Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Die Berliner Landesverfassung erleichtert eine solche Zusammenlegung, indem sie in Artikel 62 Abs. 4 bestimmt:

Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Die Frist kann auf bis zu acht Monate verlängert werden, wenn dadurch der Volksentscheid gemeinsam mit Wahlen oder mit anderen Volksentscheiden durchgeführt werden kann.

In Hamburg ist gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des hamburgischen Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide eine Verlängerung der Frist nur auf Vorschlag der Initiatoren möglich.

Auf die Frage des Kollegen Behrendt von den Grünen: „Was kostet ein isolierter Volksentscheid?“, antwortete Senator Henkel in der Plenarsitzung am 13. Juni: 900 000 Euro höhere Sachkosten, etwa 150 000 Euro

Personalkosten und rund 4 500 Arbeitstage Freizeitausgleich für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung, die als Wahlhelfer verpflichtet werden. – Bei geschätztem Wert der Arbeitstage von 550 000 Euro sind das in etwa 1,6 Millionen Euro Mehrkosten gegenüber einem Abstimmungstermin am 22. September.

Ein Mehraufwand in dieser Größenordnung entstand bereits nach der Weigerung des Senats, den Pro-ReliVolksentscheid gemeinsam mit der letzten Europawahl durchzuführen. Da waren Sie, Herr Henkel, noch in der Opposition und unterstellten dem damaligen Senat das Ziel einer niedrigen Beteiligung an der Abstimmung, weil er die Meinung der Bürgerinnen und Bürger fürchtet. Sie bestanden darauf, dass es sowohl bürger- als auch kostenfreundlich sei, den Volksentscheid gemeinsam mit der Wahl durchzuführen.

Wer mehr Bürgerbeteiligung will, muss die Hürden möglichst niedrig setzen. Die Durchführung eines Volksentscheids sollte für die Wählerinnen und Wähler daher zeitsparend organisiert werden. Das ist am besten zu machen, wenn mehrere Abstimmungen zeitgleich stattfinden. Aus den in dieser Hinsicht bürgerfeindlichen Entscheidungen des Senats in der Vergangenheit sollten Konsequenzen gezogen werden. Wenn die Initiatoren eines Volksentscheids die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der gesetzlichen Fristen den Termin der Wahl zu bestimmen, wird Bürgerbeteiligung gestärkt. Der Senat muss sich nicht mehr den Vorwurf gefallen lassen, aus politischem Kalkül einen Abstimmungstermin zu verhindern. Der Energie-Volksentscheid am 22. September war ohne Probleme möglich – oder haben sich die Kollegen Buchholz und Dr. Garmer etwa geirrt? Hat der Senat mit der Terminfindung bis zum letzten Moment gewartet, um dann mit zu kurzen Fristen argumentieren zu können? Es war in jedem Fall kein schönes Schauspiel, das uns die Koalition geboten hat. Wagen Sie endlich mehr Demokratie – geben Sie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, selbstständig zu entscheiden!

Am 22. September 2013 wurde in einem deutschen Bundesland parallel zur Bundestagswahl über die Zukunft der Energieversorgung abgestimmt. Dieses Land war es leider nicht, sondern Hamburg.

Die Festlegung des Abstimmungstermins über das Energievolksbegehren durch den Berliner Senat auf den 3. November 2013 zeigt, dass der Senat nicht willens ist, den Geist der Berliner Landesverfassung zu leben. Wie der Abgeordnete Frank Henkel, der für die Festlegung auf den 3. November 2013 maßgeblich verantwortlich ist, hier völlig richtig betonte, entspricht die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlterminen ausweislich der Begründung der Verfassungsänderung von 2006 dem „gewünschten Aspekt der Bürgerfreundlichkeit und auch der Notwendigkeit, kostenschonend zu verfahren“ – so

(Präsident Ralf Wieland)

weit der Abgeordnete Frank Henkel im Jahre 2009. Und Henkel führte weiter aus, bei der Festlegung des Termins, damals zu Pro Reli, habe „politisches Kalkül“ eine Rolle gespielt. Der Senat wolle offenbar eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung, weil er die Meinung des Volkes fürchte und eine Heidenangst habe, eine Niederlage einzufahren. Dabei seien die Kosten von 1,4 Millionen Euro offenbar völlig egal. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass der gleiche Henkel jetzt als Senator die Kosten künstlich kleinrechnet und nicht mehr von 1,4 Millionen Euro, sondern von rund 900 000 Euro spricht.

