Meine Damen und Herren! Wenn Sie den Tierschutz ernst nehmen, wenn Sie es damit ernst meinen, dann müssen Sie das Verbandsklagerecht in Berlin einführen!
Wir wollen das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. Tiere können eben nicht gegen falsche Verwaltungsentscheidungen vor Gericht ziehen, die können sich nicht wehren. Mit einem Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände können wir das ändern. Weil nur diese anerkannten Verbände ein Klagerecht bekommen, wird es auch nicht die große Klageflut und die Belastungen der Verwaltungsgerichte geben, die Sie an die Wand malen. Wir wissen das aus dem Naturschutzrecht, dort gibt es vergleichbare Regelungen, aber eben diese Belastungen nicht. Wir wissen es aus Bremen, dort gibt es das Verbandsklagerecht, dort gibt es keine Klageflut. Die Verbände verhalten sich da sehr verantwortungsvoll.
Meine Damen und Herren von SPD und CDU! Ich finde, es ist ein Armutszeugnis, dass Sie den Tieren dieses wichtige Recht verweigern. Auch Ihre anderen Argumente gegen unseren Gesetzesvorschlag sind nicht stichhaltig. Sie erklären, ein Verbandsklagerecht sei nur auf Bundesebene sinnvoll, und ein bisschen recht haben Sie sogar, das Verbandsklagerecht auf Bundesebene wäre natürlich der Königsweg. Allerdings wäre es auf Landesebene die zweitbeste Lösung, die jetzt mittlerweile sieben Bundesländer entweder gerade durchsetzen oder bereits eingeführt haben. Deswegen stimmt auch Ihr Argument nicht, dass das Prozessrecht durch einen Alleingang von Berlin durcheinandergewirbelt werden würde, wenn sieben Länder das schon in Arbeit bzw. eingesetzt haben, denn dann spielt Berlin da keine Sonderrolle, sondern ist ein Bundesland von vielen.
Berlin bleibt – weil Sie es so wollen – ohne Verbandsklagerecht. Das ist die allerschlechteste Variante, und die Verantwortung dafür tragen Sie, meine Damen und Her
ren von SPD und CDU! Sie machen sich Sorgen, sagen Sie, um den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin, wenn wir das Verbandsklagerecht einführen. Das irritiert mich, denn damit unterstellen Sie ja indirekt, dass die Tierversuchsforschung und die Wissenschaft in Berlin gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Sind Sie wirklich der Meinung, dass hier Tiere in Tierversuchen grundlos gequält, grundlos getötet werden? Tolerieren Sie dann Gesetzesverstöße im Interesse von Wissenschaft und Forschung? Das wäre in der Tat ungeheuerlich, und ich bitte Sie, wenn Sie jetzt zu dem Thema reden, sich dazu zu erklären!
Lieber Herr Senator Heilmann! In Ihrer Stellungnahme zu unserem Gesetzesantrag monieren Sie, dass es sich lediglich um eine Feststellungsklage handelt und dass damit nur künftiges tierschutzrechtliches Verwaltungshandeln beeinflusst werden kann.
Das ist mein Schlusssatz! – Wir haben nichts dagegen, wenn Sie Ihre eigenen, weitergehenden Vorschläge zu diesem Gesetzentwurf durch Änderungsanträge einfließen lassen, denen werden wir gerne zustimmen. Ansonsten bitte ich um Zustimmung unseres Gesetzentwurfes!
Danke schön, Frau Kollegin! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Kollege Buchholz das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege Buchholz!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Verehrte Kollegin Hämmerling! Wir sprechen nicht zum ersten Mal über das Verbandsklagerecht, das wissen Sie. Wir hatten das Thema bereits in der letzten und der vorletzten Legislaturperiode, und ich bitte doch eins zu unterlassen: zu unterstellen, dass, wenn jemand den Antrag ablehnt, den Sie in dieser speziellen Form vorlegen, er die Rechte von Tieren verneinen würde oder meinen würde, dass ein Verbandsklagerecht per se etwas Falsches oder Schlimmes wäre. Das ist nicht der Fall.
Wir als SPD-Fraktion haben aber – gemeinsam mit der Linksfraktion – sowohl 2006 als auch 2009 sehr sorgfältig abgewogen, was sinnvoll, was nicht sinnvoll in Gesetzesform zu gießen ist. Wir bleiben ganz klar bei der Haltung, die Sie schon kennen. Es geht darum, ob es auf
Landesebene sinnvoll ist, das, was Sie ganz speziell für das Land Berlin als Gesetzesvorschlag einbringen, zu beschließen, oder ob es nicht viel sinnvoller ist – und das ist unsere grundsätzliche Haltung, und da bitte ich Sie, zusammen mit dem Land Berlin und allen, die Sie auf Bundesebene dafür begeistern können –, endlich auf der Bundesebene ein einheitliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu beschließen, denn das wäre die richtige Lösung, die wir in Deutschland brauchen!
