Steffen Zillich

Sitzungen

17/31 17/33 17/35 17/36 17/38 17/40 17/41 17/42 17/43 17/44 17/45 17/46 17/47 17/48 17/49 17/50 17/51 17/52 17/53 17/54 17/55 17/56 17/57 17/59 17/60 17/61 17/64 17/65 17/66 17/67 17/68 17/69 17/70 17/71 17/72 17/75 17/76 17/77 17/78 17/79 17/80 17/81 17/82 17/83 17/84 17/85

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Gutzeit! Sie und Ihre Behörde legen dem Abgeordnetenhaus inzwischen den Zweiundzwanzigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vor. Für die darin dokumentierte Arbeit möchte ich Ihnen, aber auch den Mitwirkenden in Ihrer Behörde und vor allem auch den Projekten und Initiativen im Namen meiner Fraktion einen herzlichen Dank aussprechen.
Sie sprechen in Ihrem Bericht Schwerpunkte in Ihrer Arbeit, Schwerpunkte in Ihrer Beratungstätigkeit an. Ich will auf einige eingehen. Da findet sich wieder das Problem der DDR-Heimkinder und der in Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe Eingewiesenen. Das hat bereits im Bericht des Vorjahres eine Rolle gespielt, weil im Herbst 2014 die Frist für eine Antragstellung auf Rehabilitation aus dem Heimkinderfonds abgelaufen ist. Die Frist wurde seinerzeit vorverlegt, weil der Fonds ausgeschöpft war. Das hat auch hier im Haus für Auseinandersetzungen gesorgt. Und wenn Sie, Herr Gutzeit, jetzt in Ihrem vorliegenden Bericht schildern, dass noch immer monatlich 20 bis 30 ehemalige Heimkinder in der Anlaufstelle nachfragen, welche Rehabilitierungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, dann macht das erneut die Tragweite des Problems deutlich, das noch immer besteht. Es reicht nicht aus, das einfach nur zu konstatieren; hier muss auch die Aufforderung an den Senat ergehen, tätig zu werden
gegenüber den anderen Bundesländern und dem Bund, damit hier eine Möglichkeit geschaffen wird, weiter Rehabilitierungsleistungen erbringen oder das wieder aufnehmen zu können.
Sie sprechen in Ihrem Bericht den hohen Wert an, den die Opferrente für viele ehemalige politische Häftlinge hat, gerade weil die Rente nicht auf andere Sozialleistungen, auf andere Transferleistungen angerechnet wird und nicht gepfändet werden darf. Und Sie sprechen wieder an, dass diese Rechtslage offenbar noch immer nicht in allen Berliner Sozialämtern bekannt ist. Das kann so nicht hingenommen werden. Hier muss geschult werden, diese Situation muss überwunden werden.
Verehrter Herr Gutzeit! Sie geben in Ihrem Bericht wieder Hinweise, die nicht bis zu Ihrem nächsten Jahresbericht in den politischen Schubladen verschwinden sollten. Das betrifft zum Beispiel Ihren Appell, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass verfolgte Schüler in die Regelung für Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes aufgenommen werden.
Das betrifft ihren Hinweis auf Probleme bei der Begutachtung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden oder Ihr Plädoyer, dass den Opfern der Zugang zu den Unterlagen des MfS auch nach 2019 mindestens zu den derzeit geltenden Konditionen erhalten bleiben muss.
Insofern ist dieser Tätigkeitsbericht nicht nur ein Bericht über Ihre Arbeit, sondern er weist auch Aufgaben aus, die für uns, die für den Senat verbleiben. Ich hoffe, dass wir beim nächsten Mal hier noch etwas weiter kommen.
Ein wichtiger Erfolg jahrelangen Bemühens kann festgestellt werden: Sie haben sich, Herr Gutzeit, meine Fraktion hat sich ebenso wie viele andere hier im Haus jahrelang dafür eingesetzt, dass die Havemann-Gesellschaft, dass das Archiv der DDR-Opposition aus ihrem unsicheren Finanzierungszustand herauskommt und endlich eine Vereinbarung mit dem Bund für eine dauerhafte, verlässliche Basisfinanzierung zustande kommt. Dass das nun wohl erreicht ist, ist ein riesengroßer Fortschritt. Ich sage gerade auch aus Sicht meiner Fraktion, gerade in einer Situation, wo der Blick, die Auseinandersetzung über die DDR, über die Geschichte die Betrachtung vielfach persönlich und politisch überwölbt ist, möchte ich mal sagen, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass wir die authentischen Zeugnisse derjenigen haben, die sich in der DDR entschieden haben, politische Opposition sein zu wollen. Ich hoffe, dass das damit noch besser gesichert ist. Und ich hoffe auch, dass – Herr Otto hat es angesprochen – in Richtung Entwicklung des Campus der Demokratie auf einer anderen Basis weitergehen kann, auch mit einem Berliner Beitrag.
Werter Herr Gutzeit! Ihre Behörde leistet eine umfangreiche Arbeit in der Weiterbildung, in der Information an vielen anderen Punkten. Es ist schon angesprochen worden, 2017 läuft die gesetzliche Grundlage für die Existenz Ihrer Behörde aus. Natürlich ist es zunächst einmal so, dass man 27 Jahre nach der Wende berechtigterweise die Frage stellen kann: Ist denn eine Verlängerung notwendig? Ich denke aber, dass dieser Bericht und auch die vielen Dinge, die noch zu tun bleiben im Umgang mit der DDR-Vergangenheit in der Information, zeigen, dass zumindest meine Fraktion der Auffassung ist: Ja, es gibt genügend Grund und genügend Aufgaben, die Arbeit dieser Behörde auch nach 2017 fortzuführen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem es gut ist, dass er vorliegt, dass man über den Arbeitsentwurf reden kann, von dem es aber auch gut ist, dass er zunächst diesen Charakter behalten wird wegen des Endes der Wahlperiode und der Diskontinuität, sodass notwendige Veränderungen, die wir für erforderlich halten, noch gemacht werden können. In der Tat ordnet sich das ein in eine lange Entwicklung, an der viele beteiligt sind. Wenn alle auf irgendetwas verweisen, will ich auch auf etwas verweisen, nämlich auf einen Beschluss dieses Abgeordnetenhauses in der vergangenen Wahlperiode im Jahr 2011, wo die Grundlinien der Veränderung der Liegenschaftspolitik verankert worden sind, die dann auch den weiteren Prozess hier bestimmt haben.
(Christian Goiny)
Worum geht es konkret? – In Abkehr von einer Liegenschaftspolitik, die in Zeiten der Haushaltsnotlage dadurch bestimmt war, nicht den langen Blick zu haben, sondern zu sehen, was wir für die Verwaltung und eine Fachnutzung brauchen, und den Rest müssen wir für möglichst viel Geld verkaufen, in Abkehr von einer solchen Liegenschaftspolitik brauchen wir ein Instrument für Grundstücke, die wir weder direkt für eine Fachnutzung brauchen noch die wir verwerten wollen, nämlich Grundstücke, von denen wir sagen, die brauchen wir vielleicht in zehn Jahren, die Grundstücke, von denen wir sagen, da liegt ein Erbbaurecht drauf oder die Grundstücke, von denen wir sagen, dass wir sie aus strategischen Gründen halten, und wollen sie jedenfalls nicht verkaufen.
Der Vorschlag, sie in einem neuen Sondervermögen zusammenzufassen, ist zunächst einmal ein richtiger und nachvollziehbar, und es ist auch richtig, dass wir jetzt einen konkreten Entwurf haben, mit dem wir darüber reden können, welche Regelungen konkret gefasst werden sollen. Die Richtung ist also richtig. Es ist notwendig, dass wir ein solches Sondervermögen brauchen. Ich halte es auch für nachvollziehbar, dass wir dieses Sondervermögen nicht in eine Extrabehörde oder Extragesellschaft einbauen, sondern durch die Institution verwalten lassen, die auch die restlichen Liegenschaften des Landes verwaltet. Aber es gibt zwei Punkte – Herr Esser hat sie zum Teil schon angesprochen –, die Defizite in der Konstruktion sind oder zumindest ungelöste Probleme bleiben.
Der erste Punkt ist – Herr Esser hat es angesprochen –: Dieses Sondervermögen sieht in der Art und Weise, wie es bestückt und verwaltet wird, derzeit einen nahezu ausschließlichen Zugriff der Senatsverwaltung für Finanzen vor. Das halten wir für nicht ausreichend. Wir sind der Meinung, dass – erstens – eine stärkere Mitsprachemöglichkeit als die Entgegennahme eines Berichts einmal im Jahr durch das Abgeordnetenhaus notwendig ist. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass bei der Frage der Bestückung auch zivilgesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten notwendig sind, denn es handelt sich hierbei um Vorratsgrundstücke, also auch um Grundstücke, bei denen Themen wie Zwischennutzung und Ähnliches direkt angesprochen sind. Es wäre falsch, wenn wir diesen Teil des Landesvermögens, den wir neu konstituieren wollen, ohne eine Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlament auf den Weg schicken würden. Also, diese Regelungen müssen geändert werden.
