Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

lfd. Nr. 4:

Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2180

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5:

Schluss mit der Aushebelung von Bürgerbegehren durch den Senat – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2194

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Von nun an stehen den Fraktionen für alle weiteren Beratungen die Kontingente der Gesamtredezeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zur Verfügung. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Lederer. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die Ansprüche an demokratische Partizipation haben sich verändert. Bei der Suche nach den besten Lösungen wollen wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtaktiv beteiligen. Wir laden alle Berlinerinnen und Berliner ein, mit uns die Zukunft der Stadt zu gestalten. Wir werden ihnen die Möglichkeit bieten, sich schon im Vorfeld von Entscheidungen aktiv einzubringen. Wir wollen ein Berlin, das Maßstäbe bei Bürgernähe setzt.

[Uwe Doering (LINKE): Genau!]

An der Stelle hätten eigentlich SPD oder CDU klatschen müssen – die SPD ist nicht da, aber wenigstens die CDU –, denn das ist aus der Präambel Ihres eigenen Koalitionsvertrags von 2011.

[Beifall bei der LINKEN]

(Harald Wolf)

Allerdings kann ich schon verstehen, dass es Ihnen unangenehm ist, wenn man Ihnen das heutzutage unter die Nase reibt, denn seit Ihrem Amtsantritt strafen Sie Ihre eignen Ankündigungen ja fortgesetzt Lügen.

[Beifall von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Gestalterinnen und Gestaltern der Stadt zu machen, ist nur die Bürgerbeteiligung gefragt, die die Politik der Koalition bejubelt oder ratifiziert. Stichworte – das haben die Kolleginnen Lompscher und Schmidberger heute Morgen in der Aktuellen Stunde bereits hervorgehoben – sind der Umgang des Senats mit dem Tempelhof-Volksentscheid und dem Volksentscheid „Neue Energie für Berlin“ und nicht zuletzt der Umgang mit lokalen Stadtentwicklungsinitiativen. Stichworte: Kleingartenanlage Oeynhausen, Buckower Felder oder jüngst Mauerpark. Gerade die beiden letzten Beispiele zeigen eindrucksvoll, wie der Senat eine Befugnis des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch nutzt, um ihm missliebige Interessen und Einwände offensiv gegen die Wand fahren zu lassen. Er schafft sich lästige Bürgerbeteiligung rechtsmissbräuchlich vom Hals, entzieht sich der Interessenauseinandersetzung und Konfliktdebatte, indem er die umstrittenen Projekte planungsrechtlich an sich zieht und damit auch an sich zulässige Bürgerbegehren leerlaufen lässt. Wir wollen das ändern und haben wir Ihnen deswegen einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGBauGB vorgelegt. Der Senat soll das zukünftig nicht mehr dürfen, sobald ein Bürgerbegehren angemeldet und solange dessen Verfahren nicht beendet ist.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Nehmen wir noch einmal das Beispiel Mauerpark. Senat und Bezirksamt Mitte haben bereits 2011/2012 einen geheimen Deal gemacht, der ausschließlich den Interessen des Projektentwicklers und Immobilienunternehmers Groth nützt. Sie haben diesen Deal auch noch mit Renditegarantien abgesichert. Das kennen wir von der SPD und der CDU, bei den Wasserbetrieben war es auch schon so. Da stellen Sie sich heute hin und sagen: Wir haben gelernt und machen ab jetzt alles anders! – Sobald aber wieder geheime neue Deals gemacht werden, verfallen Sie sofort in Ihre alte Routine, Ihre alten Muster zurück. Dabei wurde nicht nur der Flächennutzungsplan ignoriert – der sieht nämlich für den nördlichen Mauerpark Grünnutzung vor –, sondern es sind bereits faktische Vorentscheidungen zur Bebauung des kompletten nördlichen Mauerparks mit lukrativen Anlageobjekten getroffen worden. Der Bezirk Mitte hat daraufhin einen B-Planaufstellungsbeschluss gefasst, und die förmliche Bürgerbeteiligung der Berlinerinnen und Berliner hat 39 000 Einwendungen gegen die geplante Bebauung – den Groth-Beton – im nördlichen Mauerpark ergeben. Ich glaube, das gab es in Berlin noch nie – 39 000 Einwendungen gegen ein Vorhaben des Bezirksamtes bzw. jetzt des Senats –, das hat es hier noch nie gegeben.

