1. Welche Ergebnisse oder Alternativen hat das laufende Moderationsverfahren Hardenbergplatz bisher für die Gestaltung des Platzes, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Lage der heute oberirdisch angeordneten Stellplätze, erbracht?
2. In welcher Weise sind der Senat und die fachzuständigen Mitglieder des Abgeordnetenhauses aufgrund
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Evers! Zu Ihrer ersten Frage: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt zurzeit gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Regionalmanagement City West ein sogenanntes Moderationsverfahren für den Hardenbergplatz durch. Ziel ist es, im Dialog mit allen wesentlichen Anrainern des Hardenbergplatzes und seines näheren Umfeldes ein Strukturkonzept zu entwickeln, das als Grundlage eines nachfolgenden Verfahrens zur Neugestaltung des Platzes dienen soll. Grundlage der Überlegung ist, die vorhandenen Kfz-Stellplätze in eine unter dem Hardenbergplatz zu errichtenden Tiefgarage zu verlagern, um damit Spielräume für eine Aufwertung des Platzes, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Stärkung der Verbindung zum Tiergarten und zum Eingang des Zoologischen Gartens zu gewinnen.
Zwischenergebnis des Moderationsverfahrens ist, nachdem zahlreiche Einzelgespräche und eine gemeinsame Veranstaltung mit den Anrainern durchgeführt worden sind, dass neben der Tiefgaragenlösung unter dem Hardenbergplatz auch die Möglichkeit der oberirdischen Unterbringung der Stellplätze im Bereich der Hertzallee geprüft werden sollte. Abschließende Ergebnisse liegen dazu allerdings noch nicht vor.
Zu Ihrer zweiten Frage: Bei der Neuordnung des Hardenbergplatzes handelt es sich um eine Maßnahme in bezirklicher Zuständigkeit, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt wird. Dementsprechend wurde und wird das Vorhaben in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf behandelt. Eine Einbeziehung von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses kann zum Beispiel im Rahmen einer Standortkonferenz erfolgen, die Anfang nächsten Jahres stattfinden soll, sowie auch als Gast in einem späteren Wettbewerbsverfahren.
Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 8 des Kollegen Martin Beck von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema
1. Auf Grundlage welcher Bedarfsanalyse hat der Senat im Rahmen der Kältehilfe 433 Plätze für den kommenden Winter bereitgestellt?
2. Sieht der Senat darüber hinaus einen bestehenden Bedarf, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den realen Bedarf an Schlafplätzen in der Kältehilfe in diesem Winter abzudecken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Beck! Erlauben Sie mir, Ihre beiden Fragen wegen des Sinnzusammenhangs zusammenzufassen. Damit kann ich Ihnen einen vollständigen Überblick über den Stand der Vorbereitungen bei uns im Rahmen der Kältehilfe geben.
Die Kältehilfe ist, wie Sie wissen, ein zusätzliches Notprogramm der Berliner Bezirke für auf der Straße lebende Menschen, die die Regelversorgung der Unterbringung nicht in Anspruch nehmen. Es besteht seit 1989. Die Bezirksämter nehmen seit 1995 diese Aufgabe gemäß Nr. 19 des Zuständigkeitskatalogs des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin wahr. Verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit sind, wie immer, die Bezirke. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbringung in einer Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbstgefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei wohnungslosen Personen. Die Unterbringung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Grundlage und auf Wunsch der gefährdeten Personen. Zu den Aufgaben der Bezirke gehört auch die Vorhaltung ausreichender Platzkapazitäten zur Unterbringung wohnungsloser Personen.
Im Winter wird diese Aufgabenstellung zusätzlich durch die Kältehilfe erfüllt. Diese Notschlafplätze sollen verhindern, dass Menschen aufgrund der kalten Witterung gesundheitliche Schäden erleiden, schlimmstenfalls den Kältetod. Das Angebot umfasst zu Beginn der Kältehilfe im wöchentlichen Durchschnitt 433 Plätze je Nacht.
Der Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. So besteht aufgrund der Inanspruchnahme der letzten Jahre die gemeinsame Bedarfseinschätzung, 500 Notschlafplätze im Rahmen der Kältehilfe zu schaffen. Die Bezirke steuern zurzeit nach, um diese Zielgröße zu erreichen. Der Senat hat die Finanzierung zur Schaffung der noch fehlenden Notschlafplätze sichergestellt.
Der Senat unterstützt die Bezirke weiterhin zusätzlich durch die Finanzierung des Kältehilfetelefons. Das Kältehilfetelefon umfasst vor Beginn des Winters alle Angebote, insbesondere die Notschlafplätze, und führt sie auf der Website www.kaeltehilfe-berlin.de auf. Das Angebot wird im Winter laufend aktualisiert. Zudem wird die tägliche Inanspruchnahme der Notschlafplätze erfasst, sodass die Bezirke bei Bedarf zusätzliche Kapazitäten schaffen können. Die Finanzierung dieses Kältehilfetelefons stellt der Senat über das Integrierte Sozialprogramm ISP sicher. Träger ist die Gebewo pro gGmbH. Die Höhe der Zuwendungen ist im Landeshaushalt erneut mit 9 000 Euro je Jahr sichergestellt.
Vielen Dank, Herr Senator! Ich gehe davon aus, dass Sie uns darüber informieren, wenn die 500 Plätze erreicht sind. – Ich habe noch eine Nachfrage: Wieso ist die Angebotsübersicht, von der Sie gerade gesprochen haben, auf www.kaeltehilfe-berlin.de nicht wie von Ihnen in der Plenarsitzung am 12. September 2013 angekündigt seit dem 1. Oktober 2013 online, sondern jetzt voraussichtlich erst ab Mitte November, obwohl wir jetzt schon die Kältehilfeperiode haben und auch schon sehr kalte Tage hatten?
