Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Bitte noch einmal, Herr Senator!

Ich habe jetzt die Unterlagen nicht hier. Wir können Ihnen gern noch weitere Informationen schicken. Es ist so, dass diese Vereinbarungen mit der Fusion gleichzeitig abgeschlossen wurden, was ja das Ziel der Fusion war. Es hat ein Einigungsstellenverfahren gegeben – darauf habe ich hingewiesen. Es ist inzwischen abgeschlossen, und die Daten der jeweiligen Vorgänge werden wir Ihnen noch übermitteln.

Vielen Dank!

Eine weitere Nachfrage zu diesem Komplex habe ich nicht, sodass ich jetzt dem Kollegen Magalski von der Piratenfraktion das Wort erteile.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Warum hat der Senat bislang nicht die mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 15. Januar 2015 geforderte unverzügliche Einberufung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz von Berlin und Brandenburg umgesetzt,

um die Erschließung des Braunkohletagebaugebiets Welzow-Süd II zu hinterfragen?

Für den Senat antwortet Senator Geisel. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Magalski! Der Senat hat diesen Beschluss sehr wohl umgesetzt. Wir haben kurz nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses mit der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg Gespräche geführt und das Thema dort erörtert. Wir haben die Brandenburger Landesregierung entsprechend informiert.

Herr Senator! Darf ich Sie einen Moment unterbrechen? Ich sehe gerade, dass dort von der Tribüne möglicherweise Unterlagen gefilmt werden. Das ist untersagt, und ich bitte, darauf Rücksicht zu nehmen! – Entschuldigen Sie bitte!

Der Termin der gemeinsamen Landesplanungskonferenz befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen der Senatskanzlei und der Brandenburger Landesregierung. Es wird demnächst eine gemeinsame Kabinettsitzung von Senat und Brandenburger Landesregierung geben, wo auch das Thema auf der Tagesordnung steht. Ich gehe davon aus, dass die gemeinsame Planungskonferenz entweder noch vor den Sommerferien oder kurz danach stattfinden wird.

Danke schön! – Eine weitere Nachfrage? – Bitte, Herr Kollege Magalski!

Vielen Dank, Herr Senator, für die Aufklärung! Allerdings: Wenn wir als Volksvertretende fordern, dass die Einberufung der Landesplanungskonferenz unverzüglich zu erfolgen hat, gibt es da wenig zeitlichen Handlungsspielraum. Mit dem von Ihnen anvisierten Termin im Oktober wird der Beschluss des Abgeordnetenhauses ignoriert.

Ich bitte, zur Frage zu kommen!

Deshalb frage ich Sie: Erkennt der Senat die dringliche Handlungsnotwendigkeit im Sinne des Abgeordnetenhauses, den Verfahrensvorlauf zu verkürzen, um nicht nur energiepolitisch auf Brandenburg einzuwirken, sondern vor allem auch, um den akuten Gefahren für das Berliner Trinkwasser durch die zunehmende Überschreitung der Grenzwerte bei der Sulfatbelastung entgegenzuwirken?

Bitte schön, Herr Senator Geisel!

Herr Abgeordneter Magalski! Von Oktober habe ich so präzise nicht gesprochen. Ich sagte, dass sich der Termin in Abstimmung zwischen der Senatskanzlei und der Brandenburger Staatskanzlei befindet. Insofern bin ich nicht in der Lage, einen Termin zu benennen. Zur Einberufung muss man sagen, dass es dabei immer zwei Partner gibt. Ich kann nicht erkennen, dass der Beschluss des Abgeordnetenhauses ignoriert wurde. Ich habe etwa 14 Tage nach dem Beschluss mit der Gemeinsamen Landesplanung gesprochen. Inzwischen habe ich mit der Brandenburger Infrastrukturministerin Schneider über dieses Thema gesprochen, und, wie gesagt, die Kabinette befassen sich gegenwärtig damit. Es ist schlicht eine Frage der Terminfindung.

Soweit ich informiert bin, gibt es noch eine weitere Initiative, dass nämlich der Ausschuss für Stadtentwicklung nach Brandenburg eingeladen ist, um sich die dortigen Tagebaue anzuschauen und die Situation in Welzow-Süd vor Ort zu betrachten. – Das ist schon die erste Reaktion der Brandenburger Landesregierung, und natürlich beschäftigt den Senat die Sulfatbelastung auch. Deswegen steht sie auf der Tagesordnung des Treffens der beiden Kabinette, die in den nächsten Wochen stattfindet.