Der zweite Punkt: Wenn wir ernsthaft darüber nachdenken, dass wir strategisch gucken und überlegen, welche Grundstücksressourcen die Stadt denn für welchen Zweck braucht, dann reicht dieses Instrument nicht aus und zwar deswegen nicht, weil eine Leerstelle bislang nicht gefüllt wird, nämlich: Was ist eigentlich die Landesinstitution, was ist eigentlich die Landesagentur, die, ausgehend von einem solchen Blick der Fachnutzung und
der strategischen Einschätzung, was wir in 10, 15 Jahren brauchen, auch mal feststellt, was wir machen, wenn wir diese Grundstücke nicht haben? In wessen Händen liegt denn eine strategische Ankaufspolitik? In wessen Händen liegt diese Form von strategischer Liegenschaftspolitik, für die es derzeit noch kein Instrument gibt? Das ist in diesem Sondervermögen nicht vorgesehen. Man kann darüber diskutieren, ob es dieses Sondervermögen selbst tun muss. Im Moment passiert es nach Einzelentscheidungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen, aber das reicht nicht aus. Das zeigt sich im Übrigen auch an vielen Stellen daran, wie lange Prozesse dauern und dass Chancen verpasst werden. Ich behaupte jetzt mal, weil im Prinzip niemand dafür zuständig ist, einen Blick dafür zu haben, was wir zukünftig und strategisch brauchen, dass Immobilien tatsächlich an uns vorbeigegangen sind. Wenn wir solche Entscheidungen getroffen hätten, dann wäre manches einfacher.
Also, die beiden Punkte, wer eigentlich entscheidet und wie beteiligt wird und – zweitens – wer eine strategische Vermögenspolitik in Richtung von Ankauf organisiert, müssen noch geregelt werden. Ich denke jedoch, dass wir das in der nächsten Wahlperiode hinbekommen. – Vielen Dank!
Sind dem Senat die über 100 Plätze in der GerhartHauptmann-Schule, die seit Monaten angeboten werden, genauso egal wie die seit über einem Jahr leerstehenden Wohnungen der berlinovo, wo Flüchtlinge untergebracht werden können?
Herr Kollege! Sie haben die City-Tax angesprochen. Sie wissen schon, dass die Formulierung: Die Einnahmen aus der City-Tax werden für die Sportförderung genutzt. –,
(Dennis Buchner)
nicht sehr hilfreich für den rechtlichen Bestand der Einnahmen aus der City-Tax ist?
Ich frage den Senat, ob dem Senat die fach- oder die rechtsaufsichtliche Zuständigkeit des Innensenators für die Belange der Standesämter bekannt ist.
Sind Sie meiner Ansicht, dass neben der inhaltlich zuständigen Stadtentwicklungsverwaltung auch die für die Wasserbetriebe zuständige Wirtschaftsverwaltung diesen interessanten Vorschlägen aus der CDU hier lauschen sollte?
Herr Kollege Buchholz! Da die Koalition eine Diskussion im fachlich zuständigen Ausschuss nicht wünscht, frage ich Sie, ob Sie an den Hauptausschussberatungen zu Ihrem wichtigen Antrag teilnehmen werden.
Da haben wir zumindest eine Teileinigkeit, was den Antragstext betrifft, aber entscheidend ist die Frage: Haben Sie in der Koalition eine Verständigung darüber, dass der Senat auf Bundesebene initiativ wird, entsprechend dem, was Sie gerade angekündigt haben?
Herr Kollege! Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es, wenn die Koalition die Einstellung von 25 Menschen fordert, ein Misstrauensvotum gegenüber der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist, die offensichtlich nicht in der Lage sind, für eine vernünftige Personalplanung zu sorgen?
Frau Senatorin! Wünschen ist das eine. Auf welchem Weg wollen Sie bewerkstelligen, dass zusätzliche Unterstützungen von Alleinerziehenden gerade nicht auf die Transferleistungen angerechnet werden?
Herr Innensenator! Jenseits der versammlungsrechtlichen Konkurrenz: Halten Sie es im Ergebnis für hinnehmbar, dass ein Gedenken an einem 8. Mai, am Tag der Befreiung, nicht stattfinden kann, und wenn doch, dann nur unter der Beschallung einer unmittelbar dort stattfinden
den Nazi-Demonstration, weil es eine NPD-Anmeldung gibt?
Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie diese hier offenbar gewordene Differenz im Sachverhalt schnellstmöglich überprüfen und klarstellen. – Aber meine Frage ist: In welchem Umfang rechnen Sie damit, dass Flüchtlingskinder räumlich nicht im Regelschulsystem beschult werden?
Da Sie die Haushaltsberatungen angesprochen haben, möchte ich Sie fragen: Sind Sie der Auffassung, dass mit dem Geld, das in den Haushaltsberatungen eingestellt worden ist, die Gewähr dafür geschaffen wurde, dass der Anspruch des Bäderkonzepts, die Bäder zu sanieren und die gesamte Bäderfläche zu erhalten, verwirklicht werden kann?
Zum Thema Vertragspraxis LAGeSo sagen Sie gern, Sie hätten entweder alles richtig gemacht oder aber die Schlüsse daraus gezogen. Warum haben Sie dann angesichts der skandalösen Praxis der Firma Berlinlux, die sich eine goldene Nase verdient hat auf Kosten des Steuerzahlers und auf Kosten der Flüchtlinge, keine Konsequenzen gezogen, sondern weiterhin Zahlungen an diese Firma geleistet und weiterhin Vertragsverhältnisse unterhalten?
Sie haben nun ein Bekenntnis zur Vielfalt im Berliner Schulsystem abgegeben. Können Sie vielleicht ein paar Worte finden zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses aus der letzten Wahlperiode, wonach die Berliner Gemeinschaftsschulen das Ziel der Berliner Schulentwicklung sind?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Herbeirufung des Regierenden Bürgermeisters zu dieser Fragestunde entsprechend § 84 der Geschäftsordnung. Ich möchte das begründen: Ich halte es in der Tat für notwendig, dass der Regierende Bürgermeister in dieser Fragestunde diesem Parlament Rede und Antwort steht zu den Vorwürfen, die erhoben worden sind, dass in der Senatskanzlei Aufträge unter Genossen hin- und hergemauschelt worden sind. Sie werden dagegen einwenden, dass die Entschuldigung des Regierenden Bürgermeisters – er ist in der Tat als entschuldigt gemeldet – im Ältestenrat akzeptiert worden ist. Zu diesem Zeitpunkt waren diese Vorwürfe noch nicht in der Welt. Deswegen hatten wir auch keinen Anlass, diese Entschuldigung nicht zu akzeptieren. Sie werden einwenden, dass auch in der Geschäftsführerrunde, obwohl dort die Vorwürfe hätten bekannt sein können, gegen diese Entschuldigung kein Einwand erhoben worden ist. Ich hätte zu diesem Zeitpunkt – gestern früh – auch nicht erwartet – ich hätte es mir nicht vorstellen können –, dass die Koalition eine Aufklärung dieser Vorwürfe gestern im Hauptausschuss, wo es angemessen gewesen wäre, verweigert. Deswegen müssen die Vorwürfe hier aufgeklärt werden.
Sie werden dagegen einwenden, dass in der Fragestunde es das alleinige Recht des Senats ist zu entscheiden, wer auf eine solche Frage antwortet. Das ist richtig. Aber die Fragen und die Vorwürfe, um die es hier geht, sind der Natur der Sache nach allein durch den Regierenden Bürgermeister zu beantworten.
Es geht um die Frage: Warum wurde das Parlament nicht – wie vorgeschrieben – vor einer Auftragsvergabe informiert? Es geht um die Frage: Welche Vertragsverhältnisse bestehen zwischen McKinsey, Diwell und der Senatskanzlei? Es geht um die Frage: Steht der Senat immer noch zu der Aussage – –
Doch! Es geht um die Frage, warum nur der Regierende Bürgermeister diese Fragen hier beantworten kann. Deswegen begründe ich die Herbeirufung. – Es geht um die Frage, ob das Parlament im Zusammenhang mit dieser Auftragsvergabe durch Staatssekretär Böhning belogen worden ist. Es geht um die Frage, ob die Begründung dieser Auftragsvergabe und die Art und Weise nach wie vor eine ist, die der Senat teilt. Und es geht am Ende auch um die Frage, warum der Senat überhaupt einen solchen Auftrag vergehen hat, wenn die zuständige Senatorin eine solche Auftragsvergabe für nicht notwendig hält. Und es geht um die Frage – auch die kann der Natur der Sache
nach nur vom Regierenden Bürgermeister beantwortete werden –, warum der Senat nicht die Souveränität besessen hat – wenn er denn beabsichtigt, in einer ungewöhnlichen Situation etwas Ungewöhnliches zu tun und Diwell und McKinsey zu beauftragen – und im Vorhinein das Einvernehmen mit dem Parlament hergestellt hat, wie es etwa beim Kauf der Bundesallee oder bei der Frage, wie die Ausgaben für Flüchtlinge in den Haushaltsberatungen veranschlagt werden, möglich war. Warum hat der Senat versucht, das Parlament an dieser Stelle auszutricksen? Am Ende geht es um die Frage – auch die kann nur der Regierende Bürgermeister beantworten –, wer eigentlich diesen Senat steuert und wie Regierungspolitik in einer Situation stattfinden kann, die offensichtlich davon gekennzeichnet ist, dass gegenseitig intrigiert wird, dass nur noch versucht wird, Revanchefouls zu begehen und das eine oder andere durchzustechen, aber kein vernünftiges Ergebnis mehr herauskommt. Das wollen wir hier in der Fragestunde thematisieren.
