Danke, Herr Kollege Dregger! – Kollege Taş hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke. Eigentlich hätte ich sagen müssen, Sie hätten gleich vorne bleiben können, so viel, wie Sie im Einsatz sind. – Bitte sehr!
Danke, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Flüchtlingspolitik ist sicherlich menschenwürdig, wenn sie frühmorgens ohne Ankündigung, ohne sich an die Absprachen, Absprachen mit der Kirche, zu halten, Menschen, die an der Gedächtniskirche protestieren, mit Gefangenentransporter abholen und gleich nach Sachsen-Anhalt abschieben. Das ist wahrscheinlich die Menschenwürdigkeit, die Sie, Herr Dregger, sich selbst vorstellen können!
Die Koalitionsmehrheit hat im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung versucht, die Forderung, Asylsuchenden und Geduldeten die Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen, durch einige Tricks auszuhebeln. So auch beim Antrag, über den wir heute beraten. Sie, die SPD-CDU-Koalition, übernimmt große Teile der Argumentation bzw. Begründung des Antrages von Linke, Grünen und Piraten und verschiebt die Umsetzung auf den Sankt-Nimmerleinstag. Die Koalition streicht den Teil des Antrags, der die Teilnahme an den Integrationskursen in vollem Umfang ermöglichen soll, und koppelt die Teilnahme an Sprachkursen an eine Änderung der Rechtslage durch eine Bundesratsinitiative.
Es ist richtig: Die 8. Integrationsministerkonferenz am 20. und 21. März 2013 hat den Zugang von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten zu den Sprachmodulen der Integrationskurse gefordert. Wir haben nichts gegen eine diesbezügliche Bundesratsinitiative, im Gegenteil, aber bis das alles seinen parlamentarischen Weg gegangen ist und eventuell zu einem positiven Ergebnis geführt hat, werden nicht wenige Monate vergangen sein und wenn überhaupt, nur für die Teilnahme an Sprachkursen. Der einstimmig ergangene Beschluss der Integrationsministerkonferenz ist zwar begrüßenswert, geht aber nicht weit genug. Diesem Personenkreis muss der Zugang zum Orientierungskurs in den Integrationskursen ermöglicht werden.
Da wir dabei sind: Sind denn nun Gelder für Sprachkurse tatsächlich im Berliner Haushalt eingestellt worden? Frau Bayram hat gerade etwas dazu gesagt.
Aber zurück zum gemeinsamen Antrag. Asylsuchenden und Geduldeten soll die Teilnahme am ganzen Programm der Integrationskurse ermöglicht werden. Die Argumente, die für die Sprachkurse gelten und die Sie, Kolleginnen und Kollegen der Koalition, übernommen haben, müssten doch auch für die Teilnahme am dem Orientierungskurs in den Integrationskursen gelten. Die Teilnahme auch am Orientierungskurs leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Bundesrepublik Deutschland, die auch für Flüchtlinge von hoher Bedeutung ist.
Hinter Ihrer Ablehnung steckt ja die unsägliche, angstbesessene, auf die Verteidigung des Abendlandes ausgerichtete Politik im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Behandeln wir die Asylsuchenden, Flüchtlinge und Geduldeten gemäß dem Auftrag unseres Grundgesetzes und der Berliner Verfassung! Ermöglichen wir ihnen die Aneignung von weiteren Kenntnissen und Kompetenzen! Geben wir ihnen die Möglichkeit, sofern sie keinen Arbeitsplatz haben oder nicht arbeiten dürfen, diese Zeit sinnvoll zu nutzen! – Auch dies gehört unseres Erachtens zur Willkommenskultur. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/1035 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen – sehe ich keine, Enthaltung – bei allen anderen. Damit ist der Antrag so beschlossen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/1651
Die Fraktion der SPD bittet um Überweisung der lfd. Nr. 1 VO-Nr. 17/140 – Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung – Steuerverwaltungslaufbahnverordnung – an den Hauptausschuss.
