1. Welche konkreten Anforderungen an das Endspiel der UEFA Women’s Champions League 2015 erfüllt das sanierungsbedürftige und vergleichsweise sehr kleine Stadion des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks,
2. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, das Champions-League-Finale der Frauen 2015 genauso wie das Champions-League-Finale der Männer im Olympiastadion stattfinden zu lassen, welche konkreten Vorgaben, Richtlinien oder Auflagen sprechen dafür oder dagegen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Herberg! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für den Senat wie folgt: Zu 1: Das Stadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark ist für internationale Fußballspiele der Europäischen Fußballunion UEFA zugelassen und verfügt mit 19 710 Zuschauersitzplätzen zuzüglich 190 Stellplätzen für Rollstuhlfahrer über das von der UEFA Women’s Champions League Final 2015 geforderte Kapazitätsvolumen von mindestens 15 000 Sitzplätzen. Die konkreten baulichen und technischen Anforderungen der UEFA an die Ausrichterstadien sind in den verbindlichen Stadium Aquirements UWCL Final Frauen definiert. Zur Ausrichtung des Endspiels dieses Ereignisses 2015 sind umfangreiche Nutzungsbereiche bzw. technische Einrichtungen erforderlich, unter anderem die unterbrechungsfreie Stromversorgung, erweiterte Medienarbeitsplätze, Raum für Pressekonferenzen, ein elektronisches Ticketzutrittskontrollsystem, eine Zaunfreiheit zum Spielfeld, anforderungsgerechte Umkleidungs- und Sanitärbereiche für Aktive sowie eine Videoüberwachung. Für die anforderungsgerechte Ertüchtigung des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark wurde ein Maßnahmenplan entwickelt, der mit der UEFA im Detail noch abgestimmt werden muss.
Zu 2: Der Senat hat aufgrund der Verschiebung des Fi– naltermins die Möglichkeit, das Champions-LeagueFinale der Frauen 2015 auch im Olympiastadion austragen zu lassen. Derzeit werden seitens der Olympia-Stadion Berlin GmbH als Betreibergesellschaft in Abstimmung mit dem Land Berlin die Modalitäten geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das Olympiastadion als Ausrichtungsstätte zur Verfügung gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung wird mit dem Deutschen Fußballbund und der UEFA abgestimmt und kommuniziert werden. Letztlich wird die UEFA nach Abstimmung und mit allen Beteiligten die Spielstätte für das Endspiel des Champions-League-Finales der Frauen 2015 festlegen.
Vielen Dank für die Ausführungen! – Ist dem Senat bekannt, dass das letzte Champions-League-Finale der Frauen 2012, das auf deutschem Boden war, in München, von 50 000 Zuschauerinnen und Zuschauern gesehen wurde? Ist Ihnen im Hinblick auf den Friedrich-LudwigJahn-Sportpark bekannt, dass dafür keine Mittel im Haushaltsplan 2014/15 eingestellt sind, die diese Anforderungen, die Sie vorgetragen haben, finanzieren würden?
Das ist dem Senat selbstverständlich bekannt. Die Zahl 50 000 bei einem solchen Finale ist sicherlich eher eine Ausnahme, weil z. B. beim letzten Finale 20 000 Zuschauer im Bereich des Stadions von Chelsea waren. Nun haben wir ja alle keine Glaskugel dabei, Herr Abgeordneter Herberg, und wissen deshalb nicht, welche Teams sich denn tatsächlich für dieses Finale 2015 qualifizieren. Aber wie gesagt, die Voraussetzungen und Anforderungen, die von der UEFA definiert sind, werden vom Stadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark erfüllt.
Herr Staatssekretär! Sie haben so nonchalant gesagt, dass Ihnen bekannt ist, dass im Haushalt keine Vorsorge getroffen wird für die möglicherweise notwendigen Investitionen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Dann frage ich den Senat, wie er denn dazu beitragen möchte – wir befinden uns ja gerade in Haushaltsberatungen –, dass dafür Vorsorge im Haushalt getroffen wird.
Herr Abgeordneter Zillich! Die Frage ist ja noch gar nicht abschließend entschieden. Natürlich ist ein solch herausragendes Ereignis wie ein Champions-League-Finale
sicherlich ein Anlass und ein Ereignis, bei dem der Senat dann eine geeignete Finanzvorsorge treffen wird.
