[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Joachim Esser (GRÜNE): Wir haben über Investitionen gesprochen!]
jetzt leben wir sozusagen auf Pump und würden den Haushalt gegen die Wand fahren. Herr Esser! Sie haben dazu gestern eine Menge Unwahres im Hauptausschuss erzählt.
Das haben wir bereits gestern herausgearbeitet und sind dabei nicht zusammengekommen. Das können wir heute gern wiederholen. Ich lasse es aber. Im Grunde genommen ist eines ganz klar: Wir haben die Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre verantwortlich genutzt: für Schuldenabbau und für Investitionen in Infrastruktur. Wir sind das einzige Bundesland, das sich per Gesetz zu solch einer Maßnahme verpflichtet hat.
Darüber hinaus ist es doch ein gutes Signal, dass wir die finanziellen Spielräume jetzt auch nutzen, um in Bildung und in Jugend zu investieren. Wir haben den Bildungsbereich aufgestockt, nicht gekürzt, liebe Kollegin Herrmann!
Wir haben auch im Kitabereich dringend notwendige Verbesserungen durchgeführt, und ja, wir sind in der Koalition auch zu der Auffassung gekommen, dass man beim Thema Kitagebühren zu einer Änderung kommen muss. Das tragen wir als Union mit. Wir sehen allerdings auch, dass im Bereich Qualitätsverbesserung ein richtiger Schritt gemacht worden ist. Es ist übliche Oppositionsrhetorik: Natürlich geht so etwas immer nicht schnell genug, oder wenigstens ist es zu teuer. Das sei geschenkt. Bei den Menschen in der Stadt kommt es als richtiges Signal an: Die Qualität im Kitabereich wird besser.
Der zweite Punkt, der mit diesem Gesetz umgesetzt wird – daran sehen Sie auch, dass wir nicht nur reden, sondern tatsächlich handeln, darauf hat Kollege Schneider schon völlig zu Recht hingewiesen –, liegt darin, dass wir einen weiteren Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Dienstes und der Möglichkeit, den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu machen, gehen.
Nun ist es ganz wohlfeil zu sagen: Kommt ihr mit dem, rede ich über das. Kommt ihr mit jenem, rede ich über dies. – Wir reden nun nicht über die Beamtenbesoldung. Das können wir gerne tun,
aber hier geht es darum, dass wir die Frage von Ausbildung, Nachwuchs und Qualifikation im öffentlichen Dienst verbessern. Es ist unstreitig, dass die Maßnahmen, die wir Ihnen vorlegen, sehr sinnvoll sind, da sie zum einen die höheren Qualifikationen im Bereich der Notfallsanitäter endlich auch mit einer Zulage hinreichend vergüten und wir zum anderen dafür sorgen, dass die dringend benötigten Anwärter im feuerwehrtechnischen Dienst und im Justizvollzug eine Zulage bekommen, damit es sich für Auszubildende in diesem Bereich wieder lohnt, diesen Beruf zu ergreifen.
Ich erinnere mich gerne an Diskussionen, die wir mit Ihrer Fraktion im Unterausschuss Personalwirtschaft geführt haben, wo Sie nach Wegen gesucht haben, wie man die Personalsituation im Nachwuchsbereich bei der Feuerwehr verbessern kann. Für viele, die bereits einen Beruf erlernt haben, ist es unattraktiv, in den feuerwehrtechnischen Dienst zu wechseln, weil dort viel zu wenig gezahlt wird. Dieses Problem beseitigen wir, und es ist richtig und klug, dass die Koalition das macht, um den feuerwehrtechnischen Dienst wieder attraktiver zu machen. Genauso verhält es sich mit dem Justizvollzug; auch hier ist es dringend nötig, um mehr Personal, welches wir für erforderlich halten, einzustellen.
Wir gehen das Thema Verbesserungen im öffentlichen Dienst an verschiedenen Stellen an; natürlich bei mehr Personal, dazu stehen wir. Es ist gut, dass wir mehr Lehrer haben, es ist gut, dass wir mehr Feuerwehrleute haben, es ist gut, dass wir wieder mehr Polizisten haben. Es ist auch gut, dass wir sie besser ausstatten und ausrüsten. Es ist auch gut, dass wir sie besser bezahlen. Nur aus all diesen Maßnahmen wird in der Summe ein richtiges Konzept. Dieses hat die Koalition, das setzen wir mit diesem Begleitgesetz um, und deswegen sind wir auch erfolgreich. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Kollege Goiny! – Frau Dr. Schmidt, Sie haben jetzt das Wort für die Linksfraktion. – Bitte sehr! – Ich bitte Sie, die Gespräche etwas einzustellen; es redet jetzt Frau Dr. Schmidt!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schneider! Sie werden überrascht sein, ich teile Ihre Auffassung. Dieser Antrag ist einmal mehr Ausdruck Ihres Politikstils, da haben Sie recht.