Zwischen den Trägern und den Bezirken gibt es immer eine Abstimmung. Wenn die Bezirke nicht alle Daten eingespielt haben, dann ist das Online-Stellen dieses Portals nicht immer in der Geschwindigkeit vorhanden. Momentan ist es auch so, dass die Bezirke Angebote dort noch nachsteuern. Meines Wissens ist die Seite online, aber noch nicht mit allen Angeboten der Bezirke, weil diese noch unterschiedliche Objekte nachmelden, und das soll dann schrittweise geschehen. Ich kann aber gerne noch einmal nachschauen.
Vielen Dank! – Die nächste Nachfrage kommt vom Kollegen Herr Magalski von den Piraten. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Herr Senator! Ist Ihnen die Situation der Notaufnahme von Mob e. V. –
Obdachlose machen mobil – und Straßenfeger in Pankow bekannt, die dort gekündigt worden sind? Was kann getan werden, um die die Notaufnahme in Pankow wiederherzustellen?
Herr Abgeordneter! Ja, wir haben ein solches Schreiben des Trägers erhalten. Der Bereich der Wohnungslosenhilfe und der Kältehilfe in unserem Haus ist mit dem Träger und dem Bezirk dazu auch im Gespräch. Den genauen Arbeitsstand kann ich Ihnen heute, in dieser Sitzung, nicht sagen. Das müssten wir gegebenenfalls im Ausschuss im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde besprechen, um Ihnen oder Ihrem Abgeordneten, der in diesem Ausschuss ist, die notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Aber der Vorgang ist uns bekannt, und der Träger ist dazu mit uns im Gespräch.
Ergebnisse des Pilotverfahrens für Modernisierungsvorhaben der GESOBAU in Pankow und Weißensee – bleibt es bei überdurchschnittlichen Mietsteigerungen trotz Mieterprotests?
1. Welche Ergebnisse hatte das Gespräch von Senatsvertretern mit Mitgliedern des Pankower Mieterprotests am 29. Oktober 2013, und welche Unterstützung gewährt der Senat den Mieterinnen und Mietern in Bezug auf Prüfung des bereits im Juni vorgelegten Energiedossiers, auf Anwendung realistischer Wohnungsgrößen für Sozialplanverfahren und Ausschluss von Verdrängung durch Modernisierung?
2. Wie beurteilt der Senat das Pilotvorhaben der GESOBAU für ein Modernisierungsobjekt in Pankow, insbesondere die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil der Mieterinnen und Mieter die Modernisierungsvereinbarung unterschrieben hat und dass weiterhin Mieterhöhungen über dem Mietspiegel unter Einbeziehung
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Zu Ihren beiden Fragen kann ich Folgendes beantworten: Die Gesprächsrunde in meiner Verwaltung am 29. Oktober 2013 fand mit Mitgliedern des Pankower Mieterprotests, Vertretern der GESOBAU, der externen Mieterberatung und dem Bezirksbaustadtrat von Pankow, Herr Kirchner, statt. Ich will noch hinzufügen, dass Staatssekretär Gothe über den Sommer drei Gespräche direkt mit den Vertretern des Pankower Mieterprotests geführt hat. Die Senatsverwaltung hat also direkt den Kontakt gesucht.
Bei allen Beteiligten bestand Einvernehmen darin, dass das Pilotprojekt Pestalozzistraße 4 dank der Zwischenschaltung der Mieterberatung gut für das Land gelaufen ist. Grundlage hierfür ist eine zwischen dem Bezirksamt Pankow, der Mieterberatung Prenzlauer Berg und der GESOBAU am 15. August 2013 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Dennoch hatten bis zu dem Zeitpunkt der Gesprächsrunde erst 4 von 21 Mietparteien die Modernisierungsvereinbarung unterschrieben. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit dem Gespräch am 29. Oktober die Abwartehaltung der Mieterinnen und Mieter überwunden ist und weitere Unterschriften erfolgen werden.
Die Annahme, dass die bei den Modernisierungsvorhaben berechnete Betriebskosteneinsparung unrealistisch sei, teile ich nicht. Die für die Berechnung der Betriebskos- teneinsparung für Objekte mit dezentralen Heizungsanlagen zugrunde gelegten Heizkosten vor Modernisierung werden von externen Fachplanern ermittelt und basieren auf Verbrauchsdatenberechnungen einschlägiger technischer Normen, aktuellen Energiepreisen und Benchmarks vergleichbarer Objekte. Da den Berechnungen durchschnittliche Verbrauchsdaten zugrunde liegen, sind je nach individuellem Mieterverhalten Abweichungen möglich. Die Erfahrungen der GESOBAU bei vergleichbaren abgeschlossenen Bauvorhaben zeigen aber, dass die prognostizierten Betriebskosteneinsparungen realistisch sind, ja manchmal sogar übertroffen werden.
Vielen Dank! – Frau Lompscher, haben Sie eine Nachfrage? – Dann bekommen Sie das Wort – bitte schön!
Ich muss in meiner Nachfrage einfach auf die nicht beantworteten Teile meiner Ausgangsfrage verweisen. Sie lautete, ob und wie der Senat die Mieterinnen und Mieter dabei unterstützt, das von ihnen vorgelegte Energiedossier vom Juni zu prüfen und realistische Wohnungsgrößen vor dem Hintergrund anzuwenden, dass man im Altbau ja größere Wohnungen hat als in den Regelungen zum Mietenbündnis vorgesehen. Auch ist die Tatsache, dass die Berechnungswerte für die Betriebskosteneinsparungen teilweise über den vorher von den Mietern bezahlten Betriebskosten liegen, entschieden unplausibel. Diese Aussage hat in Ihrer Antwort keine Rolle gespielt.