Da verspricht der Senat in seinem Haushaltsentwurf, da verspricht der Kultursenator und Regierende Bürgermeister hier im Plenum, dass es mehr Geld für die freie Szene geben wird. Nun war der Senat nicht in der Lage, das haushaltsrechtskonform zu veranschlagen. Das Versprechen stand aber, auch im Haushalt. Da sagt die Koalition dann im Hauptausschuss für alle überraschend, dass es das nicht gibt. Es gibt nichts, wenn die Einnahmen aus der Steuer im erwarteten Rahmen bleiben. Das ist eine Verhöhnung der Stadt und insbesondere der freien Szene, die sich auf das Versprechen des Senats verlassen hat und verlassen war.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN Es ist – ich weiß nicht, ob Sie das in der Koalition inte- ressiert – eine Brüskierung des Regierenden Bürgermeis- ters, der nunmehr endgültig damit rechnen muss, dass ihm in dieser Stadt niemand mehr irgendeine Zusage glaubt. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Wir geben Ihnen hier letztmalig die Chance, mit einem Ände- rungsantrag in den Haushaltsberatungen das Versprechen des Senats einzulösen. Stimmen Sie dem zu, und stimmen Sie den Änderungsanträgen zum Gesetz zu, die wir ge- meinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen einge- bracht haben! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]
Vielen Dank, Herr Kollege Zillich! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Kollege Goiny. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten über die Einführung einer neuen Steuer im Land Berlin. Das belegt auch, dass wir nach wie vor dabei sind, die Finanzen dieses Bundeslandes auf bessere Füße zu stellen. Nichts mehr und nichts weniger ist Grund für die Einführung dieser Steuer auf Übernachtungen. Insofern kann man das nur als weiteren Beleg dafür nehmen, was heute schon mehrfach von den Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen, aber auch vom Regierenden Bürgermeister angesprochen worden ist, dass Berlin willens ist, künftig finanziell wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Dieser Haushaltsentwurf ist ein Beleg dafür. Die City-Tax ist ein Baustein, wie man aus dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf sehen kann.
25 Millionen Euro sind auf der Einnahmeseite veranschlagt. Wie soeben schon von dem Kollegen Zillich richtig ausgeführt worden ist, ist eine Steuer gerade nicht dort vorhanden, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, sondern dient der Deckung des Finanzbedarfs eines Gemeinwesens. So wollen wir sie auch verwenden.
Ich wundere mich über die teilweise sehr ausführliche Diskussion, denn im Hauptausschuss ist das Ganze gestern einstimmig verabschiedet worden. Offensichtlich sind im Ergebnis alle der Meinung, dass es richtig ist, so etwas zu tun. Nun ist wie immer der Weg umstritten. Es gibt unterschiedliche Vorschläge, wie dies hätte gestaltet werden können. Wir glauben, dass es richtig ist, wie es jetzt organisiert wurde. Was Gerichtsverfahren von Verwaltungs- oder Finanzgerichten hier am Ende sagen, wissen wir nicht. – Herr Präsident! Ich würde gern meinen Vortrag im Zusammenhang ausführen. Es wäre sehr freundlich, wenn das möglich wäre.
Es gibt von der Hotellerie ernst zu nehmende Einwände, beispielsweise den, dass das noch auf die Mehrwertsteuer gerechnet wird. Das nimmt man als Kritik durchaus auch wahr. Auf der anderen Seite kann ich nicht an jeder Stelle das nachvollziehen, was teilweise in der Debatte an Komplikationen dargestellt wird. Wir haben einen
Übernachtungsgast. Dieser wird ein Formular ausfüllen. Er wird sich erklären, aus welchem Zweck er anwesend ist. Er wird die Steuer mit dem Entgelt für die Übernachtung und den sonstigen Kosten im Hotel entrichten. Am Ende ist es Aufgabe der Finanzbehörden zu überprüfen, ob diese Steuererklärung richtig ist oder nicht. Der entsprechende Erlös wird abgeführt. Das ist ein Aufwand für die Hotellerie in dieser Stadt. Auf der anderen Seite finde ich es auch nicht völlig unangemessen.