An dieser Stelle ist festzustellen, dass es sich bei den 2006 in Kraft getretenen Regelungen zur Erleichterung von Volksabstimmungen im Lande Berlin um einen Erfolg handelt. Die neuen Möglichkeiten wurden und werden vielfältig genutzt und führten zu einem Mehr an demokratischer Teilhabe in der Stadt.

Einzelne Regelungen haben sich jedoch nicht bewährt. Es hat sich vor allem nicht bewährt, dem Senat die Festsetzung des Abstimmungstermins zu überlassen, so, wie es generell schlecht ist, einer Partei in einem politischen Streit – und der Senat ist immer Partei bei Volksabstimmungen – die Festlegung der Spielregeln zu überlassen. Das funktioniert im Sport nicht, und das funktioniert in der Politik auch nicht. Deshalb geht es in Zukunft nicht ohne einen klaren gesetzlichen Befehl, der jede Manipulation des Senats verhindert. Wir haben bereits bei der Festlegung des Pro-Reli-Termins hier im Haus über eine Veränderung diskutiert. Deshalb begrüßen wir die erneute Initiative der Piraten. Wir wollen mit allen Fraktionen ins Gespräch kommen, wie diese Unwucht im Verfahren zu beheben ist.

Möglich sind dabei verschiedene Modelle. Von der Regel, alle Abstimmungen bis zum Wahltag aufzuschieben, wie es Hamburg macht, über die Festlegung fester Abstimmungstermine im Jahr, wie es die Schweiz macht, bis zur Stärkung der Stellung der Initiatoren, die dann über den Termin mitbestimmen können, haben alle Modelle Vor- und Nachteile, die sorgsam abzuwägen sind. Und dann haben wir den verfassungsrechtlichen Rahmen des Artikels 62 Abs. 4 zu beachten, der ja Aussagen zur Terminfindung enthält. Welches Modell das praktikabelste und geeignetste ist, wollen wir gern in den Ausschussberatungen ermitteln.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jedenfalls bereit, die Fehlkonstruktion unseres ansonsten guten und gut angenommenen Volksabstimmungsgesetzes zu beheben, und freut sich auf die Ausschussberatungen. Und vielleicht erinnert sich Kollege Henkel bis dahin ja seiner klaren Worte von 2009.

Die Piratenfraktion beantragt, das Gesetz über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide zu ändern

und dahingehend zu ergänzen, dass auf Antrag des Trägers eines Volksbegehrens der Volksentscheid gemeinsam mit einer Wahl durchgeführt werden kann, sofern das notwendige Verfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Dieser Änderungsantrag gibt letztlich lediglich den auch schon in den derzeitigen Gesetzesfassung angestrebten Zustand wieder, wonach es grundsätzlich angestrebt wird, Volksbegehren zeitgleich mit anderen Wahlen oder Abstimmungen durchzuführen, sofern dies möglich ist. Qualitativ würde auch die von der Piratenfraktion angestrebte „Kann-Bestimmung“ hier keine Veränderung bringen. Die Fraktionen waren sich bei der Erarbeitung des Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide darüber einig, dass eine Zusammenlegung mit Wahlen grundsätzlich wünschenswert wäre. Dies kommt auch in der Regelung zum Ausdruck, dass bestehende Fristen verlängert werden können, wenn hierdurch eine Zusammenlegung mit Wahlen ermöglicht werden kann.

Im Hinblick auf das aktuelle Volksbegehren, das wohl die Veranlassung für den vorliegenden Änderungsantrag gegeben haben wird, würde auch die durch die antragstellende Fraktion gewünschte Gesetzesänderung der „KannBestimmung“ zu keinem anderen Ergebnis führen, denn nach Ausführungen der zuständigen Senatsverwaltungen hätte das notwendige Verfahren nicht rechtzeitig für eine Zusammenlegung mit den Bundestagswahlen erfolgen können. Grundsätzlich besteht für die Idee, die hinter dem Antrag der Piraten steht, durchaus Sympathie. Mir scheint allerdings das hier gewählte Mittel nicht tauglich zu sein.

