Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/1795. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Es hat das Wort der Kollege Dr. Juhnke.

Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne schuldhaftes Zögern wollen wir in die Debatte einsteigen. – Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG – hat sich bewährt. Damit es auch in Zukunft so bleibt, ist es sinnvoll, ab und an darüber nachzudenken, was man verändern muss, was man verändern kann. Wir legen Ihnen etwa ein Dutzend Änderungen vor, die zum Teil formaler Natur sind, das heißt, sie speisen sich aus anderen Gesetzesänderungen, die wir hier nur nachvollziehen. Sie sind sozusagen – in Anführungszeichen – alternativlos. Selbst die Empörungsopposition hat bisher nichts dagegen vorgebracht. Es gibt auch andere Themen, die in den Koalitionsvereinbarungen zwischen den beiden Koalitionsfraktionen stehen und die wir jetzt umsetzen. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die von substantiellerer Art sind.

Zunächst nenne ich das grenzübergreifende Handeln von Beamten. Da geht es einmal um die Frage des Einsatzes von Berliner Beamten im Ausland, aber auch des Einsatzes von ausländischen Beamten in unserer Stadt. Und wir schließen eine Regelungslücke bei den Beamten der Bundespolizei, die bisher nicht präventiv handeln konnten. Das wird mit dieser Novelle geändert.

Das ist das Ergebnis diverser internationaler Verträge zur Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung. Das ist im Sinne der internationalen Kooperation und damit auch immer wichtiger im Interesse unserer Stadt. Wir reden hier von der täglichen internationalen Zusammenarbeit, wie sie stattfindet, mal strafverfolgend, mal präventiv. Sie gilt selbstverständlich nur im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausländischen Behörden bzw. der Berliner Behörde. Von daher ist der Parlamentsvorbehalt, der von der Opposition gefordert wurde, unsinnig.

Ich erwähne die Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage für die anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung. Diese erleichtert die Fahndung nach bestimmten Kennzeichen ganz erheblich. Das war im Übrigen auch bisher schon möglich. Wir schaffen hier lediglich eine

(Martin Delius)

Spezialnorm. Und zwar ist das ein Beitrag zur Normentransparenz. Es war eine Forderung, die unter anderem auch vom Beauftragten für Datenschutz erhoben wurde, das extra zu kodifizieren. Das tun wir mit dieser Vorlage. Es geht hier um Straftaten von erheblicher Bedeutung oder um gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben. Es handelt sich also um kein Präventivinstrument.

Wir gleichen die Regelung im Übrigen an das Land Brandenburg an. Das ist nicht nur sinnvoll für gemeinsame Ermittlungen, sondern wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Brandenburger Regelung für modellhaft erklärt hat. Deshalb folgen wir dieser auch.

Wir dehnen weiterhin den Unterbindungsgewahrsam, auch Sicherheitsgewahrsam genannt, aus. Das ist im Grundsatz ein Schutz der Allgemeinheit vor potenziellen Straftätern. Zukünftig können diese bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden, wobei wir den Katalog der Tatbestände noch weiter eingeengt haben, sodass wir hier noch eine stärkere Hürde eingebaut haben, bevor das tatsächlich zum Greifen kommt. Dieses Mittel unterliegt auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Frage, ob ein milderes Mittel verfügbar ist, stellt sich also ohnehin, unabhängig davon, dass hier auch ein Richtervorbehalt zum Tragen kommt.

Die Dauer dieses Unterbindungsgewahrsams ist in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder ganz unterschiedlich geregelt. Berlin war bisher an der unteren Grenze mit bis zu 48 Stunden. Es gibt Länder, in denen der Unterbindungsgewahrsam bis zu zwei Wochen dauern kann, und auch Länder, in denen es keine Zeitbeschränkung gibt. Wir haben die Zeit maßvoll auf vier Tage ausgedehnt und damit ebenfalls eine Angleichung an das Land Brandenburg erzielt. Das ist sinnvoll für Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, insbesondere im Umfeld von gefahrenträchtigen Großveranstaltungen. Wir wissen, Berlin ist die Veranstaltungshauptstadt. Wir haben die Lagen, die dafür infrage kommen.