Letztlich ist Berlin nach wie vor eine boomende Touristenstadt. Wir sind nach wie vor nicht die teuerste Metropole für Städtereisen. Wenn man London, Paris, Rom und andere Städte nimmt, kann man als Tourist sehr viel mehr Geld ausgeben. Das betrifft übrigens auch Schüler- und Klassenfahrten in diese Städte, die sich auch überall großer Beliebtheit erfreuen. Auch dort werden die Preise gezahlt. Auch dort gibt es vergleichbare Steuern und Abgaben oder Ähnliches, die dort zusätzlich zu entrichten sind. Im internationalen Vergleich der großen Tourismusmetropolen geht Berlin hier auch keinen Sonderweg. Wir sind und bleiben nach wie vor eine für Touristen attraktive Stadt, auch wenn wir jetzt diese Steuer einführen. Ich glaube, dass das an dieser Stelle auch einmal ganz klar gesagt werden muss.
Der nächste Punkt ist sicherlich auch eine Besonderheit. Gerade aus der Kulturszene haben wir den Vorschlag erhalten, die City-Tax einzuführen. Ich verstehe auch ein Stück weit die Enttäuschung, dass diese Forderung so nicht umgesetzt worden ist. Auf der anderen Seite gibt es auch mehr Geld für die freie Szene, wenn man sich den Kulturhaushalt anschaut, das sicherlich auch zu einem erheblichen Teil aus dem Kulturetat auch gegenfinanziert worden ist. Insgesamt sehen wir aber die freie Szene kulturpolitisch. Das wird hier sicherlich nachher auch noch einmal beim Kulturhaushalt deutlich gesagt werden.
Insofern glauben wir schon, dass hier auch diesem Aspekt im Ergebnis Rechnung getragen wird. Wir werden sehen, wie sich diese Steuer entwickelt. Im nächsten Doppelhaushalt kann man dann auch weitere Maßnahmen an dieser Stelle diskutieren. Wenn wir hier im Übrigen die Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro einstellen, geben wir sie an anderer Stelle auch für Dinge aus, die am Ende der Stadt auch zur Attraktivität verhelfen. Man sieht das am Umgang mit der neuen Liegenschaftspolitik. Hier haben wir die Einnahmeerwartung halbiert. Auch hier muss man diesen Verlust auch an anderer Stelle im Haushalt kompensieren. Die neue Liegenschaftspolitik ist jüngstes Beispiel, wie man am Konzept Blumengroßmarkt oder der Erhaltung des Yaam sieht, und ist Beitrag dafür, diese Stadt attraktiv zu halten. Wir stecken in die Wohnungsbauförderung, um das Wohnen in dieser Stadt bezahlbar zu halten. Auch davon profitieren Kulturschaffende dieser Stadt. Wir geben etwas in die Stabilisierung und Entwicklung von Stadtquartieren. Auch das ist dabei geeignet, diese Stadt bunt, attraktiv und vielfältig zu
halten. Insofern ist auch das, was wir mit den 25 Millionen Euro machen, auch wenn sie nicht direkt im Kulturhaushalt veranschlagt sind, ein wichtiger Beitrag, um hier auch diese Erwartungshaltung ein Stück weit mitzuerfüllen.
Und letztlich – das will ich auch sagen – ist es uns auch wichtig, weiter in die Tourismusförderung zu investieren, sowohl in die Werbung für Berlin als touristischem Ort als auch in die Akzeptanzerhaltung Berlins. Wir wollen auch nicht vergessen, dass viele große Sportveranstaltungen einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität dieser Stadt leisten. Das ist insbesondere der CDU-Fraktion besonders wichtig.
Im Ergebnis glauben wir, dass wir damit richtig umgegangen sind. Wir hatten den Senatsentwurf so vorliegen. Die 25 Millionen waren als Einnahme verbucht und wurden aus den eben genannten Gründen auf der Ausgabenseite auch aus unserer Sicht richtig verwendet. Deshalb empfehlen wir hier dem Parlament, diesem Gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten hier die City-Tax. Es ist die Frage, warum so spät. Ich hatte gedacht, dass die Koalition noch einen Änderungsantrag dahingehend einbringt, dass zumindest klargestellt wird, dass soziale Einrichtungen oder Ähnliches von der City-Tax ausgenommen werden. Das haben Sie nicht gemacht. Ich glaube, im Rechtsausschuss wurde gesagt, das müssen wir nicht, das ergibt sich aus anderem. Wir werden sehen. Es wird dagegen ohnehin geklagt werden. Dann schauen wir, ob die City-Tax Bestand hat oder nicht. Insofern ist die Frage berechtigt, warum kommt sie ein halbes Jahr später, als ursprünglich geplant.
