Protokoll der Sitzung vom 24.10.2013

1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Verhandlungen zur Sanierung des Bettenhauses der Charité?

2. Welche Auswirkungen hat die Sanierung nach Auffassung des Senats auf die nationale und internationale Bedeutung Berlins als Medizinstandort?

Vielen Dank! – Zuständig ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Frau Senatorin Scheeres – bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oberg! Die Sanierung des Bettenhauses hat für die Charité, die Gesundheitswirtschaft und Berlin eine sehr große Bedeutung. Selbstverständlich ist die Steigerung der Gesamtkosten von 185 Millionen Euro auf 202,5 Millionen Euro kein Grund zur Freude. Es ist aber in den letzten Monaten deutlich geworden, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers zum einen die wirtschaftlichste Lösung ist und zum anderen aber auch der Weg mit den geringsten Risiken. Wir brauchen so schnell wie möglich das auf der Grundlage guter Qualitätsstandards sanierte Bettenhaus. Mit der Beauftragung eines Generalunternehmers können wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung unternehmen. Der Senat und auch der Aufsichtsrat der Charité haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, was letztendlich eine Aufstockung des Masterplans mit sich bringt.

Ich möchte Ihre Frage aber auch ausführlicher beantworten. Bauherr und Baudienststelle für die Sanierung des Bettenhauses in Mitte ist die Charité. Die Ausschreibung des Auftrags für den Generalunternehmer und das Vergabeverfahren erfolgten deshalb in Verantwortung des Vorstands der Charité. Vor der Ausschreibung des Auftrags hat die Charité zum einen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und zum anderen bauwirtschaftliche Gutachten eingeholt, mit dem Ergebnis, dass eine Gesamtvergabe eine höhere Gewähr für eine Termin- und Kostensicherheit darstellt. Es erfolgten drei intensive Verhandlungsrunden mit dem Ergebnis, dass für das geplante Budget am Markt kein entsprechendes Angebot einzuholen ist. Ein Abbruch oder auch eine Veränderung der Vergabeart würde nicht zur Reduzierung von Kosten führen, sondern letztendlich zur Erhöhung der Kosten. Auf der anderen Seite haben wir uns auch mit dem Thema Neubau befasst, und geguckt, ob dies eine günstigere Lösung wäre. All diese Punkte, die ich gerade angesprochen habe, wären teurere Varianten für die Charité und das Land Berlin. Wir bitten deshalb auch das Abgeordnetenhaus um Unterstützung. Sofern diese Zustimmung erfolgt, kann letztendlich der Zuschlag an den Generalunternehmer im Januar 2014 erteilt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage, die Sie gestellt haben: Der Hochhauskomplex ist die zentrale Einrichtung des Standorts Mitte der Charité für die stationäre Krankenversorgung. Die Baumaßnahme dient der Instandsetzung, aber auch der Modernisierung dieses Gebäudes und ist deshalb eine große Maßnahme, um die Zukunftssicherung des

(Bürgermeister Michael Müller)

Standortes sicherzustellen. Sie ist die kostenintensivste Maßnahme der Charité, das ist Ihnen sicherlich bekannt, die derzeit im Masterplan enthalten ist. Das Hochhaus wird zusammen mit dem bereits im letzten Jahr fertiggestellten Neubau des Lehr- und Forschungszentrums, also dem Cross-Over-Gebäude, ein Aushängeschild für die Charité für den Bereich der Hochleistungsmedizin für die Krankenversorgung sein, also für Lehre und Forschung. Die stadtplanerische Bedeutung ist sicherlich auch allen bekannt. Wir haben einen Fassadenwettbewerb durchgeführt, weil uns dies in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, weil es ein Gebäude mit Ausstrahlung und Symbolik darstellt.

Mit der Hochhaussanierung wird ein positives Zeichen für die Charité als Kern der Gesundheitsregion BerlinBrandenburg einerseits und andererseits als erfolgreiche Universitätsmedizin im nationalen, aber auch im internationalen Bereich gesetzt.

Danke schön! – Kollege Oberg! Sie haben eine Nachfrage. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Welche Auswirkungen haben die jetzt eingetretenen Verzögerungen beim Vergabeverfahren auf den Zeitplan insgesamt, was die Sanierung des Bettenhochhauses angeht?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Oberg! Ich hatte gerade dargestellt, dass wir dann im Januar den Zuschlag erteilen können. Das bedeutet, dass wir im Januar mit dem Bau beginnen können. Also drei Monate Verzug, weil wir erst im Januar starten. Zusätzliche Kosten werden derzeit noch geprüft, weil wir Mieten für den Interimsbau bezahlen müssen. Aber hier hat der Vorstand einen klaren Auftrag des Aufsichtsrats erhalten, sich mit dieser Thematik noch einmal auseinanderzusetzen.