Im Übrigen dürfte klar sein, dass eine etwaige Änderung des Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ohnehin nicht für das aktuelle Volksbegehren in Betracht kommen kann. Es ist schlechter demokratischer Stil, Gesetze für konkrete Vorhaben zu ändern. Vielmehr sollen diese grundsätzlich abstrakt generell sein. Da folglich auch kein Zeitdruck besteht, sollten wir eine etwaige Gesetzesänderung ausführlich im Rechtsausschuss diskutieren. Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion ist als Anstoß durchaus richtig. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass man letztlich in den Beratungen zu dem Ergebnis kommt, dass eine qualitative Verbesserung der Ist-Regelungen kaum zu erreichen ist.

Eigentlich ist es bedauerlich, dass ein Antrag dieses Inhalts überhaupt notwendig geworden ist. Dieser Antrag ist notwendig geworden, um zukünftig zu verhindern, dass eine Landesregierung versucht, über die Terminierung einer Volksinitiative, eines Volksbegehrens oder eines Volksentscheids ein ihr genehmes Ergebnis zu erreichen. Anders ist die Entscheidung des Berliner Senats, den Volksentscheid für ein kommunales Stromnetz

(Dirk Behrendt (GRÜNE))

nicht mit der Bundestagswahl am 22. September durchzuführen, sondern erst am 3. November, nicht zu erklären. Die vom Senat vorgebrachten Argumente sind nicht stichhaltig. Organisatorische Probleme, sofern es diese tatsächlich gegeben haben sollte, sind überwindbar, wenn es gewollt ist. Zum Argument, das Parlament hätte eine Sondersitzung während der Sommerferien einlegen müssen, um noch rechtzeitig Stellung zu den Forderungen des Energietischs zu beziehen, ist zu sagen: Wir wären bereit gewesen, unseren Sommerurlaub entsprechend zu terminieren bzw. zu unterbrechen. Wir teilen die Einschätzung des Berliner Energietischs, dass durch dieses Verhalten des Berliner Senats – ich darf zitieren – „Politikverdrossenheit geschürt und die Glaubwürdigkeit repräsentativer Demokratie untergraben wird“ – von den zusätzlichen Kosten, die eine Terminierung auf den 3. November verursachen wird, ganz abgesehen.

Wir haben hier gerade Haushaltsberatungen und kämpfen um jeden Euro für wichtige Dinge in dieser Stadt. Aber dem Senat ist es fast zwei Millionen Euro wert – so viel kostet das extra –, diesen Volksentscheid zu verschieben. Das ist nicht nur die versuchte Sabotage des Volksentscheids, das ist auch eine grandiose Geldverschwendung. Auch organisatorisch hat das keinen Vorteil. Im Gegenteil: Der Bezirkswahlleiter von Mitte hat jüngst erklärt, dass das Auseinanderlegen von Bundestagswahl und Volksentscheid mit großen organisatorischen Problemen verbunden sei.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Piraten: Das Anliegen des Antrags finden wir natürlich richtig. Eine gesetzliche Klarstellung muss den Spielraum des Senats bezüglich abweichender Terminfestlegung, wenn eine gemeinsame Abstimmung mit einer Wahl oder andere Volksentscheiden möglich ist, einengen. Aber: Der Entwurf hat ein paar Mängel, die dazu führen, dass Konstellationen, wie wir sie jetzt beim Energie-Volksentscheid haben, auch in Zukunft möglich sind. Wenn Sie hier noch eine Soll-Regelung einführen, dann wird es immer noch eine Hintertür geben. Mir fällt kein Grund ein, warum der Senat das Recht haben sollte, es anders zu machen, wenn die Zusammenlegung mit einer Wahl möglich ist. Also warum so vorsichtig, so offen?

Zweitens, die Formulierung: „wenn das notwendige Verfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann“. Was heißt das denn? Der Senat hat doch im Fall des Energietischs gerade behauptet: Wir schaffen das nicht. Wer überprüft das denn?

