des Berlin beraten. Grundlage für diese Arbeit ist das Stasi-Unterlagengesetz von 1991. Letztes Jahr, 2012, wurde die Arbeit der Behörde für fünf weitere Jahre gesichert. Herr Gutzeit wurde im Amt bestätigt. Und wir als Parlament haben einen Ehrenrat eingerichtet, der unsere eigenen Biografien durchleuchtet.
Der 19. Tätigkeitsbericht des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der Jahresbericht 2012, gibt uns jetzt die Möglichkeit, den aktuellen Sachstand mit unseren gemeinsamen Erwartungen abzugleichen und Schritte für die Zukunft zu suchen. Schauen wir uns den Bericht einmal an!
Für die Förderung von Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen standen 780 000 Euro zur Verfügung, von denen fast die Hälfte für die Finanzierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten zum Einsatz kam. Dies ist dieser wichtigen Aufgabe sicherlich angemessen.
Besonders wichtig ist auch der Bereich der politischen Bildung. Dazu gehörten Konzeption, Umsetzung und Förderung, Vorbereitung von Fortbildung für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter, Seminare für Studierende der Humboldt-Universität, Fachtagungen, Ausstellungen und die Vorbereitung einer Lehrerhandreichung. Dies muss auch weiterhin ein Schwerpunkt bleiben.
Die Zahl der Bürgeranfragen verbleibt gemäß dem Bericht auf hohem Niveau. Der Bericht zeigt, was dabei die wichtigsten Anliegen waren. Dabei zeigt sich auch, dass es zwar Verschiebungen in den Interessenschwerpunkten gibt, aber das allgemeine Interesse der Bürger nicht abreißt. Auch wird weiterhin deutlich, dass gerade jüngere Menschen immer stärker dazu übergehen, sich über diese wichtige Phase der deutschen Geschichte zu informieren. Ein Grund ist sicherlich auch, dass oft erst nach dem Tod der Angehörigen viele Menschen dazu motiviert sind, sich über deren Schicksal näher zu informieren.
Gestiegen ist z. B. auch der Anteil der strafrechtlichen Rehabilitierung. Ein Rückgang bei Fragen zur beruflichen Rehabilitierung zeigt wohl vor allem, dass manche Bearbeitungszeiten einfach zu lang sind. Bei Rehabilitierungsbescheinigungen, die für die sozialen Ausgleichszahlungen notwendig sind, müssen Antragsteller z. T. über Jahre warten. Da gälte es für uns zu schauen, ob man dem künftig entgegenwirken kann.
Das Fazit muss wohl lauten: Die Förderung von Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen sowie die Unterstützung der politischen Bildung muss auch weiterhin Schwerpunkt bleiben. Die Bearbeitungszeiten müssen verkürzt werden. Die Vorlage von Nachweisen muss erleichtert werden. Aber insgesamt gilt: Die Arbeit des Landesbeauftragten erfordert weiterhin unsere Stützung und unser Engagement. Das Thema der Aufarbeitung
wird in Zukunft eher noch wichtiger, als dass es abklingt und in seiner Bedeutung nachlässt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Reinhardt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der 19. Tätigkeitsbericht ist damit vorgelegt und besprochen worden.
Herr Dr. Gutzeit! Sie haben verfolgen können, dass die einzelnen Fraktionen die Arbeit Ihrer Behörde, Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wertschätzen. Ich darf mich im Namen des ganzen Hauses diesem Dank anschließen, und richten Sie das bitte Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus!
Ich habe den Antrag vorab federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und – mitberatend – an den Ausschuss für Sport überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich eröffne jetzt die erste Lesung, und auch hier stehen den Fraktionen fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Das Wort hat der Kollege Buchner. – Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Antrag schließen wir eine Lücke in der hervorragenden Sportförderung, die wir in Berlin haben. Wir fangen ganz früh an. Das geht schon in den Kitas los mit Bewegungsangeboten. Das geht in den Schulen weiter mit sehr nachgefragten sportbetonten Grundschulen in ganz Berlin. Die Berliner Eliteschulen des Sports werden immer wieder ausgezeichnet und zählen ebenfalls zu den besten in der Bundesrepublik
Nun ist es einfach so, dass wir Sportlerinnen und Sportler, die wir im Berliner System ausgebildet haben und in die wir – das darf man sicher sagen – Geld investiert haben, dann an der Schwelle zum Studium zu verlieren drohen. Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Es liegt im Interesse Berlins, diese Sportlerinnen und Sportler hier zu halten. Es wird gern, wenn man sich mit nicht ganz so versierten Kolleginnen und Kollegen unterhält, so getan, als wenn es darum geht, Sportlerinnen und Sportlern zum Studium zu verhelfen, weil sie gut Sport treiben. – Nein! Das sind alles Sportlerinnen und Sportler, die mit ihren Abiturnoten ganz problemlos an Universitäten in anderen Städten studieren könnten. Wir müssen aber ein Interesse daran haben, dass sie nicht weggehen, sondern dass sie hier an unseren Olympiastützpunkten weiterstudieren. Also nicht das amerikanische CollegeSystem, wie man das aus irgendwelchen Filmen kennt. Da ist der Junge möglicherweise nicht ganz schlau, aber so breit, wie er hoch ist, und darf dann Football spielen, und kommt dann irgendwie ans College. Nein! Es geht ausdrücklich um junge Menschen, die hier ein gutes Abitur machen und entsprechend auch einen Studienplatz verdient haben.