[Zuruf von Fabio Reinhardt (PIRATEN)]

Wir haben verschiedene Problematiken. Sie kennen die Aufschaukelung der Ränder von rechts und links, die sich an verschiedenen Fragen in dieser Stadt entzünden – als Beispiel genannt. Es kommt nicht auf die Anzahl der Fälle an, die Anwendungszahl wird durchaus gering sein. Aber jeder Einzelfall kann gravierend sein. Von daher ist das für uns ein notwendiges Mittel.

Ich greife auch heraus die Ausweitung des Betretungsverbots zum besseren Schutz von potenziellen Opfern häuslicher Gewalt. Bisher galt das nur für die gemeinsame Wohnung des Paares, in der sich häusliche Gewalt entzündet. Mittlerweile haben wir das ausgedehnt auf derzeit bewohnte Wohnungen und damit konkretisiert.

Ich finde es auch gut, dass man jetzt eine Möglichkeit hat, beschlagnahmtes Bargeld, welches aus kriminellen Geschäften stammt, einzuziehen, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen, und es damit der Nutzung für spätere weitere kriminelle Geschäfte entzieht.

Der Änderungsantrag der Opposition ist nach dem üblichen Motto gestrickt. Wenn Ausstattungs- oder Sachmängel bestehen, dann kritisieren Sie das, tun aber nichts. Wenn wir wie in diesem Fall Erleichterung für die Arbeit der Sicherheitsbehörden beschließen wollen, dann erklären Sie den Grundrechtsnotstand und rufen bisher ohne jeden Erfolg – Gott sei Dank! – das Verfassungsgericht an. Insofern kann ich Ihren Änderungsantrag nur unter das Motto Totalverweigerung für die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Sicherheit in unserer Stadt stellen. Unser Regelungspaket versucht zum einen, Rechtsstaatlichkeit zu bewahren, andererseits aber auch, die erklärte Absicht zu verfolgen, bei Fällen von Straftaten und bei der Gefahrenabwehr die Behörden mit dem notwendigen Handwerkszeug auszustatten.

Ich komme zum Schluss: Mit einigen wenigen, aber prononcierten Änderungen glaube ich, dass wir der Sicherheit unserer Stadt hiermit einen großen Dienst erweisen können. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Kollege Dr. Juhnke! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Kollege Lux. – Bitte sehr!

[Oliver Friederici (CDU): Kann er nicht mal in Urlaub gehen? Muss er immer reden?]

Danke sehr, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin – muss man auch in diesen Zeiten sagen – ist eine sichere Stadt, weltoffen, frei. Die Leute nehmen aufeinander Rücksicht, leben hier weitgehend friedlich. Und das ist der Verdienst der Menschen, die in dieser Stadt leben. Trotzdem werden jedes Jahr ungefähr 80 000 Berlinerinnen und Berliner Opfer einer Straftat. Das können wir täglich lesen, hören und sehen. Deswegen ist es auch richtig, sich zu fragen, wie wir mit Gesetzen die Sicherheit in dieser Stadt erhöhen können. Für uns Grüne ist es ganz klar: Für uns gilt niemals das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechtsstaats, der Freiheit und Demokratie und ein sicheres Zusammenleben erst ermöglicht.

[Beifall bei den GRÜNEN]

(Dr. Robbin Juhnke)

Wir haben gemeinsam in mehreren Ausschüssen beraten, ob hier die vorgelegten Änderungen des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wirklich so stark sind, wie behauptet wurde. Wir haben uns gefragt, ob dieses Gesetz überhaupt zu mehr Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner führt, ohne zu stark in die Freiheitsrechte von Einzelnen einzugreifen. Wir haben uns gefragt, sind diese Regelungen überhaupt klar und effektiv, gerade auch für die Polizei, die diese Regelungen anwenden muss. Und natürlich haben wir uns gefragt, werden die Rechte von unbeteiligten Dritten – Herr Dr. Juhnke, nicht nur von möglichen Tätern – geschützt, und werden die Grundrechte, die übrigens auch Täterinnen und Täter haben, ausreichend geschützt?