Es ist auch möglich, den Regierenden Bürgermeister zu diesem Punkt herbeizurufen. Er befindet sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Die findet in der Hiroshimastraße in der Bremischen Landesvertretung statt. Soweit ich weiß, ist dort um 13.00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen. Es ist also absolut möglich, dass hier die Fragestunde um 13.00 Uhr aufgerufen wird, um über das Thema zu reden. – Wir beantragen die Herbeirufung des Regierenden Bürgermeisters.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da es hier darum geht, inwieweit das Parlament richtig informiert worden ist, möchte ich konkret nachfragen: Steht der Senat zu der Aussage von Staatssekretär Böhning, die er im Hauptausschuss getätigt hat, dass die Vergabe dieser Leistung ohne Ausschreibung an McKinsey deswegen notwendig gewesen sei, weil McKinsey diejenige Firma gewesen ist, die als einzige eine solche Leistung anbieten kann, und ist dem Senat im Zusammenhang mit dieser Aussage und dieser Vergabe bekannt gewesen, dass McKinsey beabsichtigt, Vertragsverhältnisse mit Herrn Diwell zu unterhalten oder schon unterhält?
Abgesehen davon, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben, inwieweit der Name Diwell bei der Zuschreibung der Kompetenz an McKinsey eine Rolle gespielt hat – ich bitte um Beantwortung! –, möchte ich Sie gern fragen, warum denn dann entgegen der Richtlinien nicht vor der Vergabe dieser Dienstleistung der Hauptausschuss informiert worden ist und warum man nicht die Souveränität hatte, wenn man so etwas für notwendig erachtet, auf das Parlament zuzugehen und zu sagen: Wir halten das für notwendig, macht ihr mit? Das ist vielleicht ein bisschen schwierig im Rahmen der Verabredungen, die wir hier ansonsten getroffen haben, im Rahmen von Verwaltungsvorschriften, aber wollen wir jetzt gemeinsam vorankommen oder nicht? –, sondern warum man hier so herumtrickst.
Sie haben immerhin zugestanden, dass es ein wichtiges Thema ist, insofern wollte ich Sie fragen, ob Sie es für angemessen halten würden, wenn in meiner Fraktion auch so laut gemurmelt würde wie die ganze Zeit in Ihrer Fraktion?
Vielen Dank! – Nun haben sowohl die Innenrevision als auch die Wirtschaftsprüfer konstatiert, dass die Verwaltungsabläufe nicht in Ordnung sind, dass die erforderlichen Akten für die Prüfung nicht zur Verfügung standen. Insofern will ich jetzt noch einmal fragen: Sind Sie der Auffassung, dass Sie aus diesen Befunden alles Notwendige an Konsequenzen für die derzeitige Tätigkeit des LAGeSo gezogen haben?
Ich konnte gerade meinen Ohren kaum trauen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die SPD-Fraktion mit der
(Daniel Buchholz)
Aufstellung des Stadtwerks und mit seinem Leistungsumfang zufrieden ist?
Würden Sie meine Auffassung teilen, dass die Abschaffung der Bedarfsprüfung gegenüber einer Abschaffung der Gebühren vordringlich wäre?
Vielen Dank! – Inwieweit hat in genau diesem Fall der Senat im Zusammenhang mit dem Bezirk versucht, gegenüber dem Eigentümer zu erreichen, dass diese zweckentfremdenden Mietverhältnisse umgewandelt werden in reguläre Mietverhältnisse zu einer ortsangemessenen Miete, zum Beispiel in Trägerwohnungen?
Das ist ja notwendig, weil die Frage nicht beantwortet worden ist! – Sind denn zum heutigen Tag die notwendigen Stellen besetzt wie beabsichtigt?
Aber, lieber Kollege Zimmermann, Sie wissen schon, dass das Bestreiten einer Rechtspflicht zu einer anderen Alimentation Sie nicht der politischen Entscheidung enthebt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahl des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist seit Monaten überfällig. Trotzdem beantrage ich die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Denn diese Monate wurden nicht dazu genutzt, Kandidaten zu suchen und Kompetenzen abzuwägen, sondern die Koalition hatte sich im parteipolitischen Streit verhakt und war zu diesem Thema nicht sprechfähig – um dann, noch bevor die eigenen Fraktionen sich überhaupt damit befassen konnten, zu verkünden, wer die Kandidatin der Koalition nunmehr sei. Was nicht stattgefunden hat, was wir einfordern und was auch noch möglich wäre, wenn wir es jetzt vertagten, ist, dass – wie der Präsident es angeregt hat – die Fraktionsvorsitzenden sich zusammensetzen und in einem geordneten Verfahren über Kandidaten, über Kompetenzen, über Voraussetzungen reden und eine Übereinkunft – sie ist nicht zwingend – suchen.
Es geht bei dieser Wahl um einen Beauftragten, dessen vornehmste Aufgabe ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Es geht um ein Grundrecht. Und es geht darüber hinaus darum, dass dieses Grundrecht in Zeiten zunehmender technischer Möglichkeiten immer mehr unter Druck gerät. Diese Position ist also wichtig. Der Berliner Beauftragte war bisher von besonderer Bedeutung. Er war ein Aushängeschild für Berlin – nicht nur für Berlin: europaweit und darüber hinaus. Deswegen bitte ich, die Sorgfalt, die wir erreichen wollen, hier auch zu sichern. Und das geht über einen Vertagungsantrag.
Es gibt einen weiteren, einen rechtlichen Grund. Es liegt in der Textfassung der Entwurf einer europäischen Grundverordnung über den Datenschutz vor. Diese Grundverordnung ist noch nicht in Kraft, aber sie sieht
(Markus Klaer)
vor, dass Datenschutzbeauftragte gewählt werden sollen aus Menschen, die über besondere Kompetenzen auf diesem Gebiet verfügen.
Das bisherige Verfahren sichert dies genau nicht.
Es gibt viele wichtige Personalien in der Berliner Verwaltung zu besetzen. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Koalition sich hier parteipolitisch verhakt hat.
Das betrifft Positionen im Rechnungshof, in der Staatsanwaltschaft, bei den Gerichten und eben auch beim Thema Datenschutz. Ich möchte Sie darum bitte, dass wir mit der Vertagung in ein Verfahren einsteigen, wo wir gemeinsam nach Kandidaten suchen und diese abwägen. Ich weiß, dass wir in einem solchen Verfahren die Chance haben, Kandidaten zu gewinnen, die über Erfahrung im Amt als Landesdatenschutzbeauftragte verfügen. Stimmen Sie unserem Vertagungsantrag zu, dann haben Sie etwas Gutes getan, um weiterhin der Bedeutung dieses Amtes gerecht zu werden und es nicht weiter zu beschädigen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Koalition! Das, was Sie erzählt haben von 90 und 120 Milliarden Euro Schulden, was das Programm der Opposition sei, ist natürlich grober Unfug, und das wissen Sie auch.
Sie haben es ja auch nicht mit einem Argument unterlegt. Nein, es geht um die Frage – und da danke ich Herrn Kollatz-Ahnen, denn er hat diese Frage so angenommen – , wie schafft man es, mehr Investitionen umzusetzen, mehr Geld für Investitionen bereitzustellen, ohne zusätzliche Schulden aufzunehmen. Und genau das ist die Frage, die wir über diesen Nachtragshaushalt stellen.
Herr Kollatz-Ahnen! Sie haben Gründe angeführt, in der langfristigen Finanzplanung – über die man sicherlich diskutieren kann –, man muss aber auch anmerken, dass
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
das, was Sie gesagt haben, sich in Ihrer Finanzplanung nicht widerspiegelt.
Nein, diese Schuldenabbaupfade spiegeln sich darin nicht wider. Uns geht es darum, einfach zu sagen: Es gibt eine Viertelmilliarde, die wir entweder tilgen, wenn wir es so lassen, oder aber für zusätzliche Investitionen benutzen. Sie wollen die symbolische 59 vor dem Komma haben, wir sagen: Wir wollen dafür Spielräume schaffen, um Schulen zu sanieren, um in die energetische Sanierung von Landesimmobilien zu investieren und dadurch auch einen Haushaltseffekt zu erzielen. Das spart Geld. Wir sagen, wir wollen jetzt investieren und nicht das Geld in die symbolische Schuldentilgung stecken.
