Protokoll der Sitzung vom 15.01.2015

alle Sachen übertragen werden? Dann brauchen wir demnächst noch eine Ombudsstelle der Ombudsstellen usw. Das wird nicht besser, wenn man einfach mehr Institutionen schafft. Ich finde, wir haben gut argumentiert, sowohl in den Ausschüssen als auch hier. Vielleicht stimmen wir dann einfach ab. – Ich danke Ihnen!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Möchten Sie antworten? – Bitte!

Lieber Herr Eggert! Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich – ich hatte ja relativ simple Botschaften – wenigstens diesen Punkt rübergebracht habe, nämlich dass es nicht darum geht, noch etwas in laufende juristische Verfahren quer einzuspeisen, sondern dass es darum geht, dass solche juristischen Verfahren gar nicht erst entstehen. Aber wenn selbst dieser Punkt für Sie zu schwer zu verstehen war, dann reden wir vielleicht über etwas Einfacheres: Wann sind denn z. B. die versprochenen Kitaplätze da, die die Situation bei den Konflikten entspannen, die da entstehen? – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Remlinger! – Für die CDU-Fraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Simon. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den vorliegenden Antrag der Linksfraktion „Ombudsstelle für Kitas und Tagespflegestellen einrichten“ haben wir vor einigen Wochen zweimal im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutiert, das erste Mal mit Anhörung, das zweite Mal die Auswertung der Anhörung. Schon bei diesen Gelegenheiten habe ich deutlich gemacht, dass die CDU-Fraktion zu dieser Thematik eine andere Meinung als die antragstellende Fraktion hat. Ich nutze die heutige Rederunde gerne, die Begründung unserer Ansicht noch einmal zu vertiefen – einen Teil hat der Kollege Eggert auch schon vorgetragen.

Heute ist es in Berlin so, dass es für die Eltern von Kitakindern und von Kindern in Tagespflegestellen vielfältige Möglichkeiten gibt, sich zu beschweren. Als unmittelbare Ansprechpartner stehen die Erzieherinnen und Erzieher und die Leiterinnen bzw. Leiter der Einrichtungen, die Verantwortlichen der Kitaträger, die Elternvertreterinnen und Elternvertreter in den Kitagruppen im jeweiligen Bezirkselternausschuss Kita und im Landesel

(Stefanie Remlinger)

ternausschuss Berliner Kindertagesstätten zur Verfügung. Auch an die bezirklichen Jugendämter, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dort insbesondere die Kitaaufsicht kann man sich wenden. Sie können aus der Anzahl der Genannten deutlich ersehen, dass wir einen deutlichen Unterschied zu anderen Strukturen haben – wo wir z. B. bei der Jugendhilfe eine Ombudsstelle eingerichtet haben –, weil es heute schon eine Vielzahl von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern gibt.

Den Beschäftigten von Kitaträgern stehen als Ansprechpartner die Kolleginnen und Kollegen, die Leiterinnen bzw. Leiter die Einrichtungen, die Verantwortlichen der Kitaträger sowie, wenn es um rechtliche Fragen geht, hoffentlich die eigene Gewerkschaft zur Verfügung. „Hoffentlich“ sage ich, da ich hoffe, dass möglichst viele der Beschäftigten sich in Gewerkschaften organisieren. Diejenigen, die das bisher nicht getan haben, ermuntere ich ausdrücklich, das zu tun. Auch an die bezirklichen Jugendämter, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dort insbesondere die Kitaaufsicht kann man sich wenden. Die Anzahl der Möglichkeiten macht deutlich, dass der Bereich Kita und Tagespflege nicht vergleichbar ist mit dem Bereich Jugendhilfe, in dem in dieser Legislaturperiode mit der Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe ein Modellprojekt gestartet und ausfinanziert worden ist.

Die CDU-Fraktion kann angesichts der vorgenannten vielfältigen Möglichkeiten, sich zu beschweren, nicht erkennen, dass eine weitere Institution für Beschwerden notwendig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Simon! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Kowalewski. – Bitte!