2. Welche Schritte plant der Senat, um zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum für Studierende in der Stadt zu schaffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oberg! Sie wissen alle, Berlin ist eine sehr beliebte Stadt, gerade bei jungen Menschen. Viele wollen hierbleiben, um zu studieren, oder möchten gern nach Berlin ziehen, um hier studieren zu können. Und Sie wissen auch, dass wir in den letzten Jahren bewusst die Studienplätze ausgebaut haben. Es ist natürlich auch so, dass Studierende hier in Berlin den angespannteren Wohnungsmarkt spüren. Das Studentenwerk stellt Wohnheimplätze zur Verfügung. Es konnte in den letzten Jahren seine Kapazitäten nicht so ausbauen, wie der Bedarf da ist. Das Studentenwerk verfügt zurzeit über 9 456 Wohnplätze für Studierende, die zu 97,7 Prozent ausgelastet sind. Gleichzeitig sind die Alternativen im sozialen Wohnungsbau sowie auf dem freien Wohnungsmarkt teurer geworden. Allerdings, finde ich, muss man auch betonen, dass München, Hamburg oder andere Studierendenstädte noch schwierigere Situationen haben und dass wir vergleichsweise gut dastehen im Bundesdurchschnitt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Land Berlin möchte die Situation, was den Wohnraum oder die zusätzliche Schaffung von Wohnheimplätzen angeht, in drei Bereichen angehen. Wir haben uns ja explizit dafür ausgesprochen, mehr Studienwohnungen, Wohnheimplätze zu schaffen. Wir hatten intensive Gespräche mit dem Studentenwerk, und wir haben ihm zurzeit bereits 26 Grundstücke aus dem Liegenschaftsfonds angeboten. Das Studentenwerk hat bereits fünf Grundstücke in die engere Wahl genommen und Baukörperplanungen und Kostenschätzungen vorgenommen.
Ein weiterer Baustein sind private Investoren. In den letzten Monaten haben wir auch private Wohnheime eingeweiht; wir unterstützen also auch die Privaten.
Ein dritter Baustein sind die Wohnungsbaugesellschaften. Mit ihnen sind wir darüber im Gespräch, dass sie auch Kapazitäten zur Verfügung stellen und dieses auch transparent machen. Es war immer wieder ein Thema, dass es in diesem Bereich Wohnungen gibt, die Studierenden aber überhaupt nicht mitbekommen, wo hier freie Wohnungen zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger weiterer Baustein ist natürlich auch das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten, das dazu führen soll, günstigeren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Wohnungsmarkt perspektivisch weiter zu entspannen.
Ja, danke! – Frau Senatorin! Sie erwähnten, dass das Studentenwerk sich erste Grundstücke angeschaut habe und fünf nun auch in die engere Auswahl kämen, um dort Wohnheime zu errichten. Bis wann werden denn die ersten zusätzlichen Plätze auf diesen Grundstücken entstehen? Wann wird es eine Entlastung in diesem Bereich für die Studierenden auf dem Wohnungsmarkt geben?
Sehr geehrter Herr Oberg! Wie gesagt, wir sind sehr schnell vorangeschritten und haben schnell 26 Grundstücke zur Verfügung gestellt, die alle gesichtet werden mussten. Ich habe gerade beschrieben, dass das Studentenwerk Berechnungen vornimmt. Sie sichten noch weitere Grundstücke. Eine Zeitplanung wird uns dann entsp
rechend vorgelegt. Ich kann Ihnen im Moment nicht im Detail sagen, wie viele Plätze in welchen Abschnitten zur Verfügung gestellt werden. Es sind ja auch unterschiedliche Bausteine. Ich sprach an, dass die Wohnungsbaugesellschaften auch bestimmte Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen und das transparenter gemacht werden soll. Mit denen sind wir im Gespräch. Wir setzen auch auf Private. Der Senat ist erstellt gerade ein Gesamtkonzept. Wir haben uns aber ja geäußert, dass wir in den nächsten Jahren 5 000 Plätze schaffen wollen.
Vielen Dank! – Frau Scheeres! Teilen Sie denn die Auffassung, dass der BAföG-Anteil für die Wohnkosten in Höhe von 246 Euro derzeit für Berlin noch angemessen ist? Wenn nein: Was wird das Land Berlin tun, um hier zu neuen Regelungen zu kommen?
Sehr geehrte Frau Lompscher! In den Bundesgremien wird regelmäßig und intensiv über das Thema BAföG diskutiert. Auf Bundeseben finden ja gerade Koalitionsverhandlungen statt. Das Thema BAföG spielt hier auch eine wichtige Rolle.