Daraufhin wurde ein Bürgerbegehren von einer Initiative gestartet, und zwar mit dem Ziel, den nördlichen Mauerpark für die Grünnutzung zu erhalten. Das Bezirksamt hat dieses Bürgerbegehren natürlich – ist ja richtig so – für zulässig erklärt, womit die Gefahr heraufbeschworen worden ist, dass die Bevölkerung dem Senat möglicherweise erneut gehörig in die Suppe spucken würde, wie es seinerzeit schon beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld passiert ist. Die Konsequenz: Der Senat zieht jetzt – aber auch erst jetzt! – das Verfahren an sich. Am 8. April erklärt das Bezirksamt daraufhin das Bürgerbegehren mit der Begründung für unzulässig: Wir sind ja jetzt nicht mehr die planende Behörde. Was wollt ihr also mit einem Bürgerbegehren uns gegenüber? Ihr könnt doch ein landesweites machen! – Das ist ziemlich zynisch!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wer hat Angst vor Demokratie? – Das fragte der SPDFraktionschef im „Tagesspiegel“, kurz bevor der Senat jüngst sämtliche Vorschläge für erleichterte Bürgerbeteiligung samt und sonders verworfen hat.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Das Baugesetzbuch weist der Kommune die Planungshoheit zu. Das ist Berlin. Ich finde es – trotz Differenzen im Einzelnen – auch nicht falsch, dass das Land zur Wahrung einer gesamtstädtischen Planung im Einzelfall die Möglichkeit hat, anstelle der Bezirke B-Pläne aufzustellen. – Ich fände es ganz gut, wenn der Senator und die Staatssekretärin, die dafür zuständig sind, mir jetzt einfach mal zuhörten! Herr Geisel! Frau Lüscher! Ich rede über ein Thema, das Sie unmittelbar betrifft, Vorlagen, die Sie unmittelbar unterschrieben haben. Vielleicht sind Sie mir gegenüber so respektvoll und hören mir zu – oder gehen raus, um zu reden!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Uwe Doering (LINKE): Jawohl!]

Diese Koalition, dieser Senat treffen hier aber keine nachvollziehbaren Entscheidungen, wann sie solche Verfahren an sich ziehen, sondern agieren willkürlich, rechtsmissbräuchlich und unter dem Deckmantel des Gemeinwohls – die Legende lautet hier: Wir bauen jetzt bezahlbaren Wohnraum –, um die kontroverse und demokratische Entscheidung abzuschneiden. Sonst hätte der Senat doch in Sachen Michelangelostraße, wo die dreifache Zahl von Wohnungen gebaut werden soll und Frau Lüscher erklärt hat: Das Verfahren ziehen wir niemals an uns –, das Verfahren schon längst an sich ziehen müssen. Hat er aber nicht, weil es ihm darum auch nicht ging. Wir wollen diesen Rechtsmissbrauch deswegen abstellen, damit zukünftig wenigstens die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bis zum Ende durchgeführt werden können. Danach kann der Senat immer noch sagen: Wir ziehen es an uns. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Haußdörfer. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Lederer, bin ich sehr froh, dass wir mit der Vorlage der Änderung des Baugesetzbuches nun Regelungen für aktuelle Probleme des Bauens vorlegen. Sie haben schon darauf hingewiesen: Diese Gesetzesänderung zielt vorrangig auf einen grundlegenden Konflikt im Baubereich ab, nämlich den Konflikt der gesamtstädtischen Steuerung in dringenden Handlungsfeldern – wie zum Beispiel dem Wohnungsbau – im Gegensatz zur bisherigen bezirklichen Kompetenz.