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. November – das haben wir schon gehört – wurde der Antrag der Piratenfraktion in geänderter Fassung von der Koalition angenommen, eine Anlaufstelle für die Quereinsteigenden in den Lehrkräfteberuf einzurichten. Unserer Argumentation, einen offensichtlichen Beratungs- und Unterstützungsmangel zu beheben, folgte die Koalition. Der Senat hat auch im Juni 2014 nach einem AGH-Beschluss die Einrichtung einer Ombudsstelle für den Bereich der Jugendhilfe – auch das haben wir schon gehört –, insbesondere für den Bereich Hilfen zur Erziehung beschlossen. In dieser Ombudsstelle erhalten Betroffenen, insbesondere hilfebedürftige Eltern, Kinder und Jugendliche, unabhängige Unterstützung, Beratung

und Beistand. Das ist, wie wir gerade schon gehört haben, ein deutschlandweit einmaliges Projekt.

In dieser Ombudsstelle soll es für Sorgeberechtigte sowie für betroffene Kinder und Jugendliche möglich werden, sich über die Entscheidungen und Vorgänge des Jugendamtes oder über Entscheidungen und Vorgänge in den Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, z. B. über den Zustand von Kinderheimen, zu beschweren, was angesichts der Vorfälle, die wir in der Presse gelesen haben, bitter nötig war. Die Jugendsenatorin Sandra Scheeres sprach letztes Jahr von einem herausragenden Modellprojekt. Der Senat und die Koalition haben also hier den Beratungs- und Unterstützungsbedarf richtig erkannt – die Ombudsstelle ein Erfolgsmodell.

Wie sieht es heute aus? – Die Zeit der Anlaufstellen scheint vorbei zu sein. Die Koalition lehnt den Antrag auf eine Ombudsstelle im Bereich Kita und Tagespflege ab. Warum? Liegt es am Geld? – Wahrscheinlich nicht. Wir haben einen Haushaltsüberschuss von 820 Millionen Euro.

[Torsten Schneider (SPD): 826!]

Die paar Tausend, die man da als Aufwandsentschädigung für eine Ombudsstelle investieren müsste, werden es also nicht sein, sondern der Grund, warum die Ombudsstelle für Kitas und die Tagespflege im Ausschuss von der Koalition abgelehnt worden ist, ist, dass sie politisch nicht gewollt ist. Frau Staatssekretärin Klebba sagte im Ausschuss am 4. Dezember, und ich zitiere mit Ihrer Genehmigung aus dem Inhaltsprotokoll:

Die Schlussfolgerung, dass man für jeden Bereich eine Ombudsstelle bräuchte, lasse sich nicht ziehen. Man habe die Kitaaufsicht im Hause und das Vertragscontrolling, also umfangreiche Zugänge zu einem Beschwerdemanagement …

Tatsächlich ist die Argumentation hinsichtlich der bisher eingerichteten Ombudsstellen nicht logisch, denn es gibt auch im Bereich Jugendhilfe oder auch im Bereich Hilfen zur Erziehung ein Fach- und Finanzcontrolling sowie ein Beschwerdemanagement in den Bezirks- und Jugendämtern. Warum lehnte die Koalition dann die Einrichtung einer Ombudsstelle im Bereich Jugendhilfe nicht ab? Es gibt auch eine Schulaufsicht, und es gab und gibt umfangreiche Unterstützungsangebote für Quereinstiege in den Schuldienst – per Telefon, per Internet. Trotzdem haben der Senat und auch die Koalition in beiden Fällen den Unterstützungs- und Beratungsbedarf erkannt.

Darf ich Sie noch mal kurz unterbrechen? – Meine Damen und Herren! Würden Sie bitte noch mal zur Ruhe kommen und Ihre Aufmerksamkeit dem Redner widmen? – Danke!

