Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Aber auch bei der W-Besoldung lässt sich feststellen, dass im Vergleich zu dem von dem Senat eingebrachten Entwurf und zu den teilweise beispielsweise von der Senatsseite im Innenausschuss vorgetragenen Begründung Dinge gesagt worden sind, die ich persönlich unsäglich und schlicht und ergreifend an der Realität vorbeigehend fand. Dieser Entwurf hat sich durch den faktischen Ersetzungsantrag der Koalition komplett verändert. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in gewisser Weise dazu beglückwünschen, dass Sie an dieser Stelle das selbstbewusste Parlament wieder für sich entdeckt haben und damit ein ganz schlechtes Modell verhindern. Wir haben jetzt einen Kompromiss. Er ist in Ordnung. Ich hätte mir mehr vorstellen können. Ich glaube, dass man sich auch an den Hochschulen insgesamt mehr hätte vorstellen können. Es ist ein Kompromiss, mit dem zum jetzigen Zeitpunkt alle halbwegs leben können. Er ist erheblich besser als das, was uns der Senat zunächst vorgelegt hat. Das ist doch schon einmal ein guter Erfolg.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Was mich an der Stelle besonders freut, ist die Aufnahme der Juniorprofessuren. Es war durch das Verfassungsgerichtsurteil nicht zwingend gegeben, ist aber richtig, es zu machen. Andere Bundesländer haben es auch getan, Baden-Württemberg und andere. Es ist richtig. Es ist nicht zwingend vorgegeben, aber es ist der richtige Zeitpunkt. Wir haben in der Tat größere Verwerfungen und Probleme im Bereich wissenschaftlicher Beschäftigung bei der Frage Wissenschaft als Beruf. Wir sind hierzulande immer noch keinen Schritt weiter – nicht nur in Berlin, sondern bundesweit – bei der Frage, was eigentlich eine lebenslange Beschäftigung im Bereich Wissenschaft sein kann, ohne Professor oder Professorin werden zu müssen, was wir derzeit als einziges Karriereziel vorsehen. Da hinkt unser Wissenschaftssystem in der Bundesrepublik Deutschland deutlich insbesondere den angelsächsischen Modellen, aber auch den französischen Modellen hinterher. Wir haben noch eine sehr große Aufgabe vor uns. Ich kann nur daran appellieren, dass wir uns miteinander – wesentliche Teile der Regelungskompetenz liegen hier auf Landesebene – auch in den nächsten Jahren deutlich und mit einem scharfen Blick auf das, was notwendig, aber auch auf das, was möglich ist, dieser Frage widmen und die gesetzliche Entwicklung an dieser Stelle voranbringen. Das ist eine Aufgabe, die vor uns liegt. Ich kann nur für uns Grüne sagen, dass wir diese aufnehmen werden. Wir nehmen das an.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Es gibt einen Punkt, wo ich die Entscheidung offensichtlich der SPD-Fraktion, die Vorschläge der Hochschulen aufzunehmen, nicht ganz nachvollziehen kann. Das bezieht sich auf den Vergaberahmen. Ich halte die Hochschulen nicht für so unverantwortlich, allzu einseitig ihre Mittel im Bereich der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen zu konzentrieren. Ich glaube nicht, dass diese Gefahr besteht. Sie haben sich aber dafür entschieden, den Vergaberahmen in der Form beizubehalten. Ich habe mich sehr über die ehrliche Aussage des Kollegen von der CDU im Wissenschaftsausschuss gefreut, der sagte, sie hätten dies anders gewollt. Es ist aber wichtig, dass dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode noch in Kraft tritt. An der Stelle stimme ich Ihnen völlig zu. Es ist wichtig. Wir sind das letzte Bundesland, das die WBesoldung nach dem Verfassungsgerichtsurteil anpackt und jetzt endlich das Gesetz dazu beschließt. Das war überfällig. Also ist das jetzt der Kompromiss. Irgendwie werden die Hochschulen und die Hochschullehrer damit durchaus leben können.