Herr Kollege Oberg! Ich will nicht alle Debatten noch einmal führen, aber Sie haben es so dargestellt, als wäre das Probejahr ein gutes Instrument, mit dem Eltern oder Kinder ihre eigenen Irrtümer korrigieren können. Dann braucht man es doch nicht als Zwangsinstrument, oder? Die Schule wechseln kann man doch immer.
Herr Senator! Inwieweit ist denn eine Beteiligung der Bergbauunternehmen an der Reduzierung der Sulfatbelastung in der Spree vorgesehen oder gar gesichert, auch angesichts der stattfindenden Verkaufsverhandlungen?
Es ist ja so, Herr Staatssekretär, dass insbesondere rechtliche Prüfverfahren in der Innenverwaltung heute schon mehrfach Gegenstand waren, deshalb frage ich Sie: Wie lange dauert denn ein durchschnittliches Prüfungsverfahren in der Innenverwaltung?
Vielen Dank! – Kollege Lauer! Sie haben natürlich vollkommen recht in Ihrer rechtlichen Bewertung der Situation von Fraktionen und von – –
Gleichwohl frage ich Sie, ob es nicht vielleicht angemessener wäre, wenn wir von der „Fraktion ehemaliger Piraten“ sprächen.
Vielen Dank! – Herr Finanzsenator! Nach dem, was Sie dargestellt haben, bedeutet das also, dass aufgrund der Bundeshilfen und aufgrund der schon eingeplanten Mittel keine Leistungen in den laufenden Haushaltsplanungen wegen des Zuzugs der Flüchtlinge gestrichen werden müssen. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Frau Spranger! Wie bewerten Sie denn die wirtschaftlichen Aspekte dieses gesamten Komplexes angesichts der Zahlungen des Landes dafür, angesichts der Planungsgewinne des Investors dafür und angesichts der Infrastrukturleistungen, die er nicht dafür erbringt?
Herr Präsident! Herr Lütke Daldrup! Kann der Senat nach dem derzeitigen Kenntnisstand ausschließen, dass größere Umbaumaßnahmen aufgrund der zu schweren Ventilatoren notwendig sind,
und wann können die konkreten Auswirkungen auf den Kosten- und Zeitplan bestimmt werden?
Vielen Dank! – Herr Senator! Was empfehlen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, die Sachspenden abgeben wollen und die die Erfahrung machen, dass an der konkreten Einrichtung, wo sie das tun wollen, im Moment dieser akute Bedarf für diese Sachspende nicht da ist, allgemein der Bedarf aber schon da ist?
(Senatorin Sandra Scheeres)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Kollege Schneider! Die Beratungen des Ältestenrats und der Geschäftsführer sind zwar vertraulich, aber da haben wir genau diese Frage geklärt.
Verehrter Kollege Herberg! Ich finde es schon beeindruckend, aber es hat ja auch etwas mit dem ehrlichen Anspruch zu tun, wie man auch nach vier Jahren Parlaments- und Oppositionserfahrung noch mit so viel Optimismus in eine Haushaltsberatung reingehen kann. Wohlan!
Wenn man den Haushalt beurteilen möchte, muss man sich ja zunächst einmal auf einen Maßstab verständigen. Misst man ihn an seinen rot-schwarzen Vorgängern, dann muss man in der Tat lobend sagen, er ist um vieles realistischer und kommt dem entgegen, was die Opposition jahrelang gefordert hat. Das erkennen wir an. Aber man muss dann eben auch sagen, es kommt vier Jahre und viele Milliarden zu spät.
Und wenn der Maßstab sein soll, was die Stadt braucht, was im Sinne der Berlinerinnen und Berliner erforderlich ist und was finanziell auch möglich ist, dann ergibt sich schon ein anderes Bild, z. B. bei den Investitionen. Ja, wir haben einen riesigen Bedarf – das ist unbestritten – bei dem Abbau des Sanierungsstaus, bei Investitionen in die wachsende Stadt, und die Ausgaben steigen hier auch an. Ein Großteil dieses Anstiegs wird aber eben von den beiden Großprojekten BER und Staatsoper aufgefressen, das ist schon gesagt worden. Das ist unvermeidliche Vergangenheitsbewältigung und sicher keine zukunftsweisende Investitionspolitik und auch kein Abbau des Sanierungsstaus.
So auch beim Abbau des Sanierungsstaus in den Schulen. Da muss man feststellen, wir haben hier je nach Zähl- und Berechnungsweise – ich bin da großzügig – einen Sanierungsstau von 1 bis 2 Milliarden Euro, und wir haben Mittel in diesem Haushalt stehen von etwas mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr. Man wird einfach feststellen müssen angesichts dieses Haushaltes: Dieser Haushalt wird es nicht sein, der den Sanierungsstau in den Schulen am Ende abbaut.
Bei den Krankenhäusern bleiben die Ansätze unter den Investitionsbedarfen zurück. Bei der Universitätsmedizin gehen die Investitionen erst mal zurück und decken bei Weitem nicht das ab, was die Gesamtentwicklungsplanung der Charité als notwendig erachtet.
Stichwort Bäder: Hier ist der Sanierungsstau trotz eines Bädersanierungsprogramms in den letzten Jahren auf knapp 90 Millionen Euro angewachsen. Dieses Sonderprogramm gibt es nicht mehr. Und nun wird der reguläre investive Zuschuss um 1 Million Euro pro Jahr erhöht. Man wird konstatieren müssen, die Ansprüche des Bäderkonzepts, das Sie hier gelobt haben, sind damit Makulatur – die Ansprüche, die sie selbst daran haben. Nein, mit diesem Haushalt wird der Investitionsstau bei den Bädern nicht verringert werden.
Der Tierpark: Hier gibt es ein Konzept, der Investitionsbedarf liegt auf dem Tisch. Im Haushalt ist er bei Weitem nicht untersetzt. Und so geht es weiter: Die Brücken und Straßen – ein desaströses Bild für die Zukunft. Die Verwaltungsgebäude: kaum der Bestandserhalt wird gesichert, von energetischer Sanierung oder strategischer Investition in Energiepolitik kann gar nicht die Rede sein.
Sicher, na klar, diese Bedarfe übersteigen tatsächlich die Möglichkeiten eines Doppelhaushalts und auch eines Finanzplanungszeitraums. Deswegen erkennen Sie ja in der Finanzplanung – das finde ich richtig – die Notwendigkeit an, dass man ein über mehrere Jahre geplantes Investitionsprogramm braucht. Aber aus dieser richtigen Problemsicht folgt eben im Haushalt fast nichts. Stattdessen setzen Sie weiter auf das Prinzip SIWA, und das besteht eben darin, dann zu investieren, wenn man zufällig Geld übrig hat. Und das ist nun einmal das Gegenteil eines langfristigen Sanierungsprogramms.
Natürlich müssen wir auch im Doppelhaushalt selbst noch Spielräume schaffen für weitere Investitionen. Ich will nur kurz – die Zeit erlaubt es nicht mehr, Sie werden es noch genauer hören – drei Vorschläge dazu anreißen: Erstens müssen wir uns natürlich nach der Steuerschätzung im November sehr genau angucken, welche Spielräume daraus noch entstehen. Zweitens finde ich, dass es angemessen ist, die Einnahmebasis zu erweitern und die Gewerbesteuer, den Hebesatz, anzufassen, wenn man dadurch Investitionen erhöht. Und zum Dritten finde ich, dass wir in diesem Haushalt 2015 über einen Nachtragshaushalt reden, der es ermöglicht, die fetten Überschüsse, die wir ja einfahren werden – 1 Milliarde werden wir ungefähr tilgen in diesem Jahr –, beispielsweise zu verwenden, um die Investitionen am BER, die notwendig sind, zu finanzieren –
und dadurch 180 oder 130 Millionen zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen 2016 und 2017 zu gewinnen. – Vielen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Krüger! Zunächst einmal: Dieser Antrag beinhaltet den Auftrag, einen Bericht über den Schaden vorzulegen. Was man darüber noch vertieft im Ausschuss diskutieren soll, erschließt sich mir nicht.
Sie waren ehrlich und haben gesagt, man sollte ihn eigentlich ablehnen. Sie wollen diese Untersuchung nicht.
Das Verhalten der SPD ist dafür weniger erklärlich.
Zum Zweiten: Sie sind zu Recht auf die wichtige Frage eingegangen, inwieweit es eine Rolle spielt, ob man sich frühzeitig mit den erwartbaren Flüchtlingszahlen beschäftigt und Vorsorge betrieben hat. Wir haben dazu eine Position. Wir haben seit vielen Jahren hier, im Hauptausschuss, im Sozialausschuss dazu Debatten geführt, wo wir genau das dem Senat immer vorgeworfen haben. Aber Sie müssen ja nicht auf die Opposition hören. Es reicht ja auch, das zur Kenntnis zu nehmen, was an dieser Stelle der Wirtschaftsprüfungsbericht feststellt. Und ich darf – mit der Erlaubnis des Präsidenten –
zitieren aus Seite 41:
Obwohl intern im LAGeSo bereits mit höheren Flüchtlingszahlen gerechnet wird, als vom BAMF prognostiziert, wurden daraus keine erweiterten Handlungen hinsichtlich der Suche nach Objekten und Betreibern für den mittel- und langfristigen Bedarf eingeleitet.