Danke schön! – Weitere Nachfragen habe ich nicht vorliegen.

Ich komme damit zur Frage Nr. 7 zum Thema

Verstärkte Geschwindigkeitskontrolle auf den Straßen Berlins

und erteile Dr. Juhnke von der CDU-Fraktion das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat nach den am 10. Oktober 2013 durchgeführten Maßnahmen der Geschwindigkeitskontrolle an verschiedenen Stellen in Berlin vor, und wie bewertet er diese?

2. Welche Konsequenzen und Folgen haben die Ergebnisse dieser Kontrolle im Hinblick auf die Sicherheit und Verkehrserziehung der Verkehrsteilnehmer/-innen in Berlin?

Danke schön! – Zuständig ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. – Herr Senator Henkel, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Juhnke! An diesem erstmals in allen 16 Bundesländern stattgefundenen so genannten 24-Stunden-Blitzmarathon wurde in Berlin innerhalb der besagten 24 Stunden das Fünffache der sonst täglich stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Das Ziel dieser Schwerpunktaktion, die Öffentlichkeit durch größtmögliche Transparenz für die Gefährlichkeit zu schnellen Fahrens zu sensibilisieren, scheint nach Einschätzung der Berliner Polizei tatsächlich erreicht worden zu sein. Es konnten nicht mehr Raser als an einem üblichen Wochentag festgestellt werden. Die Polizei berichtet von einem wesentlich entspannteren und rücksichtsvolleren Miteinander auf den Straßen nach der Kontrollaktion.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es hat sich im Ergebnis deutlich gezeigt, dass sich mit intensivierten Kontrollen in Verbindung mit offensiver Öffentlichkeitsarbeit eine positive und stadtweit im Straßenverkehr spürbare Verhaltensbeeinflussung bei den Verkehrsteilnehmern bewirken lässt. Insgesamt resultiert aus dem mehrtägig angepassten Geschwindigkeitsverhalten zweifellos eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. In der Konsequenz wird die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung auch weiterhin im Fokus unserer Verkehrssicherheitsarbeit stehen. Dies gilt sowohl für Maßnahmen der Unfallbekämpfung als auch für Maßnahmen der Prävention in diesem Bereich.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage, Herr Dr. Juhnke? – Bitte schön!

(Senatorin Sandra Scheeres)

Vielen Dank für die Beantwortung! Das ist teilweise sehr erfreulich. Sie haben gesagt, dass es bundesweit zu diesen Kontrollen kam. Gibt es da denn schon erste Erkenntnisse, beziehungsweise, wie wird weiter mit der Auswertung auf gesamtdeutscher Ebene umgegangen?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Die Idee entstand sozusagen aus den Gesprächen in der Innenministerkonferenz. Diese Innenministerkonferenz ist so verblieben, dass wir auf unserer Sitzung, die Anfang Dezember in Osnabrück, glaube ich, stattfinden wird, den Bericht, den NRW gebeten worden ist zu erstellen, zur Kenntnis bekommen. Die Auswertung kann erst dann erfolgen, wenn dieser Bericht vorliegt. Wie gesagt, Anfang Dezember wird es so weit sein. Ich kann dann gern weiter berichten.

Danke schön! – Eine Nachfrage vom Kollegen Lauer von der Piratenfraktion. – Bitte!

Vielen lieben Dank! – Herr Henkel! Trotz der erfreulichen Nachrichten ist es technisch-organisatorisch so, dass die Polizistinnen und Polizisten die Personalien der betreffenden Personen händisch aufnehmen müssen, auf ein Blatt Papier schreiben, auf einen Vordruck, nach der Verkehrskontrolle wieder auf die Wache müssen, um dort das dann in den Computer einzutippen. Das bedeutet, dass diese Maßnahme für deutliche Mehrarbeit dort gesorgt hat. Was beabsichtigt der Senat in Zukunft zu tun, um den Polizistinnen und Polizisten, die solche Verkehrskontrollen durchführen, ihre Arbeit zu erleichtern und das möglicherweise nicht mehr auf einem Blatt Papier aufschreiben zu müssen und es danach einzutippen?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Das, was Sie beschreiben, ist zum Teil richtig, hat aber nicht dazu geführt, dass diese Aktion kein Erfolg war. Es war ein Erfolg für uns. Es ging auch nicht darum, die Autofahrer zu schikanieren, sondern es ging darum, ein Stück Verkehrssicherheit herzustellen und dafür zu sensibilisieren.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das, was wir als Senat tun können, das, was ich tun kann, nämlich die Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu verbessern, daran arbeite ich täglich.