Auf einen kleinen Wermutstropfen möchte ich aber neben der Frage der anderen Beschäftigten an den Hochschulen noch hinweisen. Es ist die Frage, wer das Ganze bezahlt. Die Hochschulen werden jetzt keinen einzigen Euro oder Cent zusätzlich bekommen, womit sie die Gehaltssteigerung der Professoren und Professorinnen zahlen, obwohl das Ganze durch eine landesgesetzliche Änderung veranlasst ist, die zu dem Zeitpunkt, als der Hochschulvertrag und damit die Globalzuweisungen beschlossen wurden, in der Form noch nicht klar war. Das heißt, die Hochschulen müssen aus den ziemlich knappen Mitteln, die sie haben – niemand möge sich bitte Illusionen machen über die Auskömmlichkeit der Finanzierung unserer Hochschulen –, das Gehaltsplus der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen bezahlen und kriegen es nicht ersetzt. Das ist ein großer Wermutstropfen, da – denke ich – muss man in der nächsten Hochschulvertragsperiode ganz dringend ran. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)]

Vielen Dank, Kollegin Schillhaneck! – Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Markus Klaer das Wort. – Bitte schön, Kollege Klaer!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine Menge gesagt worden. Ich möchte Ihre Redundanzen gar nicht bringen, sondern ich möchte insbesondere begründen, warum wir den Weg anders beschritten haben, denn es lag in der Tat etwas anderes vor. Wir als CDU wollen leistungsfähige und wettbewerbs

(Anja Schillhaneck)

fähige Universitäten und Hochschulen mit exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Warum wollen wir das? – Weil gerade diese Hochschuluniversitäten hier in Berlin der Nukleus und Katalysator sind, um die Industrie 4.0 zu schaffen, die Start-ups zu schaffen und damit die ökonomische Basis Berlins zu verbreitern und damit auch die Einnahmesituation herzustellen. Ich bin ja nicht nur Wissenschaftspolitiker, sondern auch Haushaltspolitiker. Deswegen ist genau dieses mir an dieser Stelle wichtig.

Wir haben das in der Anhörung gehört, und wir haben es insbesondere jetzt schon wieder in Zeitungen gelesen: Da gibt es doch tatsächlich Professorinnen und Professoren, die gucken auf den Geldbeutel, und weil sie mehr Geld bekommen, gehen sie nach Bayern und Baden-Württemberg. Apropos Bayern: Bayern rühmt sich, das Land der Laptops und der Lederhosen zu sein. Das wird sich wahrscheinlich bald so anhören wie Bakelittelefon und Kassettenrecorder. Aber ich denke, wir müssen als Berlin das smarte Land der Kreativität und Vielfalt sein. Deswegen mussten wir dieses Gesetz so anpacken und das Verfassungsgerichtsurteil so auslegen, dass wir die Berliner Wissenschaft und die Wirtschaft damit stärken, nämlich in der Wettbewerbsfähigkeit um die Konkurrenz der Köpfe für die besten Wissenschaftler, die wir hier in Berlin brauchen, um die Exzellenz.

In der Tat gab es zwei Modelle: das vom Senat vorgelegte, in einigen Bundesländern auch umgesetzte Modell der Zulagen oder eben die Erhöhung des Grundgehalts, so wie wir Ihnen das jetzt hier vorschlagen. Der demokratische Prozess durch die Anhörung wurde schon genannt. Und wegen der Wettbewerbsfähigkeit und der Begründung, die ich Ihnen gerade geliefert habe, haben wir uns eben entschieden, die Grundgehälter zu erhöhen, weil diese dann – das ist der Unterschied – ruhegehaltsfähig sind. Und in der Tat, Frau Schillhaneck, die CDU hätte sich mehr gewünscht. Wir hätten gern den Vergaberahmen in Gänze abgeschafft. Leider schaffen wir es nur, das anzuheben, was jetzt obendrauf kommt. In der Tat bleiben die Leistungsanreize erhalten. Auch das war uns wichtig. Wir schaffen es leider mit der finanziellen Situation, die das Land Berlin hat, nicht in Gänze. Es ist in der Tat an dieser Stelle ein Kompromiss. Ich sage Ihnen als Haushälter: Die Pensionskosten werden wir in 20 Jahren schultern müssen. Wir werden sie auch schultern können, weil wir eben die ökonomische Basis dadurch verbreitern können.