Eindeutiger Befund!
Und natürlich gibt es diesen Zusammenhang.
Natürlich ist es so, dass man sich nicht mit diesem Bericht begnügen darf, sondern dieser Bericht muss in zweierlei Hinsicht ausgewertet werden: erstens hinsichtlich des Schadens, der entstanden ist, das beantragen wir, aber auch hinsichtlich der Beurteilung des Sachverhalts. Der Senator hat nach Vorlage dieses Berichts wiederholt in den Ausschüssen dargestellt, dass er nicht beantworten könne, wofür und unter welchen Voraussetzungen welche Zahlungen geleistet worden sind. Diese Auswertung steht aus.
Diese Auswertung muss vorgelegt werden, und sie muss schnell vorgelegt werden. Alles andere hieße, sich hier vor der Verantwortung zu drücken.
(Joachim Krüger)
Herr Senator! Sehen Sie, dass die neuerlich aufgetretenen Probleme – jetzt an den Drehgestellen der alten Baureihen – einen Einfluss auf die Verlängerung der Betriebsgenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt haben, die nach wie vor für diese Baureihen aussteht, über 2017 hinaus?
Meine Frage: Hat denn der Senat diese rechtliche Prüfung bereits begonnen? Und wann wird sie abgeschlossen sein, also wann wird gegebenenfalls ein Vorlagebeschluss beim Verfassungsgericht gefasst?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Claßen-Beblo! Wenn von meiner Fraktion nicht, wie es ansonsten hier üblich ist, eine Abgeordnete, die auch Mitglied des Unterausschusses Haushaltskontrolle ist, spricht, liegt das daran, dass Frau Dr. Schmidt kurzfristig erkrankt ist. Ich hoffe, ich kriege das hier trotzdem jetzt einigermaßen hin.
Der Rechnungshof hat seinem Verfassungsauftrag entsprechend seinen Jahresbericht vorgelegt, und der hat wieder Beispiele aufgedeckt, wo der Senat Geld verschleudert, wo Einnahmen verschenkt werden, wo die Verwaltung ineffektiv handelt, wo sie nicht korrekt han
delt. Für diese Arbeit, Frau Claßen-Beblo, Ihnen und Ihrem Team herzlichen Dank!
Er hat darüber hinaus aber auch, und darauf möchte ich vor allem eingehen, den Finger in die Wunde gelegt und auf eine grundsätzliche finanzpolitische Schieflage im Land aufmerksam gemacht. Die ist nicht neu, aber sie wird immer drängender und betrifft den Umgang mit Investitionen. Schon in der Vergangenheit waren wir uns mit dem Rechnungshof darin einig, dass sich die Investitionen an der wachsenden Stadt und zugleich an dem stetig wachsenden Sanierungsbedarf ausrichten müssen, erst recht dann, wenn die finanziellen Spielräume dafür im Haushalt vorhanden sind. Dazu gehören die Konsolidierung der öffentlichen Infrastruktur wie des öffentlichen Straßenlandes und die Ertüchtigung der öffentlichen Verwaltung, um all das umzusetzen.
Der Senat und die Koalition, Herr Jauch, verlegen sich auf einen anderen Weg und erfüllen diese Aufgaben durch die einmalige Bereitstellung von Investitionsmitteln im Rahmen des sog. Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt. Darunter sind sicherlich dringend notwendige Investitionen in Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Polizeistandorte, allerdings kann man nicht so richtig feststellen, dass die Auswahl dieser Investitionen einer erkennbaren Strategie folgt. Sie ist wohl eher dem Koalitionsproporz und auch Wahlkreisgefälligkeiten geschuldet. Eins ist aber in jedem Fall klar: Das reicht nicht! Für die Jahre 2015 und 2017 sind bisher keine Finanzierungsüberschüsse geplant, die eine Zuführung weiterer Mittel an das Sondervermögen erlauben. Und, es ist schon angesprochen worden: In der mittelfristigen Finanzplanung bleibt es bei einer weit unterdurchschnittlichen Investitionsquote, bei der jetzt auch noch der Bedarf für die BER-Pleite eingerechnet werden soll. Das ist eine völlig unzureichende Situation. Was wir brauchen, und was fehlt, was der Rechnungshof auch anmahnt – und das völlig zu Recht –, sind Konzepte für nachhaltige und kontinuierliche Investitionen.
Zu Recht kritisiert der Rechnungshof eine fehlende bedarfsgerechte Erhaltungs- und Finanzierungsstrategie zum Beispiel für die öffentlichen Straßen. Wo sind denn die Konzepte für die bezirkliche Infrastruktur, für Hochschulen, Krankenhäuser, Schulen usw.? Der Bedarf ist riesig. Die Berlinerinnen und Berliner erleben immer stärker, dass die Stadt nicht funktioniert, aber eine solche Strategie ist nicht vorhanden.
Das Modell SIWA ist das genaue Gegenteil davon. Es ist das genaue Gegenteil zu einer langfristigen Investitionsstrategie.
(Christian Goiny)
Eine solche langfristige Investitionsstrategie ist notwendig, weil es bei der Höhe des Investitionsstaus schlichtweg gar nicht möglich ist, diesen mit einem Haushalt in einem Jahr abzubauen. Dazu braucht man eine langfristige Planung. Aber wann fließt Geld aus SIWA? – Wenn der Senat sich zufällig verrechnet hat. Nur dann gibt es SIWA. Nur dann, wenn entgegen der Planung des Senats am Jahresende etwas übrig bleibt. Das ist das genaue Gegenteil einer langfristigen Strategie.
Es gibt viele Bereiche, die hier schon angesprochen wurden, mit denen sich der Bericht des Rechnungshofs auseinandersetzt. Dazu gehören natürlich auch die Themen Bauinvestitionen, Genauigkeit der Planungen und Kostenkontrolle. Hier haben wir viel zu tun. Wir haben gerade schon gehört: 75 Prozent der neu beginnenden Baumaßnahmen werden ohne Bauplanungsunterlagen etatisiert. Auch das ist im Übrigen – kleiner Schlenker – ein Thema, das wir uns bei den SIWA-Maßnahmen anschauen müssen, denn die sind alle komplett ohne Bauplanungsunterlagen in das Programm aufgenommen worden. Hier gibt es Anstrengungen des Parlaments, und die sehen wir sehr wohl. Ich glaube aber, dass wir hier noch deutlich weiterkommen müssen.
Der Rechnungshof hat an dieser Stelle die Finger in die Wunde gelegt, er kann aber nicht selbst umsteuern. Das ist die Aufgabe der Politik. Ich weiß nicht, ob noch jemand glaubt, dass irgendjemand im Senat und in der Koalition die Kraft für diese Umkehr findet.
Sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass durch diese Vorgehensweise der Eindruck entsteht, der Senat sei daran interessiert, Probleme zu lösen? Oder ist nicht vielmehr der Eindruck sicher, dass hier presseöffentlich versucht wird, die Verantwortung hin- und herzuschieben und jeweils eigene Statements abzusetzen?
Herr Innensenator! Da Sie auf das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft Bezug genommen haben, frage ich: Welche Erkenntnisse liegen den Berliner Sicherheitsbehörden über Bezüge der „OSS“ nach Berlin vor?
Verehrter Herr Kollege Nolte! Wie bewerten Sie es, dass die Möglichkeit der Übertragung von Grundstücken an freie Träger von Kitas zu den genannten Konditionen faktisch so lange auf Eis lag, und halten Sie es für denkbar und notwendig, dass die Vergabe von Erbbaurechten auch für die Neuerrichtung von Kitaplätzen möglich sein muss?
Sie sprechen die Sperre an, die Sie mit der Unsicherheit aufgrund der Klage gegen den Bestand der City-Tax begründen. Können Sie mir erläutern, weshalb nur die Ausgaben aus überschießenden Einnahmen gesperrt werden und nicht Ausgaben in Höhe der geplanten Einnahmen insgesamt? Deren Bestand ist rechtlich ja genauso unsicher wie die, die für kulturelle Zwecke verwendet werden sollen.
Na ja, Herr Kollege Goiny! Sie melden hier eine Aktuelle Stunde zum Thema Nachtragshaushalt an, haben aber offensichtlich die Unterlagen zum Nachtragshaushalt überhaupt nicht gelesen.
Ansonsten könnten Sie nicht zu den Behauptungen kommen, zu denen Sie hier kommen. Wir haben uns diese Unterlagen nicht ausgedacht, sondern der Senat hat sie vorgelegt. Ich lese vor: Anlage zum Haushaltsplan. Übersicht über den Haushaltsplan für das Sondervermögen „Infrastruktur Wachsende Stadt“ SIWA, Haushaltsplan 2015. Ausgaben: investive Baumaßnahmen 32 Millionen Euro, Ausgaben für Investitionsfördermaßnahmen: 2 100 000 Euro. – Das macht insgesamt, ich will es ganz genau machen, 34 100 000 Euro. 34 Millionen und 100 000 Euro plant der Senat aus SIWA im Jahr 2015 auszugeben.