Anderer Bundesländer haben übrigens dieses Ziel schon unterstrichen, indem sie eine Sportprofilquote geschaffen haben. Das verschärft übrigens auch die Konkurrenz, in der sich Berlin mit anderen Bundesländern befindet. Das sind übrigens gerade auch sportlich bedeutsame Bundesländer mit großen Olympiastützpunkten wie NordrheinWestfalen, Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern, und andere planen inzwischen auch die Sportprofilquote. Wir kommen also schon relativ spät, aber mit dem Ziel, das jetzt schnell zu machen, rechtzeitig. Daran arbeiten wir gemeinsam.
Dann gibt es öfter noch die Frage, auch hier im Kolleginnen- und Kollegenkreis, warum wir gerade den Sport bevorzugen. Auch das ist nicht so, denn das Hochschulzulassungsgesetz sieht bereits heute eine ganze Anzahl verschiedener Vorabquoten vor. Und auch mit der Regelung – wenn Sie sich den Gesetzestext, der jetzt vorgeschlagen wird, anschauen –, die wir jetzt treffen wollen: Da nennen wir Sportlerinnen und Sportler als Beispiel, aber es heißt im Text, es geht um junge Menschen, bei denen das im öffentlichen Interesse förderungswürdig ist und die gleichzeitig aufgrund besonderer Umstände an den Studienort Berlin gebunden sind. Da sind eben die Sportlerinnen und Sportler in A-, B-, C- und D-Kadern in olympischen Sportarten nur ein gutes Beispiel.
Ausdrücklich danken möchte ich den Hochschulen in Berlin, die uns selbst zu einem großen Teil aufgefordert haben, jetzt solche Regelungen zu finden. Ich weiß um das Bemühen der Hochschulleitungen, das Studium und
den Spitzensport vereinbar zu machen. Ich weiß auch, wie stark sich die Laufbahnberater an den Olympiastützpunkten bei uns in der Politik eingesetzt haben, die sich sehr für die Ausbildung ihrer Schützlinge engagieren und die auch sehr stark die Einführung einer Profilquote Sport begrüßt und unterstützt haben.
Wir wollen und wir brauchen Sportlerinnen und Sportler, die neben dem Spitzensport auch die eigene berufliche Karriere voranbringen. Denn das Beispiel von Lukas Podolski oder Mario Götze, die nach ein paar Jahren im Fußballsport ein so großes Vermögen angehäuft haben, dass es für den Rest des Lebens reichen sollte, das ist eben eine absolute Ausnahme. Und für fast alle Spitzensportler gilt, dass sie eher ihr eigenes Geld mitbringen müssen, als dass sie aus dem Sport heraus etwas verdienen.
Wir aber als Gesellschaft erwarten von den Sportlerinnen und Sportler großen sportlichen Einsatz, teilweise auch unter großen Entbehrungen. Mit der Profilquote Sport können wir Leistungssportlerinnen und -sportlern in Berlin helfen und die Sorge nehmen, dass sie die berufliche Karriere, nämlich die Aufnahme eines Studiums, und die sportliche Karriere nicht am selben Ort voranbringen können. Das halte ich für eine sehr gute Nachricht für die Sportmetropole Berlin. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Kollege Buchner! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt der Kollegin Schillhaneck das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Vor uns liegt ein Antrag, der sich eindeutig auf die Hochschulzulassung bezieht. Von daher möchte ich zu Anfang meiner Rede ganz kurz auf meine leichte Irritation hinweisen, dass es offensichtlich in den meisten Fraktionen, zumindest wenn ich mir die Auswahl der Redenden hier anschaue, eher als ein rein sportpolitisches Thema betrachtet wird.
Wir haben schon im Vorfeld, auch am Rande von anderen Veranstaltungen, immer wieder Diskussionen darüber geführt, wie das mit der Vereinbarkeit von Leistungssport und qualifizierter Berufsausbildung ist. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Auch ich sehe, auch wir sehen es als Ziel, dass diejenigen, die sich für einen Teil ihres Lebens dem Leistungssport verschreiben, dadurch nicht beruflich ins Hintertreffen geraten. Denn das von Ihnen gebrachte Beispiel, Herr Kollege, ist ja genau rich
tig: Wahrlich nicht jeder wird damit reich – im Gegenteil, das ist eine ganz marginale Minderheit. Von daher muss man sich da Gedanken machen. Das ist richtig.
