Wissen Sie auch, warum wir hauptsächlich an die Qualität denken? – Weil Qualität der einzige Weg zum gesunden Essen in den Schulen sein wird.
Eine Studie im Auftrag des Senats offenbarte, dass das Schulmittagessen an Berliner Schulen nicht den Qualitätsanforderungen genügt.
Lassen Sie uns also über die Qualität reden, über Methoden, um die Qualität zu sichern und zu kontrollieren!
In der Senatsvorlage zum Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens ist die Höhe des Kostenanteils der Eltern für Kinder, die an der Ganztagsschule in der gebundenen und offenen Form ein Mittagessen erhalten, auf 37 Euro pro Monat verbindlich festgesetzt.
Der zu leistende Kostenanteil gilt ab dem 1. Februar 2014. Die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Eltern erfolgt innerhalb der bestehenden Strukturen. Das heißt, wir bleiben bei der Kostenteilung: 30 Prozent durch das Land und 70 Prozent durch die Eltern.
Ausgenommen davon bleiben natürlich die Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungsempfänger. Beim Schulmittagessen sieht die bundesrechtliche Regelung einen Eigenanteil von 1 Euro pro Tag und Essen vor.
Alle darüber hinausgehenden Kosten werden den Leistungsempfängern erstattet. Des Weiteren bleibt die sogenannte Härtefallregelung. Das war ja auch ein Thema. Damit erhalten die Schulen ein flexibles Instrument, das sich bewährt hat, um temporäre finanzielle Notlagen der Familien unbürokratisch zu überbrücken. Das Land Berlin subventioniert das schulische Mittagessen in erheblichem Maß. Eine Zweckbindung der Landesmittel für das Schulessen besteht faktisch. Durch die Festlegung des Tagespreises von 3,25 Euro erfolgt die Zuweisung und Abrechnung mit den Bezirken auf diesen Fixpreis.
Das Schulessen wird in Berlin qualitativ verbessert. Die Transparenz der Prozesse an den Schulen wird deutlich
erhöht. Alle Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren. Das ist das Ergebnis einer vernünftigen, konstruktiven Diskussion, in der wir von Anfang an die Qualitätssicherung und Verbesserung als Ziel hatten.
Das Land wird seinen Zuschuss zum Schulessen von 10 Millionen Euro auf 19 Millionen Euro fast verdoppeln, um die Qualität des Schulessens zu verbessern.
Sie fordern nun in Ihrem Antrag eine kostenfreie Verpflegung für alle Grundschülerinnen und -schüler. Dafür sind zusätzlich etwa 20,2 Millionen Euro notwendig – sagen Sie, höchstwahrscheinlich sogar viel, viel mehr, wenn wir – –
Bitte verraten Sie mir am Ende meiner Rede, woher das Geld kommen soll. Diese Frage sollten Sie uns einmal beantworten. Das Geld soll aus dem Bildungshaushalt kommen. Was wollen Sie zur Gegenfinanzierung streichen? – Vielen Dank!
Danke schön, Kollege Özışık! – Die Kollegin Kittler hat jetzt das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte sehr!
Zu allen von Ihnen genannten Punkten haben wir einen Änderungsantrag im Ausschuss für Bildung, Familie und –
Den haben wir in allen Punkten einzeln abstimmen lassen. Ihre Fraktion hat in allen Punkten dagegen gestimmt: gegen Qualität, gegen Kontrolle, gegen eine Preisregelung. Jetzt stellen Sie sich hier hin und werfen mir vor, ich hätte mich dazu nicht geäußert. Na, entschuldigen Sie mal! – Punkt 1!
Punkt 2: Dann können Sie mir gern noch einmal erklären, was Sie zu folgendem Satz sagen: Die Beitragsfreiheit für Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten soll für alle Kinder schnellstmöglich eingeführt werden. – Das wurde auf dem Landesparteitag der SPD vom 21. Juni 2008 beschlossen. Dazu würde mich Ihre Meinung jetzt einmal interessieren.
Auf die Frage, wie das bezahlt werden soll – das können Sie mir auch gern erklären –, sagte übrigens der nette Kollege Kohlmeier, der jetzt leider gerade nicht anwesend ist, auf eine Anfrage von Journalisten: Bildungs- und Sozialpolitik dürfe sich doch nicht nur von der öffentlichen Finanzlage leiten lassen.