Sie haben hier einen sehr differenzierten Änderungsantrag von uns, weil wir nicht alles schlecht finden, was Sie vorgelegt haben, aber in der Sache doch im Strich keinen deutlichen Sicherheitsgewinn für Berlin erkennen können. Dabei möchte ich eine Sache hervorheben. Das ist das Betretungsverbot von Wohnungen. Wir Grünen finden es richtig, dass die Polizei Personen, die möglicherweise Gewalt ausüben oder Drohungen aussprechen, aus der Wohnung des möglichen Opfers verweisen kann. Das Gesetz ging bislang davon aus, dass mögliche Opfer von häuslicher Gewalt immer in einer Wohnung mit dem möglichen Täter leben. Hier ist die Anpassung richtig, klar zu sagen: Hier müssen wir Personen besser davor schützen, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden.

[Beifall von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]

Wie lange mussten wir, die Gesellschaft insgesamt, gerade bei diesem häuslichen Bereich dafür kämpfen, dass vor allen Dingen Frauen und Kinder besser geschützt werden, dass besser hingeschaut und sich nicht geschämt wird, wenn zuhause ein Klima von Gewalt und Drohungen herrscht! Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die CDU bis 1997 gebraucht hat, bis die Vergewaltigung in der Ehe als solche bestraft wurde. Deswegen ist es richtig, dass wir heute gemeinsam mehr tun bei häuslicher Gewalt, dass wir auch gegen Stalking, das teilweise eine Vorstufe von häuslicher Gewalt ist, die Prävention und Ansprache von Stalkern ausbauen. Hier werden Sie die Grünen immer auf Ihrer Seite haben.

Auf der anderen Seite – und darüber haben wir gesprochen – wollen Sie den sogenannten Unterbindungsgewahrsam von zwei auf vier Tage verlängern, das ohne Grund, Sie kennen keinen Fall – auch Herr Kollege Juhnke hat keinen Fall genannt –, bei dem jemand, der in Gewahrsam genommen worden ist, bis zu zwei Tage später eine Straftat begangen hat oder von dem eine Gefahr ausging.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Im Gegenteil war jede dritte Ingewahrsamnahme rechtswidrig. Die Polizei will diesen Unterbindungsgewahrsam auch gar nicht verlängern. Wir haben die damalige Polizeipräsidentin Koppers im Interview gehört. Sie wollte

das gar nicht. In der Tat sind die Gewahrsamszellen regelmäßig in der ganzen Stadt wegen Überfüllung geschlossen, mal auch wegen Personalmangels. Jetzt wollen Sie mögliche Störer doppelt so lange in Gewahrsam nehmen. Das ist ein Widerspruch. Sie geben der Polizei damit Steine statt Brot. Im Rechtsstaat ist es gerade wichtig, dass Menschen nicht nur aufgrund einer Prognose festgehalten werden – die Polizei stellt eine Prognose, ob dieser Mensch gefährlich werden könnte, und nimmt sie dann fest. Nein, es sollen Tatsachen vorliegen. Das ist in einem Rechtsstaat wichtig, um Personen inhaftieren zu können. Das wollen Sie hier alles nicht. Sie machen auch keine Verhältnismäßigkeitsabwägung, ob nicht doch Gefährderansprachen oder Meldeauflagen im Einzelfall sinnvoller sind. Und so gehen Sie mit den Bürgerrechten von Berlinerinnen und Berlinern in dieser Stadt um, ohne Not, ohne Information, grundrechtsfeindlich und nicht effektiv. Das machen wir nicht mit.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Beim Kfz-Kennzeichenscanning und der Antiterrordatei legen Sie hier ungare, handwerklich sehr schlechte Regelungen vor. Sie berücksichtigen nicht den Schutz unbeteiligter Dritter, die nichts mit der Gefahr zu tun haben, aber trotzdem erfasst werden, nur weil sie Auto fahren und deswegen gescannt werden oder weil vielleicht ihr Nachbar terrorverdächtig ist. Das ist schlechtes gesetzliches Handwerk. Sie können zwar als CDU – und der Innensenator kann das auch sehr gut – die eigenen Leute in der Innenverwaltung unterbringen. Im höheren Dienst der Innenverwaltung werden gerade reihenweise Leute aus der CDU übernommen,

