genden Mieten übernommen haben. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Herr Brauner zu Anfang dieser Wahlperiode auf die Koalitionsvereinbarung verwies, in der viele Punkte aus der vergangenen Legislaturperiode – gemeint war die rot-rote Bundesratsinitiative – erneut detailliert aufgegriffen worden seien. Und jetzt, wo die Forderungen aus Berlin endlich im Bundesrat zur Abstimmung stehen, wollen Sie gegen Ihre eigenen Forderungen stimmen.
Doch, wir kommen gleich dazu! – Ich frage CDU und SPD: Was ist das für eine Logik? – Herr Saleh wird heute in der „Berliner Zeitung“ zitiert:
Zur Erreichung der Ziele in der Wohn- und Mietenpolitik setzt die Koalition auf die Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen. Künftig soll die Miete innerhalb von vier Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen dürfen. … Die Koalition setzt zudem auf die Absenkung der Modernisierungsumlage.
Von 11 auf 9 Prozent! – So weit die Koalitionsvereinbarung! Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder weiß die CDU nicht mehr, was sie in der Koalitionsvereinbarung unterschrieben hat, oder der Koalitionsvertrag wurde mit Zustimmung der SPD verändert.
Erstens: Der Ausstieg aus dem Mietminderungsrecht bei energetischer Sanierung soll zurückgenommen werden. Bisher war bei der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen eine Mietminderung für drei Monate möglich. Das muss so bleiben. Und das können SPD und CDU nicht unterstützen?
Zweitens: Der Vermieter soll künftig nicht mehr 11 Prozent, sondern höchstens 9 Prozent der tatsächlich angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen. Eins zu eins Koalitionsvereinbarung in Berlin!
Drittens: Die Kappungsgrenze bei Neuvermietung soll künftig bei 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eins zu eins Koalitionsvereinbarung in Berlin!
Viertens: Die Sicherungsanordnung, die es den Vermietern ermöglicht, bei einstweiliger Anordnung die Mieterinnen und Mieter schneller auf die Straße zu setzen, soll wieder gestrichen werden. Und das können SPD und CDU nicht unterstützen?
Ich frage die SPD, die sich auch gerne selbst Mieterpartei nennt, warum sie diesen Punkten im Bundesrat nicht zustimmen kann. Es gibt keinen Grund für den SPDCDU-Senat, im Bundesrat mit Enthaltung zu stimmen. Es gibt auch keinen fachlichen Grund dazu.
In allen Großstädten steigen die Mieten rasant. Die Forderung nach Begrenzung – auch für neue Mietverträge – wird immer lauter. Es liegt nun an Ihnen, an der Koalition aus SPD und CDU in Berlin, sich für eine Begrenzung der Bestands-, aber vor allem der Neuvertragsmieten, für eine Reduzierung der Modernisierungsumlage und für die Beibehaltung des Rechts auf Mietminderung bei energetischer Sanierung, so wie es in Ihrer Koalitionsvereinbarung steht, einzusetzen.
Sollten Sie die Initiative im Bundesrat jetzt nicht ergreifen, verstreichen erneut wertvolle Jahre, in denen sich die Lage für Mieterinnen und Mieter nicht nur in Berlin weiter verschlechtern wird.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Kollegen diskutieren hier fleißig auf Bundesebene. Ich glaube, wir schauen erst mal nach Berlin.
Seit einem Jahr regiert der rot-schwarze Senat. Seitdem wurde die Wohnungspolitik grundsätzlich neu ausgerichtet. Herr Doering! All das, was Sie beklagen, hätten Sie ja in Ihrer Zeit auch mit erledigen können.
So wurde erstmals seit zehn Jahren ein klares Neubauziel definiert. Es wurde ferner festgelegt, dass die Zahl der Wohnungen im öffentlichen Besitz um über 10 Prozent steigt. Und es wurde eine Priorität für Wohnungsneubau festgelegt. Michael Müller hat seit gut einem Jahr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung neu ausgerichtet und ganz auf Neubau und Bau- und Wohnungspolitik ausgerichtet – mit einem guten Ergebnis: Wir können ein
wo wir auch die Punkte umsetzen, die uns für die Wohnungspolitik wichtig sind und die sich teilweise auch in diesem Antrag wiederfinden. Dort, wo wir in Verantwortung sind und dort, wo wir auch Eigentümer sind, handeln wir marktverantwortlich und mietpreisdämpfend.
Aber Sie wollen ja nicht über Berlin reden, Sie flüchten sich lieber in die Bundespolitik. Da müssen wir den Horizont etwas erweitern. Und auch das gehört zu der Wahrheit dazu: Die Mieten in Deutschland sind von 1992 bis zum Jahr 2012 im Durchschnitt um 9,x Prozent gestiegen. Wenn man die Großstädte herauslösen würde, so wären es 13,6 Prozent, also weit weniger als das, was Sie hier an Kappungsgrenze und Ähnlichem definieren.