Zu W1: Ja, das ist auch freiwillig, dass wir hier eine Zulage um 200 Euro geben. Warum hier eine Zulage und keine Erhöhung des Grundgehalts? – Wir hatten ursprünglich in der Tat auch überlegt, eine Grundgehaltserhöhung zu machen, haben uns dann aber noch einmal intensiv angeschaut, was uns das Verfassungsgericht – genaugenommen Hessen – ins Stammblatt geschrieben hat, und sind dann zu der Entscheidung gekommen, dass

wir das Abstandsgebot wahren müssen und deswegen hier nur eine Zulage draufpacken. Das ist auch für eine Juniorprofessorin oder einen Juniorprofessor verkraftbar, denn es ist nun einmal systemimmanent, dass eine Juniorprofessorin nicht als solche in den Ruhestand geht. Wir schaffen es damit, vom Platz 17 – Bund plus Länder – auf Platz 11. Das ist ein gutes Mittelfeld. Da müsste Hertha z. B. erst mal hin. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Aufstockung der Grundgehälter erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten und Hochschulen und damit ganz Berlins. Damit tragen sich die Pensionslasten zukünftig hoffentlich selbst, und wir kommen dem Ziel, ein Geberland zu werden, noch mal ein Stück näher.

Dann noch ein Wort zum BIG ganz zum Abschluss. Ich begrüße das Gesetz, wie wir es gefasst haben, ausdrücklich. Wir haben noch einstimmig Änderungen vorgenommen. Auch dafür danke ich allen Fraktionen. Ich denke, damit sind wir auch hier sehr gut aufgestellt und haben einen weiteren Leuchtturm in Berlin. – Danke!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Kollege Klaer! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Dr. Albers das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen! Meine Herren! Möge doch bitte niemand glauben, die SPD hätte dieses Thema zu ihrer Priorität gemacht, weil hier irgendwie ein großer Wurf gelungen sei. Sie erfüllen schlicht und einfach, und das reichlich verspätet, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Professorenbesoldung von Februar 2012. Drei Jahre haben Sie dafür gebraucht, immerhin. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht Ihnen dazu in seinem Urteil gesetzt hat, ist bereits seit dem 1. Januar 2013 abgelaufen. Nun liegt die Verantwortung für dieses beschleunigte Gesetzgebungsverfahren bei der Innenverwaltung, nicht bei der für die Hochschulen verantwortlichen Wissenschaftssenatorin, sondern zuständig ist hier der zukünftige Oppositionsführer und Noch-Innensenator, Kollege Henkel. Deshalb verwundert einen auch nicht die Spitzbübigkeit, mit der die SPD dieses Thema heute als ihre Priorität aufgerufen hat. Sie nutzt nämlich die Gelegenheit, ihren sogenannten Koalitionspartner wieder einmal durch die Arena zu ziehen. Das ist das Problem, Herr Klaer, und Ihnen fällt das nicht einmal auf. Motto: Stell dich schon mal hin, der Tritt kommt gleich. Dann solle es eben – bitte schön – auch so sein. Nicht wegen Ihrer politischen Relevanz haben Sie dieses Thema zur Priorität gemacht; nein, Sie wollten dokumentieren, dass Sie den Hund zum Jagen tragen mussten. Der Innensenator hat es nämlich mal wieder nicht gebacken gekriegt. Den kann man beim Laufen besohlen, nicht wahr, Herr Oberg?