Vielen Dank! – Eine weitere Nachfrage hat die Kollegin Platta. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Auch ich habe die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gelesen, wo es um die Terminverschiebung geht. Trotzdem meine Nachfrage: Mit welchen Zielen gehen Sie explizit in diese Beratung der gemeinsamen Planungskonferenz? – Das steht in der Vorlage zur Kenntnisnahme nicht.

Bitte schön, Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Platta! Selbstverständlich gehen wir mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses in das Gespräch, dass die Politik des Landes Brandenburg dort zu hinterfragen ist. Ich sage aber gleichwohl, dass sich die Brandenburger Landesregierung gewünscht hätte – ich glaube, das ist kein Geheimnis –, dass Senat und Abgeordnetenhaus entsprechende Gespräche mit Brandenburg dazu geführt hätten. Das Thema Welzow-Süd hat ja in Brandenburg eine längere Geschichte und ist auch mit etwa 10 000 Arbeitsplätzen verbunden. Deshalb ist es auf Brandenburger Seite durchaus mit Emotionen verbunden. Aber das Abgeordnetenhaus hat beschlossen, dass wir die Politik des Landes Brandenburg hinterfragen, und das werden wir selbstverständlich tun.

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Unser Zeitlimit von 60 Minuten ist erreicht – die Fragestunde ist damit für heute beendet.

Ich komme zu

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der SPD

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Professorenbesoldung in der Besoldungsordnung W für das Land Berlin (BerlProfBesÄndG)

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft vom 18. März 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2015 Drucksache 17/2177

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1925

Zweite Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich öffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 5 der Drucksache 17/1925. Für die Besprechung stehen den Fraktionen bis zu fünf Minuten zu. Alles Weitere wird auf das Kontingent angerechnet. – Es beginnt die Fraktion der SPD in Gestalt des Kollegen Oberg, dem ich jetzt das Wort erteile. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ein großer Parlamentarier prägte den Satz, dass kein

Gesetz ein Parlament in der Form verlassen würde, in der es hineingekommen sei.

[Martin Delius (PIRATEN): Den Namen können Sie ruhig sagen!]

Das war Peter Struck, Verteidigungsminister, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – und ich glaube, uns allen noch in bester Erinnerung. Das sogenannte Strucksche Gesetz lässt sich sehr leicht widerlegen, denn natürlich gibt es Gesetze die eine parlamentarische Beratung unbeschadet überstehen, die genauso verabschiedet werden, wie sie eingebracht wurden.

Das, was wir heute diskutieren, die Frage der Besoldung der Professoren, ist ein Beleg dafür, dass an dem Satz von Peter Struck viel dran ist. Das, was wir heute beschließen werden, lässt sich nur schwer mehr als das erkennen, was der Senat einmal hier eingebracht hat. Der gestaltende Eingriff des Parlaments war aber aus unserer Sicht zwingend, um der Aufgabe, die uns das Verfassungsgericht mit seinem Urteil am 14. Februar 2012 gestellt hat, gerecht zu werden.

Der Auftrag des Gerichts war es, die Besoldung so anzupassen, dass die Professorinnen und Professoren eine angemessene Grundvergütung bekommen. Das nennt sich im schönsten Beamtendeutsch eine amtsangemessene Alimentierung. Eigentlich waren es aber drei Aufgaben, die uns politisch gestellt wurden und die mit diesem Gesetz zu erledigen waren. Erstens ging es um eine amtsangemessene und rechtssichere Besoldung. Was hilft das schönste Gesetz, wenn es mit der nächsten Klage wieder obsolet ist? Zweitens ging es um den Erhalt der Leistungsanreize im Besoldungssystem, weil das Urteil des Verfassungsgerichts, das darauf abhob, die Grundvergütung zu erhöhen, aus unserer Sicht nicht damit einhergehen sollte, das neue System der Leistungsanreize wieder vom Tisch zu nehmen. Drittens ging es um eine Bezahlung, die es Berlin im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten noch erlaubt, mit anderen Bundesländern zu konkurrieren.

Es ist uns in ausführlichen Beratungen gelungen, diesen Aufgaben gerecht zu werden, indem wir das Grundgehalt für Professorinnen und Professoren deutlich erhöhen, nur eine teilweise Verrechnung dieser Erhöhung mit den bestehenden Leistungsbezügen vornehmen, vor allem auch eine Erhöhung bei den Juniorprofessorinnen und professoren vorzunehmen und damit dafür Sorge zu tragen, dass in allen Besoldungskategorien der Professoren eine Erhöhung stattfindet. Ich bin den Hochschulen sehr dankbar, dass sie uns mit großem Engagement unterstützt haben und auch bereit sind, ihre finanziellen Spielräume für diese Verbesserung der Bezahlung zu nutzen.