Die Fraktion Die Linke bittet um Überweisung der lfd. Nr. 3 VO-Nr. 17/142 – Verordnung zur Neuregelung der Studiengänge an den staatlichen Fachschulen der Fachbereiche Technik, Agrarwissenschaft und Wirtschaft im Land Berlin und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für Altenpflege und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufsoberschule und der lfd. Nr. 4 VO-Nr. 17/143 – Verordnung zur Änderung von Regelungen für die Se
In der Aussprache beginnt die Fraktion Die Linke, welche die Besprechung beantragt hat. – Herr Kollege Albers, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben diese Vorlage – zur Kenntnisnahme – zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums heute hier aufgerufen, weil man die nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen kann. Dazu muss man dann schon einige Sätze sagen.
Der Regierende Bürgermeister persönlich hat im April 2013 in einem Gespräch mit dem Studentenwerk angekündigt, das Angebot für studentisches Wohnen in Berlin um 5 000 Wohnheimplätze deutlich zu erhöhen. Das klang zunächst mal gut. Studentischer Wohnraum wird ja auch dringend benötigt.
Die Zahl 5 000 macht ja auch was her. Allerdings muss man dazu wissen: Die bringt uns gerade mal, und das ja auch erst mittelfristig, auf den Bundesdurchschnitt des Angebots an Wohnheimplätzen für Studierende, der allgemein bei 11 Prozent und hier in der Stadt bei nur 6,5 Prozent liegt. Notwendig wäre eigentlich ein noch deutlich höherer Anteil, denn wer mehr Studierende in die Stadt holen will, kann sich dabei nicht ständig auf die vermeintliche Attraktivität dieser Stadt berufen, sondern muss dann auch etwas für diese Attraktivität im Sinne der Studierenden tun
und ihnen eine entsprechende studentische Infrastruktur zur Verfügung stellen, und das bedeutet eben auch, mehr Wohnheimplätze anzubieten.
Dazu wäre es dann allerdings auch einmal notwendig, auf Bundesebene, bei all dem Getöse um die immer so gepriesenen Hochschulpakte, endlich mal deren grundlegendes Manko aufzuzeigen und zu beseitigen, sich nämlich einzig auf die Finanzierung von Studienplätzen zu beschränken, die soziale Infrastruktur, die dieses Mehr an
Das forsche Vorpreschen Ihres Regierenden beim Studentenwerk hat die Senatsverwaltung ja dann auch in arge Verlegenheit gebracht. In ihren Antworten auf zwischenzeitlich insgesamt sieben parlamentarische An- und Nachfragen nach dem Stand der Umsetzung der Ankündigung – in Luftschlössern kann man schließlich nicht wohnen – wurde immer wieder auf ein sogenanntes Konzept verwiesen, an dem man eifrig arbeite.
Der Hauptausschuss wähnte indes schon Arges und stellte in seiner 41. Sitzung am 25. September 2013 entsprechende Fragen, auf welchem Weg denn, durch wen finanziert und zu welchen Mieten der Senat plane, das studentische Wohnen zu unterstützen, für wie viele Wohnungen die geplanten Mittel reichten und ob es vielleicht auch einen Zeitplan gäbe. In Ihrer dann wenig inhaltsreichen, aber gerade dadurch aufschlussreichen Antwort – Drucksache 17/1018 A, lesenswert, denn sie belegt das ganze Dilemma, fassen Sie mal einem Nackten in die Tasche – musste die Senatsverwaltung dann eingestehen, dass in den Zuschüssen des Landes an das Studentenwerk in den Jahren 2012 bis 2015 die Errichtung oder der Umbau weiterer Wohnplätze für Studierende nicht berücksichtigt sei und das Studentenwerk selbst dazu leider auch keine Kredite aufnehmen könne. Es gab ganz einfach ein ungelöstes Finanzierungsproblem und zudem widersprüchliche Positionen dazu zwischen der Finanz- und der Wissenschaftsverwaltung.