Die Frage ist aber: Erstens sprechen Sie von einem Lückenschluss: Haben wir das Problem wirklich? Das ist jetzt vielleicht eine etwas ungewohnte Frage, wenn man hier einen Gesetzentwurf diskutiert. Ich möchte dazu nur auf Folgendes verweisen: Als ich das erste Mal angesprochen wurde: Wir brauchen doch ganz dringend eine Profilquote Sport –, da habe ich gefragt: Wie viele Leute betrifft denn das? – Das kann mir bis heute leider keiner sagen. Die E-Mail-Auskunft vom Olympiastützpunkt spricht davon: Es könnte sein, dass wir etwa zwei Dutzend bis 30 Personen im Jahr haben, bei denen es schwierig ist, dass sie ein Studium aufnehmen. Eine Kleine Anfrage, die ich daraufhin gestellt habe, weil ich dachte, das wüsste ich jetzt gern mal genauer, ist weitestgehend mit „Keine Angabe“ beantwortet worden. Und die Hochschulen, die konkrete Angaben dazu gemacht haben, wie viele Ablehnungen es in den Jahren 2010, 2011, 2012 gegeben hat, kommen auf eine Gesamtsumme von zwei. Vor diesem Hintergrund stelle ich ganz vorsichtig die Frage, ob wir das wirklich in dieser Form brauchen.
Denn der Grund, warum wir das als Hochschulzulassungsfrage diskutieren, ist eine relativ simpler: Hochschulzulassungsrecht ist nicht umsonst eine der am häufigsten beklagten Angelegenheiten vor Verwaltungsgerichten an Hochschulstandorten. Es handelt sich hierbei nämlich um eine geduldete Grundrechtseinschränkung. Jedes Mal, wenn ich also am Hochschulzulassungsgesetz „herumschraube“, muss ich mir darüber im Klaren sein, dass ich eine Abwägung treffe, wessen Grundrecht ich wann wie einschränke, nämlich das Grundrecht auf freie Berufswahl, das schlicht und ergreifend gegebenenfalls an ein entsprechendes Studium gekoppelt ist. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Ganz, ganz vorsichtig bitte, welche Abwägungen man hier vornimmt!
Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Hochschulrektorenkonferenz, den Kultusministern/Kultusministerinnen, den Sportministern/Sportministerinnen, dem Olympischen Sportbund zu Spitzensport und Hochschulstudium. Da wird die Notwendigkeit einer Profilquote Sport vor allem mit zwei Dingen begründet. Erstens: Leistungen deutscher Sportlerinnen und Sportler im internationalen Vergleich tragen nicht unwesentlich zur Wahrnehmung und zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei. – Da kann ich nur sagen: Ich glaube, wir haben es hier mit Bildung zu tun. Es würde sicherlich auch zum Ansehen Deutschlands beitragen, wenn wir es endlich schaffen würden, unser Bildungssystem etwas gerechter zu gestalten.
Zweitens wird auf die zu dem Zeitpunkt einer Studienaufnahme bereits getätigten, nicht unerheblichen finanziellen Investitionen in diese Person verwiesen. Das kann man jetzt rein betriebswirtschaftlich so sehen. Aber ganz ehrlich: Wir haben in Berlin eine andere Situation als zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder in Brandenburg. So schön die Hochschulstandorte dort sicherlich auch sind, sie sind längst nicht so nachgefragt wie unsere. Und für uns ist es durchaus nicht ganz so einfach, evident zu behaupten, dass es in erheblich größerem Ausmaß im öffentlichen Interesse liegt, Sportlerinnen und Sportler zu fördern, wenn ich dadurch gleichzeitig Menschen abweisen muss, die zum Beispiel sozial engagiert sind, die Familie haben, die bei „Jugend musiziert“ erfolgreich abgeschnitten haben oder Ähnliches. Genau diese Abwägung aber bürden Sie mit Ihrer vorgeschlagenen Regelung den Hochschulen auf.
Ja, Sie werfen das Schlagwort „Autonomie“ ein. Als die Hochschulen an mich herangetreten sind mit dem Hinweis, sie würden das gern machen, habe ich gesagt: Seien sie bitte ganz, ganz vorsichtig, was Sie sich da wünschen. – Denn das, was Sie in dem Gesetz vorschlagen, heißt – ich zitiere:
Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören …
Und was Sie machen – darüber möchte ich dann in den beiden zuständigen Ausschüssen sehr ausführlich reden, das können wir hier nicht in einer Fünf-Minuten-Rede abhandeln –, ist diese Entscheidung: Wer ist förderungswürdiger als ein anderer? Ist ein Sportler, eine Sportlerin förderungswürdiger –
Es ist mein letzter Satz, Herr Präsident! – als eine Person, deren Abinote z. B. vielleicht auch nicht ganz so toll war, weil er oder sie nicht die familiäre Unterstützung hat, weil er oder sie die erste Person aus der Familie überhaupt ist, die auf ein Gymnasium gegangen ist und jetzt studieren gehen will? Wer von beiden ist dann förderungswürdiger? Diese Entscheidung bürden Sie den Hochschulen auf. Ich glaube, das ist nicht gut. – Danke!