Erst kommt in den Haushaltsberatungen von Ihrer Seite lange Zeit gar nichts, und dann denken Sie sich in einer Nacht- und Nebelaktion Wahlkampfversprechen aus.
Genauso plötzlich stellen Sie fest, dass Ihre Wahlkampfversprechen mit den im Land durchaus vorhandenen gesetzlichen Regularien gar nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl umzusetzen sind. Also denken Sie sich wieder etwas Neues aus – ein Haushaltsumsetzungsgesetz. Klingt gewaltig, könnte aber auch AusschüttungsrundenUmsetzungsgesetz heißen.
Es ist aber trotzdem nur ein Artikelgesetz, unter das Sie alles subsummieren, was Sie noch schnell geändert haben wollen.
Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Sie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Institutionen und von Bündnissen nicht wollen. Sie schreiben ein Haushaltsumsetzungsgesetz, doch diejenigen, die es umsetzen sollen, erfahren von Ihren Absichten aus der Zeitung. Die von diesen Gesetzesänderungen Betroffenen bekommen – –
Frau Kollegin! Darf ich Sie einen Moment unterbrechen! – Meine Herrschaften! Im Saal herrschen ein Gemurmel und ein ständiger Geräuschpegel. Wenn Sie etwas zu besprechen haben, tun Sie es draußen. Ansonsten hören Sie bitte zu!
Das zeugt von dem Interesse, das in diesem Haus für die Wahlkampfversprechen und deren Umsetzung vorhanden ist. Aber gut!
Fakt ist doch aber auch, dass die von den Gesetzesänderungen Betroffenen von Ihnen überhaupt keine Chance bekommen, sich angemessen an dem Prozess der Erarbeitung dieser Gesetze zu beteiligen.
Auch inhaltlich ist Ihr Haushaltsumsetzungsgesetz nicht der große Wurf. Erst lehnen Sie alle Anträge der Opposition zur Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten ab, und kurz vor Toresschluss kommen Sie dann doch mit einem eigenen Antrag um die Ecke.
Toller Schritt! Berlin investiert in die frühe Bildung, so hieß es in der Beschlussfassung. Offen blieb aber das Kleingedruckte. Was kann man für 22,5 Millionen Euro in 2016 und 49 Millionen Euro für 2017 bekommen? – Nun liegt uns Ihr Vorschlag vor, und er ist enttäuschend, selbst an den geringen Erwartungen gemessen. Es werden Jahre vergehen, bis die Verbesserungen insbesondere in den kleineren Einrichtungen wirklich spürbar werden. Erst 2019 wäre das Ziel erreicht, ein Kind weniger pro Altersgruppe bei den Kleinen zu betreuen. Im bundeswei
ten Qualitätsvergleich behält Berlin also auf weitere Jahre die rote Laterne. Schade, dass Sie den Eltern in unserer Stadt nicht zugehört haben. Da hieß es klar und deutlich: erst Qualität, dann Beitragsfreiheit. – Nun kommt beides, und nichts richtig. Das ist fahrlässig, vor allem weil Senat und Koalition nichts dazulernen. Mit der Beitragsfreiheit für den Hort wird schon wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben.
Die Bezahlung für den neuen Beruf des Notfallsanitäters wollen Sie in Ihrem Haushaltsumsetzungsgesetz gleich noch mitregeln. Dieser Beruf wurde bereits am 1. Januar 2014 per Bundesgesetz eingeführt, er ersetzt den bisherigen Rettungsassistenten. Die Länder haben dies einzeln in ihrem jeweiligen Beamten- bzw. Laufbahnrecht umzusetzen. Hier hat Berlin wenigstens schon gehandelt. Seit dem 1. September 2015 befinden sich 18 Auszubildende in der dreijährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter. Sie werden ihre Ausbildung voraussichtlich im August 2018 abschließen. Darüber hinaus werden 120 Rettungsassistenten demnächst ihre Ergänzungsfortbildung zum Notfallsanitäter abschließen, und 51 Angehörige der Berufsfeuerwehr haben die Ergänzungsausbildung erfolgreich absolviert. Notfallsanitäter müssen eine umfassendere Ausbildung absolvieren als die bisherigen Rettungsassistenten. Letztere können durch eine Zusatzqualifikation auf den neuen Beruf umsatteln. Folgerichtig erledigt der Notfallsanitäter mehr und verantwortungsvollere Aufgaben im Rettungsdienst und muss dementsprechend besser bezahlt werden. Es wird also höchste Zeit, dass Sie die Bezahlung regeln.