Vielen Dank!

Ich komme dann zur Frage Nr. 8.

Windkraft: Warum drehen die Mühlen in Berlin so langsam?

und erteile dem Kollegen Schäfer von der Fraktion Bündnis 90/Grüne das Wort.

[Wolfgang Brauer (LINKE): Wird doch genug Wind gemacht!]

Ich frage den Senat:

1. Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren für ein Windrad in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich?

2. Wie lange hat das Verfahren für die Genehmigung des ersten Berliner Windrads gedauert, und seit wann ist die Berliner Verwaltung mit der Genehmigung des zweiten Windrads beschäftigt?

Vielen Dank! – Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. – Herr Senator Müller, bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schäfer! Zu Ihrer ersten Frage: Diesbezüglich liegen keine umfassenden Kenntnisse vor. Eine bundesweite Recherche konnte angesichts der Kurzfristigkeit nicht durchgeführt werden. Zudem ist die Genehmigung sehr abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Zeitbedarf für die notwendigen Beteiligungsverfahren sowie von der Erstellung der erforderlichen Unterlagen durch die Antragsteller oder andere Beteiligte.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im August 2006 wurde ein später nicht realisiertes Windrad mit einer Höhe von 149 Metern beantragt. Dieser Antrag wurde am 12. Juni 2007 beschieden. Das erste tatsächlich errichtete Windrad mit einer Höhe von 179 Metern wurde im August 2007 beantragt. Die Genehmigung wurde bereits am 10. Dezember 2007, also vier Monate später, erteilt. Dieses Genehmigungsverfahren konnte zügig durchgeführt werden, da

durch das vorangegangene Genehmigungsverfahren, das denselben Standort betraf, umfassende Vorarbeiten vorlagen.

Für das zweite Windrad stammt der Genehmigungsantrag vom Januar 2011. Ein Entwurf des Genehmigungsbescheides wurde dem Antragsteller bereits zugesandt. Die Genehmigungserteilung wird demnächst erfolgen. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in dessen Rahmen schwierige Abwägungsprozesse, insbesondere hinsichtlich Stadtplanungsrecht und auch Artenschutz durchgeführt werden mussten. Diese Abwägungsprozesse müssen sehr sorgfältig erfolgen, damit die Genehmigungsentscheidung gerichtsfest ist. Natürlich – auch das gehört dazu – spielten insbesondere die kritischen bzw. auch ablehnenden Stellungnahmen von Fachämtern des Bezirksamts Pankow in diesem Genehmigungsverfahren eine Rolle.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Schäfer – bitte sehr!

Bei diesem ersten Windrad, aus dem Sie jetzt zwei verschiedene gemacht haben, hat es vom Plan bis zur Fertigstellung acht Jahre gedauert. Das gesetzliche Genehmigungsverfahren soll drei Monate dauern, mit Umweltverträglichkeitsprüfung sechs Monate. Die Genehmigung des zweiten Windrads in Berlin hat jetzt weit über zwei Jahre gedauert. Und da Sie ja kurzzeitig selbst ins Windradgeschäft einsteigen wollten, was leider nicht klappt, frage ich Sie: Halten Sie es für sinnvoll, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sich überlegt, wie man zu schnelleren Genehmigungsverfahren kommt, etwa durch die Ausweisung von Windeignungsgebieten, vor allem am Autobahnring?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schäfer! Sie haben eben in Ihrer Darstellung mit unterschlagen, dass es durchaus auch Gerichtsauseinandersetzungen gab, die erhebliche Zeit in Anspruch genommen haben. Insgesamt haben Sie aber mit Ihrer Intention durchaus recht. Es muss in unser aller Interesse sein, solche Genehmigungsverfahren zu straffen, zu beschleunigen. Auch das, was Sie angesprochen haben, durch mögliche Windausweisungsgebiete, ist ein gangbarer Weg. Nur, auf der anderen Seite, ich habe es Ihnen ja eben dargestellt, ist es, glaube ich, nicht Böswilligkeit, weder des Bezirksamts Pankow noch der Stadtentwicklungsverwaltung, wenn Verfahren

lange dauern. Es sind schwierige Abwägungsprozesse, auch Umwelt- und Artenschutz spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Mit Sicherheit spielt auch die angespannte Personalsituation eine Rolle, sowohl auf bezirklicher wie auf Landesebene.