Wenn man in den Bericht des Bundesbauministerium sieht, dann ist die Mietbelastung von deutschen Haushalten bei 23,4 Prozent. Das ist genau das Niveau der Achtzigerjahre. Die Dramatik, die Sie hier beschreiben, ist also weit gefehlt. Wir können feststellen, dass die Situation in Deutschland nicht annähernd so dramatisch ist, wie Sie sie darstellen. Dennoch gibt es in den großen Städten Entwicklungen. Genau deshalb hat auch die Bundesregierung die Kappung auf 15 Prozent ermöglicht, ganz im Sinne Ihres Antrags. Denn auch die Bundesregierung sieht das spezielle Problem und tut etwas gegen steigende Mieten.
Wichtig für uns und auch für Sie als Grüne – deswegen ist es für mich besonders irritierend, welche Formulierungen Sie hier wählen – ist die energetische Sanierung. Wir haben das Thema, das wir in dem Bereich – dank langer Diskussion im Bundesrat und auch nach langer Diskussion im Bundestag überhaupt – dringend Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung benötigen. Dort geht 40 Prozent der Energie und des CO2-Ausstoßes hin. All das muss schneller passieren, und das ist eines der Hauptanliegen im Mietrechtsänderungsgesetz, um hier klar Verantwortlichkeiten, Umsetzungen und Kosten- und Lastenverteilung zu regeln. Das ist für uns wichtig, gerade in dem Bereich. Hier können wir uns nicht leisten, noch mal anderthalb oder zwei Jahre zu verlieren. Die Umwelt braucht diese Investition. Die Mieter brauchen es – die Heizkosten steigen. All das sind wichtige Maßnahmen, und deswegen können wir nicht noch einmal anderthalb Jahre warten und die Energiewende noch weiter hinauszögern.
Jetzt komme ich zu einem Punkt, der auch nicht Gegenstand der Bundesratsinitiative unter Rot-Rot gewesen ist und auch nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung,
nämlich die wohnungspolitische Bankrotterklärung schlechthin, die pauschale Formulierung – so wie es im Antrag steht – der Kappung der Neuvertragsmieten.
Das ist aus unserer Sicht nicht nur gefährlich, es ist sogar äußerst kontraproduktiv. Ein kurzes Beispiel – Volkswirtschaftslehre, erste Vorlesung, erstes Semester: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Es werden auf einmal mehr Äpfel gegessen, als da sind. Da würden sie eher auf den Gedanken kommen: Da brauchen wir mehr Äpfel. – Aber nein, Sie kommen hier auf den Gedanken: Wir brauchen Verordnungen. Wir wollen den Preis regeln. Wir wollen das deckeln.
Nun ja, die Erfahrung zeigt: Es funktioniert nicht. Wenn Sie sich damit durchsetzen sage ich nur: Welcome back im Wohnungsmarkt der Achtzigerjahre in Westberlin. Das wird uns nicht helfen.
Unsere Idee ist klar: Wir wollen keinen Mangel verwalten. Wir wollen Wohnungsneubau. Wir wollen Investitionen in den Bestand. Wir wollen energetische Investitionen. Wir wollen Investitionen in altersgerecht modernisierte Wohnungen. Dafür ist eine solche Regelung Gift und würde den Wohnungsmarkt noch viel schlimmer treffen als alles andere, was Sie hier vorgeschlagen haben.
Wir haben verantwortlich gehandelt, dort, wo wir in Verantwortung sind. Wir haben ein Bündnis für Wohnen abgeschlossen, das die Punkte des Koalitionsvertrages umsetzt. Da sind wir sehr froh und freuen uns, dass wir in dem Sinne erfolgreiche Wohnungspolitik für Berlin machen. Das, was Sie hier vorgeschlagen haben, verdient den Namen nicht – Vielen Dank!
[Christopher Lauer (PIRATEN): Auf den Vorredner beziehen! – Weiterer Zuruf von den PIRATEN: Wahlkampf!]
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das Thema Mietenpolitik liegt mir sehr am Herzen. Und wer sich die Studien in Berlin ausschaut, was die Mietenentwicklung angeht, wird mein Anliegen verstehen: da ist in meinem Wahlkreis sehr wohl sehr viel Veränderung festzustellen. Ich habe hier diese beiden wesentlichen Punkte, um die es geht – die Linke wird es bestätigen können – in die Diskussion 2009 hineingebracht, nämlich einmal vier
Jahre 15 Prozent zu reduzieren und die Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent zu reduzieren. Mir liegen diese beiden Punkte sehr am Herzen, und ich finde sie enorm wichtig. Wenn man Mieten im Bestand in der Tat in ihrer Erhöhung reduzieren will, eine gewisse Dämpfung, eine gewisse Minimierung haben will, muss man an der Stelle das Bundesmietrecht ändern.
Genau! Ich möchte einen Passus aus dem Koalitionsvertrag noch mal vorlesen, den Herr Doering vorhin schon vorgelesen hat. Aber ich möchte es noch mal in unsere eigenen Reihen, und zwar in die Koalition hineinbringen und festhalten, weil ich es schon sehr wichtig finde, dass wir heute die Abstimmung sehr wissentlich machen und Sie sich das noch mal vor Augen führen.
Zur Erreichung der Ziele in der Wohn- und Mietenpolitik setzt die Koalition auf die Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen. Künftig soll die Miete innerhalb von vier Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen dürfen. Derzeit sind es bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die Koalition setzt zudem auf die Absenkung der Modernisierungsumlage.