Trotzdem lassen Sie viele Fragen offen. Warum wird eine befristete Zulage gewählt, statt es über die Besoldungsstufen zu regeln? Wie wird mit den angestellten Rettungsdienstkräften umgegangen, die die Ausbildung bereits absolviert haben? Wie werden diese eingruppiert? – Dazu gibt es im TV-L keine Festlegung. Es ist Ihre Verantwortung, hier eine Entscheidung zu treffen.
Was bleibt also als Fazit zu diesem Antrag, verehrte Damen und Herren der SPD? – Sie versprechen viel, halten wenig und setzen es am Ende auch noch schlecht um. Das ist Verantwortungslosigkeit pur.
Danke schön, Frau Kollegin Dr. Schmidt! – Die Piratenfraktion hat Kollege Herberg benannt, und er erhält jetzt das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe kaum daran geglaubt, dass das Gesetz schon zu Anfang des Jahres eingebracht wird. Ich ging eigentlich davon aus, dass sich die Koalition etwas mehr Zeit damit lässt oder es auch gar nicht kommt. Im Haushalt war es erst enthalten, allerdings mit leeren Posten. Man kann es gut ankündigen und den Leuten auch gut versprechen, und dann kann man immer wieder sagen, dass die Gesetze vielleicht noch kämen, man aber noch die Wahlen abwarten muss, und letztlich lässt man das alles wieder im Nirwana verschwinden.
Einige haben es schon angesprochen: Bei den Kitakosten handelt es sich nicht um ein einmaliges Geschenk, sondern um ein jährlich wiederkehrendes Geschenk, das eine ganze Menge Geld kostet und vor allem jene nicht belastet, die das Geld dafür besitzen. Aber gut, ich will politisch keine neue Debatte mehr aufmachen. Im Fachausschuss wird sie noch einmal geführt. Dort wird auch geklärt, wie das genau geregelt werden soll, auch bezüglich der einzelnen Paragrafen und der Frage, wie viele Kinder und welches Jahr es betreffen wird.
Mir als Haushälter geht es darum: Berlin hat gerade Überschüsse. Das muss aber nicht heißen, dass das in der Zukunft so bleibt. Es ist auch schon angesprochen, dass es vor allem darum geht, die Qualität zu verbessern. Die Eltern haben gesagt, dass sie den einen Schritt vor dem anderen wollen. Jetzt machen wir erst den anderen Schritt, und es ist nicht absehbar, ob das dann zu einer Verbesserung führt, und zwar vor allem, weil dann die ausgleichenden Zahlungen durch das Land Berlin erfolgen müssen.
Zu der Zeitachse: Da muss ich den Grünen ein wenig widersprechen, die den Anpassungspfad bei den Beamten mit ins Spiel gebracht hatten. Das hätten Sie lieber sein lassen sollen, denn Sie können nicht auf der einen Seite sagen, dass es nicht in Ordnung ist, dass die Beamten mehr Geld bekommen sollen – also quasi die Anpassung schneller passieren soll –, aber auf der anderen Seite die Kitabefreiung verteufeln, denn die schnellere Anpassung kostet auch sehr viel Geld und ist auch keine einmalige, sondern eine dauerhafte Sache.
Da haben wir als Piratenfraktion gestern im Hauptausschuss auch schon widersprochen. Das ist nicht alles super, das ist nicht alles toll, aber das ist ein Anpassungspfad, wo es einen Horizont gibt, das kann man noch überblicken, und das ist auch für den Haushalt verkraft
bar. Das kann man auch machen. Das heißt, wenn Sie auf der Seite mehr haben wollen, dann können Sie nicht auf der anderen Seite verteufeln, dass jetzt hier in einem anderen Bereich die Ausgaben gemacht werden, denn es ist auf der einen Seite oder auf der anderen Seite das Geld auszugeben.
Bezüglich der Anwärtergrundbeträge finde ich die Regelung, die hier drin ist, ganz gut. Denn es ist ein grundlegendes Problem, wenn wir immer alle Ausbildungsberufe, die das Land Berlin braucht, gleichbehandeln und immer sagen: Alle, die in der Anwärterschaft sind, sind gleichbehandelte Berufe – und Ähnliches –, uns das auch noch angucken und im TV-L oder mit anderen Sachen dort die Erhöhungen vornehmen. Dann haben wir das Problem, dass wir trotzdem bestimmte spezifische Berufe haben, wo wir einen Mangel haben.