Viele sind nicht mehr da, die klatschen können, aber immerhin, einige leben noch und können sich beteiligen, das freut mich!
Es ist eben nicht so einfach, verehrte Kollegin Hämmerling, zu behaupten, dass Berlin mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzesvorschlag alle Probleme beseitigen würde. Es geht tatsächlich um eine Feststellungsklage. Sie suggerieren Tierschützerinnen und Tierschützern, sie könnten in dem Moment, wo es einen Konflikt gibt – z. B. bei einem Zirkus, der in einem bestimmten Bezirk ist, wo man etwas kontrollieren soll, oder bei dem von Ihnen angesprochenen Tierpark und Zoo – sofort Verwaltungshandeln anregen, um etwas sofort zu kontrollieren. Das schaffen Sie mit der Feststellungsklage nicht. Sie können damit im Nachhinein Verwaltungshandeln von einem Verwaltungsgericht überprüfen lassen, und das ist eine andere Qualität, als von vorneherein sagen zu können, es gibt ein echtes Klagerecht durch einen Verband. Das ist ein elementarer Unterschied, und das wissen Sie. Das unterscheidet sich auch von Planungsverfahren, von dem, wo z. B. Naturschutzverbände, Wohlfahrtsverbände bei anderen Dingen beteiligt werden. Das ist substanziell etwas Anderes.
Ich würde gern erst mal ausführen, das können wir gerne etwas später machen. – Das wissen Sie, und Sie wissen auch, dass das Land Berlin an vielen Stellen wirklich vorbildlich ist, was den Tierschutz angeht. Wir haben hier einen Tierschutzbeauftragten – von der letzten Landesregierung eingerichtet, Senator Heilmann. Jetzt haben wir mit Herrn Dr. Spielmann einen neuen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, dem ehemaligen, wirklich sehr aktiven und an jeder Stelle rührigen, immer erreichbaren Dr. Lüdcke, der jahrelang eine ganz tolle Arbeit gemacht hat für die Menschen, die sich für den Tierschutz engagieren, und für die Tiere in der Stadt, ausdrücklich zu danken. Herr Dr. Lüdcke! Das war eine wirklich tolle Arbeit, vielen Dank!
Wir haben also einen Tierschutzbeauftragten, der auch wirklich etwas tut, der dem Senator auch wirklich auf die Füße treten, Verwaltungshandeln anregen kann. Wir haben, und das wissen Sie auch, eine Tierversuchskommission, die – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – z. B. mehrfach mit Tierschützern besetzt ist. Wir haben dort explizit eine Ethikerin, einen Ethiker reingesetzt. Das war ein Beschluss der letzten Koalition. Das haben andere Bundesländer nicht. Auch da stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, so etwas in andere Bundesländer zu verlagern, wo es diese Leute nicht gibt, die auch kritisch raufschauen? Ist das sinnvoll? Ist das auch im Interesse der Tiere, wo Sie uns unterstellen, wir wären nicht auf deren Seite? Wir haben auch einen Tierschutzpreis ausgelobt. Auch den gibt es jährlich, wie Sie wissen, und das funktioniert auch.
Also an der Stelle: Berlin zeigt Flagge, zeigt Engagement, und wir zeigen eben auch, dass wir dieses Verbandsklagerecht an vielen Stellen in der Form, wie Sie es vorschlagen, schlichtweg in Berlin nur als Berliner Gesetz, nicht brauchen. Wofür wir sehr kämpfen – und da hoffe ich, mit Ihnen zusammen –, dass dann auch eine andere Bundesregierung ab Oktober 2013 sagt: Jawohl, ein Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände müssen wir auf Bundesebene einführen. – Dafür sollte, glaube ich, eine rot-grüne Bundesregierung werben und dann auch Mehrheiten finden können, denn das steht dann auch in den Beschlüssen. Das wäre doch ein sehr sinnvoller Aspekt. – Jetzt, bitte schön, die Frage! Jetzt passt es.
Ja, schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Buchholz! Sie sagten, die Art des Gesetzes, die wir eingebracht haben, die würde Ihnen nicht zusagen, Sie hätten da gerne was anderes. Warum machen Sie keine Änderungsvorschläge? Warum bringen Sie keinen eigenen Gesetzentwurf?