Der Antrag der Fraktion Die Linke, einen Absatz im Gesetz zu schaffen, der die Feststellung eines Gebiets mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung aufhebt, hätte allerdings gravierende Folgen. Sobald die Anzeige eines beabsichtigten Bürgerbegehrens erkennbar ist – bis zum Scheitern dessen oder dem Abschluss des Bürgerentscheids –, wäre die Feststellung unzulässig und würde zu erheblichen Verzögerungen führen. Fest steht, dass wir in Berlin einen äußerst angespannten Wohnungsmarkt haben und in den Bezirken eine tendenzielle KontraHaltung gegenüber neuen Bauprojekten vorherrscht. Diesem „Bauen sehr gerne, aber bitte nicht bei mir!“ wird mit dieser Gesetzesänderung entgegengewirkt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Lederer?

Nein! Ich kann auch aus Keksen Krümel machen, aber heute nicht! – Dabei geht es aber nicht um die Beschneidung von Bürgerrechten oder Bürgerbeteiligung – auch wenn Sie es anders darstellen –, sondern es geht um die Regelung in Ausnahmefällen, wenn z. B. Bezirksämter andere Schwerpunkte legen oder Bezirksämter – was durchaus häufig vorkommt – um Amtshilfe bitten. Wir erleben erhebliche Verzögerungen, gerade im Wohnungsbau. Deshalb sollen Projekte mit außergewöhnlicher gesamtstädtischer Bedeutung nicht durch ein bezirkliches Bürgerbegehren – das naturgemäß und auch schon worttechnisch kein Gesamtinteresse Berlins beinhaltet – aufgehalten werden. Das widerspricht der gesamtstädtischen Bedeutung, da muss man oder frau nicht Jurist/-in oder Germanist/-in sein, um das festzustellen.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Also, Sie machen es explizit dafür?]

Den Vorwurf, dass der Senat gegen Bürgerbeteiligung sei, haben wir heute bereits in der Aktuellen Stunde mit dem Dialogprozess Historische Mitte widerlegt. Da waren Sie von der Opposition diejenigen, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Maulkorb für ihre Ideen verpassen wollten.

Bürgerbeteiligung ist und bleibt unabdingbar in unserer Stadt, und daran ändert sich auch nichts durch die vom Senat erarbeitete und uns vorliegende Gesetzesänderung. Die Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bauleitplanung einbringen – vermutlich ist das bei den 95 Prozent aller Bauprojekte, die völlig unkritisch sind, unnötig. In Anbetracht der Tatsache aber, dass wir in Berlin einen hohen Bedarf an mietgünstigen Wohnungen haben, ist es nur richtig, dem Senat die Feststellung des außergewöhnlichen stadtpolitischen Interesses zu gestatten und dieses übrigens auch zu definieren. In der Vergangenheit haben wir ja öfter bei dem einen oder anderen Objekt, dem einen oder anderen Wohnprojekt gestritten, ob da außergewöhnliches stadtpolitisches Interesse gegeben sei. Darum ist es auch nur konsequent, wenn wir als Abgeordnetenhaus die Gesetzesänderung beschließen und die Größe von betroffenen Wohnungsbauvorhaben von 500 Wohneinheiten auf 200 Wohneinheiten absenken. In der Folge bedeutet das, dass mehr Bauprojekte von gesamtstädtischer Bedeutung sein können, weil gerade auch in der Innenstadt die verfügbaren Flächen sich nun einmal für kleinere Bauvorhaben eignen, die besser zentral von der Senatsverwaltung gesteuert werden können.

Von Willkür bei der Festlegung der Gebiete zu sprechen, ist auch ziemlich vermessen. Immerhin erfolgt sie im Einvernehmen mit dem Rat der Bürgermeister. Da ist es eben auch gut, dass die Gesetzesänderung die Aufhebung der Festlegung ermöglicht. Auch hierbei wird der Rat der Bürgermeister eingebunden, werden die Bezirke gestärkt. Zugegebenermaßen – darüber gibt es unterschiedliche Ansichten, das darf ich auch regelmäßig am Frühstückstisch diskutieren – geht es dabei um die Frage der grundsätzlichen Daseinsvorsorge. Wir als Koalition haben uns seit Beginn der Legislaturperiode dem Schaffen von ausreichendem bezahlbaren Wohnraum verschrieben. Diese Gesetzesänderung ist ein weiterer Schritt, das Wohnungsproblem zu beseitigen – und damit auch eine weitere Erfolgsmeldung.