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Intention des Gesetzesantrags teilen wir. So, wie er ist, kann er aber nicht bleiben, sonst ist er nutzlos und „weiße Salbe“. In den weiteren Ausschussberatungen sollten wir darüber reden. Bestimmt fällt uns zusammen etwas Gutes ein.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Ersatzwahl eines Mitglieds des Präsidiums

Vorlage Drucksache 17/0004

Für das ausgeschiedene Präsidiumsmitglied Martina Michels hat die vorschlagsberechtigte Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Evrim Sommer benannt. Wir kommen zur einfachen und verbundenen Wahl durch Handaufheben. Wer Frau Kollegin Sommer zum Mitglied des Präsidiums wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind alle Fraktionen inklusive des fraktionslosen Kollegen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist sie gewählt. – Frau Sommer! Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Ich komme zur

lfd. Nr. 7 A:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)

Dringliche Nachwahl (siehe Drucksache 17/0544)

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur einfachen und verbundenen Wahl durch Handaufheben. Zur Nachwahl wird von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Carsten Schatz, Linke, für Frau Abgeordnete Elke Breitenbach, Linke, die ihre Mitgliedschaft niedergelegt hat. Wer den Abgeordneten Schatz zu einem stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses BER wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind auch wieder alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Herr Kollege Schatz gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8:

Burschenschaften in Berlin

Große Anfrage der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0992

(Hakan Taş (LINKE))

Zur Begründung der Großen Anfrage rufe ich ein Mitglied der Fraktion Die Linke auf mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten. – Herr Kollege Taş!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, wie es um die Burschenschaften steht, ist ja nun nicht neu, sie hat in unserer Stadt aber eine Aktualität erhalten, als die Mitgliedschaft eines Staatssekretärs des SPDCDU-Senats in einer besonderen Burschenschaft bekannt geworden ist. Zur Erinnerung: Staatssekretär Büge ist Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wiederum ist Mitglied im Dachverband Deutsche Burschenschaft, welche für ihr nationalistisch-völkisches Weltbild bekannt ist. Die Gothia hat es abgelehnt, den Dachverband zu verlassen, Herr Büge hat es abgelehnt, die Gothia zu verlassen. Auch die Burschenschaft Gothia selbst hat keine Berührungsängste mit dem extrem rechten Milieu – antisemitische Sprüche und Verharmlosung der NSDiktatur auf der Facebook-Seite, Veranstaltungen mit Referenten der Zeitung „Junge Freiheit“ oder vom rechten Institut für Staatspolitik.

Die Koalition von SPD und CDU hat sich hier nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie am 18. April dieses Jahres einen Antrag der Linksfraktion zur Entlassung von Herrn Büge abgelehnt hat.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oliver Höfinghoff (PIRATEN)]

Herr Senator Czaja, der gerade nicht da ist, sagte damals, dass sei alles eine Privatangelegenheit von Herrn Büge. Am 14. Mai dieses Jahres musste der Senat Herrn Büge dann doch entlassen.

Zurück zu unserer großen Anfrage. In der Öffentlichkeit ist wenig über die Aktivitäten und die Stärke der Burschenschaften bekannt. Über Burschenschaften wird nur dann berichtet bzw. gesprochen, wenn Nationalistisches, Völkisches oder Rassistisches über sie in die Öffentlichkeit gelangt. Ein Beispiel: Im Mai dieses Jahres wurde beim Burschentag der Deutschen Burschenschaft in Eisenach ein Antrag eingebracht, dass potenzielle Mitglieder einen sogenannten Ariernachweis beizubringen hätten.

Wir haben diese Vorgänge zum Anlass genommen, um vom Berliner Senat einen umfassenden Bericht und eine Stellungnahme zu den Aktivitäten der Burschenschaften in Berlin zu bekommen. Wir wollen wissen, welche Burschenschaften in Berlin existieren und welche Erkenntnisse es über deren Mitgliederzahlen und Aufnahmekriterien gibt, welche Erkenntnisse dem Senat über rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Tendenzen der Burschenschaften vorliegen und welche Erkenntnisse es über Kontakte zur NPD und anderen rechten Zusammenschlüssen gibt. Wir möchten wissen, wie der Senat den abstammungsbezogenen Volkstumsbegriff, der ins