Frau Hämmerling! Es geht darum: Können wir mit einem Berliner Landesgesetz Bundesrecht schaffen? – Die Antwort ist: Leider nein! – Das möchten wir vielleicht gerne als Bundeshauptstadt, aber so weit gehen unsere legislativen Befugnisse nicht. Das wissen Sie. Wir müssen es schaffen, auf Bundesebene diese Allianz für den Tierschutz hinzubekommen. Mit Ihrer Frage zeigen Sie auch wieder, dass Sie das doch letztlich auch so sehen. Sie wollen von Berlin aus ein Zeichen setzen. Ich sage Ihnen, mit dem, was ich auch vorher ausführen konnte, wir sind sehr weit, wir sind, glaube ich, an vielen Stellen vorbildlich für andere Bundesländer. Da können wir gemeinsam mit einer anderen Bundesregierung auch andere Mehrheiten nutzen, um dann zu sagen: Verbandsklagerecht auf
der Bundesebene, sehr gerne und dann auch sehr wirkungsvoll in der Umsetzung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Kollege Buchholz! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Platta das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz hat es ja schon gesagt, wir beschäftigen uns hier im Parlament nicht erst seit September 2012 mit diesem Thema, sondern haben uns auch schon in der letzten Legislaturperiode damit beschäftigt. Die Auffassung der Linken hat sich in den Jahren nicht verändert. Folgerichtig könnte ich jetzt die Rede von 2009 halten. Das tue ich natürlich nicht, aber ich möchte trotzdem auf die zwei wichtigsten Punkte hinweisen:
Erstens: Ein Verbandsklagerecht als Feststellungsklage für fehlerhafte Verfahren trägt nicht unmittelbar zur Rettung von Tieren und zur Abminderung von Tierleid bei, da es um eine Analyse von abgeschlossenen Maßnahmen und Genehmigungen geht.
Und zweitens: Die Linke setzt sich – es ist ja auch schon angesprochen worden – weiterhin dafür ein, ein bundesweites einheitliches Verbandsklagerecht zu erhalten, auch die Mitwirkung von anerkannten Tierschutzvereinen in solchen Kommissionen und Beiräten zu stärken, wie dies in Ihrem Antrag schon steht. Das schließt natürlich auch ein, dass eine breite Informationsebene dort vorhanden ist, weil letztendlich wir auch als Abgeordnete immer wieder die Erfahrung machen: Ohne entsprechende Information und Mitwirkungsrechte kann man keine Entscheidung richtig treffen.
Seit September 2012, dem Zeitpunkt der Gesetzeseinbringung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich einiges auch beim Tierschutz getan. Der Bundestag hat monatelang über ein Gesetz gestritten. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist noch am Ende des vergangenen Jahres beschlossen worden. Alle, die dafür gekämpft haben, dass ein einheitliches Verbandsklagerecht Eingang in dieses Bundesgesetz findet, wurden für ihren langen Kampf nicht belohnt. Die CDU/CSU-Fraktion nebst FDP hat die Mitgeschöpfe den wirtschaftlichen Interessen der Pharmalobby und der fleischverarbeitenden Industrie überlassen und pflegt weiterhin – gerne sicherlich – alte Rituale wie den Schenkelbrand bei Pferden oder das kostenoptimierte Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung.
Die in der Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes auch von Sachverständigen vorgebrachte Not
wendigkeit des Verbandsklagerechts als ein wichtiges neues Instrument, auch um die öffentliche Wahrnehmung des Tierschutzes zu befördern, fand keinen Eingang in das Bundesgesetz.
Kann da also ein Landesgesetz Abhilfe schaffen? – Wir haben uns mit den Erfahrungen aus Bremen, dem Bundesland, das sich in Ermangelung der bundeseinheitlichen Regelung und der gescheiterten Bundesratsinitiative von 2007 – in der Zeit haben wir auch hier darüber gesprochen – für ein Landesgesetz entschieden hat, beschäftigt und auseinadergesetzt. Das Ergebnis ist leider, wie erwartet, ernüchternd. Dort stellt schon die Anerkennung von klageberechtigten Verbänden ein Problem dar. Wesentlicher ist für uns noch: Auf ein Untätigbleiben der Landesbehörden bei Tierwohlgefährdungsverdacht kann mit dieser Klageform eben nicht eingegangen werden. Da es ein Landesgesetz ist, sind zudem Klagen gegen Bundesbehörden, die ebenso Entscheidungen treffen, nicht möglich, gänzlich ausgeschlossen.