Wir hätten es natürlich – das wurde schon gesagt, deswegen gibt es einen gemeinsamen Änderungsantrag der Opposition – gut gefunden, wenn zumindest Schülerinnen und Schüler, die diese Stadt besuchen, weil sie eben so toll ist, wie sie ist, von der Entrichtung dieser Übernachtungssteuer ausgenommen würden. Da sieht man schon das eigentliche Problem. Das hatte ja auch Herr Zillich angesprochen: Wer ist hier eigentlich der Steuerschuldner?
Der Argumentation, die Hotels würden hier finanziell zu sehr belastet, kann sich die Piratenfraktion nicht
anschließen, denn wir erinnern uns an das Jahr 2009, da mussten sowohl die CDU, aber vor allen Dingen auch die FDP sehr viel Häme über sich ergehen lassen, dass sie die Steuer für Hotels von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt haben. Das heißt, wenn man jetzt noch 5 Prozent drauf tut, sind wir wieder bei 12 Prozent, das ist noch immer weniger als 2009.
Eigentlich brauchte Berlin – und das ist ja der Knackpunkt – eine Abgabe dafür, dass so viele Touristen hierher kommen, wie sie kommen. Aber es gibt im Moment eben keine Möglichkeit, eine solche Abgabe zu erheben. Deswegen bedient man sich dieser Krücke der City-Tax, was vollkommen in Ordnung ist, aber dann möglicherweise rechtliche Konsequenzen hat, wenn es dann beschlossene Sache ist. Deshalb, wie gesagt, die Frage, warum kommt sie erst jetzt.
Ich muss an dieser Stelle den Staatssekretär Schmitz, der hier noch gar nicht erwähnt worden ist, was ich jetzt tue, in Schutz nehmen, weil ich mich zumindest nicht daran erinnern kann, dass er irgendwann im Kulturausschuss gesagt hat, ja, ich verspreche ihnen hoch und heilig, dass die freie Szene die Hälfte oder einen wie auch immer bestimmten Anteil dieser City-Tax bekommt.
Dass sich jetzt darüber so aufgeregt wird, ist meiner Meinung nach ein Problem. Das hat nichts damit zu tun, dass hier irgendjemand die freie Szene nicht wertschätzt, sondern dass sie ein sehr erfolgreiches Lobbying gemacht hat, wenn die Forderung im Raum stand, es müsse die Hälfte der City-Tax abgegeben werden.
Man wird aber auch – und da verstehe ich einen Finanzsenator oder einen Kultursenator –, wenn man da nicht Einspruch erhebt, den Fehler begangen haben, sich nicht klar gemacht zu haben, dass eine Steuer eben nicht zweckgebunden erhoben werden kann. Wenn man das ordentlich hätte machen wollen, hätte man hingehen und sagen können: Moment, die Wirtschaftslage von Berlin ist doch so gut. Wir haben doch so viel Geld, es kommen andere Steuern rein. Und von den Steuern wollen wir etwas haben.
Aber die Suggestion, die da stattgefunden hat, ist ja diese: Die ganzen Touristen in der Stadt kommen hierher, um sich die freie Szene anzuschauen. – Das ist total klar. Ich fahre aus China, aus Italien, aus sonst woher, von Bischkek hierher, verstehe kein Deutsch, gucke mir aber ein Stück der freien Theaterszene an, weil das der Grund war, warum ich diese Reise ursprünglich einmal gebucht habe. Das Brandenburger Tor, die Museumsinsel, der ganze Kram hat damit gar nichts zu tun, auch nicht dieser komische Fernsehturm, der steht nur da, damit die Berlinerinnen und Berliner ihn sehen, insgesamt ist er auch kein Wahrzeichen dieser Stadt.