[Zuruf von Michael Dietmann (CDU)]

aber Gesetze schreiben, das können Sie nicht. Das muss hier auch ganz deutlich gesagt werden.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Letzter Punkt: Es ist richtig, dass die Berliner Polizei den internationalen Austausch vertieft, aber ein Parlamentsvorbehalt wäre hier richtig gewesen, ähnlich wie es auch im Bundestag bei Auslandseinsätzen des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei besteht. Und das Parlament muss darüber informiert werden, wenn Berliner Polizisten ins Ausland eingesetzt werden. Das ist die Polizei des Parlaments, nicht die des Innensenators. Deswegen sagen wir Ihnen ganz klar, diese Regelungen müssen ergänzt, müssen anders gefasst werden. Wir wollen nicht, dass die Berliner Polizei einfach so im Hinterzimmer in andere Länder entsandt wird. Wir wollen auch nicht, dass ausländische Polizisten hier machen können, was sie wollen, sondern wir wollen ganz klar das Verbot. Ausländische Polizisten haben hier in Berlin keine Schusswaffen zu tragen. Dabei bleiben wir auch ganz klar und deutlich.

Zuletzt möchte ich etwas zum Verfahren sagen. Ich bin gespannt, ob der Innensenator heute noch die Gelegenheit ergreift, zum ersten Mal diese recht weitreichende und auch einzige Änderung des Sicherheitsgesetzes in dieser Wahlperiode hier vorzustellen. Im Innenausschuss hat er wegen eines Parteitermins gefehlt. Ich möchte klar und deutlich sagen: Wir erwarten alle, dass die Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich ihren Kopf hinhalten, um Menschen vor Gefahren zu schützen und Straftäter zu verfolgen, aber dass Sie, Herr Innensenator, nicht einmal hier Ihren Kopf hinhalten und auch Ihren Geist einsetzen, um die wichtigste Gesetzesänderung dieser Wahlperiode zu begründen und mit dem Parlament zu diskutieren, das zeugt doch von Feigheit. Um den Kollegen Albers zu zitieren: Eine Schrankwand reagiert schneller. – Wir haben auch noch weitere Debatten – –

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Zuruf von Martin Delius (PIRATEN) – Michael Dietmann (CDU): Das sagt der Richtige! – Oliver Friederici (CDU): Parlamentarische Kultur!]

Das hat schon etwas mit parlamentarischer Kultur, dem Austauschen von Argumenten, dem Begründen zu tun,

[Zurufe von Oliver Friederici (CDU), Michael Dietmann (CDU) und Florian Graf (CDU)]

Wissen Sie, früher, liebe Kollegen von der CDU, da konnte man sich mit echten Konservativen noch fetzen, das fehlt heute leider.

[Heiterkeit von Martin Delius (PIRATEN)]

Die gähnende Leere, die henkelsche Leere, damit kann man sich ja gar nicht mehr auseinandersetzen. Was ist das eigentlich, was Sie hier dem Parlament vorsetzen, wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, in die Bütt zu gehen, um darüber zu streiten – das ist wirklich Feigheit.

[Oliver Friederici (CDU): Wir sind hier nicht im Karneval!]

Sie haben auch noch weitere Debatten heute auf der Plenartagesordnung, auch bei der W-Besoldung für die Professoren war der Senator adressiert, er hat geschwiegen und im Vorfeld versagt.

[Zuruf von Sven Rissmann (CDU)]

Bei der Frage Einwanderungsland, die wir als nächste Rederunde haben werden, wird er wahrscheinlich nichts sagen. Zu der wesentlichen Frage V-Leute bei der NPD, wird der Innensenator etwas dazu sagen? Wir haben noch Rederunden zum öffentlichen Dienst, der unbedingt aufgewertet werden muss, und zu Flüchtlingsfragen: Wird der Innensenator dazu etwas sagen? Wahrscheinlich nicht. Wer die Spiele will, der muss auch das Spielfeld betreten. – Aber ich danke Ihnen, dass Sie zumindest mir zuhören konnten, und freue mich auf die weiteren Beratungen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Kollege Lux! – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Frank Zimmermann das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Dass Sie sich mit den Konservativen nicht mehr so richtig fetzen können, liegt wahrscheinlich daran, dass die mit uns zu vernünftigen Lösungen kommen, wie wir an dieser Vorlage sehen.

[Beifall bei der SPD – Lachen bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Hakan Taş (LINKE): Wenn Sie das als vernünftige Lösungen bezeichnen, Herr Zimmermann! – Zuruf von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]