Der Antrag der Fraktion Die Linke würde die Problemlage weiter verschlechtern; er stellt keine Alternative zu der vorliegenden Gesetzesänderung dar. – Danke sehr!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Haußdörfer! – Das Wort zu einer Zwischenbemerkung hat nun der Abgeordnete Herr Dr. Lederer. – Bitte!

Liebe Frau Haußdörfer! Ich kann ja verstehen, dass Sie da stöhnen und es Ihnen unangenehm ist, dass wir weiter darüber reden, sonst hätten Sie auch meine Zwischenfrage zulassen können. Ich will aber – erstens – festhalten: Wollen Sie, wenn es 39 000 Einwendungen gibt, allen Ernstes erzählen, dass ausschließlich das Bezirksamt Mitte und der Senat von Berlin genau wissen, was der Stadt guttut? Diese 39 000 Einwendungen, die zunächst das Bezirksamt im Rahmen der Bauleitplanung hätte behandeln müssen, die jetzt der Senat im Rahmen der Bauleitplanung behandelt, wo das Ergebnis des B-Plans schon durch einen Vertrag mit dem Investor Groth im Grunde vorweggenommen ist mit entsprechenden Schadenersatzregelungen für den Fall, dass das Land Berlin das Baurecht nicht schafft: Wollen Sie allen Ernstes sagen, diese 39 000 Leute sind lauter NIMBY-Idioten, die kein anderes Ziel haben als den Senat daran zu hindern, preiswerten Wohnraum zu bauen? Wollen Sie das allen Ernstes behaupten?

[Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Zweitens: Die ganze Geschichte wird, wenn das Volksbegehren schon angemeldet ist, vielleicht um ein halbes Jahr verzögert, das könnte sein. Angesichts der Tatsache, dass es mitunter so umstrittene Bauvorhaben wie in den Buckower Feldern oder im Mauerpark gibt, möglicherweise auch in Lichterfelde Süd oder bei der Kleingartenanlage Oeynhausen: Was spricht denn dagegen, die Bürgerinnen und Bürger wenigstens einmal zu der Frage zu hören? Ein solcher bezirklicher Bürgerentscheid hat eine empfehlende Wirkung, das wissen Sie doch selbst. Was beißt dieser Senat sich ab, wenn er wenigstens einmal den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Chance gibt, ihre jeweiligen Belange in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzubringen?

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Bürgerbeteiligung kann doch nicht nur sein, dass Sie, wenn Sie meinen, dass das Volk reif ist dafür, bei Wein und Kalbsleber irgendwie entscheiden, dass Sie eine Frage unverbindlich vorlegen, damit die Berlinerinnen und Berliner einmal sagen können, wie sie das finden, mit der zweifelhaften Aussicht, dass Sie sich vielleicht daran halten. Insofern, Sie hatten im Übrigen verdammt viel Zeit, in Sachen Mauerpark schon tätig zu werden. Die Debatte schwelt seit 2002.

[Zuruf von Iris Spranger (SPD)]

Seit 2002 ist Grünnutzung im Flächennutzungsplan drin. Seit 2002 hätte der Senat, hätten Sie, hätte Ihre damalige Stadtentwicklungssenatorin alles tun können, um dieses Verfahren weiter auf den Weg zu bringen. Da haben Sie

zurückgezuckt, weil Sie sich nicht schadenersatzpflichtig gegenüber der Stiftung Zukunft machen wollten, die damals Gelder für die Erstbebauung zur Verfügung gestellt hat. Sie sind dem Konflikt ausgewichen. Sie haben das Ganze liegenlassen, und jetzt ziehen Sie es an sich. Jetzt muss alles ganz schnell gehen.

Sie ziehen es aber erst an sich, nachdem eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren angemeldet hat. Und das – das haben Sie bei den Buckower Feldern genauso gemacht – finde ich einfach lausig. Sie machen es bei der Michelangelostraße nicht. Sie machen es bei vielen anderen Bauvorhaben nicht, aber ausgerechnet dort machen Sie es. Das ist doch völlig daneben.

[Beifall bei der LINKEN]