Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

[Beifall bei den GRÜNEN – Ajibola Olalowo (GRÜNE): Dann ist ja gut! – Carsten Schatz (LINKE): Nächste Frage!]

Enge Abstimmung auch mit den fachlich Verantwortlichen für Kita und Schule. – Ja, aber das Thema kann man ja nicht oft genug besprechen, so ernst, wie es ist.

[Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN]

Deswegen ist es schon sinnvoll, über diesen Sachverhalt zu reden. Knapp 900 Erkrankte in Berlin und über 50 Kleinkinder, die an Masern erkrankt sind, das ist schon ein Thema, das man in so einer Debatte miteinander erörtern sollte und könnte.

Also enge Abstimmung mit den unterschiedlichen Institutionen! Wir haben Flyer in unterschiedlichen Sprachen zum Thema Impfen – aber eben nicht nur Masern, sondern alle STIKO-Impfungen –, das wird noch mal verstetigt, um sie in die unterschiedlichsten Einrichtungen zu bringen. Wir tun alles, was nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für uns möglich ist. Wir haben ja auch das Impfen in Berlin jenseits des Jahrgangs 1970 empfohlen und mit den Kassen verabreden können, dass fast alle Kassen die Kosten auch für diejenigen übernehmen, die älter als 44 Jahre sind.

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat Kollege Buchholz von der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben die Maßnahmen angesprochen, um der Impfmüdigkeit entgegenzutreten. Sie haben aber auch gesagt, dass es in einigen Stadtteilen eine sehr große Impfmüdigkeit gibt, und die auch tatsächlich benannt. Lässt sich denn statistisch nachweisen, dass dort auch besonders viele Masernfälle vorliegen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Ja! Erstens sehen wir anhand der Einschulungsuntersuchungsdaten,

auf die lebensweltorientierten Räume heruntergebrochen, in welchen Stadtgebieten und Stadtteilen die Impfmüdigkeit besonders hoch ist. Das können Sie den Einschulungsuntersuchungsberichten, die wir jedes Jahr veröffentlichen, entnehmen, in welchem Stadtteil das der Fall ist. Und zweitens: Ja, wir sehen auch stärkere Erkrankungen in den besagten Bezirken, wenngleich natürlich in Berlin auf engem Raum Menschen zusammenleben und öffentlichen Personennahverkehr nutzen etc., sodass Ansteckung auch möglich ist, wenn der Spandauer Buchholz nach Mahlsdorf fährt, sodass es auch dort Erkrankungen gibt. Aber es ist schon erkennbar, dass – das ist jüngst auch veröffentlicht worden, wir haben auch dazu Daten im epidemiologischen Wochenbericht veröffentlicht, in welchen Bezirken die Erkrankungszahlen besonders hoch sind – in den Bezirken, wo die Impfmüdigkeit sehr hoch ist, eben auch dort diejenigen, die derzeitig an Masern erkrankt sind, häufiger vorkommen als in den Stadtrandbezirken beispielsweise.

Vielen Dank, Herr Senator!

Für die nächste Frage erteile ich dem Kollegen Olalowo das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Berlin Zalando mit insgesamt mehr als 10 Millionen Euro aus GRW-Mitteln gefördert hat? Diese Mittel sind eigentlich für kleine und mittlere Unternehmen aus Berlin vorgesehen. Und Berlin hat schließlich auch mit dem Venture-Capital-Fonds ein Instrument, das extra für die Förderung von Start-ups entwickelt wurde.

Danke schön! – Es antwortet Frau Senatorin Yzer! – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Bewilligung von GRW-Mitteln hat in diesem Fall im Rahmen der Geschäftsbesorgung die IBB übernommen. Wir haben uns als Senatsverwaltung für Wirtschaft in den letzten Tagen noch einmal darlegen lassen, inwieweit Förderungen erfolgt sind. Hier ist auch noch einmal deutlich geworden, Zalando ist ein Unternehmen, das in Berlin gegründet und groß geworden ist. Die erste Bewilligung ist am 20. Dezember 2010 erfolgt. Insofern war für die Beurteilung, ob es sich um ein KMU handelt, das den Anforderungen der GRW entspricht, das Jahr 2009 maßgeblich. Hier ist von der IBB dargelegt worden, dass die Voraussetzungen in allen Punkten erfüllt waren.