Aber, ich glaube das wissen alle, die sich mit Hochschulen gut auskennen, die Probleme in Sachen Bezahlung, Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Hochschulen sind damit mitnichten

gelöst. Große Bauchschmerzen bereitet mir die Situation von Nachwuchswissenschaftlern. Es gibt befristete Arbeitsverträge. Es steht zwar im Hochschulvertrag, dass es aus den Mitteln des Landes eine Mindestbefristung gibt, aber im Drittmittelbereich gibt es immer noch extrem kurz laufende Verträge. Viele kennen es, es gibt halbe Stellen und Drittelstellen, die wenig Geld aber volle Arbeit bedeuten. Was aber besonders schlecht ist und uns international vor Probleme stellt, ist die Unklarheit über die eigene Zukunft und das Gefühl, abgehängt zu sein. Von der Situation der Lehrbeauftragten will ich erst gar nicht reden.

Ich – das haben wir den Hochschulen auch schon an anderer Stelle deutlich gemacht – erwarte von den Hochschulen das gleiche Engagement, das sie gezeigt haben, als es um die Bezahlung von Professorinnen und Professoren ging, und dass sie dieses gleiche Engagement auch aufbringen, um die Zustände im akademischen und wissenschaftlichen Nachwuchsbereich endlich zu verändern und unsere Hochschulen zu einem Ort der guten Arbeit zu machen. Ich glaube, dass da noch ein bisschen zu tun ist. Wir sind fest entschlossen, diesen Dialog fortzusetzen und die Hochschulen bei ihrem Wort zu nehmen.

Abschließend sei mir der Hinweis gestattet, dass wir heute auch das Gesetz zur Errichtung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung beschließen werden. Das ist ein großer und bedeutender Schritt. Wir sind zu Recht stolz darauf, mit dem BIG einen völlig neuen Weg zu gehen, der die Strahlkraft der Wissenschaft in Berlin weiter erhöht.

Zusammengenommen mit der Beratung der Besoldung der Professorinnen und Professoren sowie der Errichtung des BIG zeigt sich, dass es gute Tage für die Wissenschaft in Berlin sind. Sie sind uns ein Ansporn, weiter auf die Wissenschaft als Schlüssel für die Zukunft dieser Stadt zu setzen und weiter zu beweisen, dass sozialdemokratische Regierungspolitik auch immer sozialdemokratische Wissenschaftspolitik ist. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Kollege Oberg! – Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Kollegin Schillhaneck. – Bitte sehr!

Vielen Dank Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Kollegen Oberg einfach einmal recht geben: Wir haben zur Frage des BIG einen sehr guten Prozess auch mit der Beratung im Wissenschaftsausschuss zu Ende gebracht. Wenn wir nachher darüber abstimmen, wird es in diesem

(Lars Oberg)

Haus voraussichtlich eine ganz breite Einigkeit geben. Das ist auch nur angemessen. Darüber freue ich mich.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den PIRATEN]

Sie sehen, es gibt auch Punkte im Bereich Wissenschaftspolitik, bei denen wir im Interesse dieser Stadt alle einer Meinung sind.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Aber auch bei der W-Besoldung lässt sich feststellen, dass im Vergleich zu dem von dem Senat eingebrachten Entwurf und zu den teilweise beispielsweise von der Senatsseite im Innenausschuss vorgetragenen Begründung Dinge gesagt worden sind, die ich persönlich unsäglich und schlicht und ergreifend an der Realität vorbeigehend fand. Dieser Entwurf hat sich durch den faktischen Ersetzungsantrag der Koalition komplett verändert. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in gewisser Weise dazu beglückwünschen, dass Sie an dieser Stelle das selbstbewusste Parlament wieder für sich entdeckt haben und damit ein ganz schlechtes Modell verhindern. Wir haben jetzt einen Kompromiss. Er ist in Ordnung. Ich hätte mir mehr vorstellen können. Ich glaube, dass man sich auch an den Hochschulen insgesamt mehr hätte vorstellen können. Es ist ein Kompromiss, mit dem zum jetzigen Zeitpunkt alle halbwegs leben können. Er ist erheblich besser als das, was uns der Senat zunächst vorgelegt hat. Das ist doch schon einmal ein guter Erfolg.