(Roman Simon)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Warum sieht der Senat nicht, dass Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz überfordert sind, wenn sie in einer Region leben, wo der Kitaplatzausbau ins Stocken geraten ist? Warum sieht er nicht die ständigen Konflikte zwischen Eltern und Kitaleitungen? Das sind offene Fragen, deren Beantwortung uns der Senat und die Koalition auch in dieser Rederunde schuldig geblieben sind.

Und was heißt „umfangreiche Kitaaufsicht“? – Die letzte Anfrage meiner Kollegin Graf zur Kitaaufsicht hat ergeben, dass die Kitaaufsicht mit 13 Sachbearbeiterinnen, zwei Verwaltungsbeschäftigten und einer Leitung ausgestattet ist. Das ist doch jetzt hoffentlich nicht die „zahlreiche Fülle“, von der der Kollege Eggert gerade gesprochen hat. Zuständig ist sie für 2 254 Kitas mit 154 771 Kitaplätzen. Bis 2017 plant der Senat, 10 000 zusätzliche Kitaplätze zu schaffen. Natürlich soll auch die Kitaaufsicht aufgestockt werden. Aber selbst wenn im Doppelhaushalt 2016/2017 die Kitaaufsicht um zwei weitere Stellen erweitert würde, wären es 18 Menschen, und die werden wohl nicht umfassend alle Kitas beaufsichtigen und Beschwerden umfassend und niedrigschwellig bearbeiten können.

Im Übrigen sind den Eltern die Kitaaufsichten häufig nicht bekannt, weil über sie nicht informiert wird – aus gutem Grund dann wahrscheinlich. Die Folge ist, dass viele Beschwerden in den Kitaaufsichten gar nicht ankommen, z. B. über die mangelhaft ausgefüllten Sprachlerntagebücher oder das schlecht bis gar nicht umgesetzte Berliner Bildungsprogramm. Außerdem würde so eine Ombudsstelle, die Beschwerden entgegennimmt, die Kitaaufsichten entlasten und sie unterstützen, denn die Senatsverwaltung würde über die Kitaaufsicht wesentlich besser und intensiver über die Zustände in Berliner Kitas informiert werden. Der Senat bekäme einen besseren und umfangreicheren Einblick in die Arbeit der Kitas und könnte bei Bedarf besser nachsteuern. Daher müsste der Antrag eigentlich auch im Sinne der Senatsverwaltung sein.

Wir als Piratenfraktion verstehen also die Koalitionsfraktion und den Senat nicht und sehen in den Ausflüchten im Grunde nur Widersprüche. Warum kann es keine Ombudsstelle für den Bereich Kita und Tagespflege geben, wenn es sie für die Bereiche Jugendhilfe und Quereinstieg in den Schuldienst gibt? Solange wir auf diese Frage keine vernünftige Antwort bekommen, gibt es auch keine vernünftigen Gründe, gegen den Antrag zu stimmen, deshalb werden wir das nicht tun, sondern ihn annehmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Kowalewski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zu dem Antrag Drucksache 17/1870 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum „30. Juni 2015“. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltung. Dann ist der Antrag auch mit dem geänderten Berichtsdatum abgelehnt.

Der Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 3.2

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 10 A:

Zusage einhalten: Einnahmen aus der City-Tax für Kultur, Sport und Tourismus einsetzen

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Januar 2015 Drucksache 17/2042

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2009

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag Drucksache 17/2009 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und Linke bei Enthaltung Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Das ist die Piratenfraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 11:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2032

Die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Überweisung der laufenden Nr. 3, das ist die VO-Nr. 17/172 – Fünfzehnte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr.

Die Fraktion der CDU bittet um Überweisung der lfd. Nr. 4 VO-Nr. 17/173 – Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin – Schornsteinfegergebührenordnung – an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke bitten um Überweisung der lfd. Nr. 5 VO-Nr. 17/174 – Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR – und der Berliner Wasserbetriebe – BWB – für das Jahr 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie und an den Hauptausschuss.

Von den weiteren Verordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der Fraktion der CDU unter Nummer 3.1.

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 13:

Berliner Jugendberufsagenturen für Jugendliche mit Behinderung öffnen