Vielen Dank! – Nachfrage, Kollege Olalowo? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ihre Senatsverwaltung ist Mitglied des Förderausschusses. Und in dem Gutachten, das Sie seinerzeit von PwC über die Förderverfahren im Land Berlin haben erstellen lassen, steht, dass ab einer gewissen Summe der Förderausschuss entscheidet. Jetzt weiß ich nicht, ob 10 Millionen Euro die Summe ist, ab der der Förderausschuss noch nicht entscheiden muss oder doch.

Kommen Sie zur Frage, bitte!

Ich komme zur Frage. Der Senat hat hier also insgesamt 10 Millionen Euro als verlorene Zuschüsse vergeben. Wenn Sie diese 10 Millionen Euro als Venture-Capital investiert hätten, dann hätte Berlin nach aktuellem Börsenwert Zalando-Aktien im Wert von 470 Millionen Euro.

[Björn Eggert (SPD): Warum spekuliert der Senat nicht? – Weitere Zurufe von der SPD]

470 Millionen Euro! Und jetzt bekommt Berlin nichts. Was sagt das denn über die Wirtschaftskompetenz in diesem Senat aus?

Bitte schön, Frau Senatorin Yzer! Sie haben das Wort!

[Unruhe]

Meine Damen und Herren! Die Senatorin hat jetzt das Wort! Beruhigen Sie sich alle, damit die Frau Senatorin dann ihre Antwort geben kann. Bitte schön!

Herr Abgeordneter Olalowo! Zunächst freue ich mich darüber, dass auch Sie das Instrument der Venture-Capital-Fonds, wie wir es bei der IBB eingerichtet haben, als ein taugliches Instrumentarium der Wachstumsfinanzierung ansehen. Das war nicht immer so. Allerdings kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der IBB in mehreren Tranchen aufgrund nachgeordneter Antragstellungen hier Bewilligungen erfolgt sind. Dabei sind die jeweils aktuellen Anforderungen der GRW erfüllt worden. Im Jahr 2010 wurden 1,5 Millionen Euro ausgezahlt, auch in den späteren Jahren wurden dann immer Teiltranchen ausgezahlt.

(Senator Mario Czaja)

[Ajibola Olalowo (GRÜNE): Wie viel denn?]

Das kann ich Ihnen gerne auch im Einzelnen vortragen, Herr Olalowo, wenn es Sie hier interessiert. Das dauert dann etwas länger hier im Plenum, aber natürlich komme ich Ihrem Anliegen gerne nach.

Der erste Antrag Nr. 10146473 ist am 20. Dezember 2010 beschieden worden. Es handelte sich um einen GRW-Zuschuss in Höhe von 1 583 000 Euro. Dieser wurde vollständig als sachkapitalbezogener Zuschuss ausgezahlt.

[Fabio Reinhardt (PIRATEN): Die Frage ist, wie sinnvoll das war! Das ist doch keine Antwort auf die Frage!]

Am 9. November 2012 erfolgte dann durch die IBB eine weitere Bewilligung unter der Antragsnummer 10152153. Auch dies ist öffentlich in den Bewilligungslisten nachzulesen. Dieser GRW-Zuschuss belief sich auf 5 790 000 Euro. Es handelte sich um lohnkostenbezogene Zuschüsse, von denen bislang 4 642 280 Euro durch die IBB ausgezahlt wurden. Seit August 2014 erfolgte keine weitere Auszahlung.

Am 19. Dezember 2013 gab es auch noch einmal eine GRW-Bewilligung durch die IBB unter der Antragsnummer 10155592. Damals ging es um einen GRW-Zuschuss in Höhe von 3 210 740 Euro. Dieser wurde bislang als lohnkostenbezogener Zuschuss nicht ausgezahlt. Ein erster Zahlungsabruf wurde im Dezember 2014 eingereicht. Dieser bezog sich auf einen möglichen Auszahlungsbetrag von 192 480 Euro. Bislang ist allerdings keine Auszahlung erfolgt, da die Auszahlungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.