Das ist eine Summe, die wird locker in den nicht verausgabten Investitionsmitteln aus dem normalen Haushaltsplan verschwinden. Null zusätzliche Investitionen im Jahr 2015 aus SIWA.
Das ist die Bilanz, die man daraus ziehen kann. Im Gegenteil: Die 300 Millionen Euro, die Sie zusätzlich nach den Planungen des Senats aus den Steuereinnahmen heben – es werden mehr sein, das ist völlig klar, aber Sie heben erst einmal nur die 300 Millionen Euro –, geben Sie kein Stück für zusätzliche Investitionen aus, sondern sie fließen eins zu eins in die Tilgung. Null neue Linie, sondern die Tilgung hat den Vorrang, und zusätzliche Investitionen werden 2015 mit diesem Haushalt und mit SIWA nicht getätigt.
Ich habe die Frage an Sie, ob Sie das vorliegende Bäderkonzept für eine ausreichende Grundlage halten, um die wirtschaftlichen Probleme und den Sanierungsstau in den Berliner Bädern nachhaltig angehen zu können.
Ich habe folgende Frage: Niemand hat etwas dagegen, dass die Bezirke zusätzliche Investitionsmittel bekommen, aber wie will der Senat sicherstellen, dass diese Mittel tatsächlich verbaut werden können angesichts der Tatsache, dass die bezirklichen Bauinvestitionen im Jahr 2014 nur zur Hälfte ausgegeben werden konnten?
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
Da sind ja spontan neue Freundschaften im Senat entstanden! – Aber ich habe die Frage, Herr Kollege Finanzsenator, inwieweit denn bei der Konstruktion des geltenden SIWA-Gesetzes die Möglichkeit besteht, nach Ihrer
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
Rechtsauffassung aus diesen SIWA-Mitteln Mittel für die Schulsanierung aufzuwenden.
Das Wollen hin, Absichten her: Hat der Senat die Absicht, eine Erhöhung der Investitionsmittel für die Sanierung des ICC in den nächsten Haushaltsberatungen zu verankern?
Jenseits der rechtlichen oder der zuständigkeitsmäßigen Bewertung: Wie bewertet der Senat aus stadtentwicklungspolitischer Sicht eine solche Nutzung an einem solchen durchaus zentralen Ort?
Meine Frage ist, wie Sie es bewerten, dass der Senat – Herr Heilmann kommt gerade – bis eben sozusagen bei dieser wichtigen Debatte überhaupt nicht vertreten war.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: Wir haben ein gutes Vergabegesetz, und ein ernsthafter Umgang damit wäre angezeigt. Dem Antrag kann man nur zustimmen. Der Vergabebericht, den dieses Vergabegesetz vorsieht, ist seit dem Sommer letzten Jahres fällig. Ich tue mich, ehrlich gesagt, ein bisschen schwer, hier eine inhaltliche Debatte zu führen, für die dieser Vergabebericht, der aussteht, die Grundlage bilden soll.
Da reicht es mir auch nicht, wenn Sie sagen, Sie diskutieren in der Koalition – offensichtlich über einen Bericht, der Ihnen vorliegt oder Ihnen auch nicht vorliegt. Nein, er muss diesem Parlament vorgelegt werden, dann kann man darüber eine öffentliche Debatte führen.
Es ist im September von den Grünen schon einmal gefragt worden, wie es denn so sei mit dem Vergabebericht
und wo er denn bleibe. Damals, im September letzten Jahres, hatte die Wirtschaftssenatorin hier geantwortet,
ich zitiere:
Wie Sie selbst dargelegt haben, ist der Vergabebericht innerhalb von zwei Jahren vorzulegen. Insofern sind wir noch voll im Plan, zumal dieser Bericht gerade auf dem Wege der Ressortabstimmung ist.
Im September letzten Jahres war er gerade auf dem Wege der Ressortabstimmung. Insofern sind die im Antrag der Grünen angemahnten Berichtsinhalte ein bisschen hinter den Zug geworfen, sollte die Aussage der Wirtschaftssenatorin – und davon gehe ich selbstverständlich aus – stimmen. Aber sei es drum! Aber ich halte einmal fest: Nach Aussage der Senatorin Yzer ist der Vergabebericht seit fünf Monaten in der Mitzeichnung.
Das nenne ich wahrhaft olympisches Tempo.
Wenn es so viel Weile hat, dann muss wirklich ein „dolles Ding“ draus werden, aber daran sind Zweifel durchaus angebracht, denn erstens hat der Bericht einen Geburtsfehler, der darin liegt: Er kommt vom Senat selbst. Wir hatten seinerzeit gefordert, dass ein unabhängiger Bericht erstellt wird. Hier evaluiert der Senat sich selbst.
Denn dieser Bericht soll zur Evaluation dienen, wie Sie selbst immer wieder betonen.
Zum Zweiten ist es so, dass wir wissen, dass dieses Thema in der Koalition politisch hochumstritten ist. Insofern ist der Bericht der Lackmustest dafür, wie die Koalition und wie der Senat mit diesem Vergabegesetz umgehen. Das Interesse der CDU hat der Kollege Melzer seinerzeit schon bei der Debatte über die Gesetzesnovelle beschrieben, als er in Bezug auf einen künftigen Bericht meinte, ich zitiere:
Die Frage muss erlaubt sein: Wirken die Regelungen beispielsweise zur ökologischen Beschaffung und zu den ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich, oder schaffen sie nur als Placebo zusätzlichen Verwaltungs- und administrativen Aufwand?
Also Prüfungsziel oder Prüfungsinteresse ist hier, die Berechtigung des Vergabegesetzes insgesamt infrage zu stellen. Sollte es also bei der Verzögerung darum gehen, dass eine solche Intention nicht allzu schnell durchgeht, dann könnte das eine gute Nachricht sein, aber Blockade ist nun keine Lösung.
(Frank Jahnke)
In der Tat: Wir wollen tatsächlich wissen, wie das Vergabegesetz wirkt. Wir wollen wissen, wie die Vergabestellen mit den Vorgaben des Gesetzes umgehen. Wir wollen wissen, wie die Kriterien im Vergabegesetz in der Praxis der Wirtschaft wirken. Und wir wollen vor allen Dingen wissen, wie die Kontrollgruppe mit ihren drei Stellen in der Lage ist, die Umsetzung dieses Gesetzes zu kontrollieren. Deshalb muss der Bericht endlich vorgelegt werden. Das muss auch nicht erst breit im Ausschuss abgewogen werden. Was soll denn dabei herauskommen? Dass der Bericht nicht vorgelegt werden soll oder was? – Nein, das kann man sofort abstimmen. Wir können sofort hier sagen: Der Vergabebericht muss endlich vorgelegt werden. – Danke schön!
Ich frage den Senat ergänzend dazu, welche Vorstellungen er hat, um eine verbindliche Bürgerbefragung durchzuführen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschehen soll und ob es dazu einer Verfassungsänderung bedarf.
Ist es dem Senat inzwischen gelungen, mit der „Bread and Butter“ ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf den langfristigen Mietvertrag zu verhandeln?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Verfahren und die Argumentation sind schon ziemlich besonders. Aber zunächst mal das Gute: Ja, die Koalition hat erkannt, dass zusätzliche Investitionen notwendig sind. In der Tat ist es so. Man kann die Stadt nicht weiter auf Verschleiß fahren. Wir haben das in den letzten Haushaltsberatungen beantragt. Wir haben zusätzliche Mittel aus dem Überschuss beantragt, zu verwenden für Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, in bezahlbare Wohnungen, in den Erwerb von Anteilen der Wasserbetriebe. Das haben Sie brüsk von sich gewiesen. Es ist richtig, dass Sie hier eingelenkt haben.
Und man kann sagen, besser spät als nie. Aber man muss auch sagen: Damit sind mehrere Hundert Millionen Euro für Investitionen verlorengegangen.
(Joachim Esser)
An der gefundenen Lösung gibt es eine Reihe von Kritikpunkten. Wir haben in der ersten Lesung darüber gesprochen. Sie haben seit der ersten Lesung selbst immer wieder angekündigt und erklärt: Ja, hier wird es Konkretisierungen geben, wir nehmen das auf, wir werden das ändern. – Nichts haben Sie geändert, gar nichts! Zu keiner einzigen, nicht einmal technischen Anpassung war diese Koalition in der Lage, und das ist in der Tat ein Armutszeugnis für Ihre Handlungsfähigkeit.
Und so bleiben die Kritikpunkte bestehen. Deswegen haben wir Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt. Ich will die wichtigsten Punkte benennen. Die Koalition möchte, dass dieses Sondervermögen abseits des Haushalts abgewickelt wird. Sie möchte, dass der Senat Vorschläge macht, sie möchte, dass dann nur der Hauptausschuss diesen Vorschlägen zustimmt. Sie möchte Abgeordnete erster und zweiter Klasse an dieser Stelle einführen. Das ist wirklich ein Bärendienst für das Budgetrecht des Parlaments.