Sei es drum! Die Linke wird heute nicht gegen den Antrag stimmen, sich vielmehr enthalten und weiter an einer bundeseinheitlichen Lösung arbeiten, um endlich zu Möglichkeiten von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen für Verbände zu kommen, denn das sind die eigentlichen, die nachher auch bei den Tieren zur Wirkung kommen können. Hier auf Landesebene erinnere ich an unsere bisher noch im Ausschuss schmorenden Anträge zur Einrichtung eines Tierschutzbeirats und zur auskömmlichen Ausstattung der amtlichen Tiersammelstelle. Ich hoffe, dass sich die Ausschüsse oder zumindest der eine bald damit beschäftigen wird. Für mehr Tierschutz braucht es bessere Lösungsansätze. Die Linke arbeitet daran. Sie steht für das in der Berliner Verfassung verankerte Ziel: Tiere sind als Lebewesen zu achten und vor vermeidbaren Leiden zu schützen. – Vielen Dank!
Danke, Frau Kollegin Platta! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Herrmann das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden, einiges möchte ich wiederholen, anderes auch noch mal neu in die Begründung einfließen lassen. Die Grünen sind ja mit ihren Anträgen geradezu Wiederholungstäter, haben sie doch einfach an dieser Stelle ihren alten Antrag zum Verbandsklagerecht – Sie haben es ja schon gehört – nach fünf Jahren wieder ausgegraben oder – man könnte auch sagen – abgeschrieben, auch das ja nicht zum ersten Mal.
Nachdem die Bundesratsinitiative gescheitert war, erreichte die politische Diskussion über die Einführung einer Tierschutzverbandsklage vor einigen Jahren die Landesparlamente, im Oktober 2007 dann auch das Berliner Abgeordnetenhaus. Genau betrachtet, hat sich in den letzten fünf Jahren wenig an dieser Stelle geändert. Neu ist nur, dass Bremen das Verbandsklagerecht eingeführt hat. Über die Probleme in Bremen hat die Kollegin Platta ja eben berichtet. Das erspare ich Ihnen.
In meiner juristischen Ausbildung habe ich seinerzeit gelernt, dass das Verfahrensrecht darauf angelegt ist, Popularklagen zu verhindern und so die Gerichte vor einer Prozessflut zu bewahren. Der Großteil der Verwaltungsjuristen – gerade die an den Verwaltungsgerichten beschäftigten Richter – sieht daher eine Ausweitung der Klagebefugnisse denn auch überaus kritisch. Diese Kritik teile ich, insbesondere auch im Hinblick auf die einschlägigen Erfahrungen im Bereich Naturschutz.
Für die Durchsetzung des Tierschutzes bedarf es – auch das ist hier schon mehrfach gesagt worden – auch aus unserer Sicht zusätzlich zur bestehenden Gesetzeslage überhaupt keines Verbandsklagerechts. Das deutsche Tierschutzrecht gilt vielmehr heute schon weltweit als eines der strengsten. Damit sind im Bereich der tierexperimentellen Forschung rechtlich klare und ausreichende Bestimmungen zur Gewährleistung des Tierschutzes vorgegeben.
Eine Verbesserung des Tierschutzes würde sich durch die Einführung des Verbandsklagerechts gerade nicht einstellen. Mit dem von den Grünen in ihrem Antrag gewählten Instrument der Feststellungsklage ist zudem das angestrebte Ziel tatsächlich überhaupt nicht zu erreichen. Erst nach einer Handlung oder einem Experiment, das heißt nachträglich, könnte festgestellt werden, ob sie rechtmäßig gewesen ist oder eben auch nicht. Die Tiere wären dadurch aber ganz augenscheinlich nicht mehr zu retten. Auch eine präjudizielle Wirkung für künftiges Verwaltungshandeln würde sich im Hinblick auf die behördliche Ermessensausübung hierdurch nicht ergeben. Das Gesetz hätte daher letztlich einen rein appellativen Charakter. Das ist zu wenig.
Im Übrigen wirken gemäß § 15 des Tierschutzgesetzes die Tierschutzverbände bereits heute bei der Genehmigung von Tierversuchen in den Kommissionen mit, weshalb ein Verbandsklagerecht für uns in diesem Bereich auch sachlich nicht zu begründen ist.
Die Einführung der Verbandsklage für die Tierschutzverbände und -vereine würde zudem für die tierexperimentelle Forschung gravierende praktische Erschwernisse mit sich bringen. Denn nach Einreichung einer Klage müsste ein Versuch sofort beendet und zunächst beurteilt werden. Er könnte gegebenenfalls erst nach einem jahrelangen Prozess wieder aufgenommen werden.
Betroffene Forscher würden deshalb wohl in nicht wenigen Fällen gezwungen sein – wenn man mal den Gedanken weiterspinnt und sagt: nicht nur die Feststellungsklage –, sich notgedrungen nach einem besseren Standort als Berlin für ihre wissenschaftlichen Arbeiten umzusehen.