(Markus Klaer)

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)]

Wissen muss man dazu noch, dass die Kultusministerkonferenz der Länder bereits im Juni 2102 entsprechende Eckpunkte zu den Vorgaben des Verfassungsgerichts beschlossen und den Ländern die Möglichkeiten zu einer urteilkonformen Umsetzung quasi schon vorformuliert mitgegeben hatte. Aber was schert es den Berliner Innensenator? Der legt zwei Jahre nach dem Urteil im April 2014 seinen sehr individuellen, von den Regelungen in allen anderen Bundesländern abweichenden eigenen Referentenentwurf vor, der bei allen Beteiligten geharnischten Protest und schroffe Ablehnung auslöst. Die Universitäten beauftragen sofort ein Gutachten, das nachweist, dass die vorgesehene Aufstockungslösung des Innensenators eine Prämie für leistungsschwache Amtsinhaber zulasten der Leistungsträger sei und damit mit dem Leistungsprinzip im Grundgesetz, Artikel 33 Abs. 2 und 5, unvereinbar. Die Landesrektorenkonferenz schreibt dem Senator am 8. Juli 2014 einen Brief, in dem sie ihre Bedenken zu dem Entwurf noch einmal sachlich formuliert. Der Innensenator braucht dann geschlagene 108 Tage, um darauf zu reagieren. Das hat was von der Reaktionszeit einer Schrankwand. Am 24. Oktober antwortet er:

Ich danke Ihnen für Ihre Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, muss Ihnen aber mitteilen, dass ich diese aus den nachstehenden Gründen leider nicht berücksichtigen kann.

Machen wir es kurz: Das Gesetz, das jetzt zur Abstimmung steht, ist nicht mehr das Gesetz, das der Innensenator vorgelegt hat. Die umstrittenen Aufstockungsbeiträge sind nicht mehr enthalten. Und sein besonders pfiffiger Plan, durch die volle Anrechnung der Leistungsbezüge auf diese Aufstockungsbeträge die Betroffenen ihre Besoldungserhöhung letztlich selber bezahlen zu lassen, war auch den Wissenschaftspolitikern der SPD dann doch wohl zu tumb. Mehr muss man dazu jetzt gar nicht sagen. Die Hochschulen akzeptieren diese neue Regelung allenfalls zähneknirschend. Sie verweisen aber gleichzeitig zu Recht auf weiteren Handlungsbedarf, z. B. bei der im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich geringeren Ruhegehaltsfähigkeit der Berliner Leistungszuschläge. Aber vor allem: Die Finanzierungsfrage bleibt völlig ungelöst. Sie haben stets behauptet, die Kosten dieses Gesetzes seien bei den Hochschulverträgen bereits eingepreist gewesen. Sie wissen selber, dass das so nicht stimmt. Damals wussten Sie noch gar nichts von Ihrer eigenen Regelung.

Sie lassen die Hochschulen mit den Konsequenzen Ihres Gesetzes allein. Die müssen jetzt sehen, woher sie das Geld für die angemessene Professorenbesoldung nehmen: 1,5 Millionen Euro allein im Jahr 2015. Im Moment können die Hochschulen die Mehraufwendungen nur bewältigen, weil sie durch die seit Januar 2015 freigewordenen BAföG-Mittel zusätzliche Mittel für dringend erforderli

che Sanierungen erhalten. Dadurch werden die Gelder, die sie bisher für die Investitionen gebunden hatten, frei. Mit anderen Worten: Die Aufwendungen für eine verfassungsgemäße Besoldung der Professoren finanzieren Sie letztlich über die frei werdenden BAföG-Mittel für die Studierenden. Wenn das Ihr langfristiges Finanzierungskonzept für die Besoldungsprobleme der Hochschulen sein sollte, dann entspricht das ganz sicher nicht der Intention der BAföG-Reform. Wir werden also mit Sicherheit noch weiter darüber reden müssen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank ebenfalls! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort Kollege Delius. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich mache es ganz kurz. In der Tat kann man der Koalition und insbesondere der SPD dankbar sein, dass sie dieses schlechte Gesetz der Innenverwaltung noch mal komplett überarbeitet haben. Die Vorlage setzt zumindest das Urteil um, das dazu geführt hat, dass man sich da überhaupt bewegt.