Wir wollen, dass das Abgeordnetenhaus in Ausübung seines Budgetrechts in seiner Gänze zusammen mit den Haushaltsplanungen konkret entscheidet, wofür die Ausgaben aus diesem Sondervermögen, für welche Investitionen, verwendet werden können. Und Sie haben nicht einmal gesagt, warum Sie das nicht wollen! Sie finden unsere Kritik überzogen, aber warum wählen Sie dieses Verfahren, wenn man ein anderes wählen kann? Warum gehen Sie den Weg von Abgeordneten erster und zweiter Klasse?
Das Argument mit der Entsperrung von Mitteln ist wirklich nicht zutreffend, das ist eine völlig andere Situation. Dort gibt es eine Veranschlagung auf Grundlage eines Abgeordnetenhausbeschlusses, eines beschlossenen Haushalts in Ausübung des Budgetrechts. Und über das Verfahren mit diesen veranschlagten Mitteln kann bei der Entsperrung der Hauptausschuss entscheiden. Aber über die Veranschlagung doch nicht! Das ist eine völlig andere Situation und an dieser Stelle damit überhaupt nicht zu vergleichen.
Ja!
Das Verfahren in der Liegenschaftspolitik ist noch einmal eine andere Frage. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass man auch dort zu anderen Lösungen kommen muss.
Aber das jetzt irgendwie in Anschlag zu bringen, weshalb man hier abweicht vom Budgetrecht des Parlaments, das kann ich in der Tat überhaupt nicht verstehen.
Natürlich ist ein grundlegender Kritikpunkt nach wie vor auch die Reichweite dieser Geschichte. Die Koalition möchte eine Mindesttilgung vereinbaren. Wir wollen etwas anderes. Wir wollen, dass das Parlament jeweils konkret entscheidet, wie viel davon in die Tilgung und wie viel davon stattdessen in Investitionen für die Stadt fließen soll. Das ist keine Absage an Tilgung, sondern es geht hier darum, das Recht des Parlaments zu erhalten.
Gegen dieses Mindesttilgungsrecht sprechen auch zwei finanzpolitische Gründe, erstens: Eine Tilgung, wie sie in der Finanzplanung steht, von jährlich rund 100 Millionen Euro oder eine Mindesttilgung von 80 Millionen Euro ist finanzpolitisch Unsinn. Das ist ein Schuldenabbaupfad von über 500 Jahren. Eine Finanzplanung über diesen Zeitraum ist nicht seriös.
Und zum Zweiten: Jede unterlassene Erhaltungsinvestition zugunsten von Tilgung ist in Wirklichkeit eine teure Form der Neuverschuldung. Insofern ist auch dieser Punkt finanzpolitisch nicht sinnvoll.
Wir wollen, wie gesagt, keine Absage an die Tilgung, sondern das konkrete Entscheidungsrecht an dieser Stelle.
Ein weiterer Kritikpunkt, den Sie korrigieren wollten – haben Sie nicht –: Sie beschränken die Ausgaben aus dem Sondervermögen auf Erweiterungsinvestitionen, Neubau und ausschließlich auf den Zweck „Wachsende Stadt“.
Wir finden, es gibt andere Investitionen, die in dieser Stadt notwendig sind. Es gibt andere Investitionen zum Erhalt von Infrastruktur. Es gibt keinen Grund, dies so zu beschränken.
Vollkommen absurd wird es dann bei den Multifunktionsbädern. Das muss man doch wirklich mal sagen. Einen Begriff aus einem Bäderkonzept, das der Senat seit einem halben Jahr nicht vorlegt, hier als Ausgabebegrenzung vorzunehmen, ist wirklich vollkommen absurd.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Lassen Sie sich nicht vormachen, dass der Antrag, der hier eingebracht wird, in irgendeiner Form eines dieser Probleme löst! Nichts löst der. Er formuliert nicht viel mehr als einen Berichtsauftrag, den wir gestern schon im Hauptausschuss ausgelöst haben. Er ist nichts weiter als überflüssig. Sie hatten ja nicht mal die Kraft, den verräterischen Satz in der Begründung inzwischen zu ändern. Und deswegen zitiere ich den auch noch mal. Da steht:
Wir werden daher auch zukünftig sparsam Politik gestalten …
Die Handlungsfähigkeit der Koalition in dieser Farce eines Gesetzgebungsverfahrens zeigt: Diese Koalition hat in der Tat – neuer Bürgermeister hin oder her – den Haushalt an Gemeinsamkeiten aufgebraucht. Die Stadt muss sich darauf einstellen, dass auch zukünftig nur sparsam vom Instrument der Politikgestaltung Gebrauch gemacht wird.
Sie haben die Rechtssicherheit angesprochen. Mal abgesehen davon, dass wir das schon seinerzeit kritisiert haben, man hätte ein anderes Verfahren für die Steuer wählen sollen. Sie gehen also davon aus, dass über die nächsten Jahre diese Überschüsse aus der City-Tax nicht verwandt werden, denn es ist ja nicht damit zu rechnen, dass in Monaten endgültige Rechtssicherheit erlangt wird.
Könnten Sie mir erläutern, was aus dem, was Sie sagen, dagegen spricht, Menschen im Winter nicht in eine unsichere Wohnsituation abzuschieben?
(Canan Bayram)
Vielen Dank! – Sie haben dargestellt, dass das Modell der Eingliederung des Solis in die Ertragsteuern auch Ungerechtigkeiten in sich birgt, nämlich, dass die finanzstarken Länder besonders davon profitieren. Inwieweit fühlen Sie sich, wenn Sie sich mit den A-Ländern auf dieses Modell verständigt haben, denn auch im Geleit dieser ALänder, oder haben Sie dort Solidarität, um für die Korrekturen, die notwendig sind und die Sie angedeutet haben, Unterstützung zu erfahren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht, Herr Innensenator, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Öffentlichkeit hier über einen solchen konkreten Fall zu informieren.
Ich halte es, im Gegenteil, sogar für Ihre Aufgabe! Wenn es denn aber so ist, dass Sie nicht bereit sind, hier in öffentlicher Sitzung über einen solchen konkreten Fall zu berichten, dann beantrage ich den Ausschluss der Öffentlichkeit, damit wenigstens das Parlament über Ihre Erkenntnisse zu diesem Fall unterrichtet werden kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wohl wahr, die Stärkung der Infrastruktur in der wachsenden Stadt ist ein drängendes Problem. Investieren und die Stadt nicht weiter auf Verschleiß fahren ist in der Tat das Gebot der Stunde. Das diskutieren wir nicht erst seit heute, und die finanziellen Spielräume dafür sind auch vorhanden, auch wenn sie eher kleiner als größer werden. Insoweit sollten wir uns freuen, insoweit freue ich mich tatsächlich, dass die Koalition dem jetzt Rechnung trägt, denn wir erinnern uns noch an die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre. Die Opposition hatte vorgeschlagen, die Jahresüberschüsse für Investitionen in Wohnen, Nahverkehr und den Rückkauf der Wasserbetriebe zu verwenden. Was sind wir beschimpft worden, Kollege Esser hat es angedeutet, das sei jenseits der finanzpolitischen Vernunft.
Gut, dass es hier eine Kurskorrektur seitens der Koalition gibt, schlecht dass sie so spät geschieht, denn die Chance
für Investitionen im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro wurde dadurch vertan.
Aber gerade angesichts der Vorgeschichte muss man sich über die Genese des Antrags doch schon wundern. Der Inhalt ist auch für die Koalition nicht neu. Der erste Entwurf stammt spätestens vom Oktober 2013. Er ist inzwischen im Frühling, Sommer, Herbst und Winter der Entscheidungen mehrfach angekündigt und öffentlich verbraten worden, ohne dass etwas passiert ist.
Und wie gesagt, die tatsächliche Politik von Senat und Koalition war währenddessen immer eine andere.
So wundern wir uns natürlich schon, wenn wir dieses auch für Sie nicht neue Thema dann gestern als dringlichen Antrag vorgelegt bekommen. Ich will mich jetzt nicht formal mit dem Thema Dringlichkeit auseinandersetzen, darum geht es nicht, sondern es geht um den Politikmodus und auch um die mangelnde Ernsthaftigkeit, die dadurch sichtbar wird.
Nun bekommen wir heute eine Tischvorlage, die diesen gestrigen Antrag ersetzt. Wie das? – Die Opposition hat die Koalition gestern darauf aufmerksam gemacht, dass das, was sie öffentlich und in der Begründung behauptet, dass sie beantragen würde, tatsächlich mit dem Antrag gar nicht beantragt wird. Ich bekomme langsam ein Problem mit meinem Oppositionsverständnis. Offensichtlich ist unsere Aufgabe, dem Senat und der Koalition zu helfen, erst beim Besoldungsgesetz, jetzt hier, aber wir machen das ja gerne, wenn andere arbeiten wie die Profis.