Es gab dann einen weiteren Antrag.

[Martin Delius (PIRATEN): Jetzt ist aber gut! Ja, wir haben noch andere Fragen. Was soll denn das?]

Ich bitte darum, Herr Olalowo hatte als Abgeordneter das Recht auf Einzelinformationen geltend gemacht. Ich kann aber auch darauf hinweisen, dass es der letzte Antrag war vom 19. Dezember 2013, Antragsnummer 10154662. Der GRW-Zuschuss in Höhe von 605 000 Euro wurde bislang nicht ausgezahlt. Es handelte sich ebenfalls um einen Antrag auf einen lohnkostenbezogenen Zuschuss.

Ich hoffe, ich habe damit belegen können, dass die IBB als unser Geschäftsbesorger auf Rückfrage sofortige Transparenz geschaffen hat.

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Senatorin Yzer! – Die weitere Nachfrage hat die Kollegin Matuschek. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich würde gerne wissen, welche Bedingungen mit den jeweiligen Fördermitteln verbunden waren hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeitnormen, des Ausschlusses von Scheinselbstständigkeit, der ILOArbeitsnormen und dergleichen. Und was heißt es, wenn Sie jetzt sagten, die Lohnkostenzuschussfördermöglichkeiten wurden deshalb nicht ausgezahlt, weil die Ursprungsbedingungen nicht nachgewiesen werden konnten?

Bitte schön, Frau Senatorin Yzer!

[Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU): Aber 2010 beginnen! – Steffen Zillich (LINKE): Nein, der Antrag war von 2012!]

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Es gab Anträge aus dem Jahre 2010 und Folgeanträge – darauf habe ich hingewiesen. Aber jetzt zur Frage der Abgeordneten Frau Matuschek: Sie wissen, dass alle Anforderungen der GRW in den Ausführungsbestimmungen detailliert geregelt sind. Dazu gehören auch Punkte, die von Ihnen nachgefragt wurden. Ich habe schon deutlich gemacht, dass die IBB auf Rückfrage sofort eine umfassende Auskunft erteilt hat, nachdem erste Pressemeldungen öffentlich wurden. Es gibt also keinen Anlass dafür, anzunehmen, dass irgendeine der GRW-Bedingungen nicht in vollem Umfang beachtet worden wären.

Vielen Dank!

Für die nächste Frage hat die Kollegin Matuschek das Wort, allerdings jetzt von hier vorne. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Am 28. Januar wurde im Hauptausschuss berichtet, dass im Zusammenhang mit der Fusion von Liegenschaftsfonds und BIM der Betriebsübergang mithilfe einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung geregelt worden sei, die zu diesem Zeitpunkt schon erzielt worden sei. Meine Frage ist: Wann, mit welchem Datum wurde diese Beschäftigungssicherungsvereinbarung von wem unterschrieben, und was ist der Inhalt?

Für den Senat antwortet Senator Dr. Kollatz-Ahnen. – Bitte schön!

(Senatorin Cornelia Yzer)

Herr Präsident! Frau Matuschek! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig, dass diese Fusion stattgefunden hat. Es ist richtig, dass eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung abgeschlossen worden ist. Es ist darüber hinaus richtig, dass noch ein Einigungsstellenverfahren läuft – Entschuldigung! Das Einigungsstellenverfahren ist beendet.

Danke schön! – Eine Nachfrage, Frau Matuschek? – Bitte!

Meine Frage war relativ profan: Wann, mit welchem Datum und mit welchen Unterschriften ist diese Beschäftigungssicherungsvereinbarung erzielt worden? Lag sie am 28. Januar den Beschäftigten genauso wie dem Senat vor, worüber im Hauptausschuss berichtet wurde? Oder ist sie zu einem anderen Zeitpunkt, wann auch immer, unterschrieben worden, und von wem? Warum ist den Beschäftigten bis heute keine schriftliche Beschäftigungssicherungsvereinbarung vorgelegt worden?

Bitte noch einmal, Herr Senator!