Trotzdem haben die beiden Koalitionsfraktionen keck und vorlaut den Besprechungspunkt „Studentisches Wohnen in Berlin“ auf die Liste der Besprechungspunkte im Wissenschaftsausschuss setzen lassen. Aufrufen wollten sie ihn dann allerdings nicht, denn auch sie konnten den Widerspruch nicht auflösen. Wir mussten sie schließlich dazu tragen, die Besprechung endlich auf die Tagesordnung zu nehmen
nicht wahr, Herr Oberg? Von wegen Brückentag –, und siehe da: Einen Tag, bevor die Anhörung dazu auf der Tagesordnung stand, legte der Senat sein sogenanntes Konzept doch noch vor, und das Resultat: Die Vorsitzende des Studentenwerks fällt im Ausschuss zunächst einmal unsanft aus allen Wolken. Mit ihr war offensichtlich überhaupt nicht gesprochen worden, und die Wohnungsbaugesellschaften dürften wohl auch erst mal eine ganze Weile um Luft gerungen haben. Ihnen wurden eben mal so en passant 270 Millionen Euro übergeholfen. Der Senat selber macht sich derweil dabei einen schlanken Fuß und das, was er am besten kann: Er springt wieder mal mit einem fremden Hintern durchs Feuer und klatscht sich dann auch noch selbst Applaus dafür, und schon war das Finanzierungsproblem gelöst – mit fremder Kreditkarte.
Die Durchschnittskosten für die Errichtung eines Wohnheimplatzes liegen – Drucksache 17/1018 A – bei 54 000 Euro. Die nüchterne mathematische Konsequenz daraus – 5 000 Plätze mal 54 000 Euro –: Das Versprechen des Regierenden Bürgermeisters kostet die Wohnungsbaugesellschaften also runde 270 Millionen Euro. Das hat die Dimension der Zentral- und Landesbibliothek. Problem nur: Die Wohnungsbaugesellschaften sollen die Wohnheimplätze bauen und den Bau über entsprechende Kredite finanzieren, und am Ende sollen dabei für Studierende verträgliche Mieten herauskommen. Was schwebt Ihnen denn da vor? Denn die Überlassung durch die Wohnungsbaugesellschaften, so Ihre Vorlage, erfolgt ja kostendeckend. Zu welchen Quadratmeterpreisen sollen den Studierenden diese Plätze schließlich angeboten werden und wie, in welchem Zeitraum und durch wen soll die notwendige Refinanzierung dieser Kredite erfolgen? Helfen Sie auch das den anderen Mietern der Wohnungsbaugesellschaften über? – Auf all diese Fragen hätten wir, das Studentenwerk und auch die Studierenden schon ganz gerne eine Antwort – und zwar zeitnah, noch vor Ende Ihrer Regierungsregelstudienzeit im September 2016, vor Ihrer Zwangsexmatrikulation. Das ist genau der Grund, warum wir heute über diese Vorlage reden wollten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Albers! Sie haben vollkommen recht, und es stimmt tatsächlich,
auch wenn Ihr Fraktionsvorsitzender heute Morgen etwas anderes gesagt hat: Es fehlen in Berlin Wohnungen, und es fehlen in Berlin insbesondere Wohnungen und Wohnheimplätze für Studierende. Das Land bietet nicht genug Wohnheimplätze an; die Versorgungsquote – darauf haben Sie hingewiesen – ist relativ gering und liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt. Das hat Konsequenzen: So wie alle einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen kommen die Studierenden unter die Räder der sich immer schneller drehenden Mietpreisspirale. Das Land ist in der Verantwortung, gegenzusteuern. Das Land hat erklärt, dass es gegensteuern möchte, und es ist richtig, dass nun dringend und schnell Studentenwohnheime gebaut werden müssen.