Aber der Unterschied zwischen diesen beiden Versionen ist doch kein kleiner oder redaktioneller, sondern es geht um den relevanten Unterschied: Geht es um die geplanten Überschüsse, oder geht es um die tatsächlichen Überschüsse? Um es einmal deutlich zu machen: Für das vergangene Jahr, für 2013 wäre das ein Unterschied zwischen 0 Euro und einer knappen Viertelmilliarde Euro gewesen. Für dieses Jahr wird es wahrscheinlich ein Unterschied zwischen 10 Millionen Euro und ebenfalls einer Viertelmilliarde Euro sein, aber das kann einem ja mal so durchrutschen.
Das ist korrigiert, aber es bleiben darüber hinaus noch ein paar grundlegende Kritikpunkte. Ich will darüber reden. Kollege Esser hat es angedeutet. Erstens sind die Investitionen tatsächlich auf die Hälfte der Überschüsse reduziert. Der Kollege Wowereit hat ja zu Recht gesagt, das
(Christian Goiny)
Ganze ist ein Tilgungsgesetz. Warum ist das ein Kritikpunkt? – Wenn wir eine Tilgung von jährlich 100 Millionen Euro, wie es die Finanzplanung vorsieht, in Augenschein nimmt, dann bedeutet das einen Schuldenabbaupfad von über 500 Jahren. Eine Finanzplanung auf solche Zeiträume auszulegen, ist albern.
Zum Zweiten, Kollege Esser hat es gesagt: Die Unterlassung von Investitionen zugunsten der Tilgung ist nichts anderes als eine besonders teure Form der Neuverschuldung, und Tilgung durch Neuverschuldung ist Quatsch.
Der zweite Kritikpunkt ist, auch das hat Kollege Esser schon gesagt, die Begrenzung der Investitionen auf die wachsende Stadt. Mal sehen, wie es dann ausgelegt wird. Es gibt genügend Investitionen, die jenseits der wachsenden Stadt dringend nötig sind. Darüber werden wir in den Ausschussberatungen reden.
Der dritte Punkt – auch da hat der Kollege Esser recht: die Abwicklung des Sondervermögens – so lese ich es – jenseits des Haushalts und des Budgetrechts des Parlaments. Wenn das jetzt ein anderes Verständnis bekommen sollte, dann werden wir darüber in den Ausschussberatungen sinnvoll reden können.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Wir werden das alles in den Ausschussberatungen einzeln diskutieren, aber am Schluss muss ich doch noch Ihre Begründung zitieren. Sie schreiben da:
Wir werden daher auch zukünftig sparsam Politik gestalten…
Nun teilen wir den Eindruck durchaus, dass Sie vom Instrument der Politikgestaltung bisher sparsam Gebrauch gemacht haben, aber wenn Sie nun bekennen, das auch weiterhin so zu halten, dann überrascht das uns zwar nicht, aber es ist gleichwohl ernüchternd für die Stadt. – Danke schön!
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN – Torsten Schneider (SPD): Hätten Sie mal gestern sagen können, dann hätte ich es noch geputzt! – Joachim Esser (GRÜNE): Dann hättet ihr den Satz auch eliminiert! – Heiterkeit]
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantrage die gemeinsame Aussprache über den Tagesordnungspunkt 15, Stichwort: Verwendung der freiwerdenden BAföG-Mittel für Bildung und Wissenschaft, in der Aktuellen Stunde. Gleiches gilt für die dringliche Beschlussempfehlung zum ähnlichen Thema aus dem Hauptausschuss. Ich beziehe mich dabei auf § 59 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut:
Die gemeinsame Aussprache über im Sachzusammenhang stehende Gegenstände kann jederzeit beschlossen werden.
Der Sachzusammenhang besteht in diesem Fall darin, dass die Frage einer Verwendung freiwerdender BAföGMittel für die Stärkung von Studium und für die Exzellenz von Wissenschaft eine entscheidende Voraussetzung ist, was das Thema der Aktuellen Stunde ist.
Des Weiteren beantrage ich die gemeinsame Behandlung des Tagesordnungspunktes 21, Stichwort: Energiewirtschaftsgesetz, unter dem Tagesordnungspunkt 3.1, Priorität meiner Fraktion. Dort geht es um das Stichwort „Stadtwerk, aber richtig“. Der Sachzusammenhang besteht erstens in der Notwendigkeit einer gemeinsamen energiepolitischen Strategie und zum Zweiten darin, dass beides Gegenstand des vor einem Jahr stattgefundenen Volksentscheids war, nämlich die Frage der Netze und des Stadtwerks.
Nun werden sich viele von Ihnen fragen: Warum beantragt der Geschäftsführer das hier, und warum klärt ihr das nicht im Vorfeld in den Geschäftsführerrunden oder im Ältestenrat, die ja dafür zuständig sind, eine vernünftige Tagesordnung zu klären? – Sie haben in der Tat recht mit dieser Frage, und die Tatsache, dass ich das hier beantrage, ist ein Indiz dafür, dass eine solche Klärung gerade nicht möglich war. Die Geschäftsordnung gibt das her, und es ist eine gute Tradition, dass man, genau um eine vernünftige, effektive und attraktive Tagesordnung für die Plenarsitzung hinzubekommen, an dieser Stelle solche Zusammenführungen macht. Es ist zudem eine gute Tradition, dass man es, wenn es sich um zwei Anträge einer Fraktion handelt, wie es bei meinem zweiten Antrag der Fall ist, in jedem Fall tut.
Natürlich kann man bei der Frage des Sachzusammenhangs unter Umständen unterschiedlicher Auffassung sein. Aber dass ohne die Angabe eines Sachgrundes, einfach nur, weil man es kann, eine solche Zusammenziehung, abgelehnt wird, halte ich für einen Vorgang, der nicht günstig ist für ein gemeinsames Verständnis und für das gemeinsame Herstellen einer wirklich vernünftigen Tagesordnung und guter Abläufe hier im Parlament. Deswegen die Zusammenziehung.
Natürlich bekommt diese Frage der Zusammenziehung nach der neuen Parlamentsreform mit der neuen Situation, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Zugriffen der Fraktionen gibt, eine besondere Bedeutung. Insofern wirft die Verweigerung so einer Zusammenziehung ein Licht darauf, inwieweit der Geist, der durchaus weitgehend vorgeherrscht hat, dass man sich hier gemeinsam darum kümmern wolle, mit der Parlamentsreform eine attraktive Sitzung hinzubekommen und die Sitzung zu straffen, tatsächlich noch vorhanden ist und die derzeitige Vorbereitung der Sitzung noch bestimmt.
Nun kann man darüber mutmaßen, was denn jeweils im Einzelfall der Grund dafür war, also ob die Koalition eine solches Begehren der Opposition oder auch nur irgendeiner Fraktion deswegen ablehnt, weil sie es kann, oder ob es was damit zu tun hat, dass sie nicht in der Lage ist, sich auch in solchen geschäftsleitenden Fragen auf eine gemeinsame Position zu verständigen. Es gibt wohl das eine oder andere Problem. Wir haben diesmal keine Prioritäten der Koalitionsfraktionen. Darüber will ich aber gar nicht weiter mutmaßen. Entscheidend ist – und auch dafür steht in gewisser Weise mein Antrag –, dass wir hier zu einem Verfahren zurückfinden, wo wir ein gemeinsames Interesse daran entwickeln, dass wir tatsächlich eine effektive, faire und auch für die Öffentlichkeit sinnvolle Abwicklung unserer Parlamentssitzung hinbekommen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Welche konkreten Vorstellungen hat denn der Senat nun noch angesichts des geänderten Entscheidungszeitplans des DOSB über einen verbindlichen Bürgerentscheid über eine Bewerbung Berlins? Wann soll die stattfinden und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Sie haben ja jetzt ein Ziel formuliert, das wir teilen und das auch Gegenstand dieses Antrags ist. Deswegen muss ich Sie fragen: Wie sieht denn jetzt die Erfolgsbilanz der SPD-Fraktion beim Erreichen dieses Ziels aus? Und wie sieht die weitere Schrittfolge aus, wie wir dahin kommen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion fordert den Senat auf, sich umgehend beim Bund dafür einzusetzen, dass die Vergabe des sog. Dragoner-Areals im Höchstpreisverfahren gestoppt wird. Vielleicht wissen es nicht alle, Dragoner-Areal hört sich vielleicht für einige so ein bisschen putzig an, das ist ein sehr großes Grundstück zwischen Rathaus Kreuzberg, Mehringdamm und Obentrautstraße, also es geht um eine durchaus wichtige und große Fläche, deren Entwicklung uns alle angehen sollte.
Wir fordern einen solchen Stopp des Verkaufs zum Höchstpreis auch für alle anderen Bundeswohnimmobilien, und wir erwarten, dass der Bund dem Land und seinen städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Paketangebot macht, damit alle Wohnungen zu einem akzeptablen Preis vom Land gekauft werden und damit die Wohnungen auch künftig in öffentlicher Hand verbleiben und Spekulationen durch private Investoren nicht stattfinden können.