Liebe Kollegin Schmidberger! Ich brauche deiner Aufforderung, den Kollegen Brauner fertigzumachen, fast nicht mehr nachzukommen. Das hat Frau Radziwill gerade schon für mich erledigt.
Der Bundestagswahlkampf hat offensichtlich angefangen, und wir müssen uns jetzt mit dieser Mietrechtsänderung der Bundesregierung auseinandersetzen. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat da ja schon ordentlich vorgelegt – auch das hat bei Kollegin Schmidberger kurz Erwähnung gefunden. Er warf der Koalition vor, sie habe keine Antwort auf die Preisdynamik in Ballungsgebieten.
Es ist Mieterinnen und Mietern durch dieses neue Gesetz erschwert, auch bei der sogenannten energetischen Sanierung, bei durch Baumaßnahmen verursachten Einschränkungen in der Wohnungsqualität die Miete zu mindern. Die Mieterinnen und Mieter müssen monatelang Dreck und Lärm ertragen, um hinterher eine höhere Miete abzudrücken. Das soll wahrscheinlich ein Anreiz für die Hausbesitzer zur energetischen Sanierung sein, die entsprechend propagandistisch als umweltschützende Maßnahme verkauft wird. In Wirklichkeit geht es aber wieder einmal darum, der Wohnungs- und Bauwirtschaft so weit wie möglich entgegenzukommen – und dies auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Sicher, Mietabzüge sind immer noch möglich, aber dieses schärfste Schwert der Mieterinnen und Mieter wird massiv abgestumpft.
Der Mieterbund verweist darauf, dass es nirgendwo im gesamten Zivilrecht eine solche Reglung gibt, ich zitiere mal:
Entschuldigung, meine Damen und Herren! Ich bitte doch ein wenig, die Gespräche wieder einzustellen oder Einzelgespräche draußen zu führen. Der Redner hat das Recht, hier gehört zu werden. Das gilt auch für die Herrschaften dort hinten, die sich da gerade wunderbar unterhalten. Namen nenne ich gleich!
Vielen Dank! Das geht auch nicht von meiner Zeit ab, wie ich sehe. Wollen wir kurz warten, bis die Gespräche sich nach draußen verlagert haben, oder geht es weiter?
Nehmen Sie doch bitte Platz, diejenigen, die jetzt nicht miteinander reden. Die anderen, das betrifft auch die Herrschaften dort hinten, führen Ihre Einzelgespräche bitte draußen fort!
Ja, danke schön! – Herr Brauner ist offensichtlich gerade verschwunden, Frau Spranger regt sich auf, Frau Radziwill sieht betroffen aus.
Passt schon, extra eine neue Brille, Herr Dr. Heide! – Ein bisschen was zum Thema vielleicht noch: Wenn wir uns heute ansehen, welche Praktiken auf dem Wohnungsmarkt angewandt werden, um missliebige Mieter und Mieterinnen loszuwerden, kann einem Angst und Bange werden. Das propagandistische Gejaule der Wohnungswirtschaft macht die Sache nicht besser. Wir kennen alle die gefühlten 150 reißerisch in Fernsehberichten vorgestellten Mietnomaden, wie sie genannt werden, die zur großen Gefahr für sämtliche Vermieter stilisiert werden, aber eigentlich nur dazu dienen, einen weiteren Grund für fristlose Kündigungen in die Hand zu bekommen. Kaution nicht gezahlt – fristlose Kündigung. Die Wohnung wird dann schnell noch mit allem, was drinsteht, ausgeräumt, und der Weg ist frei.
Mit dem mieterfeindlichen Vorstoß, den die Bundesregierung hier vorhat, ist es den Mieterinnen und Mietern ja nicht einmal mehr möglich darauf zu bestehen, eine Ersatzwohnung bei teilweiser Unbewohnbarkeit der Wohnung gestellt zu bekommen. Wenn einzelne Zimmer durch Wasserschäden unbewohnbar sind, wenn in einzelnen Zimmern Fenster rausgerissen werden, darf eine Mieterin künftig irgendwie um die Bauruine herumwohnen. Für eine Ersatzwohnung muss schon die ganze Wohnung unbewohnbar sein. Unhaltbare Zustände sind das, die da ausgelöst werden, und Sie spielen mit!
In der Regierung dieser Stadt, die sowieso dafür bekannt ist, dass Mieterinnen- und Mieterschutz im Zweifel lieber mal ausgesetzt wird, muss doch endlich mal ein Bewusstsein dafür entstehen, dass es eine Berliner Mischung nicht mit weiterer Aushöhlung der Mieterschutzrechte geben kann.