Sie sehen, worauf ich hinausmöchte: Das heißt, wenn man das mit dem Lobbying intelligent gemacht hätte, hätte man gesagt: Meine Güte, Berlin nimmt so viel Cash ein, wir wollen auch etwas davon haben. Dann wäre da der Lack fertig gewesen. – Ich finde das immer wieder amüsant, dass sich dann im Rahmen von solchen Beratungen Leute mit Verve hier reinschmeißen und sagen: Oh, mein Gott, ein Politiker hat vor einem halben Jahr etwas anderes gesagt, als er jetzt gemacht hat. – Wir sollten doch erwachsen sein. Die Grünen haben das negiert. Sie haben ja irgendwelche Kinder angesprochen. Ich kann hier nicht für die Tribüne sprechen, ich weiß nicht, wer davon noch nicht volljährig ist. – Vielen lieben Dank! Machen Sie es gut!
Vielen Dank, Kollege Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen Drucksache 17/0951-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Linke, Grüne und alle Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und CDU. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich komme zur Gesetzesvorlage 17/0951. Da empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig bei Enthaltung der Linken und der Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktion die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind, wenn ich richtig sehe, alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz über die Übernachtungssteuer in Berlin einstimmig so beschlossen. Gab es Gegenstimmen und Enthaltungen, die ich übersehen habe? Das ist nicht der Fall.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 5. Dezember 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Dezember 2013 Drucksache 17/1365
Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Auch hier eröffne ich die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der elf Paragrafen miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift auf und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 11 der Drucksache 17/1152. Auch hier haben wir wieder die 15 Minuten Beratungszeit pro Fraktion für Tagesordnungspunkte außerhalb der Haushaltsberatung. Dieses Mal beginnt die Fraktion der SPD. Die Kollegin Monteiro hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine nicht minder geschätzten Damen und Herren! Wir beschließen heute nichts weniger als das Berliner Landesmindestlohngesetz. Bestenfalls werden alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, mindestens aber die Fraktionen von SPD und CDU. Dieses Gesetz hat mehr als diese Mindestzustimmung verdient, deshalb freue ich mich besonders über zustimmende Signale der Grünen, die die Gesetzesdebatte für einen Landesmindestlohn in Berlin von Anfang an begleitet, mehr noch, energisch vorangetrieben haben. Herzlichen Dank, Frau Bangert!
Das Gesetz wird – Achtung! – ab Januar 2014 in Berlin gelten, nicht erst ab 2015 oder 2017. Wie wir spätestens seit den noch immer andauernden Tagen und Nächten der Entscheidung im Bund wissen, ist dies ein ganz besonderer Erfolg und keine Selbstverständlichkeit. Bei der Anhörung im Arbeitsausschuss gab es zu der quasi sofortigen Einführung des Landesmindestlohns keine Proteste, auch nicht von den Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften wiesen aber auf einen anderen wichtigen Punkt hin, den wir aufgenommen haben. Aus der Kann-Regelung zur Einbeziehung der Spitzenorganisationen der Tarifparteien ist eine verbindliche Regelung geworden. Das Berliner Landesmindestlohngesetz ist das, was das Land Berlin im Sinne einer absoluten Untergrenze tun kann und muss. Es sichert die Zahlung eines Mindestlohns in der Berliner Verwaltung, in den Beteiligungsunternehmen des Landes, bei den Zuwendungsempfängern, bei sozialrechtlichen Entgeltvereinbarungen und bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen.
Das Landesmindestlohngesetz ist eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Ausschreibe- und Vergabegesetzes. Es schließt Regelungslücken und trifft Vorsorge für den Fall von Umwandlungen und Veräußerungen von Einrichtungen des Landes. Manche fragen sich, ob dies überhaupt noch notwendig sei, ob alle genannten Akteure nicht sowieso bereits mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen.
Wer hier glaubt, dass Lebensrealität und Darstellung in diesen oder jenen Berichten absolut identisch seien, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Ich möchte wenige Beispiele nennen, wo das Gesetz jetzt greifen wird: Der Botanische Garten gehört zur Freien Universität und zahlt für Beschäftigte im Wachdienst auch heute noch weniger als 8,50 Euro.
Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachdienstes bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch hier kann die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erst tätig werden, wenn das Gesetz in Kraft ist. Und letztes Beispiel: Bei den entgeltfinanzierten sozialen Dienstleistungen, bei den Menschen, die in Küche, Verwaltung, Haustechnik und Reinigung tätig sind, auch dort wird teilweise noch weniger als 8,50 Euro bezahlt. Hier wird und muss es ab dem 1. Januar 2014 Änderungen geben.