Der große Wurf ist es nicht. Das war in den Ausschussberatungen und in den Anhörungen klar geworden. Herr Oberg hat es ausgedrückt, es ist völlig richtig, die Berliner Professorinnen und Professoren kommen jetzt im bundesdeutschen Vergleich im Mittelfeld an.

[Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU): Na, immerhin!]

Wer war das jetzt gerade? – Ach! Das war so laut, das bin ich aus der Richtung nicht gewohnt.

Um die Punkte, die Frau Schillhaneck eingebracht hat, zu stärken: Wir sind uns sicherlich einig, dass die Berliner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht Mittelmaß sind. Deswegen müssen wir uns auf jeden Fall über Wissenschaftskarrieren unterhalten. Das wird sicher auch über diese Legislaturperiode hinaus passieren und passieren müssen. Und da möchte ich Herrn Klaer und seiner Rede widersprechen: Natürlich ist der Zweck der Berliner Wissenschaft nicht das Füllen eines Buzzworts wie „Industrie 4.0“,

[Beifall von Anja Schillhaneck (GRÜNE)]

und die Wissenschaftskarriere, die aus Ihrer Rede gesprochen hat, kann auch nicht für alle heißen: ausgründen, Patente und kapitalistische Verwertung von wissenschaftlichen Erkenntnissen –, sondern es geht um Grundlagenforschung, es geht um vernünftige, breite Grundlagenforschung, die in Zukunft gesichert sein muss. Das Gesetz hier erfüllt, wie gesagt, nur das Urteil und macht ein bisschen mehr – das ist auch völlig richtig –, was die Juniorprofessorinnen und die Juniorprofessoren angeht.

(Dr. Wolfgang Albers)

Man hätte über den Vergaberahmen noch mal reden können, aber das war jetzt nicht drin. Ich freue mich, dass er zumindest so weit angehoben wurde, dass der Aufstockungsbetrag enthalten ist. Das ist sehr wichtig gewesen und hilft auch den Universitäten.

Zur Kritik an der Finanzierung möchte ich noch sagen: Ja, es ist richtig, die Universitäten sind quasi unterfinanziert, insbesondere im konsumtiven Bereich. Da kann man auch nicht drum herumreden. Diese Aufstockung steht nicht in den Hochschulverträgen, da hat Herr Albers völlig recht. Die Universitäten haben aber auch gesagt – und das muss man ihnen hoch anrechnen –, dass sie es bezahlen werden. Da muss man ein Lob loswerden. Das liegt an der enormen Leistungsfähigkeit unserer wissenschaftlichen Einrichtungen, unserer Universitäten, dass das überhaupt möglich ist, BAföG-Mittel hin oder her. Ich bedanke mich jedenfalls. Wir werden uns dennoch als Fraktion enthalten, weil es Ihre Sache als Koalition ist, jetzt diesen Kompromiss zu vertreten. An sich ist es eine schöne Sache.

Dem BIG-Gesetz, das kann ich auch noch sagen, werden wir zustimmen. Das war eine beispielhafte Ausschussberatung. Ich höre auch von anderen Mitgliedern dieses Hauses, wenn sie im Wissenschaftsausschuss sind: Das läuft ja hier richtig kollegial und sachbezogen ab! – Sie sind immer ganz verwundert, dass das geht. Das spricht auch für den Zustand des restlichen Hauses. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Kollege Delius! – Meine Damen und Herrn Kollegen! Zur Vorlage Drucksache 17/1925 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer der Gesetzesvorlage in der neuen Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft Drucksache 17/2177 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Alle Oppositionsfraktionen enthalten sich. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.2:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 5

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. März 2015 Drucksache 17/2155

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1795

Zweite Lesung

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion, Drucksache 17/1795-1. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatungen der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/1795. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Es hat das Wort der Kollege Dr. Juhnke.